Ampel mit Grünen Pfeil

Hallo, wie ist das eigentlich ich steh an einer Roten Ampel mit grünen Pfeil und halte an wenn man nun nicht weiter fährt trotz Grünen Pfeil gilt man dann als Verkehrshindernis? Erst letztens, ich bleib an einer Roten Ampel mit Grünen Pfeil stehen wollte rechts abbiegen und hinter mir startete ein Hupkonzert weil ich net gefahren bin

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@scrooge71 schrieb am 20. Februar 2015 um 17:50:38 Uhr:


Hallo, wie ist das eigentlich ich steh an einer Roten Ampel mit grünen Pfeil und halte an wenn man nun nicht weiter fährt trotz Grünen Pfeil gilt man dann als Verkehrshindernis? Erst letztens, ich bleib an einer Roten Ampel mit Grünen Pfeil stehen und hinter mir startete ein Hupkonzert weil ich net gefahren bin

Was lernt man eigendlich in der Fahrschule???????????????????

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Da schreibt doch echt jeder was anderes...

Es gibt den a. Grünpfeil, das b. Grünpfeilschild, und die c. grüne Ampel links gegenüber.

zu a. ich darf fahren bei grün, und das nur nach rechts, hat die Hauptampel grün, ist der Grünpfeil aus und interessiert mich nicht, fahren darf ich trotzdem

zu b. ich darf nach vorherigen anhalten (alle 4 Räder stehen still, 21,22), rechts abbiegen, wenn ich niemanden gefährde. Jetzt kommts: ich muss aber nicht fahren, sondern kann warten bis die Hauptampel grün wird. der Hintermann darf, wenn ich nicht fahre, nicht hupen.

zu c.: wenn die grüne Ampel an ist, kann ich bedenkenlos fahren, denn es bedeutet: Kreuzung bitte zügig räumen. Ich darf auch fahren, wenn die Ampel aus ist, und kein Gegenverkehr kommt und meine eigentliche Ampel grün hat. Ich darf nicht fahren, wenn meine Ampel rot hat, und die Linksampel an geht. Dann würde ich über rot fahren.

Evtl. hilft das ja ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen.

Zitat:

@stratoman schrieb am 1. Juni 2016 um 23:31:00 Uhr:


zu b. ich darf nach vorherigen anhalten (alle 4 Räder stehen still, 21,22), rechts abbiegen, wenn ich niemanden gefährde. Jetzt kommts: ich muss aber nicht fahren, sondern kann warten bis die Hauptampel grün wird. der Hintermann darf, wenn ich nicht fahre, nicht hupen.

das ist falsch. Wenn ich fahren kann, muss ich fahren, weil ich sonst einen Hintermann mehr als vermeidbar behindere und damit gegen §1 STVO verstoße.

Nein. Der Grünpfeil verpflichtet nicht zum Abbiegen
http://www.motor-talk.de/.../...will-muss-nicht-abbiegen-t5027781.html
http://www.t-online.de/.../...-verkehrsschild-darf-man-ignorieren.html

Zitat:

@Kai R. schrieb am 2. Juni 2016 um 09:39:49 Uhr:



Zitat:

@stratoman schrieb am 1. Juni 2016 um 23:31:00 Uhr:


zu b. ich darf nach vorherigen anhalten (alle 4 Räder stehen still, 21,22), rechts abbiegen, wenn ich niemanden gefährde. Jetzt kommts: ich muss aber nicht fahren, sondern kann warten bis die Hauptampel grün wird. der Hintermann darf, wenn ich nicht fahre, nicht hupen.

das ist falsch. Wenn ich fahren kann, muss ich fahren, weil ich sonst einen Hintermann mehr als vermeidbar behindere und damit gegen §1 STVO verstoße.

Nein, der grüne Blechpfeil stellt da eine Ausnahme dar.

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die Fahrlehrer haben ja recht, dass es keine Vorschrift gibt, in der explizit steht, dass man abbiegen muss. Aber wenn man §1 miteinbezieht, dann darf man implizit eben doch nicht stehen bleiben.

Vergiss den §1 ... der ist einfach nur wachsweich.
Oder hast du schon mal einen Strafzettel wegen Verstoßes gegen den §1 gesehen?

Welchen Grund gibt es nicht zu fahren ?

Der Pfeil wurde in der DDR eingeführt damit der Verkehr beschleunigt wird, sprich an einer Kreuzung oder Einmündung sich die Wartezeiten verkürzen.

Der Pfeil war verbindlich, keine Empfehlung.

Das Nichtabbiegen wird wohl kaum als Behinderung geahndet werden. Wenn alles frei ist, wäre eine vermeidbare Behinderung sicherlich zu sehen und schön ist es nicht. Aber auch kaum mehr, als an einer roten Ampel auf Grün zu warten. Da sollte man sich verkneifen zu hupen und man würde sich lächerlich machen, es gar anzuzeigen.

http://www.landesverkehrswacht.de/.../der-gruenpfeil.html

Zitat:

@stratoman schrieb am 1. Juni 2016 um 23:31:00 Uhr:


... alle 4 Räder stehen still, 21,22 ...

Die 2s-Regel ist ein Mythos, gibt's nicht.

Mein Fahrlehrer hatte mal einen Schüler dem das vor der Fahrprüfung irgendwer erzählt hat und er in der Prüfung dann immer gezählt hat.

Er meinte nur, daß der Prüfer dann jedes Stoppschild förmlich gesucht hat. 😁

Gruß Metalhead

Wenn ich den Grünen Blechpfeil sehe fahre ich automatisch, nachdem ich vor der Roten Ampel gehalten haben vor bis zur imaginären Haltelinie um alles zu überblicken, ist frei geht's gleich weiter, ist nicht frei geht's weiter wenns frei ist, die Ampel hinter mir habe ich schon ausgeblendet.

Ich sehe hie keine Problematik, sehe keinen Grund dumm rum zu stehen und den Verkehr zu behindern.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 2. Juni 2016 um 10:03:33 Uhr:


Welchen Grund gibt es nicht zu fahren ?

Der Pfeil wurde in der DDR eingeführt damit der Verkehr beschleunigt wird, sprich an einer Kreuzung oder Einmündung sich die Wartezeiten verkürzen.

Der Pfeil ist durchaus zu recht alles andere als unumstritten.
Denn die Statistik zeigt es eindeutig, er ist sehr gefährlich. Oft geben heutzutage einfach die Verkehrsdichten das nicht mehr her, was damals in der DDR bei Einführung sicher anders war.

Darum geht man heute im Fall der Fälle auch andere Wege und führt die Rechtsabbieger baulich an der Ampel vorbei.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 2. Juni 2016 um 09:53:33 Uhr:


die Fahrlehrer haben ja recht, dass es keine Vorschrift gibt, in der explizit steht, dass man abbiegen muss. Aber wenn man §1 miteinbezieht, dann darf man implizit eben doch nicht stehen bleiben.

Ich muss auch nicht Autofahren. Wenn ich das nicht will, kann ich es lassen. 😉 Die Diskussion ist ein wenig theoretisch. Wer bleibt eigentlich am Grünpfeil absichtlich stehen, obwohl es objektiv möglich und zulässig wäre, zu fahren? Wer das macht, behindert vorsätzlich den Verkehr und verstößt zumindest gegen Paragraph 1. Wenn so etwas vorkommt, hat derjenige in aller Regel den Grünpfeil nicht gesehen oder er ist übervorsichtig. Ein paar Träumer kennen vielleicht das Zeichen immer noch nicht. Denen ist schwer beizukommen. Da von diesem Verhalten vielleicht eine kurzzeitige Behinderung, aber keine Gefährdung anderer ausgeht, wird die Polizei auf so etwas wohl keine Zeit für Kontrollen verschwenden. Hoffe ich. Selbst dann wäre dem Betreffenden aus og Gründen eine Verkehrsbehinderung nur schwer nachzuweisen.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 2. Juni 2016 um 10:10:10 Uhr:


Wenn ich den Grünen Blechpfeil sehe fahre ich automatisch, nachdem ich vor der Roten Ampel gehalten haben vor bis zur imaginären Haltelinie um alles zu überblicken, ist frei geht's gleich weiter, ist nicht frei geht's weiter wenns frei ist, die Ampel hinter mir habe ich schon ausgeblendet.

Ich sehe hie keine Problematik, sehe keinen Grund dumm rum zu stehen und den Verkehr zu behindern.

Dann machst du ja alles richtig, Glückwunsch. Und ich glaube, da sind sich auch alle einig drüber, ist dies das gewünschte Verhalten. Ich glaube, die wenigen VT die trotz Möglichkeit gar nicht abbiegen, sind eher vernachlässigbar und ein geringeres Übel als diejeniegen, die gar nicht anhalten. Die Regeln des DDR-Straßenverkehrsrecht sollten nach der langen Zeit eigentlich nicht mehr interessieren.

Sehe ich genau so!

Am schlimmsten finde ich die Choleriker, die gleich ein Hupkonzert veranstalten und sich wünschten, das die Waffenbenutzung dafür eingeführt werden sollte.
Auch Dash-Cam Heinis glauben, die Aufnahme des Jahrhunderts gemacht zu haben.
Da pennt einer und ich hab's auf der Speicherkarte....

Wir reden von max. ein paar Sekunden, das kann mich nicht behindern.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 2. Juni 2016 um 09:52:16 Uhr:



Zitat:

@Kai R. schrieb am 2. Juni 2016 um 09:39:49 Uhr:



das ist falsch. Wenn ich fahren kann, muss ich fahren, weil ich sonst einen Hintermann mehr als vermeidbar behindere und damit gegen §1 STVO verstoße.

Nein, der grüne Blechpfeil stellt da eine Ausnahme dar.

Das stimmt - aber wenn man dann an einer der Ampeln in Dresden mit Grünpfeil steht, die schon seit 25 Jahren und mehr Rot zeigen (man darf nur rechts abbiegen)...

nach den wörtlich verstandenen Vorschriften dürfte man ja bei Rot halten, den Motor ausschalten, und erstmal eine halbe Stunde telefonieren - man MUSS ja bei Rot schließlich nicht fahren, wer könnte also etwas dagegen haben...

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