Ambiente Beleuchtung im Dachhimmel?

VW Tiguan 2 (AD)

Hi,
in einem Youtube Video kann man eine weiße Ambientebeleuchtung im Dachhimmel erkennen.
Gibts das auch in Deutschland? Ist das in einem Paket enthalten?

Hier das Video: https://www.youtube.com/watch?v=bxaavnXNvcU

Beste Antwort im Thema

Ich Arbeite als key accounting manager und natürlich passiert meiner Firma auch mal ein Fehler.
Mal wird die Frist nicht eingehalten, oder etwas klappt einfach erst beim zweiten Anlauf, weil es sich im Nachhinein als komplizierter raus stellt als man bei der Planung angenommen hat.
Kann alles passieren, aber dann entschuldigt man sich und kompensiert etwas über die Rechnung, völlig normal.

Aber quasi gar keine Reaktion, ist schon heftig in meinen Augen.
Ich bezahle hier für ein Extra, also möchte ich es wie es bestellt und bezahlt wurde ausgeliefert bekommen, oder man erstattet mir hier für den Betrag, ganz einfach.

Ich verstehe gar nicht wo das Problem ist.

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Ist das jetzt nun eine Sparmaßnahme oder hat man das Problem mit dem "evtl." Kurzschluss nicht in den Griff bekommen?

Das ist eine Sparmaßnahmen sicherlich um sich nicht Nacharbeit zu Produzieren, denke sie kommt wieder wenn es eine Lösung gibt.

Das man sich damit so schwer tut, ist nicht nachvollziehbar.

Aussage VW Mitarbeiter in Wolfsburg, Beleuchtung wird es für Panoramadach nicht mehr geben!

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Was soll er sonst sagen, lass ihn stehen bis es wieder kommt?

Von der zweiten USB Buchse die im Paket drin war wusste er auch nichts bei meinem ersten Tiguan.

Befremdlich ist im wesentlichen nur dieses Informationschaos um die Ambientebeleuchtung im Panodach
durch VW.
Ich kann ja eingeschränkt verstehen das man bei auftreten so eines technischen Problems in Zeiten der WLTP Problematik im Konzern alle Ingenieurskräfte bündeln möchte um dieses WLTP Thema schnell und zufriedenstellend,auch für die bestellwilligen Kunden abzuarbeiten. Da hängen ja auch Verkaufszahlen dran.

Aber aufgeschoben sollte nicht aufgehoben bedeuten und es sollte schon möglich sein für einen Konzern der Größe Volkswagens und dessen Ingeniuerskompetenzen für dies Beleuchtungsproblem eine technische Lösung zu finden.
Also ab auftreten des Problems würde ich mir das in etwa so vorstellen

*Aus dem Werk komplette Informationen zum den Problem (Fehlergründe) an alle Händler und Werkstätten verteilen (alle haben die gleichen Infos)
Dazu gehört sicher auch, die Info an die Kunden das sich die Bearbeitung weg o.g. Gründe verzögern wird.
*Bei schon aufgetretenen Kurzschlüssen natürlich sicherheitshalber die Beleuchtung deaktivieren (Kunden informieren)
*Wersksseitig eine Lösung erarbeiten ( Terminplan zum Rollout an die Werkstätten verbreiten )
*Sukzessiv betroffene Dächer nachbessern
*In der Produktion die Änderungen einfließen lassen

Das zur Zeit gezeigte Verhaltens des Konzerns beim Umgang mit dem Problem ist alles andere als Professionell , wirkt hilflos und verärgert die Kunden.
Was gar nicht geht ist die Vorgehensweise dieses Feature im Vorwege oder bei Inspektionen, ohne Wissen und Kommentar an die Kunden, zu deaktivieren und den Kunden dann mit Ausreden für Dumm verkaufen zu wollen.

Träume weiter.
Das interessiert VW überhaupt nicht.
Kunden bestellen doch weiter fleißig die Karren und zahlen alles, was mel lieferbar war.
Bei meinem wurde zur Inspektion das Panno Dach Ambi Licht nicht mal deaktiviert. Und die War zu einem Zeitpunkt, als der Fehler bekannt war. Daran kann man doch erkennen, wie VW selbst mit solchen Problemen umgeht.
Brechen wegen solcher Sachen die Umsatzzahlen ein? NEIN
Also weiter so.
Schau mal dei Modell 2019.
6 Wochen vor Auslieferung stellen die plötzlich fest, das kein Panno Dach und keine AK lieferbar ist bei der FSI Version.
Bestellt und im Vertrag festgehalten. Aber wird nicht lieferbar sein.
Bestellt hat er ja bei seinem Händler und nicht in Wolfsburg bei VW direkt!!!
Somit hat der Händler das Problem.

Ich bin mal gespannt ob die bei meinem noch drin, welcher Stecker wird da getrennt, könnte man ja testweise mal einstecken ..

Also unsere „abgeklemmte“ Beleuchtung im
Panoramadach ist nun ein Grund für den Rücktritt vom Kaufvertrag. Der Antrag auf Verlustausgleich hat der Händler gestellt. Sollte VW dem unproblematisch zustimmen nimmt der Händler das Fahrzeug nach Abzug der gefahrenen Kilometer zurück.... je nach dem wie lange das dauert ist vielleicht bis dahin eine Lösung erarbeitet. Sieht aber aktuell nicht danach aus. Wir dachten wir drohen mit Rücktritt damit es schneller geht mit der Wiederherstellung der Beleuchtung aber die nehmen die Karre tatsächlich zurück. Ich denke wir werden es auch durchziehen und dem Händler das Auto auf den Hof stellen....

Zitat:

@Launebaer100 schrieb am 9. November 2018 um 22:44:26 Uhr:


Also unsere „abgeklemmte“ Beleuchtung im
Panoramadach ist nun ein Grund für den Rücktritt vom Kaufvertrag. Der Antrag auf Verlustausgleich hat der Händler gestellt. Sollte VW dem unproblematisch zustimmen nimmt der Händler das Fahrzeug nach Abzug der gefahrenen Kilometer zurück.... je nach dem wie lange das dauert ist vielleicht bis dahin eine Lösung erarbeitet. Sieht aber aktuell nicht danach aus. Wir dachten wir drohen mit Rücktritt damit es schneller geht mit der Wiederherstellung der Beleuchtung aber die nehmen die Karre tatsächlich zurück. Ich denke wir werden es auch durchziehen und dem Händler das Auto auf den Hof stellen....

Und dann?
Einen gebrauchten kaufen?

Nein, wir warten erstmal ab. Da das Fahrzeug nicht zwingend gebraucht wird schauen wir uns auf dem
Markt um und warten einfach mal was sich bei VW noch so ergibt. Es muss aber auch nicht zwingend wieder ein VW werden. Mal schauen...

Ist der Rücktritt bereits vom Händler akzeptiert?
Ich habe das selbe Problem mit dem Händler und ihn auch mit der Möglichkeit des Rücktritts konfrontiert. Allerdings bisher nur Hinhaltetaktik vom Händler. Die Vorgehensweise seitens Volkswagen mit diesem Problem und auch des Händlers ist meines Erachtens unprofessionell und dreist. Allerdings auch das Vorgehen der Händler. Es kann und darf schließlich nicht sein, dass man ein Neufahrzeug wohl wissentlich mit einem solchen Mangel ausliefert ohne dies dem Kunden auch nur im geringsten mitzuteilen.
Auch die Aussagen des Händlers nach der Reklamation meinerseits sind nur Schutzbehauptungen und in keinster Weise nachvollziehbar. Ich hatte ihm eine Aufforderung zukommen lassen, mir von Volkswagen eine schriftliche Stellungnahme und die weitere Vorgehensweise zu diesem Problem zu erläutern. Allerdings kam dann nichts von Volkswagen, sondern vom Serviceleiter des Händlers ein Schreiben, in dem steht, dass diese Maßnahme temporär sei und verhindern solle, dass weitere Schäden zu weiteren Beanstandungen führen könnten und es bisher nach wie vor vom Hersteller keine Lösung für das Problem gibt und auch nicht absehbar sei bis wann eine Abhilfemaßnahme verfügbar sei. Sobald eine Lösung verfügbar sei würde man sich melden.

Es ist ja nicht so, dass man nicht in gewisser Weise Verständniss hätte für diese Maßnahme, schliesslich geht es hierbei um sehr viel Geld für den Konzern, allerdings ist das Vorgehen von VW unterirdisch und nicht Kundenfreundlich. Bin also auch am überlegen, ob ich die Sache mit dem Rücktritt evtl. durchziehen werde

Zitat:

@C-KLasse Pit schrieb am 10. November 2018 um 06:07:22 Uhr:


Allerdings kam dann nichts von Volkswagen, sondern vom Serviceleiter des Händlers ein Schreiben, in dem steht, dass diese Maßnahme temporär sei und verhindern solle, dass weitere Schäden zu weiteren Beanstandungen führen könnten und es bisher nach wie vor vom Hersteller keine Lösung für das Problem gibt und auch nicht absehbar sei bis wann eine Abhilfemaßnahme verfügbar sei. Sobald eine Lösung verfügbar sei würde man sich melden.

Da Frage ich mich allerdings schon, was du mehr willst? Volkswagen hätte dir da bestimmt auch nicht mehr geliefert oder sagen können, insbesondere sind da alle relevanten Informationen enthalten.

Als Volkswagen würde ich einfach bei solchen Kunden, die nicht abwarten können mit der Rechtsabteilung eine Lösung erarbeiten die rechtlich standhält, damit man solchen Kunden die Beleuchtung einfach wieder anklemmt mit gleichzeitiger Freistellung VEs von Folgeschäden durch das vorzeitige wiederaktivieren. damit haben die Kunden ihre Beleuchtung sind glücklich und gleichzeitig haben sie ein nettes rechtlich standhaltendes Schriftstück vereinbart, welches Volkswagen von zukünftigen Schäden aufgrund des wieder aktivieren der Beleuchtung auf Wunsch des Kunden freistellt bzw nicht haftbar macht und das Risiko, dass die Fuhre abfackelt (überspitzt formuliert) auf den Kunden übergeht. Aber das würden die Kunden wohl auch wieder nicht wollen.

Also, was wollt ihr dann?...Maoam?

@AustriaMI das wird Volkswagen nicht machen. Das Problem ist bereits beim KBA aktenkundig...

@C-KLasse Pit der Händler ist einverstanden möchte aber lediglich seinen Verlust von Vw übernommen haben. Das ist reine Formsache über einen Antrag. Falls abgelehnt wird was das Vorstands Team, der Händler und wir nicht glauben einigen wir uns mit dem Händler auch... er ist bereit das Fahrzeug zurück zu nehmen....

@Launebaer100

meine Antwort bezog sich lediglich auf das Posting von C-Klasse.... Da er trotz aller Infos die es aktuell gibt, nicht zufrieden ist.

Bei dir ist ja, glaube ich mich zu erinnern, der Sachverhalt warum die Beleuchtung benötigt werden würde nochmals ein anderer?

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