An die Experten unter uns
Hallo Leute,
hab mal ein paar Fragen an Euch. Und eine vorne weg, bitte bitte verschont mich irgendwelche Kommentaren die nicht zu meinen thread passen. Danke ! :
1. Gibt es ein System zum nachrüsten, wo man ohne den Schlüssel in die Hand zu nehmen, sein Fahrzeug entriegeln und starten kann ?
2. Ich habe ein Angebot für ein Xenon-Kit. Meine Frage dazu, kann man das TFL dann auch irgendwie "umrüsten" das es nicht mehr gelblich ist ?
Für Eure informative Antworten im voraus vielen Dank !
viele Grüße aus Bayern
Jens
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von bobby_hof
will schon was mit abe und war der meinung das diese welche haben:
wie oft soll dieses leidige thema noch durchgekaut werden?!
es gibt KEINE zulässigen xenon-nachrüstsyteme für halogenscheinwerfer!
ich erspare mir an dieser stelle deine links zu öffnen!
denn iwo im kleingedruckten wird was vonwegen "nur die steuergeräte verfügen über e-zeichen" sowie "im geltungsbereich der stvzo nicht zugelassen" bzw. "bitte die länderspezifischen einbaurichtlinien beachten" stehen...
14 Antworten
ad 2. Ich nehme mal an, dass das so ein Xenonbrenner-für-H1/H4/H7-Satz ist. Da das sowieso keine Betriebserlaubnis hat wirst du auch kaum Skrupel haben, ebenfalls nicht erlaubte LED-Leuchten fürs Tagfahrlicht einzubauen. 😉 Sollte es im Autozubehörhandel geben, sofern das nicht irgendwelche Sonderspeziallampen sind.
Ansonsten fallen mir nur noch bläulich eingefärbte normale Standlichtbirnen ein. Die sind erlaubt, aber leuchten kaum weniger gelb als uneingefärbte. Das Tagfahrlicht wird zwar kaum 5W-Standlichtbirnen haben, aber vielleicht gibt's mittlerweile auch schon erlaubte und bläulich gefärbte 21W-Birnen.
Zu 1. kann ich dir leider nicht weiterhelfen.
Hallo,
zu1. Ja gibt es.
Ist von Car Guard, hab ich schon öfter eingebaut!
zu2. ohne Kommentar
mfg
Zitat:
Original geschrieben von Makf
ad 2. Ich nehme mal an, dass das so ein Xenonbrenner-für-H1/H4/H7-Satz ist. Da das sowieso keine Betriebserlaubnis hat wirst du auch kaum Skrupel haben, ebenfalls nicht erlaubte LED-Leuchten fürs Tagfahrlicht einzubauen. 😉 Sollte es im Autozubehörhandel geben, sofern das nicht irgendwelche Sonderspeziallampen sind.
Ansonsten fallen mir nur noch bläulich eingefärbte normale Standlichtbirnen ein. Die sind erlaubt, aber leuchten kaum weniger gelb als uneingefärbte. Das Tagfahrlicht wird zwar kaum 5W-Standlichtbirnen haben, aber vielleicht gibt's mittlerweile auch schon erlaubte und bläulich gefärbte 21W-Birnen.Zu 1. kann ich dir leider nicht weiterhelfen.
hallo,
will schon was mit abe und war der meinung das diese welche haben:
http://www.tuning-kontor.de/.../?...
http://www.tuning-kontor.de/.../?...
Zitat:
Original geschrieben von "Snoopy" Maus
Hallo,zu1. Ja gibt es.
Ist von Car Guard, hab ich schon öfter eingebaut!
zu2. ohne Kommentar
mfg
und mit welchem kann ich ohne schlüssel im zündschloss starten ?
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von bobby_hof
will schon was mit abe und war der meinung das diese welche haben:
wie oft soll dieses leidige thema noch durchgekaut werden?!
es gibt KEINE zulässigen xenon-nachrüstsyteme für halogenscheinwerfer!
ich erspare mir an dieser stelle deine links zu öffnen!
denn iwo im kleingedruckten wird was vonwegen "nur die steuergeräte verfügen über e-zeichen" sowie "im geltungsbereich der stvzo nicht zugelassen" bzw. "bitte die länderspezifischen einbaurichtlinien beachten" stehen...
Zum Xenon-Mist (sorry, aber was anderes sind diese unzulässigen Kits nicht!) siehe hier:
http://www.motor-talk.de/.../...-und-jetzt-einige-fragen-t2429550.html
Ach ja, noch etwas:
Diese Tuning-Bude ist akut abmahngefährdet!
Ein Einzelunternehmen i. S. der Gewerbeordnung muss mit dem ausgeschriebenen Vor- und Zunamen firmieren ...
... bei Firmen mit selbstgewählten Namen (also hier "Tuning-Kontor"😉 ist eine Eintragung ins Handelsregister (z.B. als "e. K."😉 erforderlich, dessen Registerart (A oder B) und Nummer dann auch samt Angabe des Registergerichtes nachprüfbar ins Impressum gehört! Bei Gesellschaften muss zusätzlich der Name des/der Vertretungsberechtigten angegeben sein.
Der Umstand, dass zwar eine Steuernummer, nicht jedoch eine UID angegeben ist, ist da nur noch eine Kleinigkeit.
Derartige Merkmale sagen (für mich) genug über die Seriosität eines Anbieters aus ....
Zitat:
Original geschrieben von bobby_hof
2. Ich habe ein Angebot für ein Xenon-Kit. Meine Frage dazu, kann man das TFL dann auch irgendwie "umrüsten" das es nicht mehr gelblich ist ?Für Eure informative Antworten im voraus vielen Dank !
viele Grüße aus Bayern
Jens
Warum hast Du nicht gleich Xenon mit LED-TFL bestellt? 😉
auf der Seite steht nur das die Vorschaltgeräte ein E-Prüfzeichen haben, nicht aber die Leuchtmittel.
Es gibt bei der ganzen Xenon - Kit - Nachrüsterei einen Einzelfall der wirklich geht.
Beim Corsa C sind die Facelift - Scheinwerfer (3D-Elipsoid) ab Werk zusätzlich mit dem Gasentladungslampenkürzel versehen, sprich auch dafür geprüft. Und es gibt / gab (?) ein Kit von Bosch oder Philips (weiß ich grad nicht, hatte ich nur gelesen), das auch auf den Brennern ein E-Prüfzeichen hatte, kostete dann natürlich keine 29,90€. In Kombination mit aLwr und SRA war die Umrüstung somit zulässig.
Zitat:
Original geschrieben von midue
auf der Seite steht nur das die Vorschaltgeräte ein E-Prüfzeichen haben, nicht aber die Leuchtmittel.Es gibt bei der ganzen Xenon - Kit - Nachrüsterei einen Einzelfall der wirklich geht.
Beim Corsa C sind die Facelift - Scheinwerfer (3D-Elipsoid) ab Werk zusätzlich mit dem Gasentladungslampenkürzel versehen, sprich auch dafür geprüft. Und es gibt / gab (?) ein Kit von Bosch oder Philips (weiß ich grad nicht, hatte ich nur gelesen), das auch auf den Brennern ein E-Prüfzeichen hatte, kostete dann natürlich keine 29,90€. In Kombination mit aLwr und SRA war die Umrüstung somit zulässig.
Wobei selbst da keine Gasentladungsleuchtmittel mit Halogensockel verwendet werden dürfen!
Gruss
Jürgen
sicher? da waren mehrere beim Tüv und haben explizit gefragt / das freigeben lassen.
Zitat:
Original geschrieben von midue
sicher? da waren mehrere beim Tüv und haben explizit gefragt / das freigeben lassen.
Es gibt definitiv keine typgeprüften Xenon-Brenner mit Sockel für Halogen-Leuchtmittel.
Die Prüfzeichen sind zwar auf der Streuscheibe der Scheinwerfer, die bei den Klarglas-Leuchten diesen Namen eigentlich nicht mehr verdient, da die Lichtverteilung über die optichen Systeme des Scheinwerfer-Einsatzes erfolgt. Allerdings setzt die legale Umrüstung auf Xenon nicht nur den Austausch des Leuchtmittels, sondern des kompletten Scheinwerfer-Einsatzes voraus.
Zitat:
Original geschrieben von OmegaV8Fan
Warum hast Du nicht gleich Xenon mit LED-TFL bestellt? 😉Zitat:
Original geschrieben von bobby_hof
2. Ich habe ein Angebot für ein Xenon-Kit. Meine Frage dazu, kann man das TFL dann auch irgendwie "umrüsten" das es nicht mehr gelblich ist ?Für Eure informative Antworten im voraus vielen Dank !
viele Grüße aus Bayern
Jens
weil es vfw war
Zitat:
Original geschrieben von bobby_hof
und mit welchem kann ich ohne schlüssel im zündschloss starten ?
Das dürfte aufgrund der Wegfahrsperre nicht gehen. Oder man opfert einen Zweit- oder Drittschlüssel dafür, der liegt dann aber im Auto und... da hat die Versicherung etwas gegen.
MfG BlackTM