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AMG Felgen 17 Zoll

Mercedes CLK 208 Coupé
Themenstarteram 21. August 2014 um 16:34

HAllo,

jetzt mal ganz konkret:

Müssen folgende Felgen in die Fahrzeugpapiere eines CLK (208) 230 Komp Cabrio eingetragen werden???:

7,5J x 17 H2 ET 37 Nr: 170 40 10 102

8,5J x 17 H2 ET 37 Nr: 170 40 10 202

Lieben Gruß

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

ich versuche einmal, etwas mehr Licht ins Dunkel zu bringen.

Einige AMG-Räder für die Baureihe 208 gab es als Sonderausstattung ab Werk. Wenn man sie beim Neuwagenkauf mitbestellt hat, war(en) die Rad-/Reifenkombination(en) bei Auslieferung bereits in den Fahrzeugpapieren eingetragen.

Für spätere Nachrüstungen gab es (und gibt es noch) ein Teilegutachten von AMG, das den Anbau verschiedener Radtypen ermöglicht, mit der Auflage einer Änderungsabnahme. Das Gutachten für Räder mit Durchmesser 17 in derzeit letztem Stand 2005 findet man hier.

Dann gibt es noch die werkseitig zulässigen Rad-/Reifenkombinationen. Sie sind nichts anderes als ein Auszug aus der Typgenehmigung des Fahrzeugs. Für die darin aufgeführten Rad-/Reifenkombinationen in Verbindung mit den Teilenummern der Räder ist ein Betrieb ohne Änderungsabnahme möglich. In einem solchen Dokument mit Stand 2007 wurden noch keine AMG-Räder aufgeführt, was sich aber seit spätestens Anfang 2009 geändert hat. Ab da gab es darin fünf AMG-Räder, die durch einen Nachtrag zur Typgenehmigung des Fahrzeugs erlaubt wurden. Für sie ist seitdem keine Änderungsabnahme mehr erforderlich, falls die Dimensionen der Rad-/Reifenkombinationen stimmen und keine weiteren Einschränkungen erwähnt werden. Den aktuellen Stand der Werksfreigaben findet man hier.

Das bedeutet unter dem Strich für den Themenstarter (und alle, die gleichartig umrüsten möchten):

Eine Änderungsabnahme und eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich bei dieser Kombination:

Achse Raddimensionen Teilenummer Reifendimensionen
1 7½Jx17 H2 ET37 HWA 170 401 0102 225/45 R 17
2 8½Jx17 H2 ET30 HWA 170 401 0202 245/40 R 17

 

Gruß

Alpha Lyrae

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Zitat:

Original geschrieben von Powermikey

 

Nein, muss er nicht. Es ist weder ein Teilegutachten (also eintragungspflichtig) noch eine ABE. Du hast es immer noch nicht verstanden. Die Räder sind Bestandteil der Typgenehmigung des Fahrzeugs, steht doch alles schon hier.

Ernst gemeinte Frage: Und woher weiß der Polizist das wenn er Dich kontrolliert? Es steht nicht in den Papieren und das man davon ausgehen kann das unsere Gesetzeshüter alle erlaubten Dinge, die Autohersteller für Ihre Fahrzeuge zulassen im Kopf haben, kann man wohl nicht voraussetzen.

D.h. Du bzw. ich, bin in jedem Fall in der Beweispflicht. Und kann ich es nicht beweisen, erzeuge ich damit zusätzliche Aufwände. Den denen ist es gelinde gesagt Sch...egal ob Du dann das Fahrzeug noch mal vorführen darfst.

Du magst vielleicht Recht haben, aber es hilft Dir nicht. Und ich spreche hier aus eigener Erfahrung. Den so ein Programm hatte ich mal mit dem Motorrad und von Honda zugelassenen und eintragungsfreien Anbauteilen. Ich war zwar im Recht. Das Spassprogramm hatte ich aber trotzdem. Das ging damals sogar soweit, das es ein Hondahändler den Wisch abstempeln und unterzeichnen musste damit sie es anerkannt haben.

Dem einzigen dem es egal ist, ist der TÜV. Der kann in den Unterlagen nachsehen. Der Rest fällt unter Recht haben und Recht bekommen in diesem Land. Gefällt mir nicht, ist aber leider so.

Früher waren ja auch alle erlaubten Radgrößen eingetragen in Brief und Schein, Heute ist nur noch eine Größe eingetragen

@MOP2208: Woher der das weiß, keine Ahnung. Selbst bei vielen Neuwagen steht im Fahrzeugschein heute eine andere Reifengröße drin, als am Fahrzeug montiert ist. Inzwischen sollte sich das auch bei allen Mitgleidern der Rennleitung rumgesprochen haben.

Bei mir ist nur die 18"-Größe eingetragen, ich fahre im Winter aber andere Originalräder in 17". Steht auch nirgendwo.

Na ich habe auf jeden Fall mein Lehrgeld bezahlt und führe den Wisch mit. Wenn ich ihn brauche, gut! Wenn nicht, auch gut.

In meinen Papieren stehen die AMG-Felgen übrigens nicht drin.

Zitat:

Original geschrieben von MOP2208

Na ich habe auf jeden Fall mein Lehrgeld bezahlt und führe den Wisch mit. Wenn ich ihn brauche, gut! Wenn nicht, auch gut.

In meinen Papieren stehen die AMG-Felgen übrigens nicht drin.

Das hat doch nichts zu sagen!

Ich Fahre einen AMG und da sind ab Werk AMG Felgen drauf aber in den Papieren steht auch nur die Felgengröße aber nichts von AMG:cool:

Bzw. es steht eine Reifengröße drin. Aber nichts von der Felge. Garnichts.

Hallo zusammen,

so problematisch ist es hier doch gar nicht. Wir wissen doch schon, dass die Rad-/Reifenkombination, um die es hier geht, nachträglich in die Typzulassung des Fahrzeugs übernommen wurde. Das ist ein sanftes Ruhekissen.

Dennoch empfehle ich, einen Ausdruck der aktuell werkseitig zugelassenen Rad-/Reifenkombinationen einschließlich der Teilenummern der Räder mitzuführen. Dazu kann man noch die vorhandene(n) Teilenummer(n) ankreuzen. Das kann bei einer Fahrzeugkontrolle oder Hauptuntersuchung hilfreich sein.

Dabei ist man zwar selbst nicht nachweispflichtig, aber wenn man einen Nachweis leicht erbringen kann, ist es für beide Seiten hilfreich.

In der heutigen Zeit sind Ordnungskräfte auch dazu in der Lage, Datenbankabfragen zu technischen Ausrüstungen zu machen. Es ist dennoch besser, ihnen es ersparen zu können.

Die eigene Haltung gegenüber Ordnungskräften spielt auch eine Rolle. Sieht man sie grundsätzlich als Feinde an, wird der Verlauf einer Fahrzeugkontrolle tendenziell schwieriger. Besser ist es, sachlich und freundlich zu sein, mit Verständnis dafür, dass es zu ihrem Beruf gehört, die Zulässigkeit von Änderungen am Fahrzeug anzuzweifeln. Die Begegnung sollte immer auf gleicher Ebene stattfinden können.

Hier einmal ein fiktives Gespräch zwischen einem Polizeikommissar (PK) und einem Fahrzeugführer:

PK: Guten Tag, allgemeine Fahrzeugkontrolle. Mein Name ist xxx. Bitte zeigen Sie mir Ihren Führerschein, die Zulassungsbescheinigung und Ihren Personalausweis.

Fahrer: Gerne, Herr xxx, ich stelle erst einmal den Motor ab, und jetzt noch einen kleinen Moment. ...

Fahrer: Hier, bitte.

PK: Danke Herr yyy. Das scheint soweit alles in Ordnung zu sein. Ihre Räder fallen mir aber auf. Sind die überhaupt für Ihr Fahrzeug zugelassen?

Fahrer: Ja, Herr xxx. Das habe ich vor dem Kauf und der Montage der Räder geprüft. Dazu habe ich für Sie auch diese Freigabe der Daimler AG bei mir.

PK: Vielen Dank.

An diesem Punkt könnte der PK auf die Idee kommen, ein Rad abzuschrauben, um die Teilenummer zu vergleichen. Nach dem bisherigen freundlichen Gesprächsverlauf erwarte ich aber nicht, dass das passiert.

PK: Das sieht für mich gut aus. Hier haben sie Ihre Papiere zurück und ich wünsche Ihnen noch eine gute Weiterfahrt.

Fahrer: Vielen Dank, Herr xxx. Ich wünsche Ihnen noch einen guten Tag.

Diese Prozedur hat vielleicht zwei Minuten gedauert.

Man beachte, dass man eine Anrede mit dem Namen wählen sollte. Das macht ein Gespräch persönlicher und gleichzeitig leichter.

Da fällt mir aber noch ein, dass bei den CLKs gerne auch Distanzscheiben verbaut werden. Dazu sollte man dann auch passende Dokumente im Handschuhfach mitführen, falls nicht die sofortige Berichtigung der Fahrzeugpapiere vorgeschrieben wurde.

 

Gruß

Alpha Lyrae

PS: Im Handschuhfach lagen früher vielleicht einmal Handschuhe, bei mir heute jedenfalls nicht. Im meinem liegen ein paar Ersatzlampen, ein Putzlappen, die Fernbedienung zur Garagentoröffnung, die ABE für die Zimmermann-Bremsscheiben auf Achse 1, eine ABG und die E-Zulassung für meine Kennzeichenbeleuchtung hinten, manchmal auch noch eine Reservepackung Zigaretten. Früher war der Stapel von Dokumenten noch größer. Daher nenne ich das Handschuhfach gerne Dokumentenfach. Aber nicht vergessen: Für die Zulassungsbescheinigungen und das CoC-Papier ist es der falsche Platz.

Muss das COC Papier nicht im Fahrzeug bleiben? ich hab das in der Mappe mit drin.

Mehr als die Mappe passt ja ins Handschuhfach auch nicht rein, für ein paar Handschuhe ist da gar kein Platz mehr!:D

Beim ML ist das Handschuhfach im übrigen noch kleiner da passt die Mappe erst gar nicht rein aber platz fürn paar Handschuhe hat man:D:D

Zitat:

Original geschrieben von Hennaman

Muss das COC Papier nicht im Fahrzeug bleiben?

Nein, niemals!!

Damit kann man möglicherweise in einem anderem europäischen Staat eine Zulassung erreichen, ohne die hierzulande üblichen Zulassungsbescheinigungen vorlegen zu müssen. Leichter geht ein Diebstahl nicht.

Um sich vor den Folgen eines Fahrzeugdiebstahls zu schützen, sollte man die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II sowie das CoC-Papier nicht im Fahrzeug lassen. Ansonsten kann einem die Versicherung grobe Fahrlässigkeit vorwerfen.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I muss der Fahrer eines Fahrzeugs mitführen, am besten in einer körpernah getragenen Brieftasche, aber doch bitte nicht im Fahrzeug. Das ist der falsche Platz. Ein Dieb ist damit womöglich dazu in der Lage, nachzuweisen, dass er das Fahrzeug rechtmäßig führt.

Die Zulassungsbescheinigung Teil II und das CoC-Papier sollte man in einem Aktenordner aufbewahren, der anderen nicht leicht zugänglich ist.

 

Gruß

Alpha Lyrae

Zitat:

Original geschrieben von Alpha Lyrae

Zitat:

Original geschrieben von Hennaman

Muss das COC Papier nicht im Fahrzeug bleiben?

Nein, niemals!!

Damit kann man möglicherweise in einem anderem europäischen Staat eine Zulassung erreichen, ohne die hierzulande üblichen Zulassungsbescheinigungen vorlegen zu müssen. Leichter geht ein Diebstahl nicht.

Um sich vor den Folgen eines Fahrzeugdiebstahls zu schützen, sollte man die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II sowie das CoC-Papier nicht im Fahrzeug lassen. Ansonsten kann einem die Versicherung grobe Fahrlässigkeit vorwerfen.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I muss der Fahrer eines Fahrzeugs mitführen, am besten in einer körpernah getragenen Brieftasche, aber doch bitte nicht im Fahrzeug. Das ist der falsche Platz. Ein Dieb ist damit womöglich dazu in der Lage, nachzuweisen, dass er das Fahrzeug rechtmäßig führt.

Die Zulassungsbescheinigung Teil II und das CoC-Papier sollte man in einem Aktenordner aufbewahren, der anderen nicht leicht zugänglich ist.

 

Gruß

Alpha Lyrae

Das mit dem Brief bzw Teil II das ist ja klar aber das mit dem COC Papier wusste ich nicht, vielen Dank!

Ich habe ja schon einige Fahrzeuge in meinem Leben gehabt aber der ML ist der erste bei dem ich dieses COC Papier in der Mappe hatte, werde es gleich aus dem Wagen nehmen:D

Zitat:

Original geschrieben von Hennaman

Zitat:

Original geschrieben von MOP2208

Na ich habe auf jeden Fall mein Lehrgeld bezahlt und führe den Wisch mit. Wenn ich ihn brauche, gut! Wenn nicht, auch gut.

In meinen Papieren stehen die AMG-Felgen übrigens nicht drin.

Das hat doch nichts zu sagen!

Ich Fahre einen AMG und da sind ab Werk AMG Felgen drauf aber in den Papieren steht auch nur die Felgengröße aber nichts von AMG:cool:

OK, ich hatte mich undeutlich ausgedrückt. Die Felgengröße steht nicht drin. Es stehen nur die Felgengröße für die ab Werk montierten Felgen drin.

Zitat:

Original geschrieben von MOP2208

OK, ich hatte mich undeutlich ausgedrückt. Die Felgengröße steht nicht drin. Es stehen nur die Felgengröße für die ab Werk montierten Felgen drin.

In der heutigen Zulassungbescheinigung Teil II steht keine Felgengröße drin, nur eine Reifengröße.

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