Ampel mit Grünen Pfeil
Hallo, wie ist das eigentlich ich steh an einer Roten Ampel mit grünen Pfeil und halte an wenn man nun nicht weiter fährt trotz Grünen Pfeil gilt man dann als Verkehrshindernis? Erst letztens, ich bleib an einer Roten Ampel mit Grünen Pfeil stehen wollte rechts abbiegen und hinter mir startete ein Hupkonzert weil ich net gefahren bin
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@scrooge71 schrieb am 20. Februar 2015 um 17:50:38 Uhr:
Hallo, wie ist das eigentlich ich steh an einer Roten Ampel mit grünen Pfeil und halte an wenn man nun nicht weiter fährt trotz Grünen Pfeil gilt man dann als Verkehrshindernis? Erst letztens, ich bleib an einer Roten Ampel mit Grünen Pfeil stehen und hinter mir startete ein Hupkonzert weil ich net gefahren bin
Was lernt man eigendlich in der Fahrschule???????????????????
566 Antworten
Zitat:
@Ostelch schrieb am 1. Juni 2016 um 15:00:38 Uhr:
Zitat:
@HairyOtter schrieb am 1. Juni 2016 um 14:40:25 Uhr:
Das Problem ist eigentlich, daß die Leute mit der grünen Ampel ja nicht wissen, daß ihr Gegenüber mit dem grünen Pfeil warten muss.Wenn diese Kreuzung wirklich so beampelt und ausgeschildert ist, dann ist das schlicht mangelhaft gelöst. Da gehört kein Grünpfeil für Rechtsabbieger hin. Wenn ich als Linksabbiger direkt einen grünen Pfeil als Ampel habe, heißt das zunächst nur, dass ich fahren darf, aber gegebenenfalls den Gegenverkehr beachten muss, der auch grün hat. Gibt es einen grünen Ampelpfeil hinter der Kreuzung, bedeutet das sogar, dass der Gegenverkehr rot hat und dass, wer links abbiegt, die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen kann.
Hier für den Gegenverkehr einen Grünpfeil zu montieren, ist in der Tat verwirrungsstiftend. Einerseits hätte der Rechtsabbieger Vorrang vor dem entgegenkommenden Linksabieger, andererseits darf der Rechtsabbieger mit Grünpfeil nur dann abbiegen wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Mich wundert nur eins. Der Grünpfeil ist ja nur von Bedeutung, wenn die Ampel für diese Fahrtrichtung rot ist. An Kreuzungen, an denen Linksabbieger noch grün haben, während der Gegenverkehr schon rot hat, steht eigentlich immer ein zusätzlicher grüner Ampel-Pfeil hinter der Kreuzung. Sollte auch das hier der Fall sein, wüde ich diesen Unfaug mal der Verkehrsbehörde melden.Grüße vom Ostelch
Ich habe es mal ROT markiert weil es falsch ist.
Hier ist es richtig: (GRÜN markiert )
Zitat:
Achtung Gegenverkehr, wenn an einer Ampel zum Linksabbiegen KEIN grüner Pfeil gezeigt wird, dann haben die Fahrzeuge und Fußgänger (Längsrichtung) eventuell auch grün!
Kein Gegenverkehr, wenn an einer Ampel zum Linksabbiegen ein grüner Pfeil gezeigt wird, dann haben die Fahrzeuge und Fußgänger (Längsrichtung) von gegenüber immer rot!
§ 37 (2) StVO: Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, dass der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und dass Linksabbieger die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen können. Verwaltungsvorschrift zu § 37 StVO: Solange ein grüner Pfeil gezeigt wird, darf kein anderer Verkehrsstrom Grün haben, der den durch den Pfeil gelenkten kreuzt; auch darf Fußgängern, die in der Nähe den gelenkten Verkehrsstrom kreuzen, nicht durch Markierung eines Fußgängerüberweges Vorrang gegeben werden.
Quelle
Zitat:
@Ostelch schrieb am 1. Juni 2016 um 15:00:38 Uhr:
Wenn ich als Linksabbiger direkt einen grünen Pfeil als Ampel habe, heißt das zunächst nur, dass ich fahren darf, aber gegebenenfalls den Gegenverkehr beachten muss, der auch grün hat.
Wenn du eine grüne Linksabbiegerampel hast (der leuchtende grüne Pfeil in der Ampel, nicht das Blechschild) muß du den Gegenverkehr nicht mehr beachten, der muß dann rot haben.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 1. Juni 2016 um 15:10:56 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 1. Juni 2016 um 15:00:38 Uhr:
Wenn ich als Linksabbiger direkt einen grünen Pfeil als Ampel habe, heißt das zunächst nur, dass ich fahren darf, aber gegebenenfalls den Gegenverkehr beachten muss, der auch grün hat.
Wenn du eine grüne Linksabbiegerampel hast (der leuchtende grüne Pfeil in der Ampel, nicht das Blechschild) muß du den Gegenverkehr nicht mehr beachten, der muß dann rot haben.Gruß Metalhead
In § 37 Abs. 2 Nr. 1 StVO steht es so:
Zitat:
An Kreuzungen bedeuten:
Grün: „Der Verkehr ist freigegeben“.Er kann nach den Regeln des § 9* abbiegen, nach links jedoch nur, wenn er Schienenfahrzeuge dadurch nicht behindert.
Grüner Pfeil: „Nur in Richtung des Pfeils ist der Verkehr freigegeben“.
Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, dass der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und dass, wer links abbiegt, die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen kann.
Gelb ordnet an: „Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten“.
Keines dieser Zeichen entbindet von der Sorgfaltspflicht.* §9 Abs. 3 StVO: Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, ...
Nur wenn auch hinter der Kreuzung ein grüner Ampelpfeil steht, hat der Gegenverkehr sicher rot. Der geht erst an, wenn der Gegenverkehr rot bekommen hat. Vorher hat die andere Fahrtrichtung aber auch schon grün.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 1. Juni 2016 um 15:19:51 Uhr:
Nur wenn auch hinter der Kreuzung ein grüner Ampelpfeil steht, hat der Gegenverkehr sicher rot. Der geht erst an, wenn der Gegenverkehr rot bekommen hat. Vorher hat die andere Fahrtrichtung aber auch schon grün.
Das gibt's auch. Grüne Ampel und dahinter noch üblicherweise ein blinkender Gelbpfeil der dann später grün wird.
Es gibt aber wohl auch Ampeln bei denen auf gleicher Höhe mit der normalen Ampel ein Grünpfeil nach links leuchtet. Der geht dann evtl. schon vor der Geradeausampel auf grün (üblicherweise in der Gegenrichtung auch). Da darfst du auch fahren und der Gegenverkehr für Geradeaus hat natürlich rot.
Gruß Metalhead
Ähnliche Themen
Zitat:
@Ostelch schrieb am 1. Juni 2016 um 15:19:51 Uhr:
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 1. Juni 2016 um 15:10:56 Uhr:
Wenn du eine grüne Linksabbiegerampel hast (der leuchtende grüne Pfeil in der Ampel, nicht das Blechschild) muß du den Gegenverkehr nicht mehr beachten, der muß dann rot haben.Gruß Metalhead
In § 37 Abs. 2 Nr. 1 StVO steht es so:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 1. Juni 2016 um 15:19:51 Uhr:
Zitat:
An Kreuzungen bedeuten:
Grün: „Der Verkehr ist freigegeben“.Er kann nach den Regeln des § 9* abbiegen, nach links jedoch nur, wenn er Schienenfahrzeuge dadurch nicht behindert.
Grüner Pfeil: „Nur in Richtung des Pfeils ist der Verkehr freigegeben“.
Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, dass der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und dass, wer links abbiegt, die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen kann.
Gelb ordnet an: „Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten“.
Keines dieser Zeichen entbindet von der Sorgfaltspflicht.* §9 Abs. 3 StVO: Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, ...
Nur wenn auch hinter der Kreuzung ein grüner Ampelpfeil steht, hat der Gegenverkehr sicher rot. Der geht erst an, wenn der Gegenverkehr rot bekommen hat. Vorher hat die andere Fahrtrichtung aber auch schon grün.
Grüße vom Ostelch
Bitte verrenne Dich nicht.
Der Grüne Pfeil hinter der Ampel bedeutet lediglich "Räume bitte zügig die Kreuzung, Dein Gegenverkehr hat nun Rot !"
Die Grüne Ampel mit Pfeil bedeutet: Du kannst losfahren und dein Gegenverkehr hat Rot !"
Ist auch irgendwie der Sinn des Pfeils, ansonsten wäre er überflüssig.
Zitat:
@Ostelch schrieb am 1. Juni 2016 um 15:00:38 Uhr:
An Kreuzungen, an denen Linksabbieger noch grün haben, während der Gegenverkehr schon rot hat, steht eigentlich immer ein zusätzlicher grüner Ampel-Pfeil hinter der Kreuzung. Sollte auch das hier der Fall sein, wüde ich diesen Unfaug mal der Verkehrsbehörde melden.
Gibt es aber eben doch. Ich fahre jeden Tag über eine Kreuzung, da steht auch nur eine ganz normale Ampel (ohne Pfeile), da hat erst die eine Richtung grün und die Gegenrichtung rot (der Querverkehr natürlich auch rot) dann die Gegenrichtung grün und alle anderen rot. Wer da links abbiegt und das nicht weiß, der zuckt auch erst einmal, weil für ihn natürlich nicht ersichtlich ist, dass die Gegenrichtung rot hat.
Ich rede von diesen Pfeilen.
Also Ampeln ganz speziell für Linksabbieger.
Vielleicht reden wir ja aneinander vorbei.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 1. Juni 2016 um 15:24:53 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 1. Juni 2016 um 15:19:51 Uhr:
Nur wenn auch hinter der Kreuzung ein grüner Ampelpfeil steht, hat der Gegenverkehr sicher rot. Der geht erst an, wenn der Gegenverkehr rot bekommen hat. Vorher hat die andere Fahrtrichtung aber auch schon grün.
Das gibt's auch. Grüne Ampel und dahinter noch üblicherweise ein blinkender Gelbpfeil der dann später grün wird.
Es gibt aber wohl auch Ampeln bei denen auf gleicher Höhe mit der normalen Ampel ein Grünpfeil nach links leuchtet. Der geht dann evtl. schon vor der Geradeausampel auf grün (üblicherweise in der Gegenrichtung auch). Da darfst du auch fahren und der Gegenverkehr für Geradeaus hat natürlich rot.Gruß Metalhead
Ja, die Kombination gibt es auch. In solchen Fällen darf nach der Verwaltungsvorschrift zur StVO auch für den Gegenverkehr kein Grünpfeil eingerichtet werden:
Zitat:
XI. Grünpfeil
1. Der Einsatz des Schildes mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) kommt nur in Betracht, wenn der Rechtsabbieger Fußgänger- und Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen ausreichend einsehen kann, um die ihm auferlegten Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Es darf nicht verwendet werden, wenn
a) dem entgegenkommenden Verkehr ein konfliktfreies Abbiegen nach links signalisiert wird,
b) für den entgegenkommenden Linksabbieger der grüne Pfeil gemäß § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 4 verwendet wird,
...
Wie ich schon schrieb, ist bzw. wäre die Kreuzung, über die wir hier derzeit diskutieren, falsch ausgeschildert.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 1. Juni 2016 um 15:50:09 Uhr:
Wie ich schon schrieb, ist bzw. wäre die Kreuzung, über die wir hier derzeit diskutieren, falsch ausgeschildert.Grüße vom Ostelch
Die Kreuzung, die ich beschrieben habe, wäre nicht falsch "beampelt", weil es für die Linksabbieger keinerlei zusätzliche Hilfen/Ampeln gibt. Es gibt lediglich verkehrsabhängig mitunter in deren Hauptfahrrichtung ein etwas längeres Grün als in der Gegenrichtung.
Dafür hat dann die Gegenrichtung das Blechschild mit dem grünen Rechtsabbiegepfeil.
Schon diese Kombination schafft mitunter Komplikationen durch die falsche Auslegungung des Blechschildes.
Zitat:
@HairyOtter schrieb am 31. Mai 2016 um 20:27:17 Uhr:
Ich fahre jeden Tag an genau so einer Kreuzung vorbei. Kannst halt nicht alles wissen.
Letzteres ist völlig richtig, ersteres zeig mir mal bitte, vorher glaube ich es nicht.
Zitat:
@HairyOtter schrieb am 1. Juni 2016 um 14:40:25 Uhr:
Das Problem ist eigentlich, daß die Leute mit der grünen Ampel ja nicht wissen, daß ihr Gegenüber mit dem grünen Pfeil warten muss.
Sie wissen so oder so nicht, ob der Gegenverkehr Grün hat oder nicht, sie also Vorfahrt achten müssen oder nicht. Daran ändert der Grünpfeil für die Gegenrichtung eigentlich gar nichts.
Edit: Das gilt natürlich nur, wo es keinen grünen Leuchtpfeil nach links gibt. Gibt es diesen Leuchtpfeil, dann kann der Linksabbieger natürlich darauf vertrauen, dass sowohl Gegenverkehr als auch kreuzende Fußgänger Rot haben.
Zitat:
@CV626 schrieb am 1. Juni 2016 um 19:22:45 Uhr:
Sie wissen so oder so nicht, ob der Gegenverkehr Grün hat oder nicht, sie also Vorfahrt achten müssen oder nicht. Daran ändert der Grünpfeil für die Gegenrichtung eigentlich gar nichts.
Nicht ganz. Als Linksabbieger, der auf der Kreuzung steht, sehe ich zwar keine Ampel, aber ich bekomme schon mit, wann es rot wird für den Gegenverkehr. Das passiert dann, wenn die entgegenkommenden Fahrzeuge stehen bleiben. Beim grünen Blechpfeil aber, da biegen die ggf. munter weiter ab. Da kann man nicht erkennen, ob die aufgrund der grünen Ampel oder aufgrund der Dauerfreigabe des grünen Blechpfeils abbiegen.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 01. Juni 2016 um 19:31:43 Uhr:
Beim grünen Blechpfeil aber, da biegen die ggf. munter weiter ab. Da kann man nicht erkennen, ob die aufgrund der grünen Ampel oder aufgrund der Dauerfreigabe des grünen Blechpfeils abbiegen.
Weil sie regelwidrig ohne anzuhalten weiterfahren!
Grüße vom Ostelch
Zum Teil sicher auch, aber selbst wenn sie kurz halten, ist die Situation sicher nur mit guter Ortskenntnis adäquat einzuschätzen (was ja nicht der Sinn im Straßenverkehr sein kann).