ALWR elektronische Leuchtweiten Regulierung W208 bj 1999 nachrüsten

Mercedes CLK 208 Coupé

Schönen guten tag,
Mein CLK bj 1999 vor mopf hat keine ELWR ab Werk verbaut, um nun tuning xenon Scheinwerfer zu verbauen, musste ich die SRA und die ELWR nachrüsten.
Die SRA habe ich selbst montiert, von Hella gekauft. Universal mit E1 Prüfzeichen (in Deutschland gepr. Und der gesamten EU zugelassen ohne eintragungspflicht) so, das läuft, die Scheinwerfer hab ich von ebay, diese sind mir der original Leuchtweiten Motoren Stecker des CLK, diese leuchten sind für den CLK gepr. E4 (in Niederlande gepr. Und der gesamten EU zugelassen ohne eintragungspflicht) sie sind auch für gasentladungs leuchten zugelassen, hatte mein Fahrzeug ab Werk xenon, hätte ich meine alten Scheinwerfer rausnehmen können und die tuning reinsetzen können, die Ansteuerung der leuchten und der ALWR würde passen, habe ich aber nicht, also bin ich zu MB und habe sie mir nachrüsten lassen und um TÜV Eintragung gebeten, die teile der ALWR sind zugelassen und gepr. Für. Den W208. Also sei keine Eintragung notwendig, nachdem ich das alles fertig hatte wurde ich von der Polizei angehalten, meine Scheinwerfer waren ein Tick zu hoch, ich hatte sie am Samstag eingebaut, habe leider kein Messgerät bzgl der Höhe / Scheinwerfer einstellen. Musste am Sonntag ins Nachbar Dorf wo die Polizei wartete und sagt, "bla blendet, ist das nachträglich eingebaut? Ist das eingetragen? " der gute Mann hat leider irgendwie die e Prüfzeichen nicht sehen wollen... Ich bin am Montag morgen zu MB und habe die Einstellungen korrigieren lassen, nun sitzt alles gut.... Das Bußgeld Bescheid habe ich trotzdem noch... Auch noch nicht bezahlt, bin noch im Einspruch.

"Bußgeld wegen gefährlichen eingriff in Straßenverkehr, (nicht eingetragenes Xenon -Kit) "

Die Scheinwerfer haben e Prüfzeichen, die SRA hat e Prüfzeichen und die ALWR ist original von Mercedes für diese Baureihe zugelassen und von Mercedes nachträglich verbaut und eingestellt.

Genau so, bzw ähnlich habe ich die Begründung für den Einspruch dargelegt. Mit Bildern der e Prüfzeichen sowie die Rechnung von Mercedes und wie das alles verbaut ist, ich habe für die SRA auch den original Schalter im Cockpit für die Ansteuerung der SRA.
Leider kann ich hier irgendwie keine Bilder hinzufügen, ich probiere dies später über den Laptop nochmal.

Ich bin der Meinung ich muss die Anlage nicht eintragen lassen.

Vielen dank für eure Meinungen!!!!

Beste Antwort im Thema

Wenn Du den Auftrag mit dem entsprechenden Vermerk zur Eintragung noch hast, wirst Du sicher den schwarzen Peter an die Werkstatt, respektive an den TÜV-Beauftragten, abgeben können. Du hast nach meinem Verständnis alles getan, dass der STVZO genüge getan wird. Es ist einem Laien nicht zuzumuten, sich über derart komplexe Dinge bis ins Kleinste stichhaltig zu informieren. Dafür sind schließlich Fachhändler mit ihren eingebundenen KFZ-Sachverständigen (TÜV, GTÜ, KÜS, DEKRA) da.

Nach meinem Rechtsverständnis geht die Verantwortung, mit dem im Auftrag angegebenen Wunsch zur Eintragung, auf die Werkstatt über. Ich würde das auch auf keinen Fall auf sich beruhen lassen, sondern sowohl die Werkstatt zur Stellungnahme auffordern, als auch einen Rechtsbeistand mit der Wahrung Deiner Interessen bemühen.

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Achso, ne aber siehst du ja, ich wollte ja das alles korrekt ist... Und dann hält mich so ein netter Mensch an und sagt ein Kreis ist eckig... Verstehst du was ich meine?
Ich habe nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt und war denke ich nicht unbemüht das alles korrekt auszuführen. Nun will ich natürlich auch ohne Bußgeld und ohne Punkt in Flensburg da raus kommen... Klar oder?!? Ich bin nämlich der Meinung das ich eigentlich nichts falsch gemacht habe... Zumindest fast :d

Ich finde, du hast deiner Sorgfaltspflicht voll und ganz genüge getan. Mehr werden auch Rechtspfleger bei einem Laien nicht voraus setzen können. Muss ja auch mal irgendwo Schluss sein. Sonst müsste sich jeder erst zum KFZ-Sachverständigen ausbilden lassen, wenn er nur die Wischerblätter selbst wechseln will.

🙂

Moin, ich bin heute beim TÜV gewesen, und der hat zu mir gesagt, dass die Anlage, so wie sie verbaut ist, keiner Eintragung bedarf. Mal schauen was aus dem Bußgeld wird.

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Moin zurück,
das hätte ich mir schriftlich geben lassen und der Bußgeldstelle zugeschickt.
Gruß Andreas

@ W208Coupe
Hältst du uns auf dem Laufenden, was die Sache betrifft ?

Der TÜV Prüfer hat bei der Polizei dienst stelle angerufen und mit dem Beamten gesprochen, dass es nicht eintragungspflicht ist... Die beiden Beamten die mich angehalten hatten hatten sogar dienst waren aber gerade unterwegs, aber der Kollege gibt t es weiter. Und er hat gesagt dass er vom TÜV Nord mit Namen der Meinung ist und das es nicht lohnen würde dafür eine Abnahme zu machen um herauszufinden, dass es nicht eintragungspflicht ist 🙂 total nett, ich hab sehr Glück gehabt an einen so netten Menschen gekommen zu sein.

Natürlich halte ich euch auf dem laufenden 🙂 wenn es erwünscht ist 🙂

Den Namen des TÜVlers würde ich mir einrahmen und gut aufheben. Entscheidungsträger mit gesundem Menschenverstand sind heutzutage selbst mit Gold nicht aufzuwiegen !

So neue Infos 😉

Mittwoch abend erhielt ich, nach erneuter Stellungnahme der Beamten (Nachdem beim letzten Termin beim TÜV der Prüfer bei der Dienststelle anrief um die Beamten aufzuklären, dass die Anlage nicht eingetragen werden muss) einen weiteren Brief der Bußgeld stelle... Darin stand weiterhin die Anlage müsse eingetragen werden.
Nun bin ich beim TÜV (amtlich anerkannter Sachverständiger) gewesen, der sich die Anlage angeguckt und begutachtet hat. Er kam zu dem Befund, dass der Umbau dieser Art nicht eingetragen werden muss, da Austausch von EG-Prüfteilen durch EG-Prüfteilen geschehen ist. Dieses hat er mir schriftlich (gegen einen Aufpreis von 30,-€) bestätigt und mitgegeben. Mit diesem Schreiben bin ich zur Bußgeld stelle und habe es der Sachbearbeiterin vorgelegt. Daraufhin hat sie mir direkt ein Schreiben in die Hand gedrückt, mit der Mitteilung, dass das Bußgeld verfahren eingestellt ist.
Die Sache ist endlich erledigt.
Leider hängt einer der beiden Sensoren fest... Diesen werde ich austauschen, damit die Anlage wieder vernünftig funktioniert.
Vielen dank an alle TÜV Prüfer die sich mit dieser Thematik beschäftigt haben.

Armes Deutschland !
Es wird in unserem Paragraphen Paradies so lange an einem Bußgeldbescheid fest gehalten, bis man selbst mit der größten Arroganz die Gegenbeweise nicht mehr ignorieren kann. Wehe dem, der nicht alles bis ins kleinste Detail Stichhaltig dokumentieren kann.

Richtig 🙁
Zumglück brauche ich mich damit jetzt nichtmehr herum ärgern, ich packe mir den zettel ins handschuhfach und sollte wieder mal ein Beamter auf eine solch tolle Idee kommen, kann ich ihm das gleich unter die Nase halten, damit ich meines Weges ziehen kann... Hmpf.... So ein Stress, Zeitaufwand und Ärger.... Auf Kosten des Steuerzahlers.... Herzlichen Glückwunsch Deutschland 😉

DAs Problem liegt wohl eher darin, das E-geprüfte BAuteile zwar zugelassen sind, aber die technische Beschaffenheit der Beleuchtung geändert wurde. Daran beissen sich mehr Leute die Zähne aus.
Ist wie mit Felgen. Gibt zwar ABE oder Gutachten oder sonstiges dazu, aber sehr oft, selbst wenn ABE drauf steht, wird verlangt, das der ordnungsgemässe Anbau von einem anerkannten Prüfer abgenommen werden muß. Manchmal reicht sogar ein Stempel samt Unterschrift mit FAhrgestellnummer in die entsprechende ABE.
Auch gegen die Polizisten ist nichts zu sagen. Sie machen nur ihren Job und können auch nicht alles wissen. Viele von ihnen wissen nicht mal, das man ein FAhrzeug mit Saisionkennzeichen ausserhalb der erlaubten Zeit nicht mit roten Nummern oder Kurzzeitkennzeichen auf der Straße bewegen darf, da sie noch immer als zugelassen gelten....
Aber schön,w enn bei dir alles OK war.
LM

Moin Leichtmetall,
Ja sicher es gibt in einigen "ABE's" noch zusätzliche Informationen, die beachtet werden müssten, bei mir hat alles gepasst.
Ach gegen die Beamten persönlich hab ich nichts, ich habe auch einen Job welcher mit viel Verantwortung verbunden ist. Die Jungs machen nur ihren Job, wie du auch schon sagst. Aber für mich war es ja nun ein laaaanger weg, bis die Bußgeld stelle endlich akzeptierte, dass meine Handlung korrekt war, ich sag mal, wäre das Bußgeld nicht so unverhältnismäßig hoch plus n Punkt in Flensburg... Ist Vllt richtig in solchen Fällen, wo es den Tatsachen entspricht 😉
Ich weiß aufjedenfall, das MB mir kein Mist erzählt hat, es muss in diesem Fall nicht eingetragen werden und dieses habe ich nun glücklicherweise auch schriftlich 🙂

So, bin gestern bei MB. Gewesen um die ELWR prüfen zu lassen, da der TÜV Prüfer meinte, "Leuchtweiten Regulierung rechts und links ohne Funktion "
Dieses habe ich gestern bei MB prüfen lassen. Da funktioniert alles einwandfrei 🙂 ohne Reparatur.
Abblendlicht eingeschaltet, Zündschlüssel auf Zündung gestellt, beide schweinwerfer regulieren kurz runter und hoch, man hört den Motor für die ELWR. Also der Selbsttest funktioniert. Wir haben 4 Leute hinten in den Kofferraum gesetzt, erst einen, dann den zweiten, dann den dritten, dann den vierten.
Ich habe während dessen vorne beim Prüf Monitor gestanden (dieses Ding was man vor den Scheinwerfer stellt um die Einstellung der Scheinwerfer Höhe zu prüfen. Beim schalten der Zündung regulierte er. Als sich einer hinten rein gesetzt hat sah ich wie die Höhe hoch ging, dann hörte ich den Motor im Scheinwerfer, der regulierte. Höhe wieder auf null gesetzt, der zweite kam dazu, gleiches scenario. Beim dritten und vierten genau so.
Das selbe Spielchen haben wir bei dem anderen Scheinwerfer auch gemacht, genau das selbe.
Meine ELWR sowie Scheinwerfer regulieren die Höhe der leuchten absolut korrekt. Fazit, anlage funktioniert einwandfrei.
Warum auch immer das beim TÜV nicht war, aber alles gut 🙂
Mit der Bußgeld stelle bin ich auch durch, verfahren wurde eingestellt.
Jetzt ist das Thema endlich für mich erledigt 🙂
LG und schönes Wochenende.

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