Ampelschaltung - Frage an die Weisen...
Hallo,
wir haben hier der Stadt ein Vollampel mit einer für micht erklärbaren Schaltung. Ist eine Kreuzung von zwei Hauptstrassen. Wenn man diese Ampel von meiner Siedlungsseite anfährt ist die Grünphase kürzer als die des Verkehrs von der anderen Seite (diese warten dann öfters verduzt und fragen sich wieso man nicht fährt).
Kann sich jemand erklären, ob das irgendeinen sinnvollen Hintergrund haben könnte?
Habe die Stadt schon kontaktiert, wurde zugesagt zu prüfen ist aber nichts passiert.
gruß
Beste Antwort im Thema
Uh, Lichthupendiskussion 😁
Ich nutze die Lichthupe oft. Gerade in Situationen, in denen ich als Geradeausfahrer gerade Rot bekomme, um dem gegenüberfahrenden Linksabbieger zu zeigen, dass er fahren kann. Und hey, zusammen mit meiner Temporeduzierung verstehen das viele und die erhobene Hand soll sicher kein "blöder Sack" bedeuten.
Und nein, das ist nicht regelkonform. Aber da die Überwiegende Mehrzahl der Mitmenschen situationsangepasst denken kann, funktioniert sowas und hat sich quasi eingebürgert. Sogar so sehr, dass ich der Polizei in solchen Situationen schon a lichthupe gab und statt nem Ticket die Hand bekam.
Natürlich sollte jedem Verkehrsteilnehmer, der ne Lichthupe bei sowas bekommt klar sein, die Situation zu reflektieren und auch ein paar Rahmenhandlungen wie z.B. Geschwindigkeitsminimierung des Lichthupenden, einzubeziehen.
Wenn ich ne Lichthupe bekomme und der Entgegenkommende steht voll auf dem Pinsel, dann fahre ich natürlich nicht. Auch immer im Bewusstsein, dass ich im Ernstfall der Doofe bin. Und wenn ich auf der Autobahn beim Spurwechsel plötzlich ne Disko hinter mir habe, ziehe ich auch nicht frisch und fröhlich raus. Versteht sich aber von selbst, wie die Realität zeigt.
Aber manch einer scheint hier so gestrickt, dass er solch Situationen nutzt, um sich über die Regelbrecher zu ärgern anstatt sich zu freuen, dass ihm jemand zeigt, dass er nun fahren kann....aber dunkle Kerzen gibt es anscheinend auf jeder Torte....
29 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Hättest du dich mal an die Thread Überschrift gehalten...Zitat:
Original geschrieben von redactros
Wenn der deutsche Autofahrer nicht so blöd wäre , würde er dem Gegenverkehr
ja mal mit der Lichthupe zeigen : ich habe jetzt rot und du kannst fahren .Genau für solch einen Fall ist es in Deutschland verboten die Lichthupe einzusetzen.
Zumal die Lichthupe ein warnsignal ist; da würde ich bestimmt nicht mehr in die Kreuzung einfahren...
Die Lichthupe wird in der Situation genau so verstanden, wie sie gemeint ist - ich hab rot, du darfst fahren 😉
Auf Zweispurigen Straßen sollte man sie aber erst einsetzen, wenn auch der Nebenmann stark bremst oder die andere Spur frei ist.
Zitat:
Original geschrieben von marcu90
Die Lichthupe wird in der Situation genau so verstanden, wie sie gemeint ist - ich hab rot, du darfst fahren 😉
Auch du hättest lieber die Threadüberschrift besser lesen sollen.
Und das Urteil vom OLG Hamm zu dem Thema am besten auch gleich hinterher.
3 gegen 1, Elchsucher - da kannst du Weise sein, wie du willst, und das OLG Hamm gleich dazu. Wo immer ich bisher mit dem Auto unterwegs war, wird die Lichthupe an der Ampel genau so verstanden, wie hier beschrieben. Ich habe das schon hunderte Male so gemacht, und es wird IMMER richtig verstanden und die aller meisten Gegenüber bedanken sich noch höflich.
EDIT: OK, ich sehe gerade, Emsland hätte es auch falsch verstanden - dabei weiß ich genau, dass ich das auch schon im Emsland so gemacht habe. 😕
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Zitat:
Original geschrieben von marcu90
Die Lichthupe wird in der Situation genau so verstanden, wie sie gemeint ist - ich hab rot, du darfst fahren 😉
Richtig, und das wird (oder besser gesagt wurde, macht heute leider kaum noch einer, müssen ja alle am Handy fummeln...) seit Jahrzehnten so in D gehandhabt, als kleine "Höflichkeit" im Verkehr. Von 2 Opas, 2 Onkeln und einem Vater sofort mit "Jo!" bestätigt.
Und die oberschlauen Paragraphenreiter hier sind bestimmt genau jene, die man Donnerstags mittags mit Tempo 45 schleichend auf irgendeiner Haupstraße findet wie sie sich freuen, mal wieder Erster in der Schlange zu sein...
Müsst ihr (wohl aus Mangel an Freunden & Bekannten wegen ständiger Klugschnackerei) hier bei MT ständig Leute die Tipps & Wissen mitten aus dem Leben weitergeben "tadeln"?!
Kommt einem echt langsam das Wurstbrot wieder hoch...
Gruß
Andre
Das Problem ist aber - als Linksabbieger hast du einfach die A-Karte...
Das will er wohl damit ausdrücken.
Könnte man die Lichthupe auch als Warnung im Sinne von "bieg nicht ab" interpretieren...
Zumindest für Ortsfremde ist Vollscheibengrün und problemloses Linksabbiegen trotz Gegenverkehr erstmal nicht so problemlos wie für Ortskundige. Und dann auch noch angeblitzt werden...
Und an das A-Karten Urteil denkend. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Hättest du dich mal an die Thread Überschrift gehalten...Zitat:
Original geschrieben von redactros
Wenn der deutsche Autofahrer nicht so blöd wäre , würde er dem Gegenverkehr
ja mal mit der Lichthupe zeigen : ich habe jetzt rot und du kannst fahren .Genau für solch einen Fall ist es in Deutschland verboten die Lichthupe einzusetzen.
Das
dudie Zeichensprache der Lichthupe nur im Rahmen der Gesetze verstehst
ist mir auch klar .
Bis heute hat sich noch keiner beklagt , wenn ich der Gegenseite mit der Lichthupe
zeige er kann fahren . Als Dank dafür wurde dann manchmal die Hand gehoben
oder sogar auch die Lichthupe benutzt .
Das funktioniert aber nur unter intelligenten Autofahrern / Profis oder
Berufskraftfahrern .
Zitat:
Original geschrieben von redactros
Bis heute hat sich noch keiner beklagt , wenn ich der Gegenseite mit der Lichthupe
zeige er kann fahren .
Das kann ja durchaus sein. Nur gibt es eben auch Leute, die das nicht verstehen und dadurch vielleicht verunsichert sind. Von den 50 Autofahrern denen du in deinem Leben beim Abbiegen Lichthupe gegeben hast, pauschal auf Millionen Autofahrer zu schließen, hat schon was von Arroganz. Aber Hauptsache mal was gemacht. Du blinkst bestimmt auch beim Einfahren in einen Kreisverkehr, oder?
Zitat:
Original geschrieben von redactros
Das funktioniert aber nur unter intelligenten Autofahrern / Profis oder
Berufskraftfahrern .
Hmm, ich bin mir nicht ganz sicher wie du in eine der 3 Gruppen passt? Ich vermute du hast bisher einfach Glück gehabt.
Dagegen spricht ja nichts , das der eine oder andere Autofahrer das nicht versteht
oder verunsichert ist . Es sind aber gefühlt die grosse Masse und du kommst hier
mit Gesetzen an .
50 Autofahrer in meinem Leben sind eine bescheidene Zahl . Im Gegensatz zu dir
verdiene ich meine Brötchen jeden Tag auf der Strasse . Nein , den Blinker benutze
ich beim Einfahren in den Kreisverkehr nicht . Du doch auch nicht .
Wenn mann so wie ich 8 Std. am Tag auf der Strasse ist, brauchst du
Selbstbewusstsein und keine Arroganz .
Ich bin jetzt aber auch mal bescheiden : in 2 von den 3 Gruppen passe ich und
sein Glück sollte man nicht jeden Tag herausfordern .
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Das kann ja durchaus sein. Nur gibt es eben auch Leute, die das nicht verstehen und dadurch vielleicht verunsichert sind. Von den 50 Autofahrern denen du in deinem Leben beim Abbiegen Lichthupe gegeben hast, pauschal auf Millionen Autofahrer zu schließen, hat schon was von Arroganz. Aber Hauptsache mal was gemacht. Du blinkst bestimmt auch beim Einfahren in einen Kreisverkehr, oder?
Ist schon komisch. Ich habe noch nie einen Autofahrer gesehen, welcher an Kreuzungen die Lichthupe falsch gedeutet hätte. Und nicht nur hier, sondern auch im Ausland.
Was noch merkwürdiger ist, dass auch das kurze Aufblenden auf der Autobahn nicht falsch verstanden wird, obwohl es dort immer das Gegenteil bedeutet.
Wenn es denn so eindeutig sein würde, hätte das OLG ja kein Urteil sprechen müssen, oder?
Die überlegen sich ja nich am Frühstückstisch "Och, heute ist nicht viel los, da fällen wir mal ein Urteil zum Thema Lichthupe. Das hatten wir schon lange nicht mehr."
Was hat das OLG denn gesagt, kannst du den Sachverhalt hier kurz reinstellen?
Ohne es zu kennen würde ich von Folgendem ausgehen: Es ist zum Unfall gekommen, weil ausnahmsweise mal jemand eben nicht die Tatsache andeuten wollte, dass er rot hat und anhält, sondern davor warnen wollte, dass er durch fährt. Dann muss selbstverständlich der Richter sagen, dass man sich auf eine Lichthupe nicht verlassen darf - sonst würden nämlich ein paar Wochen später lauter Hobbyjuristen sich auf erfundene Lichthupen berufen, wenn sie es beim Linksabbiegen verbockt haben.
Ich werde es weiter so halten wie bisher. Und ich werde auch weiterhin die Lichthupe des entgegenkommenden genau so interpretieren. Selbstverständlich fährt man nicht blind los, wenn die Lichthupe kommt, sondern man prüft im gleichen Moment, ob derjenige auch wirklich abbremst.
EDIT: @ Elchsucher: Im Verkehrsrecht maße ich mir nicht an, die Arbeit der Richter zu beurteilen. In dem Rechtsbereich, in dem ich mich berufsbedingt auskenne, kenne ich Urteile, wo dein Gedanke mit dem Frühstückstisch noch schmeichelhaft ist. Und noch schlimmer als viele Urteile ist dann, was einige in Praxis und Verwaltung daraus machen bzw. hineininterpretieren...
Uh, Lichthupendiskussion 😁
Ich nutze die Lichthupe oft. Gerade in Situationen, in denen ich als Geradeausfahrer gerade Rot bekomme, um dem gegenüberfahrenden Linksabbieger zu zeigen, dass er fahren kann. Und hey, zusammen mit meiner Temporeduzierung verstehen das viele und die erhobene Hand soll sicher kein "blöder Sack" bedeuten.
Und nein, das ist nicht regelkonform. Aber da die Überwiegende Mehrzahl der Mitmenschen situationsangepasst denken kann, funktioniert sowas und hat sich quasi eingebürgert. Sogar so sehr, dass ich der Polizei in solchen Situationen schon a lichthupe gab und statt nem Ticket die Hand bekam.
Natürlich sollte jedem Verkehrsteilnehmer, der ne Lichthupe bei sowas bekommt klar sein, die Situation zu reflektieren und auch ein paar Rahmenhandlungen wie z.B. Geschwindigkeitsminimierung des Lichthupenden, einzubeziehen.
Wenn ich ne Lichthupe bekomme und der Entgegenkommende steht voll auf dem Pinsel, dann fahre ich natürlich nicht. Auch immer im Bewusstsein, dass ich im Ernstfall der Doofe bin. Und wenn ich auf der Autobahn beim Spurwechsel plötzlich ne Disko hinter mir habe, ziehe ich auch nicht frisch und fröhlich raus. Versteht sich aber von selbst, wie die Realität zeigt.
Aber manch einer scheint hier so gestrickt, dass er solch Situationen nutzt, um sich über die Regelbrecher zu ärgern anstatt sich zu freuen, dass ihm jemand zeigt, dass er nun fahren kann....aber dunkle Kerzen gibt es anscheinend auf jeder Torte....
Zitat:
Original geschrieben von redactros
Bis heute hat sich noch keiner beklagt , wenn ich der Gegenseite mit der Lichthupe
zeige er kann fahren .
Doch alle die die Autobumsern zum Opfer gefallen sind.🙂
Das ist eine Masche von Leuten die Unfälle provozieren um für ihre alten abgerockten Karren Geld zu kassieren. Sie signalisieren das der Gegenverkehr fahren kann und geben dann Gas. Vor Gericht wissen sie dann von nix, und wenn, die Lichthupe ist bei Vorfahrt kein Signal was in der STVO verankert ist.
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Hättest du dich mal an die Thread Überschrift gehalten...Genau für solch einen Fall ist es in Deutschland verboten die Lichthupe einzusetzen.
Da aber in D nicht nur Korinthenkacker unterwegs sind, funktioniert es in der Praxis recht gut. Z.B. an:
- Ampeln (wie hier geschildert)
- An Engstellen, um dem Gegenverkehr zu signalisieren "ich lasse Dich vor"
- Bei Überholmanöver von LKW um zu signalisieren "Du bist vorbei, Du darfst rüber"
Das entbindet natürlich den Angeblinkten nicht von seiner Sorgfaltspflicht.