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Alufelgen / Vorgehensweise zum eintragen!

Opel Vectra B
Themenstarteram 22. Januar 2007 um 13:58

Hallo,

habe mal wieder ein Problem, ziemlich wenig Ahnung und davon eine ganze Menge.

Folgendes:

Im Vectra darf ich laut Fahrzeugschein folgende Kombinationen fahren:

195 / 65 R15 (Fahre ich jetzt im Winter auf Alufelgen)

sowie

205 / 60 R16 ET 44.

Habe jetzt einen Satz Original Opel 16 Zoll Felgen bekommen. Allerdings ist die Einpresstiefe 49. Die Felgen waren vorher auf einem Astra Coupé.

Wie ist jetzt die richtige Vorgehensweise um die Felgen ganz offiziell auf meinem Vectra B fahren zu dürfen.

Danke schon mal.

dermike

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20 Antworten

Hast du die Felgen mit einen ABE bekommen.Wenn ja schau drin ob die für Vectra B zugelassen sind.Da steht auch die Reifengröße mit dem du die Felgen fahren darfst.Wenn kein ABE vorhanden suche es im Net oder hier im Forum anhang der KBA Nr.was auf die Felgen ist.Viele Astra Felgen dürfen nicht mit Vectra gefahren werden da der Vectra schwerer ist.

Gruß,alex

Themenstarteram 22. Januar 2007 um 14:34

Danke schon mal. Habe keine ABE zu den Felge. Werde heute Abend nachschauen und mich gegebenenfalls noch mal vertrauensvoll an Euch wenden.

Viele Grüße

dermike

auch wenn die nicht für den Vectra zugelassen sind, steht in der ABE dann die Radlasten drin, da kannst du schauen, ob sie auch für den Vectra gehen. Dann kannst die ABE als Festigkeitsgutachten zum eintragen nehmen.

Dann sollten die Felgen/reifen nicht schleifen und der Abrollumfang der Reifen sollte nicht größer oder max. 7% kleiner sein, als bei den Originalreifen. Dann steht keiner Eintragung mehr was im Wege.

am 22. Januar 2007 um 15:57

wenn du die 205/55 R16 drauf machst, bist du eigentlich auf der sicheren seite, die haben alle vectras mit 16-zöllern serienmäßig drauf. allerdings sind die dann auf 6x16 et44 felgen.

zum prozedere: wir wollten mal die 15zoll calibra-felgen auf nem kadett eingetragen haben. der tüv-mensch hat nur gemeint, wir sollen sie montieren und vorfahren. wenn alles freigängig ist, dann werden sie eingetragen. ist zwar wohl nicht die 100%ig vorschriftskonforme art, aber für beide parteien sicher die beste ;)

frag doch einfach mal unverbindlich nach, was der prüfer dazu meint, denn ich bin mir sicher dass es da sowohl die ganz peniblen, als auch die etwas "lässigeren" gibt. bei dem peniblen brauchst du dann evtl ne briefkopie von jemand anderem, oder eben eine freigabe von opel - falls erhältlich.

Angaben ob man diese Felgen zwecks Tragelast und ET Größe auch auf nem Vectra B fahren darf, kann auch häufig der "Foh" mittels Daten und Papier geben...;)

Nur mal so als Tip....

Bär

Hi.

Bei meinem Vectra B, Bj.11/99 sind folgende Größen vom Werk im Schein eingetragen:

195/65 R15 auf Felge ET49

205/60 R15 auf Felge ET49

205/55 R16 auf Felge ET44

Ich wollte und habe jetzt folgende Größe drauf: Original Opel Vectra Sportfelgen 7x17 Zoll in ET47 mit Reifen 205/50 R17.

Bin mit einem Prospekt vom Vectra, in dem die Felgen abgebildet waren, zum TÜV. Für Serienfelgen gibt es ja bekannter weise keine ABE. Der Sachverständige hat mir mitgeteilt, anhand der GM-Nummer kann er die Felgen identifizieren, also kein Problem ich bräuchte keine Unterlagen dafür. Bei den Reifen darf der Abrollumfang innerhalb einer Toleranz von +1,5% bis -2,5% liegen ohne das eine Tachoangleichung erforderlich ist. Also auch keine Probleme. Empfehlung noch von ihm, auf den Traglastindex beim Reifenkauf achten. Habe mir dann die Felgen und Reifen gekauft und bin zum TÜV. Gutachten wurde erstellt ohne Probleme. Kosten 42€. Bin dann zum Straßenverkehrsamt und habe es in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen.

Gruß

Novo

Themenstarteram 22. Januar 2007 um 19:55

Also, erst mal vielen Dank für die ganzen Auskünfte.

Vielleicht kann mir noch jemand erklären, was die ganzen Bezeichnungen zu bedeuten haben.

1. GM/TR : GM ist klar

2. 10289Z:

3: 6J x 16 ET-49: ist auch klar

4: HL 1492 1a

5: TT 1C207

6: in der Mitte, stehen noch einzeln die Buchstaben:

L E F R X

 

Für alle Interessierten habe ich noch ein Foto angehängt.

Also, noch mal vielen Dank.

Viele Grüße

dermike

die felgen finde ich auch sehr hübsch! habe mal überlegt, mir die bei ebay für den winter zu kaufen... aber mit 16" darf man laut handbuch keine schneeketten mehr benutzen. und da ich nicht ganz ausschließen kann, mit dem wagen nicht doch nochmal in den skiurlaub zu fahren, habe ich die idee wieder verworfen.

@ dermikeistda: mach mal bitte ein foto vom vectra mit den felgen. :)

gruß

andy

Zitat:

Original geschrieben von andy_112

@ dermikeistda: mach mal bitte ein foto vom vectra mit den felgen. :)

würde mich auch mal interessieren und auch. ob du die dann eingetragen bekommen hast.

suche eventuell 16er für den sommer und da hab ich schon oft astra felgen bei ebay gesehen, aber auch in et44. an die traglast hab ich bis jetzt nie gdacht, aber schon mit schwierigkeiten beim eintragen gerechnet :(

cu frosti

Themenstarteram 23. Januar 2007 um 10:33

Hallo und nochmal danke.

Ich fahre am Freitag einfach mal beim TÜV oder der Dekra vorbei und mache mich schlau.

Sollte ich die Felge eintragen können mache ich natürlich auch ein Foto. Wird aber erst im April so weit sein, denn der Winter hat ja jetzt erst richtig angefangen.

Falls mir trotdem noch jemand etwas zu den Bezeichnungen sagen kann, würde ich mich über Antworten natürlich weiterhin freuen. Möchte ja auch mal schlauer werden.

Dass hatte ich noch vergessen: Der Hersteller der Felgen ist

Hayes Lemmertz (Deutscher Sitz ist Königswinter). Mit denen habe ich auch heute Morgen telefoniert und nur noch mal bestätigt bekommen, dass es für "Erstausrüster Felgen" keine seperaten ABE´s gibt. Eventuell könnte ich aber bei Bedarf eine Traglastbescheinigungen erhalten. Sonst hat mich der nette Mensch (war wirklich nett) an den TÜV verwiesen.

Viele Grüße

dermike

gabs da nicht mal was mit unbedenklichkeits bescheinigung von opel ?

cu frosti

Themenstarteram 23. Januar 2007 um 11:04

Bei meinem FOH anscheinend nicht. Dort habe ich eine Kopie mit den Reifen- / Felgenkombinationen bekommen, die ich fahren darf. Die Felgendaten haben Ihn nicht weiter interessiert. Auf dem Zettel steht genau dass, was auch in den Fahrzeugpapieren steht. Ich werde heute auf dem "Nachhauseweg" noch mal bei einem anderen Händler fragen.

Viele Grüße

dermike

Zitat:

Original geschrieben von dermikeistda

Ich fahre am Freitag einfach mal beim TÜV oder der Dekra vorbei und mache mich schlau.

Hi.

Da ist nichts mit TÜV oder DEKRA. Du mußt zum TÜV. In den alten Bundesländern darf das nur der TÜV und in den neuen Bundesländern nur DEKRA. Die Begutachtung darf auch nur ein amtlich anerkannter Sachverständiger durchführen, kein a.a.Prüfer, der in der Regel in Werkstätten prüft.

Vielleicht hier noch mal ein Hinweis:

Prüfberichte, Herstellerbescheinigungen, Mustergutachten

sind seit dem 1.1.2002 vom Gesetzgeber pauschal für ungültig erklärt worden. Eine Eintragung auf Grund solcher Papiere ist nicht mehr möglich, es sei denn, ein a.a.S. macht eine Einzelabnahme. Obwohl eine Abnahme auf Grund ungültiger Unterlagen selbst ungültig ist.

Gruß

Novo

Themenstarteram 24. Januar 2007 um 4:51

Danke für diesen Hinweis. Habe ich nicht gewusst. Dachte wirklich das TÜV / Dekra / KÜS gleich gestellt sind. Werde also zum TÜV fahren und mal schauen ob ich da ein Stück weiter komme.

Viele Grüße

dermike

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