Amarok im Anhängerbetrieb

VW Amarok 2H

Guten Tag zusammen,

wir überlegen uns gerade ein solches Fahrz. anzuschaffen.

Hintergrund ist aber das wir einen 3,5 to. Anhänger damit ziehen wollen/ müssen, laut Auskunft eines Verkäufers bei einem Händler, meinte der " das geht nur bis 2,8 to. " , stimmt das wirklich ?

Vorraussetzung ferner wäre noch das dass Auto eine Pkw Zulassung benötigt , damit wir Sonntags auch fahren können.

Hat jemand eine Info für mich, vielen Dank

Beste Antwort im Thema

Vorsicht bei diesem Umbau beziehungsweise Umschreibung.

1. Richtig ist, das VWN bei Umschreibung auf 3.5 T Anhängelast sämtliche Gewährleistung ablehnt da die Motoren und Getriebe eben für solch einen Wert nicht ausgelegt sind.

2.
PKW Zulassung ist nur mittels Umschreibung und veränderung der Dämmung im Motroraum möglich. Kosten etwas über 420 €

3. Sonntagsfahrverbot für den Amarok in Verbindung mit Anhänger besteht weiterhin. Lediglich in BW, Bremen und Bayern gibt es eine Ausnahmegenehmigung für z.b. Pferdeanhänger

4. Fahrzeug wird obwohl als LKW eingetragen von den meisten Finanzämtern als PKW eingestuft

5. bitte daran denken, das der Schadensfreiheitsrabatt vom PKW im LKW nicht erreicht werden kann. Auch dabei daran ddenken, daß eine spätere zurückschreibung auf PKW möglich sein sollte.

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mit LKW-Zulassung nein.

Welche Strafe ist zu erwarten, wenn man gegen das Sonntagsfahrverbot verstößt?

Die Frage ist doch, wie oft muss ich ausgerechnet am Sonntag mit dem Anhänger fahren?
Kann ich meine Reise nicht auf Samstag, oder Montag legen?

Das Thema wird hier etwas überbewertet.

welche Strafe ist zu erwarten

Früher hätte ich gesagt je nach dem 30 - 60 €

Mittlerweile gibt es aber andere Grundlagen für die Berechnung.

Und zwar "kann" als Berechnung der Wertvorteil genommen werden der dadurch ensteht das man die Tour am Sonntag ohne Ausnahmegenehmigung gefahren ist gegenüber der erlaubten Fahrt am Montag.

Dadurch erschafft man sich einen Wettbewerbsvorteil der abgeschöpft werden kann.

Dann aber auch darauf achten das der Anhänger zum FZ passt, bei der "normalen" AHK ist das FZ als Geländefahrzeug eingestuft und die AHK daher sehr hoch, dann muß man wohl mit Prellbock hinten bestellen, dann ist das Ding ich meine schon mal 65mm tiefer und ansonsten kann man noch andere Böcke anschrauben die noch tiefer kommen damit das alles hin kommt.

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Also, wenn ich einen Amarok besitze, würde ich auch am Sonntag fahren, da sich auch das Finanzamt quer stellt. Außerdem besteht die Frage, wieviel Polizisten überhaupt darauf achten. Ich persönlich denke an einen PKW, wenn ich einen Amarok sehe. Nur die, die es wirklich wissen, schauen auf solche Kleinigkeiten. Der Sinn am Sonntag zu fahren ist doch bei den Meisten, dass die Straßen frei von LKW's sind.
Ich warte gerne auf das erste Gerichtsurteil, wenn sich einer weigert, die Strafe zu bezahlen.
Außerdem ist doch der Zweck des Fahrverbotes für diese Art von Kraftwagen fraglich.

Gruß

Hallo,

nachdem ich mit meinem GMC auf das selbe Problem getsossen bin (Wohnanhänger und LKW) hab ich mal im I-Net geforscht und bin auf Ausnahmegenehmigungen gestossen in Bayern, Baden Württemberg, Sachsen, NRW und Thüringen. Ich gehe davon aus, dass die restlichen Bundesländer die Ausnahme mittlerweile auch umgesetzt haben.

Ich seh keinen Grund Sonntags nicht mit Wohnanhänger zu fahren.

VG Ralf

Hier mal der Text der Ausnahmeregelung:

Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot:

Grundsätzlich dürfen an Sonn- und Feiertagen Lkws mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen zwischen 0 und 22 Uhr nicht verkehren. Wenn Sie trotzdem dringend eine Fahrt durchführen müssen, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

Vom Fahrverbot ausgenommen (und damit berechtigt, ohne Ausnahmegenehmigung zu fahren) sind Transporte von Frischmilcherzeugnissen, frischem Fleisch, frischen Fischen sowie Obst und Gemüse. Eine Ausnahmegenehmigung wird weiterhin nicht benötigt für:

* Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen
* Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4-fache der zulässigen Gesamtmasse beträgt
* Fahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören, wie beispielsweise Ausstellungs-, Film- und Fernsehfahrzeuge sowie Schaustellerfahrzeuge (Schaustellerfahrzeuge auch mit Anhänger)
* selbstfahrende Arbeitsmaschinen
* Einsatzfahrten von Bergungs-, Abschlepp- und Reparaturfahrzeugen
* Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden

Hinweis: Feiertage sind im Sinne der Vorschrift in Baden-Württemberg: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit (1. Mai), Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Tag der deutschen Einheit (3. Oktober), Allerheiligen sowie 1. und 2. Weihnachtstag.

Link: http://www.reutlingen.de/.../main.php5?...

Zitat:

... Die Frage ist doch, wie oft muss ich ausgerechnet am Sonntag mit dem Anhänger fahren? ...

Superschlau!

Frag doch z.B. einfach Tunierreiter und Co., was die davon halten, wenn Sie mit Ihrem Pferdeanhänger Sonn- und Feiertags nicht fahren dürfen. Aus diversen Gründen sind die Pferdeanhänger z.B. nicht als Sportanhänger zugelassen, da man ansonsten außer Sportpferd nichts mit transportieren dürfte. Also nicht mal eben einen Umzug oder ein größeres Ersatzteil holen oder ein paar Kisten Bier zum Grillfest usw.

Meiner Ansicht nach kommt man gar nicht umhin, den Amarok als PKW zuzulassen. Kommt mit der LKW-Zulassung nicht auch noch in Verbindung mit einem Anhänger "Tachographen-Pflicht" und das Thema Lenk- und Ruhezeiten?

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von Saharasturm



Zitat:

Original geschrieben von Samcos


PKWs dürfen auch Sonntags einen Anhänger ziehen.
Ja klar, das ist ja auch gar nicht die Frage. Nur wenn der Amarok wie oben schon beschrieben mit der LKW-Zulassung fährt, ist es Sonntags nicht erlaubt auch noch einen Anhänger dranzuhängen...

Irgendwas scheinst du da falsch verstanden zu haben. Wenn ich Anhänger und Zugfahrzeug im Falle Amarok zusammenrechne kann ich mir beim besten willen nicht vorstellen das ich als Gespann über 7,5 t komme.

Zitat:

Original geschrieben von Saharasturm


Also, wenn ich einen Amarok besitze, würde ich auch am Sonntag fahren, da sich auch das Finanzamt quer stellt. Außerdem besteht die Frage, wieviel Polizisten überhaupt darauf achten. Ich persönlich denke an einen PKW, wenn ich einen Amarok sehe. Nur die, die es wirklich wissen, schauen auf solche Kleinigkeiten. Der Sinn am Sonntag zu fahren ist doch bei den Meisten, dass die Straßen frei von LKW's sind.
Ich warte gerne auf das erste Gerichtsurteil, wenn sich einer weigert, die Strafe zu bezahlen.
Außerdem ist doch der Zweck des Fahrverbotes für diese Art von Kraftwagen fraglich.

Gruß

Das sehe ich genauso, wenn ich mit m Amarok n Boot ziehe (welches meine Eigentum ist und ich bin kein Bootshändler) oder ich ziehe nen Anhänger mit Pferde ist das nämlich kein gewerblicher Einsatz und das Fahrverbot bezieht sich ausdrücklich auf den GEWERBLICHEN Einsatz.

Hallo zusammen,

ich habe einen Amarok als Dienstwagen mit einer zuggast anhebung auf 3,5 t das fahrzeug ist als LKW zugelassen aber hat keine Werbung am Fahrzeug und auch nicht am Anhänger. Dadurch kann ich das Fahrzeug und auch den Anhänger Sonntags benutzen aber nicht für gewerblichezwecke. Sobald der Anhänger Firmen werbung hat darf ich ihn nicht mehr Sonntags benutzen das selbe treft auch auf das Fahrzeug zu. Sobalt werbung am fahrzeug ist, ist es gewerblich und man macht sich Strafbar wenn man es am Sonntag vor 22 Uhr bewegt.

Gruß
Andreas

Ihr schreibt hier alle ganz schön viel Schmarrn

der einzige der es kapiert hat ist Ralf, alles andere ist falsch

fast jeder Pickup ist ab Werk ein LKW, auch die von Nissan Mitsubishi usw und das wissen auch die Grünen
und kontrollieren das ganz gezielt

Zitat:

Irgendwas scheinst du da falsch verstanden zu haben. Wenn ich Anhänger und Zugfahrzeug im Falle Amarok zusammenrechne kann ich mir beim besten willen nicht vorstellen das ich als Gespann über 7,5 t komme.

DU hast es falsch verstanden

LKW ab 7,5t und ALLE LKW mit Anhänger, egal wie schwer

und das hat auch nichts mit Gewerblich oder Privat zu tun, das gilt für ALLE
genauso ist es egal ob das Fahrzeug Werbung drauf hat oder nicht, das ist völliger Unfug
ich kann mein Auto bekleben wie ich will, das sagt absolut nichts aus

die Fahrtenschreiberpflicht übrigends, ist Gewichtsabhängig und gilt nicht nur für LKW

auch ein VW Passat mit Anhänger braucht gewerblich einen Fahrtenschreiber wenn Gesamtgewicht von Auto UND Anhänger zusammen über 3,5t liegen

der einzige Unterschied, wenn das Zugfahrzeug allein unter 3,5t liegt, kann ich ohne Anhänger die Karte/Scheibe wieder raus nehmen, nur mit Anhänger wenn ich die 3,5t überschreite muß man die Karte/Scheibe einlegen

das liegt aber nicht an der STVO sondern an der Fahrpersonalverordnung

und da dadurch keine lückenloser Nachweis zu führen ist, wird das auch nur selten kontrolliert und geahndet ob jemand nen Fahrtenschreiber hat oder nicht

zum LKW Fahrverbot nochmal

alle Länder im Norden und im Süden lassen kleine LKW bis 3,5t plus Anhänger zu Freizeitzwecken fahren
in der Mitte darf man nicht, die stellen sich immer noch quer (siehe Karte)

unter Freizeit fallen Wohnwagen, Boote, Sportpferde, und Motorradanhänger mit der Geländeenduro drauf, der Kipper mit 2t Splitt gilt nicht als Sport und Freizeitanhänger, auch wenn du als Freundschaftsdienst am Sonntag Nachmittag die Einfahrt vom Freund pflastern willst

Karte-bundeslaender

Zitat:

@Der Glonntaler schrieb am 29. März 2015 um 23:32:37 Uhr:


Ihr schreibt hier alle ganz schön viel Schmarrn

der einzige der es kapiert hat ist Ralf, alles andere ist falsch

fast jeder Pickup ist ab Werk ein LKW, auch die von Nissan Mitsubishi usw und das wissen auch die Grünen
und kontrollieren das ganz gezielt

Zitat:

@Der Glonntaler schrieb am 29. März 2015 um 23:32:37 Uhr:



Zitat:

Irgendwas scheinst du da falsch verstanden zu haben. Wenn ich Anhänger und Zugfahrzeug im Falle Amarok zusammenrechne kann ich mir beim besten willen nicht vorstellen das ich als Gespann über 7,5 t komme.

DU hast es falsch verstanden
LKW ab 7,5t und ALLE LKW mit Anhänger, egal wie schwer

und das hat auch nichts mit Gewerblich oder Privat zu tun, das gilt für ALLE
genauso ist es egal ob das Fahrzeug Werbung drauf hat oder nicht, das ist völliger Unfug
ich kann mein Auto bekleben wie ich will, das sagt absolut nichts aus

die Fahrtenschreiberpflicht übrigends, ist Gewichtsabhängig und gilt nicht nur für LKW

auch ein VW Passat mit Anhänger braucht gewerblich einen Fahrtenschreiber wenn Gesamtgewicht von Auto UND Anhänger zusammen über 3,5t liegen

der einzige Unterschied, wenn das Zugfahrzeug allein unter 3,5t liegt, kann ich ohne Anhänger die Karte/Scheibe wieder raus nehmen, nur mit Anhänger wenn ich die 3,5t überschreite muß man die Karte/Scheibe einlegen

das liegt aber nicht an der STVO sondern an der Fahrpersonalverordnung

und da dadurch keine lückenloser Nachweis zu führen ist, wird das auch nur selten kontrolliert und geahndet ob jemand nen Fahrtenschreiber hat oder nicht

zum LKW Fahrverbot nochmal

alle Länder im Norden und im Süden lassen kleine LKW bis 3,5t plus Anhänger zu Freizeitzwecken fahren
in der Mitte darf man nicht, die stellen sich immer noch quer (siehe Karte)

unter Freizeit fallen Wohnwagen, Boote, Sportpferde, und Motorradanhänger mit der Geländeenduro drauf, der Kipper mit 2t Splitt gilt nicht als Sport und Freizeitanhänger, auch wenn du als Freundschaftsdienst am Sonntag Nachmittag die Einfahrt vom Freund pflastern willst

Endlich jemand, der informiert ist und weiß, wovon er schreibt!

Zwei Punkte möchte ich noch hinzufügen:

- Auch das LKW-Überholverbot gilt für KFZ mit LKW-Zulassung und Anhänger!
-Aus eigener Erfahrung kam ich immer mit einem Einspruch raus, wenn ich mal mit Trapo und Anhänger am Sonntag oder Feiertag (Privatfahrt) erwischt wurde! Mein Problem war, das mir die Weiterfahrt ein mal untersagt wurde!

Gruß Marco!

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