Ampel mit Grünen Pfeil

Hallo, wie ist das eigentlich ich steh an einer Roten Ampel mit grünen Pfeil und halte an wenn man nun nicht weiter fährt trotz Grünen Pfeil gilt man dann als Verkehrshindernis? Erst letztens, ich bleib an einer Roten Ampel mit Grünen Pfeil stehen wollte rechts abbiegen und hinter mir startete ein Hupkonzert weil ich net gefahren bin

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@scrooge71 schrieb am 20. Februar 2015 um 17:50:38 Uhr:


Hallo, wie ist das eigentlich ich steh an einer Roten Ampel mit grünen Pfeil und halte an wenn man nun nicht weiter fährt trotz Grünen Pfeil gilt man dann als Verkehrshindernis? Erst letztens, ich bleib an einer Roten Ampel mit Grünen Pfeil stehen und hinter mir startete ein Hupkonzert weil ich net gefahren bin

Was lernt man eigendlich in der Fahrschule???????????????????

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 2. August 2016 um 21:16:39 Uhr:


Wenn schon grundloses Langsamfahren behindert und untersagt ist, dann ist grundloses im Weg stehen erlaubt. Aha. Ich mag mich einfach nicht in einen Zustand versetzen, in dem ich diese Form der Logik nicht als vollkommen hirnverbrannt empfinden kann.

Beweis uns doch anhand der StVO das Gegenteil.

Geht nämlich nicht 😛

Zitat:

@Wimbowambo schrieb am 2. August 2016 um 23:46:00 Uhr:



Zitat:

@zille1976 schrieb am 2. August 2016 um 21:58:55 Uhr:


Er sprach von einer grünen Ampel. Nicht vom Grünpfeil. Lesen hilft!

Der Thread handelt aber immer noch vom Grünpfeil. Lasst den Off-Topic Müll doch endlich mal beiseite !

Bisher bist du wohl der einzige, der hier den Unterschied nicht kannte.

Auch wenn ich weis, dass du es eh nicht tust, weil es von Anfang an nur deine Absicht ist hier rumzustänkern und reißerische Parolen rauszuhauen, lies dir die entsprechende Textstelle durch. Vielleicht kapierst du es dann, auf welchen Textteil ich mich bezog.

Und nur weil DU meinst hier geht es nur um den Grünpfeil, ist Deine Meinung, was hier Offtopic ist und was nicht, ungefähr so interessant für die Allgemeinheit wie der berühmte Sack Reis. Du hast bestimmt nicht das Recht hier zu entscheiden, was man schreiben darf und was nicht. Egal wie groß du die Buchstaben wählst.

Zitat:

@Wimbowambo schrieb am 2. August 2016 um 23:47:42 Uhr:


Beweis uns doch anhand der StVO das Gegenteil.

Geht nämlich nicht 😛

Fall 1: Dein Grünpfeil: Hier darf ich so lange warten bis die zugehörige Lichtzeichenanlage auf Grün umspringt. Es gibt keine Pflicht den Pfeil zu nutzen und abzubiegen.

Fall 2: Grüner Pfeil (Ampel): Hier zwingt mich das Grün der Lichtzeichenanlage zum abbiegen. Hier nicht zu fahren ist ein Verstoß gegen:

Zitat:

§ 1 Grundregeln

Grundregeln § 1 StVO Straßenverkehr Verkehrsteilnehmer
(1) ....

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Das wurde aber hier bestimmt schon 10 mal erklärt. Aber ich geb die Hoffnung nicht auf, dass du es vlt. beim 11. mal enlich in deinen Kopf bekommst.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 2. August 2016 um 23:58:30 Uhr:



Zitat:

@Wimbowambo schrieb am 2. August 2016 um 23:46:00 Uhr:


Der Thread handelt aber immer noch vom Grünpfeil. Lasst den Off-Topic Müll doch endlich mal beiseite !

Bisher bist du wohl der einzige, der hier den Unterschied nicht kannte.

Auch wenn ich weis, dass du es eh nicht tust, weil es von Anfang an nur deine Absicht ist hier rumzustänkern und reißerische Parolen rauszuhauen, lies dir die entsprechende Textstelle durch. Vielleicht kapierst du es dann, auf welchen Textteil ich mich bezog.

Und nur weil DU meinst hier geht es nur um den Grünpfeil, ist Deine Meinung, was hier Offtopic ist und was nicht, ungefähr so interessant für die Allgemeinheit wie der berühmte Sack Reis. Du hast bestimmt nicht das Recht hier zu entscheiden, was man schreiben darf und was nicht. Egal wie groß du die Buchstaben wählst.

Es geht hier trotzdem um den sogenannten Grünpfeil (Zeichen 720) und vor dem darf ich so lange stehen bleiben und Zeitung lesen, bis das dazugehörige Wechsellichtzeichen auf die Farbe grün umgeschaltet hat.

Der Grünpfeil (Zeichen 720) ist für mich als Fahrzeugführer schließlich nur eine Alternative zum Wechsellichtzeichen und muss nicht, sondern darf von mir optional benutzt werden.

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Zitat:

@Wimbowambo schrieb am 3. August 2016 um 00:08:39 Uhr:



Zitat:

@zille1976 schrieb am 2. August 2016 um 23:58:30 Uhr:


Bisher bist du wohl der einzige, der hier den Unterschied nicht kannte.

Auch wenn ich weis, dass du es eh nicht tust, weil es von Anfang an nur deine Absicht ist hier rumzustänkern und reißerische Parolen rauszuhauen, lies dir die entsprechende Textstelle durch. Vielleicht kapierst du es dann, auf welchen Textteil ich mich bezog.

Und nur weil DU meinst hier geht es nur um den Grünpfeil, ist Deine Meinung, was hier Offtopic ist und was nicht, ungefähr so interessant für die Allgemeinheit wie der berühmte Sack Reis. Du hast bestimmt nicht das Recht hier zu entscheiden, was man schreiben darf und was nicht. Egal wie groß du die Buchstaben wählst.

Es geht hier trotzdem um den sogenannten Grünpfeil (Zeichen 720) und vor dem darf ich so lange stehen bleiben und Zeitung lesen, bis das dazugehörige Wechsellichtzeichen auf die Farbe grün umgeschaltet hat.

Der Grünpfeil (Zeichen 720) ist für mich als Fahrzeugführer schließlich nur eine Alternative zum Wechsellichtzeichen und muss nicht, sondern darf von mir optional benutzt werden.

Nichts anderes wurde hier behauptet. Vielleicht solltest du mal den Thread nochmal von vorne lesen und auf die Feinheiten achten. Den es geht mit nichten nur um Zeichen 720 in diesem Thread.

Hab ich und mit Ausnahme der üblichen Trolle und Unwissenden reden hier alle über das Zeichen 720.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 2. August 2016 um 21:58:55 Uhr:



Zitat:

@LeiderHeiser schrieb am 2. August 2016 um 18:10:16 Uhr:


Steht implizit im Grünpfeil-§ das es keine Abbiegepflicht gibt. Also zieht §1 nicht.

Er sprach von einer grünen Ampel. Nicht vom Grünpfeil. Lesen hilft!

Gebe ich mal zurück, denn man schrieb unter anderem:

Zitat:

Das das grundlose stehenbleiben vor einer grünen LZA, sowie das grundlose stehenbleiben an einem Grünpfeil verboten ist, wenn ich dadurch andere VT behindere, regeln ganz klar die Grundregeln des §1 der StVO

@LeiderHeiser

Offensichtlich sucht man sich mal wieder nur Beiträge aus diesen Thread heraus, die einen selber gerade in den Kram passen, andere werden ignoriert.

Die Aussage in deinem letzten Zitat wurde von mir hier revidiert.

Wieso diskutiert man jetzt also weiter über die von mir zuvor gemachte Aussage? 😕

Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 3. August 2016 um 12:32:21 Uhr:



Die Aussage in deinem letzten Zitat wurde von mir hier revidiert.

Wieso diskutiert man jetzt also weiter über die von mir zuvor gemachte Aussage? 😕

Das habe ich gelesen, danke. Wegen meines früheren Beitrages wurde mir aber vorgeworfen, ich hätte nicht richtig gelesen, das wollte ich nur richtig stellen.

Zitat:

@Wimbowambo schrieb am 3. August 2016 um 00:23:05 Uhr:


Hab ich und mit Ausnahme der üblichen Trolle und Unwissenden reden hier alle über das Zeichen 720.

Vollkommen korrekt und Zille reiht sich da nahtlos ein. Es ging hier nie um den grünen Pfeil (zeitweise leuchtende Ampel) und nur weil ein Nichtskönner das verwechseln wird dieses Zeichen noch lange nicht On-Topic.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 3. August 2016 um 17:49:08 Uhr:



Zitat:

@Wimbowambo schrieb am 3. August 2016 um 00:23:05 Uhr:


Hab ich und mit Ausnahme der üblichen Trolle und Unwissenden reden hier alle über das Zeichen 720.

Vollkommen korrekt und Zille reiht sich da nahtlos ein. Es ging hier nie um den grünen Pfeil (zeitweise leuchtende Ampel) und nur weil ein Nichtskönner das verwechseln wird dieses Zeichen noch lange nicht On-Topic.

Jetzt hab ich doch tatsächlich zwei dieses Spezies gefunden. Warum wundert mich jetzt nur so garnicht, welche beiden User unter deine Definition fallen 😉

Vor allem der auf Bild 2 scheint nach deiner eigenen Definition ein lupenreiner Nichtskönner zu sein.

Tut mir für dich echt leid Zille, aber du kapierst es einfach nicht.

Ich habe dich in der Vergangenheit bereits mehrmals über die Unterschiede beider Zeichen aufgeklärt und werde es an dieser Stelle kein weiteres Mal tun.

Alle anderen Diskussionsteilnehmer scheinen die Vorgehensweise am Zeichen 720 verstanden zu haben, nur du musst - wahrscheinlich aus Unsicherheit? - diesen Thread in einer Tour ausbuddeln und dämliche Fragen bzw. Thesen aufstellen.

Frag doch bitte mal in einer örtlichen Fahrschule nach. Ich bin mir sicher ein kompetenter Fahrlehrer wird dir gegen Bezahlung einen kleinen Theorie-Auffrischungskurs geben können 😉

Zitat:

@Wimbowambo schrieb am 3. August 2016 um 18:38:52 Uhr:


Ich habe dich in der Vergangenheit bereits mehrmals über die Unterschiede beider Zeichen aufgeklärt und werde es an dieser Stelle kein weiteres Mal tun.

Dummerweise kann jeder nachlesen wer hier wo etwas nicht kapiert hat. Auch wenn du im Nachhinein versucht hast dich über "Funktion und Regelungen" herauszuwinden. Aber selbst damit lagst du völlig daneben.

Von daher spar die deine billigen Versuche die Tatsachen zu verdrehen 😉 Es bringt nichts, ausser das du von Post zu Post unglaubwürdiger wirst.

Ich liege nie daneben. Du musst nur meine Posts richtig lesen und vor allem auch verstehen 😉

Ok, einmal erkläre ich es dir noch, damit du deinen Irrtum erkennst:

Du hast behauptet, Grünpfeil und Grüner Pfeil hätten die gleiche Funktion. Daraufhin hat Erwachsener dir den Unterschied erklärt. Darauf hin hast du dich damit rausreden wollen, Funktion und Regeln sind unterschiedliche Dinge.

Dabei hast du außer aucht gelassen, dass sich bei Grünpfeil und grünem Pfeil nicht nur die Regeln unterscheiden (Anhaltepflicht, kein Nutzungszwang) sondern AUCH die Funktion sich unterscheidet (Abbiegen jederzeit - aber evtl. mit Querverkehr - ermöglichen, konfliktfreies Abbiegen wenn Pfeil leuchtet).

Wenn du in der Liga der Wortspielakrobaten mitspielen möchtest, musst du noch verdammt viel lernen 😉

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