Ampel Lichtzeichenanlage Rot - Rot und Gelb - Aus

Erlebnis zum Thema Verkehr und Sicherheit

Hallo zusammen,

wird an einer Ampel / Lichtzeichenanlage z. B. eine Glühlampe / Verkehrssignallampe für das Wechsellichtzeichen Grün zwecks Service / Austausch aus der Fassung gedreht und ist die betreffende Ampel / Lichtzeichenanlage mit einer anderen Ampel / Lichtzeichenanlage im Bereich der Kreuzung gleichgeschaltet, dann leuchtet an der gleichgeschalteten Ampel / Lichtzeichenanlage nach Rot - Rot und Gelb die intakte Glühlampe / Verkehrssignallampe Grün nicht auf, sondern bleibt während der Grünphase aus und Gelb blinkt nicht dauerhaft.

StVO § 37: Lichtzeichen gehen Vorrangregeln und Vorrang regelnden Verkehrszeichen vor. Keines dieser Zeichen entbindet von der Sorgfaltspflicht.

Konkreter Fall heute in Essen-Kupferdreh, A44 FR Nord, Ausfahrt Kupferdreh. Ampel / Lichtzeichenanlage richtungsgebundener Pfeil nach rechts am Ende der Ausfahrt. Nach Rot folgte Rot und Gelb und danach Aus. Irrtum. Der Verkehr war nicht freigegeben. Der Querverkehr von links war freigegeben und hatte Grün. Nach Aus gelten die Vorrang regelnden Verkehrszeichen. Allerdings scherte sich mein Hintermann recht wenig darum, überholte mein stehendes Fahrzeug und fuhr verkehrsgefährdend in den fließenden Querverkehr.

Der erst auf meinem Rückweg an Ort und Stelle sichtbare und von mir angesprochene Service-Mitarbeiter erklärte mir nicht nur den vorstehenden Sachverhalt, sondern beantwortete meine Frage, weshalb er diese "gleichgeschaltete Ampel / Lichtzeichenanlage" zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmer nicht mit einer Schutzhülle abgedeckt habe dahingehend, es gelte § 37 der StVO und der Auftraggeber für die Wartung sei an Mehraufwand für Zeit und Fußwegstrecke nicht interessiert und würde dafür keine zusätzlichen Kosten übernehmen. Tenor Leitstelle der Polizei: Bei einem Unfall wäre es spannend geworden ...

LG, Walter

38 Antworten

Zitat:

@Moers75 schrieb am 15. Jan. 2023 um 15:57:36 Uhr:


Ohne Lichtsignal gelten halt die normalen Verkehrsregeln als ob keine Ampel da wäre.

OK, das macht natürlich am Bahnübergang Sinn, weil ja das Andreaskreuz noch drunter steht.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 15. Januar 2023 um 14:15:13 Uhr:



Zitat:

@WalterE200-97 schrieb am 15. Januar 2023 um 11:53:26 Uhr:


Die Ampel war nicht ausgeschaltet, denn das Sperrlicht Rot leuchtete deutlich erkennbar ...

Sorry, ich verstehe das Problem nicht ... Es ist doch alles richtig so.

StVO §37: "Lichtzeichen gehen Vorrangregeln und Vorrang regelnden Verkehrszeichen vor" ist nicht die Fragestellung, sondern ob die Arbeitsweise des Service-Mitarbeiters geltenden Vorschriften nach RiLSA, VDE, DGUV-Regel 103-011 usw. entspricht.

Dazu hat bereits @Bloetschkopf erklärt:

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 15. Januar 2023 um 13:33:57 Uhr:


Das Vorgehen des Service Mannes war sicher nicht ganz konform mit den Regeln zur Betriebssicherheit.
Hatte er den Auftrag alle Glühlampen zu wechseln hätte er die ganze Anlage abschalten, die Leuchtmittel tauschen und dann die Funktion überprüfen müssen.
Ich denke da er aber mit einem Steiger gearbeitet hat wollte er sich wohl etwas Arbeit sparen falls eins der neuen Leuchtmittel nicht funktioniert.
So tauscht man die im eingeschalteten Zustand um gleich zu sehen ob die Leuchtmittel oK sind.
Das man dadurch die Ampelsteuerung eventuell auch zu Fehlanzeigen bringen und gefährliche Situationen erzeugen kann war ihm wohl egal, gewusst hat er das aber sicher.

Denn er hat sich zusätzlich als Elektrofachkraft, die er dafür ja sein muss, auch an geltende VDE Vorschriften zu halten.
Die verbietet Arbeiten unter Spannung, eine Ausnahme liegt hier sicher nicht vor.

Arbeiten unter Spannung (AuS) sind nur in bestimmten Situationen (<50 V Wechselspannung oder <120 V Gleichspannung) zulässig, falls es z. B. unmöglich oder nicht sinnvoll ist, Spannungsfreiheit herzustellen. Dazu zählen, wenn durch Spannungsfreiheit hohe wirtschaftliche Schäden eintreten würden oder zur Fehlersuche Messungen notwendig sind, die ohne Vorliegen einer elektrischen Spannung keinen Sinn ergeben würden. Darüber hinaus verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz den Unternehmer zu einer Beurteilung der Gefährdungen.

Ob im vorliegenden Fall das einmalige Ausschalten der Ampeln für die gesamte Dauer der Wartungsarbeiten schwerwiegende andere Gefährdungen mit sich gebracht hätte, darf bezweifelt werden.

Vorbehaltlich RiLSA ist davon auszugehen, dass während der Dauer der Wartung mit eingeschalteter Anlage zur Verkehrssteuerung nach jedem Signalglühlampenwechsel pro Ampel jeweils eine Stromkreisunterbrechung stattgefunden hat. Bei z. B. 16 Lichtzeichenanlagen bewirkt das 16x ein Ausschalten und meiner Meinung nach 16x einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.

Zitat:

@WalterE200-97 schrieb am 13. Januar 2023 um 16:15:57 Uhr:


Erlebnis zum Thema Verkehr und Sicherheit

Allerdings scherte sich mein Hintermann recht wenig darum, überholte mein stehendes Fahrzeug und fuhr verkehrsgefährdend in den fließenden Querverkehr.

Ich denke das ist der Kern dieses Threads.

Der Hintermann, hat verkehrswidrig gehandelt.
Die Ampel war abgeschaltet, also gelten die Verkehrsschilder.

Der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr ist eine Verkehrsstraftat, bei der der Täter im Regelfall selbst kein aktiver Verkehrsteilnehmer ist, sondern von außen in den Straßenverkehr eingreift.

Die verkehrsgefährdenden Störungen von Signalsicherungen wegen Stromkreisunterbrechungen, verursacht durch einen Service-Mitarbeiter, der weiterhin eine Wartung von Signalglühlampen während eingeschalteter Lichtzeichenanlagen vornimmt, werden künftig nicht nur auf einen Zeitpunkt beschränkt sein, wenn zufällig das Sperrlicht Rot leuchtet, sondern auch während Grünphasen werden Ampeln plötzlich auf Aus schalten und der vorrangige Querverkehr wird in den Kreuzungsbereich einfahren, bevor dieser geräumt ist.

Ähnliche Themen

Zitat:

@Moers75 schrieb am 15. Januar 2023 um 15:57:36 Uhr:


Aus = Grün gibt es nicht.

Auch beim Fußgängerüberweg nicht, auch in HB nicht. Ohne Lichtsignal gelten halt die normalen Verkehrsregeln als ob keine Ampel da wäre. Da muss der Fußgänger halt warten da er dem fließenden Verkehr untergeordnet ist wenn er eine Straße queren muss.

Die Logik dass es irgendwo Aus = Grün gibt bitte aus dem Gehirn löschen. Freie Fahrt nur dann wenn die Verkehrsregeln ohne Ampel einem auch Vorfahrt geben.

StVO §37:
"Gelb ordnet an: „Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten“.
Keines dieser Zeichen entbindet von der Sorgfaltspflicht."

Und nicht ROT+gelb = 1. Gang, Vollgas, geht gelb aus ist das Rennen freigegeben. 😉

Ich habe mal einen Fehler in deiner Aussage berichtigt. Nach deiner Wortwahl würde man bei rot vollgas geben. 😛

Da beim Fußgängerüberweg keine Verkehrszeichen montiert sind kann man schon interpretieren, dass man wie bei einer Grünphase fahren kann. Hierbei beziehe ich mich aber nicht auf "Grün=Aus", sondern auf "Rot+Gelb=auf Weiterfahrt vorbereiten".

Allerdings verstehe ich das beschriebene Problem mit dem Beinaheunfall nicht, kann es mir aber in einer anderen Form vorstellen.

Von der vom TE beschriebenenen Ampelschaltung her ist technisch gesehen Aus=Grün. Grün leuchtet halt nur nicht, aber die roten Signale für den Querverkehr sollen laut der Beschreibung geleuchtet haben. Das schlimmste was nach dieser beschriebenen Situation passieren kann ist, dass die Leute sich nach der Straßenverkehrsordnung an ein Halteschild halten, obwohl sie laut Ampelschaltung das nicht leuchtende grün haben. Überfahren sie das Halteschild passiert nichts, weil der Querverkehr angeblich das immer noch funktionierende rot haben soll. Mit dieser Beschreibung (wenn ich sie richtig verstanden habe) hätte es niemals zu einem Beinaheunfall kommen dürfen.

Das einzige wie ich es mir erklären kann ist das die Techniker die gesammte Ampel in einem ungünstigen Moment ausgeschaltet haben. Die einen hatten rot und mit der Abschaltung der Ampel gelten die Verkehrszeichen, in diesem Fall ein Vorfahrtszeichen. Die anderen hatten rot+gelb (auf Weiterfahrt vorbereiten) und haben grün erwartet, aber wegen der Abschaltung der Ampel gilt unerwartet das Halteschild. Nur so kann ich mir den Beinahezusammenstoß erklären. Dazu kann ich nur sagen, dass es eine verkettung ungünstiger Umstände war. Allerdings ist meine logische Erklärung für das Problem nicht die Beschreibung des TE. Hierbei stelle ich mir aber die Frage, warum der Querverkehr losfährt, obwohl die Kreuzung noch nicht frei war... Oder sie war bereits frei und der Drängler ich einfach das Haltezeichen überfahren? Oder ist einer vom Querverkehr über rot gefahren?

Falls es mehrere Fahrzeuge waren. Kann es vielleicht sein, dass die Techniker gerade eine der beiden Ampelgehäuse unter der A44 geöffnet haben (man nur weiße Lichter sieht), und die Fahrzeuge vom Querverkehr die noch leuchtende rote Ampel übersehen hat? Ich habe schon zwei mal gesehen, wie Leuchtmittel bei einer Ampel im laufenden Betrieb gewechselt haben, und finde es seltsam...

Hallo @MvM ,

nach meiner Eröffnungspost folgte die Erkenntnis:

Die Ampeln für den Querverkehr sind auch ausgegangen:

Zitat:

@WalterE200-97 schrieb am 14. Januar 2023 um 14:32:37 Uhr:


Während der Wartung von Ampelanlagen vor Ort waren diese auf meiner Fahrspur mit dem Sperrlicht Rot in Betrieb. Es folgte Rotgelb, danach ging "meine" Ampel aus sowie die Ampeln für den Querverkehr vermutlich auch aus.

Zu deiner Frage:

Zitat:

@MvM schrieb am 15. Januar 2023 um 21:13:08 Uhr:


... Oder sie war bereits frei und der Drängler ich einfach das Haltezeichen überfahren.

Ja, der Drängler ist in den anfahrenden Querverkehr eingefahren.

Die Ampeln an meiner Fahrspur sind zufällig am Ende der sog. Zwischenzeit (Gelbe Zeit und alles Rot) im Phasenübergang von Rot auf Rotgelb ausgegangen und nicht während der Grünphase.

Schalten Lichtzeichen auf dunkel oder Aus, gehen Vorrangregeln und Vorrang regelnden Verkehrszeichen vor. Das bedarf keiner weiteren Erklärung.

Zitat:

@MvM schrieb am 15. Januar 2023 um 21:13:08 Uhr:


... Kann es vielleicht sein, dass die Techniker gerade eine der beiden Ampelgehäuse unter der A44 geöffnet haben (man nur weiße Lichter sieht), und die Fahrzeuge vom Querverkehr die noch leuchtende rote Ampel übersehen hat?

Antwort: Nein, der Service-Mitarbeiter befand sich an einer gleichgeschalteten Ampel auf der anderen - nicht einsehbaren - Seite der Unterführung.

Zitat:

Ich habe schon zwei mal gesehen, wie Leuchtmittel bei einer Ampel im laufenden Betrieb gewechselt haben, und finde es seltsam...

Ja, auch hier wurden die Signalglühlampen im laufenden Betrieb gewechselt.

OK, also war es nur eine ganz simple Frage, warum die Techniker die Ampeln nicht abdecken... Lässt sich leicht erklären... Bei einem Stromausfall würde sie auch keiner abdecken.

Ich war mit meinen Gedanken zu lange bei "Rot - Rot und Gelb - Aus" und der Querverkehr hätte irgendwie noch rot... Jetzt ist der Knoten beseitigt und ich habe es verstanden.

Gemäß "Richtlinien für Lichtzeichenanlagen" (RiLSA)

1. werden Lichtsignalanlagen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Qualität des Verkehrsablaufs eingerichtet

2. die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer steht an erster Stelle und Kompromisse zu Lasten der Verkehrssicherheit darf es nicht geben

3. es gibt klare Vorgaben für die Wartung von Lichtzeichenanlagen

4. die Vorschriften nach VDE, DGUV 103-011 usw., Arbeiten unter Spannung, sind anzuwenden, soll heißen, die jeweilige Anlage muss stromlos gemacht werden

5. für (umfangreiche) Wartungsarbeiten sind gemäß RiLSA Signalgeber am Knotenpunkt regelkonform auszuschalten, sicherlich zählt der Austausch einer einzelnen, weil durchgebrannten Signalglühlampe nicht zu umfangreichen Wartungsarbeiten

6. Beim planmäßigen oder gewollten Ausschalten werden wie beim Ausfall zuerst grundsätzlich alle Signale Dunkel geschaltet.

7. Danach läuft im Steuergerät eine Routine zur Betriebssicherheit ab.

8. Es folgen je nach Kundenwunsch am Knotenpunkt-Steuergerät programmierte Varianten:

a) Signalgeber bleiben an der Hauptrichtung Dunkel,
an der Kfz.-Nebenrichtung zeigen Signalgeber Gelb-Blinken

b) oder alle Signalgeber zeigen zuerst Rot,
Hauptrichtung wechselt auf Dunkel,
Kfz.-Nebenrichtung auf Gelb-Blinken

c) oder Signalgeber bleiben an der Hauptrichtung Dunkel,
dazu die Signalgeber für Fußgänger parallel der Hauptrichtung auf Rot,
nach Ablauf einer Zwischenzeit die Nebenrichtung auf Gelb-Blinken,
alle Fußgänger auf Dunkel

9. Weitere nationale Varianten können je nach Kundenwusch bzw. Anlagenhersteller existieren. Mögliche Mängel sind erkennbar, können zu Missverständnissen führen und haben Klärungsbedarf. Auf europäischer Ebene scheint es keine einheitlichen Verordnungen für Lichtsignalanlagen zu geben, die in nationales Recht umgesetzt werden müssten, dazu sind womöglich die Gegebenheiten vor Ort zu unterschiedlich.

10. Ampeln müssen ausfallen, wenn folgende verkehrsgefährdende Fehler auftreten:

- fehlendes ROT bei allen Signalgebern einer Signalgruppe jüngeren Baujahrs,
- fehlendes ROT bei einem Signalgeber einer Signalgruppe älteren Baujahrs,
- fehlendes GELB-Blinken des Hilfssignals für bedingt verträgliche Abbieger,
- Unterschreiten der Zwischenzeiten,
- Störungen der Signalsicherung,
- Änderung sicherheitsrelevanter Daten im Betrieb,
- Grün/Grün-Konflikt nicht verträglicher Signalgruppen,
- Grün/Gelb-Konflikt definierter, nicht verträglicher Signalgruppen.

11. Davon teilweise abweichend mein Erlebnis, weil ein Service-Mitarbeiter während eingeschalteter Lichtzeichenanlagen am Knotenpunkt zwecks Wartung Signalglühlampen nacheinander aus der Fassung einer für mich nicht einsehbaren, jedoch mit "meiner" Ampel gleichgeschalteten Lichtzeichenanlage aus den Fassungen ausgedreht und ausgetauscht und wieder eingedreht hat: Als er die Signalglühlampe Rot aus der Fassung gedreht hat, ging "meine" Ampel und die Ampeln für den Querverkehr Hauptrichtung aus.

Deine Antwort
Ähnliche Themen