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AMG Felgen 17 Zoll

Mercedes CLK 208 Coupé
Themenstarteram 21. August 2014 um 16:34

HAllo,

jetzt mal ganz konkret:

Müssen folgende Felgen in die Fahrzeugpapiere eines CLK (208) 230 Komp Cabrio eingetragen werden???:

7,5J x 17 H2 ET 37 Nr: 170 40 10 102

8,5J x 17 H2 ET 37 Nr: 170 40 10 202

Lieben Gruß

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

ich versuche einmal, etwas mehr Licht ins Dunkel zu bringen.

Einige AMG-Räder für die Baureihe 208 gab es als Sonderausstattung ab Werk. Wenn man sie beim Neuwagenkauf mitbestellt hat, war(en) die Rad-/Reifenkombination(en) bei Auslieferung bereits in den Fahrzeugpapieren eingetragen.

Für spätere Nachrüstungen gab es (und gibt es noch) ein Teilegutachten von AMG, das den Anbau verschiedener Radtypen ermöglicht, mit der Auflage einer Änderungsabnahme. Das Gutachten für Räder mit Durchmesser 17 in derzeit letztem Stand 2005 findet man hier.

Dann gibt es noch die werkseitig zulässigen Rad-/Reifenkombinationen. Sie sind nichts anderes als ein Auszug aus der Typgenehmigung des Fahrzeugs. Für die darin aufgeführten Rad-/Reifenkombinationen in Verbindung mit den Teilenummern der Räder ist ein Betrieb ohne Änderungsabnahme möglich. In einem solchen Dokument mit Stand 2007 wurden noch keine AMG-Räder aufgeführt, was sich aber seit spätestens Anfang 2009 geändert hat. Ab da gab es darin fünf AMG-Räder, die durch einen Nachtrag zur Typgenehmigung des Fahrzeugs erlaubt wurden. Für sie ist seitdem keine Änderungsabnahme mehr erforderlich, falls die Dimensionen der Rad-/Reifenkombinationen stimmen und keine weiteren Einschränkungen erwähnt werden. Den aktuellen Stand der Werksfreigaben findet man hier.

Das bedeutet unter dem Strich für den Themenstarter (und alle, die gleichartig umrüsten möchten):

Eine Änderungsabnahme und eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich bei dieser Kombination:

Achse Raddimensionen Teilenummer Reifendimensionen
1 7½Jx17 H2 ET37 HWA 170 401 0102 225/45 R 17
2 8½Jx17 H2 ET30 HWA 170 401 0202 245/40 R 17

 

Gruß

Alpha Lyrae

26 weitere Antworten
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26 Antworten
am 21. August 2014 um 16:37

Nein sie sind von mercedes freigegeben kannst downloaden bei mercedes. ich hab mir 18zoller gekauft muss ich au net eintragen

am 21. August 2014 um 16:52

wenn mir deine tel oder email sendest schicke ich dir die freigaben zu

Themenstarteram 21. August 2014 um 16:58

...danke Sibilia!:-)

Wenn es dass von Mercedes direkt ist, dann habe ich das.

Ist aber kein direktes Teilegutachten, oder!?

am 22. August 2014 um 5:03

is halt sone Freigabe was se alles getestet haben und was freigegeben ist bei originalen benz felgen.

Zitat:

Original geschrieben von benzbart

HAllo,

jetzt mal ganz konkret:

Müssen folgende Felgen in die Fahrzeugpapiere eines CLK (208) 230 Komp Cabrio eingetragen werden???:

7,5J x 17 H2 ET 37 Nr: 170 40 10 102

8,5J x 17 H2 ET 37 Nr: 170 40 10 202

Lieben Gruß

Theoretisch nein,

allerdings bei meinen 17 Zoll AMG Felgen,müsste ich sie eintragen laut TÜV, obwohl die für den W208 freigegeben waren,sind.

Am besten frag noch bei deiner TÜV-Stelle,falls ja,kann ich dir das Gutachten von AMG mailen.

Die Eintragung ist reiner Papierkram und kostet wenig.

am 25. August 2014 um 23:07

Müssen definitiv eingetragen werden. Die Unterlagen von Mercedes/AMG sind KEINE ABE's.

Könnt Ihr alle nicht lesen? In dem Dokument vom MB steht doch drin: "Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungbescheinigung Teil I bzw. des Fahrzeugscheines ist nicht erforderlich."

Hallo zusammen,

ich versuche einmal, etwas mehr Licht ins Dunkel zu bringen.

Einige AMG-Räder für die Baureihe 208 gab es als Sonderausstattung ab Werk. Wenn man sie beim Neuwagenkauf mitbestellt hat, war(en) die Rad-/Reifenkombination(en) bei Auslieferung bereits in den Fahrzeugpapieren eingetragen.

Für spätere Nachrüstungen gab es (und gibt es noch) ein Teilegutachten von AMG, das den Anbau verschiedener Radtypen ermöglicht, mit der Auflage einer Änderungsabnahme. Das Gutachten für Räder mit Durchmesser 17 in derzeit letztem Stand 2005 findet man hier.

Dann gibt es noch die werkseitig zulässigen Rad-/Reifenkombinationen. Sie sind nichts anderes als ein Auszug aus der Typgenehmigung des Fahrzeugs. Für die darin aufgeführten Rad-/Reifenkombinationen in Verbindung mit den Teilenummern der Räder ist ein Betrieb ohne Änderungsabnahme möglich. In einem solchen Dokument mit Stand 2007 wurden noch keine AMG-Räder aufgeführt, was sich aber seit spätestens Anfang 2009 geändert hat. Ab da gab es darin fünf AMG-Räder, die durch einen Nachtrag zur Typgenehmigung des Fahrzeugs erlaubt wurden. Für sie ist seitdem keine Änderungsabnahme mehr erforderlich, falls die Dimensionen der Rad-/Reifenkombinationen stimmen und keine weiteren Einschränkungen erwähnt werden. Den aktuellen Stand der Werksfreigaben findet man hier.

Das bedeutet unter dem Strich für den Themenstarter (und alle, die gleichartig umrüsten möchten):

Eine Änderungsabnahme und eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich bei dieser Kombination:

Achse Raddimensionen Teilenummer Reifendimensionen
1 7½Jx17 H2 ET37 HWA 170 401 0102 225/45 R 17
2 8½Jx17 H2 ET30 HWA 170 401 0202 245/40 R 17

 

Gruß

Alpha Lyrae

Die oben genannte Kombi aus Mischbereifung kann ich nur Empfehlen, hatte ich auf meinem 208 Cabrio und die Straßenlage war Top!

Ein Kumpel von mir fährt den R170 und wollte mir von der Mischbereifung abraten da sein SLK damit jeder Spurrille folgt, das ist beim CLK in diesen Reifengrößen aber nicht der Fall

am 29. August 2014 um 1:11

Zitat:

Original geschrieben von Alpha Lyrae

Einige AMG-Räder für die Baureihe 208 gab es als Sonderausstattung ab Werk. Wenn man sie beim Neuwagenkauf mitbestellt hat, war(en) die Rad-/Reifenkombination(en) bei Auslieferung bereits in den Fahrzeugpapieren eingetragen.

Für spätere Nachrüstungen gab es (und gibt es noch) ein Teilegutachten von AMG, das den Anbau verschiedener Radtypen ermöglicht, mit der Auflage einer Änderungsabnahme....

Dann gibt es noch die werkseitig zulässigen Rad-/Reifenkombinationen. Sie sind nichts anderes als ein Auszug aus der Typgenehmigung des Fahrzeugs. Für die darin aufgeführten Rad-/Reifenkombinationen in Verbindung mit den Teilenummern der Räder ist ein Betrieb ohne Änderungsabnahme möglich. In einem solchen Dokument mit Stand 2007 wurden noch keine AMG-Räder aufgeführt, was sich aber seit spätestens Anfang 2009 geändert hat. Ab da gab es darin fünf AMG-Räder, die durch einen Nachtrag zur Typgenehmigung des Fahrzeugs erlaubt wurden. Für sie ist seitdem keine Änderungsabnahme mehr erforderlich, falls die Dimensionen der Rad-/Reifenkombinationen stimmen und keine weiteren Einschränkungen erwähnt werden....

Danke für die Aufklärung. Ich befinde mich also dahingehend im Irrtum, daß mir lediglich das Original-AMG-Gutachten vom 26.06.1997 vorliegt und keine der Nachträge. Und daß für ein 99er Fahrzeug und einer Umrüstung noch im selben Jahr die Rad-/Reifenkombination sehr wohl eingtragen werden musste.

Themenstarteram 30. August 2014 um 20:37

Danke für die Antworten.

Denke ich lasse sie erstmal nicht eintragen.

Bei der nächsten Hauptuntersucgung wird man nir schon sagen, ob sie eingetragen werden müssen oder nicht.

Hallo benzbart,

im Laufe dieses Threads hat sich doch ergeben, dass Deine Wunschräder Bestandteil der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs geworden sind. Somit ist eine Änderungsabnahme nicht erforderlich, sofern die Reifengrößen auch passen (die, die ich erwähnt habe).

Du brauchst daher nichts zu tun. Du kannst aber zur Sicherheit das Dokument mit den Werksfreigaben ausdrucken und ins Handschuhfach legen, um es bei Bedarf Mitarbeitern von Ordnungsbehörden oder KFZ-Prüfstellen vorzulegen.

Sollte ihnen das nicht reichen, hier noch ein Trumpf für Dich:

Fordere sie auf, die Zulässigkeit durch einen Besuch beim SachVIP der TÜV|DEKRA arge tp 21 festzustellen. Mit einer solchen Anmerkung lässt es sich gegebenenfalls besser auf Augenhöhe verständigen.

 

Gruß

Alpha Lyrae

PS: Viel Fahrspaß mit den Rädern!

Zitat:

Original geschrieben von Alpha Lyrae

..... Du kannst aber zur Sicherheit das Dokument mit den Werksfreigaben ausdrucken und ins Handschuhfach legen, um es bei Bedarf Mitarbeitern von Ordnungsbehörden oder KFZ-Prüfstellen vorzulegen.....

Hallo,

Du "musst" das Teilegutachten sogar mitführen wenn die Felgen nicht eingetragen sind. Woher sollen die Freunde und Helfer denn sonst wissen was erlaubt ist. Das kostet ansonsten einen kleinen Bonus für die Blaue Kaffeekasse.

Die Felgen müssen aber definitiv nicht eingetragen werden. Ich bin genau mit diesen Felgen zum TÜV-Termin gefahren - ohne Beanstandung.

Und was den Fahrkomfort betrifft, das kann ich echt nur bestätigen. Ein Traum mit diesen Felgen. Hätte ich nie für möglich gehalten. Er fährt wesentlich komfortabler und liegt dabei auf der Straße wie ein Brett. Ich hätte nie gedacht das Felgen so viel ausmachen.

Zitat:

Original geschrieben von MOP2208

Du "musst" das Teilegutachten sogar mitführen wenn die Felgen nicht eingetragen sind. Woher sollen die Freunde und Helfer denn sonst wissen was erlaubt ist. Das kostet ansonsten einen kleinen Bonus für die Blaue Kaffeekasse.

Nein, muss er nicht. Es ist weder ein Teilegutachten (also eintragungspflichtig) noch eine ABE. Du hast es immer noch nicht verstanden. Die Räder sind Bestandteil der Typgenehmigung des Fahrzeugs, steht doch alles schon hier.

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