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Am Tacho manipuliert?

Volvo V70 2 (S)

Moin Leute!

Habe heute mal die Werkstattrechnungen meines kürzlich erworbenen Elches durchgesehen,

um festzustellen, ob die Handbremsbacken schon mal gewechselt wurden. Wurden sie im Oktober 2011 😁.

Dabei sind mir jedoch merkwürdige Kilometerstände aufgefallen!

AU im Dezember 2010 bei 189320km

Klima gewartet im Juni 2011 bei 158915km

gekauft habe ich ihn im März 2012 mit 175300km

Nun meine Frage: Hat der AU-Fritze den km-Stand falsch abgelesen,

oder hat da vielleicht jemand am Tacho rummanipuliert?

Wie schwierig oder einfach wäre das?

Ich frage nicht, wie es gemacht wird, sondern ob es relativ einfach zu bewerkstelligen wäre.

Gruß, Frank

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Paddy74


Also ich würde da eher einen Fehler vermuten. Wer dreht denn ernstahft einen Tacho um "nur" 10000km zurück. Da lohnt doch der Aufwand gar nicht?!?! Was macht das denn preislich aus - 300.-€?

Nichts desto Trotz würde ich beim Händler mal anfragen, wie er das sieht, und welche Art der Kompensation er vorschlägt! 😉

Wie ich schon sagte, so wird das heutzutage gemacht. Das wird kein Fehler sein.

Zwischen über 100tkm und unter 100tkm liegen im Handel beim VK gerne mal 1500 Euro, das rechnen sich schon.

Vorteil: Es ist kein Abnutzungsunterschied zu merken zwischen 90 und 110tkm und auch in der Historie sind so kleine Schritte schlecht nachvollziehbar.

Keiner würde von 90 auf 75tkm drehen, aber 100tkm ist immernoch eine Grenze für viele Käufer.

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Das hat nix mit "Säcke" zu tun.
Ein Händler kann bei einem Fremdfahrzeug,was er verkauft,schließlich wirklich nur den abgelesenen KM-Stand angeben.
Er kann schließlich nicht wissen,ob im Vorleben des Fahrzeuges schon mal manipuliert worden ist,gerade wenn es eine Inzahlungnahme ist.

Martin

Zitat:

Original geschrieben von T5-Power


Das hat nix mit "Säcke" zu tun.
Ein Händler kann bei einem Fremdfahrzeug,was er verkauft,schließlich wirklich nur den abgelesenen KM-Stand angeben.
Er kann schließlich nicht wissen,ob im Vorleben des Fahrzeuges schon mal manipuliert worden ist,gerade wenn es eine Inzahlungnahme ist.

Juristisch hilft das nicht weiter. Von einem Händler wird erwartet, dass er in der Lage ist, das Auto einigermassen einzuschätzen. Deshalb muss ein Händler, wenn er ein Auto mit zurückgedrehtem Tacho verkauft, auch dann teilweise Schadenersatz in Form einer Wertminderung leisten, wenn er das Auto schon so bekommen hat. 😰

Zitat:

Original geschrieben von T5-Power


Das hat nix mit "Säcke" zu tun.
Ein Händler kann bei einem Fremdfahrzeug,was er verkauft,schließlich wirklich nur den abgelesenen KM-Stand angeben.
Er kann schließlich nicht wissen,ob im Vorleben des Fahrzeuges schon mal manipuliert worden ist,gerade wenn es eine Inzahlungnahme ist.

Martin

Recht hat er, der Mr. T5-Power!

Ob dem Händler eine derartige Klausel im Vertrag bei Rechtsstreitigkeiten hilft,
hängt IMHO von einigen Faktoren ab.
Es wird wohl äusserst schwer zu beweisen sein, dass der Gebrauchtwagenhändler von einem "angepassten" Tacho wusste, wenn das Fahrzeug im Vorfeld bereits durch mehrere Hände gegangen ist und der allgemeine Zustand des Fahrzeugs nicht offensichtlichen Grund zum Zweifel aufkommen lassen musste.
Das dürfte beispielsweise dann der Fall sein,
wenn der Tachostand von z.B. 110tsnd auf 90tsnd km "korregiert" wurde.
Professionelle Autoaufbereiter verstehen es auch, die Gebrauchsspuren zu minimieren, was eine genaue Beurteilung nicht erleichtert.
Im Übrigen gilt in Deutschland immer noch die Unschuldsvermutung,
d.h. der Verkäufer muss nicht seine Unschuld beweisen.
Vielmehr muss ihm zweifelsfrei bewiesen werden, dass er Kenntnis vom "optimierten" Tachostand hatte und das Fahrzeug trotzdem (in betrügerischer Absicht),
mit der Zusicherung des Km-Standes gegenüber dem Käufer,
diesem veräussert hat.
Bei "Korrekturen" von z.B. etwa 20 - 30tsnd km dürfte das eine langwierige und äusserst interessante Prozessführung ergeben.
Da sollte man schonmal "Anwalt´s Liebling" in der Tasche haben!

Zitat:

Original geschrieben von KJ121



Zitat:

Original geschrieben von T5-Power


Das hat nix mit "Säcke" zu tun.
Ein Händler kann bei einem Fremdfahrzeug,was er verkauft,schließlich wirklich nur den abgelesenen KM-Stand angeben.
Er kann schließlich nicht wissen,ob im Vorleben des Fahrzeuges schon mal manipuliert worden ist,gerade wenn es eine Inzahlungnahme ist.

Martin

Recht hat er, der Mr. T5-Power!

Eben. Eigentlich sollte einen das Gegenteil stutzig machen. Wie will ein Händler denn ernsthaft garantieren, dass die Laufleistung und der Tachostand übereinstimmen? Das war ja früher noch viel problematischer. Heute mag irgendwo in den Tiefen der Software ja der wahre Tachostand manipulationssicher hinterlegt sein - man muss nur erst mal rankommen. Früher konnte jeder Heimwerker den Kilometerstand "nachjustieren". Nicht jede Vertragsbedingung ist dazu formuliert, die andere Seite übers Ohr zu hauen, sondern notwendig um selbst ehrlich bleiben zu können.

Grüße vom Ostelch

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Glaubt mir,bei einem 10-4 Jahre alten Volvo macht sich kein Hinterhof-Schrauber mehr die Finger daran schmutzig,den Tachostand zu manipulieren.
Das ist nur interessant bei viiiiel jüngeren Fahrzeugen mit deutlich höherem Basiswert.

14tkm lassen ggf. auch auf zu viele KM in der leasinglaufzeit schließen. um die nachzahlung zu umgehen, wird dann zurückgedreht. (habe keine ahnung, welche tüv-intervalle es in belgien gibt und ob die händler oder leasingbanken service in der markenwerkstatt vorschreiben, aber sollte dieses nicht obligatorisch sein, kann man innerhalb von 3 jahren eben ordentlich km draufpacken und im anschluß reduzieren, ohne daß die stände irgendwo nachvollziehbar aufgeführt sind)

Zitat:

Original geschrieben von T5-Power


Glaubt mir,bei einem 10-4 Jahre alten Volvo macht sich kein Hinterhof-Schrauber mehr die Finger daran schmutzig,den Tachostand zu manipulieren.

10-

1

4 natürlich

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