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Mit Xenon-Umbau (illegal?) von Polizei erwischt und jetzt einige Fragen...

Themenstarteram 4. Oktober 2009 um 19:09

Hallo,

dies ist mein erster Beitrag und ich hoffe, mich damit auch entsprechend den Regeln zu verhalten. Sorry, wenn es etwas länger wird, aber die Angelegenheit besorgt mich.

Ich habe auch die Suchfunktion benutzt, aber dieser Fall scheint doch ein wenig anders zu sein, als die hier besprochenen. Der Bruder meiner Freundin fährt das haargenau gleiche Auto wie ich: Polo - nicht der dieses Jahr erschienene, sondern der davor. An den Neuwägen wurden 2 Dinge geändert: Alufelgen als Tausch gegen die Stahlfelgen und Xenon-Licht (nur für das Abblendlicht!).

Vorab möchte ich noch bemerken, dass wir keine beinharten Tuning-Fans sind und auch selbst keine Hand ans Auto legen. Wir nutzten hier die Umweltprämie, damit ich meinen 17jährigen Nissan und er seinen alten Polo loswerden konnte.

Aber nun los: Er war dieses Wochenende um 16.30 Uhr mit Abblendlicht auf der Autobahn unterwegs und wurde dann von einem Polizisten angehalten. Dieser teilte ihm mit, dass diese Xenon-Lichter nicht erlaubt wären und hätte das Fahrzeug auch gleich still gelegt, wenn es nicht Samstag und fern von daheim gewesen wäre. Die Beamten begleiteten ihn dann in eine VW-Werkstatt, wo sofort ordentliche Lampen eingesetzt wurden. Das Fazit wurde hier ja schon zuhauf genannt: 90 Euro und 3 Punkte (in diesem Fall für Halter und Fahrer). Schlimmeres wurde glücklicher Weise verhindert, weil er noch neue Lampen bekommen hat. An dieser Sache ist wohl nun nichts mehr zu rütteln, aber jetzt gehts los: Ich fahre ja schliesslich das gleiche Auto mit den gleichen Lichtern - toll!

Ich habe dann sofort den Händler (eine Autofit-Werkstatt, also keine Hinterhofbude) angerufen, von dem die Wägen stammen. Dieser sagte mir dann sofort: "Ich hab euch gesagt, dass das verboten ist. Ich hab euch das 50x gesagt!". Wir müssen jetzt nicht darüber spekulieren, ob er es nun gesagt hat oder nicht. Ich sage: Nein, er hat es mir nicht mitgeteil. Ich wusste nichts von dem Verbot und selbst wenn, würde ich niemand anderen (u. a. den Bruder meiner Freundin und den Vater) damit in Gefahr bringen. Er selbst hat an seiner ganzen Flotte (Aussage vom Wochenende) diese Lichter und mein ehemaliger Arbeitgeber wurde auch bei 3 Autos hintereinander von ihm damit ausgestattet. Niemals ein Wort der Illegalität. Ich wollte dann keinen Streit vom Zaun brechen, denn das versuche ich dann nächste Woche persönlich zu regeln.

Ich werde nun also korrekte Lampen einbauen lassen und damit dürfte die Angelegenheit für mich vom Tisch sein. Ich habe auch im Internet so einige Artikel über die Problematik "Bastel-Xenon" gelesen und jetzt verstehe ich auch, woher das Verbot rührt. Beim Verkauf war das alles aber überhaupt nicht so klar: Ich habe mitgeteilt, dass ich die Lichter gerne gleich in das neue Auto eingebaut hätte, was 155 € kostete und weitere Gedanken machte ich mir nicht. Dies schien mir auch nicht notwendig, denn es ist ja eine Fachwerkstatt und ich vertraue dem Händler.

Ich denke aber auch, dass er nicht von seiner Position weichen wird. Er wird bei seiner Aussage, es uns mitgeteilt zu haben, bleiben. Von den fatalen Folgen wusste er aber am Wochenende noch nichts - lediglich, dass es verboten sei, war ihm klar.

Was mich allerdings wundert:

01. Mein ehemaliger Arbeitgeber hatte diese Lichter in seinen letzten 3 Wägen und hier bemängelte der TÜV nie etwas. Laut meiner Recherche sind diese Lampen ja nicht TÜV-konform!?

02. Hätte der Händler diese Lampen überhaupt einbauen dürfen? Selbst wenn ich ihm mein Einverständnis gegeben hätte, sind diese Lampen verboten und die Betriebserlaubnis erlischt. Da müssen doch bei ihm "die Lichter angehen".

03. Er meinte, dass er die Lampen in seinen Autos lässt. Erwischt zu werden, ist wie ein 6er im Lotto. Bewertet ihn bitte nicht nach dieser (schwachsinnigen) Aussage, denn er weiss ja noch nichts von der möglichen Stillegung, dem Versicherungsverlust, etc. Das werde ich nächste Woche alles vorbringen.

04. Der Vater meiner Freundin (Halter) meinte, dass er den Bescheid wg. den Punkten und der Strafe an den Rechtsanwalt weitergibt, denn schliesslich geht es hier um 2x 3 Punkte und 180€. Wie sich das dann natürlich auf den Händler auswirkt, ist die Frage.

Vielen Dank, wenn ihr es bis hier gelesen habt :-)

Vielleicht hat der Eine oder Andere noch etwas dazu zu sagen oder kann meine Fragen beantworten.

 

Viele Grüße

Andreas

Beste Antwort im Thema
am 4. Oktober 2009 um 19:14

unwissenheit schützt nun mal nicht vor strafe.

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95 Antworten
am 4. Oktober 2009 um 19:14

unwissenheit schützt nun mal nicht vor strafe.

01: das ein großer teil der tüv'ler ihre arbeit mehr schlecht als recht machen und durchaus auch mal hu plaketten verteilt werden ohne das der prüfer das fz jemals gesehen hat, ist bekannt und bedarf eigentlich keiner weiteren diskussion!

02: weder der verkauf, noch der einbau sind verboten! es ist lediglich verboten diese lampen im geltungsbereich der stvo zu führen......ferner ist der halter bzw. fahrer für den stvzo-konformen zustand des fz verantwortlich und nicht der händler, der hier nur im auftrag gehandelt hat!

03: dafür, dass das wie ein 6'er im lotto ist, scheinen hier bei mt aber überproportional viele lotto-gewinner unterwegs zu sein!

04: wenn das fz aus "versicherungstechnischen gründen" auf den papa läuft, wird üblicherweise nur der fahrer belangt........das hängt aber nach laune des tzuständigen sachbearbeiters ab....sollte der halter nachweisen können, das er das fz längere zeit nicht gesehen hat wird aber eigentlich das verfahren eingestellt...der händler hat damit NICHTS zu tun, da für das fz wie bereits geschrieben NUR der fahrer bzw. halter verantwortlich sind!

am 4. Oktober 2009 um 19:18

zu 04: beide sind verantwortlich

am 4. Oktober 2009 um 19:20

Ich sag hier mal lieber nichts - sonst reg ich mich nur unnötig auf - so ein Schwachsinn !! 

mal zur klarstellung:

du redest immer von "Lampen"....

Was genau habt ihr denn nun? original scheinwerfer mit blau leuchtenden Lampen?

Originalscheinwerfer mit (illegal) nachgerüsteten Xenonbrennern?

oder wie oder was?

jetzt hast du ja doch was gesagt...ich bin mir aber sicher, dass die Fahrer nicht wegen der Xenon-Lampen angehalten wurden :). Manche Typen werden eben taeglich rausgewunken und manche eben nie...tjo...

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

oder wie oder was?

aufgrund der genannten preise (sowohl einbau als auch strafe) gehe ich davon aus, das der te die üblichen xenon-hid-kits meint......

am 4. Oktober 2009 um 20:33

da er weiterfahren dürfte, sollte die unmittelbare verkehrsgefährdung schwer nachweisbar sein. ergo > keine 3 punkte :D

wird bei unseren ordnungshütern sogar ausführlich erläutert ;)

aus dem polizeiforum:

Zitat:

Re: gefährliche Xenonnachrüstung

Beitragvon Ezechiel » Di 5. Jun 2007, 12:32

alt: Zulassung gab es nur, wenn eine Betriebserlaubnis (BE) und Kennzeichen vorhanden sind. Wenn eins davon fehlt erlosch damals die zulassung

neu: Gebraucht werden Kennz. + BE+ Haftpflichtvers. + Antrag auf Zulassung;

ABER wenn BE erlischt (z.B. anderes/nicht eingetragenes licht, falscher auspuff, nicht erlaubte tieferlegung, nicht eingetragene oder zugelassene beleuchtungseinrichtungen wie LED's im Kühlergrill etc) gibt es noch eine Zulassung.

Die BE ist zwar nötig um das Fahrzeug zuzulassen, wenn aber bereits eine zulassung besteht und dann die BE erlischt ist das für das erlöschen der Zulassung nicht mehr relevant, da sich der § 19/I,II STVZO auf den §18 STVZO bezog.

Ein Fahren ohne Zulassung gibt es in diesem Bereich deshalb nicht mehr.

Verstöße nach §19/II STVZO (eben diese umbauten) gibt es trotzdem noch aber die ahndung wie früher ist eben nicht mehr möglich seit der §18 STVZO rausgeflogen ist.

Die neue Ahndung dieser Verstöße läuft ggf. über §§ 30ff STVZO -> da Fahrzeug nicht mehr vorschriftsmäßig ist TBNR: 330006 -> 25,- € oder atypischer Fall 50,- €

Der Verkehrsteilnehmer kann weiterfahren wenn die BE erloschen ist, außer wenn die Sicherheit beeinträchtigt ist. Die Weiterfahrt wird dann nach PAG unterbunden.

Da diese Gefährdung bei deinem Fall mit dem Xenon nicht vorliegt, kann der Verkehrsteilnehmer nach dem berappen von lächerlichen 25 Eiern weiterfahren und lacht sich einen ab weil er jetzt genau weis, dass er an seinem Auto rumschrauben darf was er will solange es nicht gefährlich für andere ist.

Gruß Eze

quelle

am 4. Oktober 2009 um 20:43

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

mal zur klarstellung:

du redest immer von "Lampen"....

Was genau habt ihr denn nun? original scheinwerfer mit blau leuchtenden Lampen?

Originalscheinwerfer mit (illegal) nachgerüsteten Xenonbrennern?

oder wie oder was?

Wenn er mal eben in einer VW Werkstatt neue Lampen einzetzen lassen hat werden es wohl nur diese blau gefärbten Glühlampen sein die grünlich leuchten...

Aber aus dem Verkehr gezogen gehören die alle: Die Gefärbten Glühlampen weil die ausleuchtung damit unter aller Kanone ist, und die Nachrüst Brenner weil die blenden ohne Ende!

Themenstarteram 4. Oktober 2009 um 21:27

Danke für die Antworten! :-)

@MartinSHL

Was haben wir bekommen?

Soweit ich das damals gesehen hab, war im Köfferchen folgender Inhalt (sorry, wenn es laienhaft ausgedrückt ist): 2 Lampen, also die Teile, die das Licht erzeugen und 2 Stromversorgungen, die vor die Lampen geklemmt wurden. Diese sind im Motorraum einfach angeschraubt. Reflektoren wurden keine getauscht. Es handelt sich hier immer noch um die Originale.

@sukkubus

Er durfte weiterfahren im Sinne von "Die Polizisten haben ihn zur Werkstatt eskortiert und dort wurden die Lampen getauscht".

@Fordscene-bb

Was hälst du für Schwachsinn? Vielleicht irgendwas, das mir weiterhelfen könnte?

@MagirusDeutzUlm

Ja, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber man kann nun mal nicht alles wissen und eben deshalb gehe ich doch in die Fachwerkstatt. Warum? Um mir dann etwas verkaufen zu lassen, dass wissentlich verboten ist? Wo soll ich denn denn Polo bewegen, wenn nicht im STVZO-Gebiet? Der Händler wusste ja auch, dass ich das Auto von ihm aus nach Hause bewegen werde.

Zitat:

Original geschrieben von Samoth_DS

Es handelt sich hier immer noch um die Originale.

also wie ich richtig vermutet habe ein hid-kit....

Zitat:

Er durfte weiterfahren im Sinne von "Die Polizisten haben ihn zur Werkstatt eskortiert und dort wurden die Lampen getauscht".

und damit das es tag war, er das licht allerdings angeschaltet hatte bleibts bei 3punkten, auch wenn er bis zur werkstatt fahren durfte.......

Zitat:

Wo soll ich denn denn Polo bewegen, wenn nicht im STVZO-Gebiet?

auf abgesperrtem privatgelände bei tuning-treffen etc....

Zitat:

Der Händler wusste ja auch, dass ich das Auto von ihm aus nach Hause bewegen werde.

"menschlich" magst du zwar recht haben, das ändert aber trotzdem NICHTS an der tatsache das dein kumpel als fahrer für den stvzo-konformen zustand seines fz verantwortlich ist und er letzendlich das fz in betrieb genommen hat.....

Gibt es Zeugen, die bestätigen können, daß der Händler die Warnung vor der Illegalität der Lampen bei Verkauf und Fahrzeugübergabe nicht ausgesprochen hat?

Themenstarteram 4. Oktober 2009 um 21:59

@MagirusDeutzUlm

Klar - 3 Punkte und 90 € für den Bruder (= Fahrer) und 3 Punkte für den Halter (= Vater). Nicht? Wie ich darauf komme? Der Polizist meinte, dass der Halter auch noch "was bekommt" und mein alter Fahrlehrer vermutet, dass die Strafen für beide gleich sein werden.

Ja, er hat das Fahrzeug in Betrieb genommen, aber man kann doch nicht immer alles mit "Unwissenheit schützt vor..." begründen. Woher soll er denn wissen, dass die Lichter verboten sind und ein dermaßen übles Nachspiel mit sich bringen?

Wieso denn nur menschlich? Das nimmt ihm doch keiner ab, dass ich das FZ evtl. nur bei Tuningveranstaltungen / auf privatem Gelände betreiben würde. Wie beschrieben: Ihm war absolut klar, dass wir die FZ bei ihm abholen und auch über die Landstraße / Autobahn nach Hause bewegen.

 

@Drahkke

Der Inhaber (= Händler) der Werkstatt war bei der Übergabe nicht dabei - das hat ein Mitarbeiter gemacht und DER hat sicher nix dazu gesagt. Das kann ich wie auch der Vater meiner Freundin (Halter) bestätigen. Ich stand im Vorfeld viel in Kontakt mit dem Händler und in den Mails fiel nie ein Wort von Verbot oder ähnlichem. Ich lese hier noch, wie ich die Xenon-Lichter gewünscht habe und seine Antwort war "155 €, aber rechtzeitig Bescheid geben, da ich noch den Umrüstsatz bestellen muss". Ich denke mal, dass er einfach sagen wird, er hat es beim reden erwähnt.

Die Rechtslage ist - leider - wie hier schon geschrieben wurde:

Der Verkauf und auch der Einbau ist zulässig, der Betrieb im Geltungsbereich der StVO/StVZO nicht.

Die Verantwortung liegt ausschließlich beim Fahrer und (eingeschränkt) beim Halter.

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