Ampel mit Grünen Pfeil

Hallo, wie ist das eigentlich ich steh an einer Roten Ampel mit grünen Pfeil und halte an wenn man nun nicht weiter fährt trotz Grünen Pfeil gilt man dann als Verkehrshindernis? Erst letztens, ich bleib an einer Roten Ampel mit Grünen Pfeil stehen wollte rechts abbiegen und hinter mir startete ein Hupkonzert weil ich net gefahren bin

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Zitat:

@scrooge71 schrieb am 20. Februar 2015 um 17:50:38 Uhr:


Hallo, wie ist das eigentlich ich steh an einer Roten Ampel mit grünen Pfeil und halte an wenn man nun nicht weiter fährt trotz Grünen Pfeil gilt man dann als Verkehrshindernis? Erst letztens, ich bleib an einer Roten Ampel mit Grünen Pfeil stehen und hinter mir startete ein Hupkonzert weil ich net gefahren bin

Was lernt man eigendlich in der Fahrschule???????????????????

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Dieses Halten trotz erlaubtem Abbiegens ist dann aber nicht mehr verkehrsbedingt. Wenn der Grüne Bleichpfeil gesehen wird, dann ist es durch Unwissen bzw. Falschverstehen bedingt.

Nö. Einfach nö. Beim Grünpfeil gibt es KEINE Benutzungspflicht. Wenn der VT vor dir will, dann DARF er auf Grün warten, Grünpfeil oder nicht, alles frei oder nicht. Wenn du ihm deshalb die Hupe gibst, kannst du eine Verwarnung kassieren, er aber nicht.

Der behindert den Verkehrsfluss dann ohne Grund, weil das Abbiegen nur aus der rechten Spur zuläüssig ist. Das ist der Ansatz. Alleine kann er da rumstehen, auch wenn es an Schwachsinn grenzt. Kommt einer von hinten und will in dieser Situation abbiegen, dann liegt eine grundlose Behinderung vor. Ich hupe da nicht. Ich steige aus, klopfe an der Scheibe und frage höflich, ob ich einen Notarzt rufen soll, weil ein anderer Grund für diesen Halt nicht ersichtlich ist.

@CV626

Was habt ihr immer mit eurer "Benutzungspflicht"? 😕

Wer an einer grünen Ampel grundlos stehen bleibt, egal ob Blech oder LZA, verstößt gegen §1 der StVO!

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Steht implizit im Grünpfeil-§ das es keine Abbiegepflicht gibt. Also zieht §1 nicht. Man führe auch nur ein Urteil oder Beispiel an, dass jemand deswegen belangt wurde, oder man akzeptiere es endlich. Belege wurden schon zu Hauf angeführt, denke ich.

§ 3 Abs.2 StVO !!!

nicht relevant

Sollte Wikipedia Recht haben, hatte ich mit meiner Vermutung unrecht....

Zitat:

Im Gegensatz zu leuchtendem Grünlicht ist Warten vor einem Rotlicht mit Grünpfeil keine Verkehrsbehinderung im Sinne der StVO, auch dann nicht, wenn es sich um eine reine Rechtsabbiegespur handelt.

Quelle: Wikipedia

@berlin-paul

Den § 3 Abs.2 StVO kann man hier sicherlich nicht anwenden!

Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 2. August 2016 um 17:57:32 Uhr:


@CV626

Was habt ihr immer mit eurer "Benutzungspflicht"? 😕

Wer an einer grünen Ampel grundlos stehen bleibt, egal ob Blech oder LZA, verstößt gegen §1 der StVO!

Am Blechpfeil darf ich sogar so lange stehen bleiben bis die normale Ampel grün wird. 😉

Zitat:

@LeiderHeiser schrieb am 2. August 2016 um 18:10:16 Uhr:


Steht implizit im Grünpfeil-§ das es keine Abbiegepflicht gibt.

"Wer ein Fahrzeug führt, darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen." Das ist für mich nich "explizit". Da habe ich dann wohl eine falsche StOV-Ausgabe.

Natürlich kann man "darf " als nicht "müssen" interpretieren.
"

In Anbetracht der durchschnittlichen Dauer einer Rotphase dürfte es, "Abbiegepflicht bei Grünpfeil" hin oder her, schon rein praktisch unmöglich sein, jemandem nachzuweisen, absichtlich verkehrsbehindernd nicht gefahren zu sein, obwohl er gefahrlos hätte abbiegen können. Diese Diskussion ist eine um des Kaisers Bart. Viel Freude weiterhin!

Grüße vom Ostelch

Na, ich sag mal so.

Wer diesen Thread aufmerksam verfolgt, kann durchaus was lernen.

Kann, muss aber nicht.

Ist eh alles Wurscht 😁

Wenn schon grundloses Langsamfahren behindert und untersagt ist, dann ist grundloses im Weg stehen erlaubt. Aha. Ich mag mich einfach nicht in einen Zustand versetzen, in dem ich diese Form der Logik nicht als vollkommen hirnverbrannt empfinden kann. In diesem Sinne weiterhin viel Spaß beim Camping am grünen Pfeil 😛

Zitat:

@LeiderHeiser schrieb am 2. August 2016 um 18:10:16 Uhr:


Steht implizit im Grünpfeil-§ das es keine Abbiegepflicht gibt. Also zieht §1 nicht.

Er sprach von einer grünen Ampel. Nicht vom Grünpfeil. Lesen hilft!

Zitat:

@zille1976 schrieb am 2. August 2016 um 21:58:55 Uhr:



Zitat:

@LeiderHeiser schrieb am 2. August 2016 um 18:10:16 Uhr:


Steht implizit im Grünpfeil-§ das es keine Abbiegepflicht gibt. Also zieht §1 nicht.

Er sprach von einer grünen Ampel. Nicht vom Grünpfeil. Lesen hilft!

Der Thread handelt aber immer noch vom Grünpfeil. Lasst den Off-Topic Müll doch endlich mal beiseite !

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