Alufelgen A6

Audi A6 C6/4F

Hallo,

ich kenne mich in Sachen Felgen, Reifen nicht so gut aus,
schön wäre, wenn mir evtl. jemand helfen könnte.

Ich bekomme demnächst den 2.0 TFSI. Ich möchte gerne
Nächrüstalufelgen montieren.

Bis welche Felgengröße darf ich denn montieren ? Muß ich
mit allen zum TÜV ?

Vielen Dank
Michael

12 Antworten

Hi, also bis 20" kein Problem !
Ich kann jedoch nur bis 19" empfehlen.
Alles drüber ist knuppel hart ( ja 19" ist es auch schon )
und die Felgen sind nach der Waschstraße oder Kantstein sofort putt, da die Felge immer übersteht. Da hilft auch keine Felgenrippe.

TÜV solltest du bei allen benötigen die nicht Original Audifelgen sind ! Das war ja auch deine Frage.

Gruß MatzeHH

Danke

Zitat:

Original geschrieben von MatzeHH


Hi, also bis 20" kein Problem !
Ich kann jedoch nur bis 19" empfehlen.
Alles drüber ist knuppel hart ( ja 19" ist es auch schon )
und die Felgen sind nach der Waschstraße oder Kantstein sofort putt, da die Felge immer übersteht. Da hilft auch keine Felgenrippe.

TÜV solltest du bei allen benötigen die nicht Original Audifelgen sind ! Das war ja auch deine Frage.

Gruß MatzeHH

Z.T. falsch bzgl. TÜV: es gibt eine Menge Felgen/Reifenkombinationen die nicht eintragunsgpflichtig sind. Es ist nur die ABE mitzuführen.

Hbae bspw. eine 8J 17 ET48 Zubehörfelge von Ronal (von denen kommen übrigens auch viel Orginalfelgen) mit 245er. Die müssen nicht zum TÜV. Mit dem neuen KFZ-Schein ist das jetzt aber galub ich alles schwieriger, weil bei den ABE´s z.T. steht: "Nicht eintragunsgpflichtig bei Verwenung von eingetargnen Reifen" (oder so ähnlich). Beim neuen Schein kann man aber gar nicht mehr sehen was eingetargen sit, oder?

Zitat:

Original geschrieben von robby_wood


Beim neuen Schein kann man aber gar nicht mehr sehen was eingetargen sit, oder?

Auf dem Schein Teil1 müssten alle Reifen stehen, sind die gefahrenen nicht eingetragen ab zum TÜV/DEKRA.

Ich fahre auch Zubehörfelgen (Alutec) mit ABE (Abnahme auf mein Fahrzeug wurde durch Alutec durchgeführt) und original eingetragenen 245´er.

MfG.

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Die zulässigen Rad/Reifenkombinationen finden sich auf der "EWG-Übereinstimmungsbescheinigung" die dem Zulassungsschein Teil 2 beiligt, da auf der letzen Seite unter Punkt 50. Anmerkungen !

Das mit dem TÜV ist so nicht ganz richtig, habe mir nun endlich meine Original Audi-Felgen gegönnt im 9 Speichen Design -> 8J x 18 ET 43 im Schein steht aber nur die ET45 also musste ich sogar mit Original Audi-Felgen zum TÜV, das ganze im Schein Teil 1 eintragen lassen (Kostnpunkt 49.- €) und gut war's !

Ich geh lieber immer auf nummer Sicher, die 49,- € tun nicht weh und wenn wirklich mal was sein sollte bist du auf der Sicheren Seite, deshalb mein TIP, im zweifelsfall immer zum TÜV ... !

ich habe die nachgerüstet, die auch schon im Schein eingetragen waren- mit der entsprecheneden Bereifung-

245 x 40 R 18 97 Y

Gruß Wolfgang

Zitat:

Original geschrieben von Observer256


Die zulässigen Rad/Reifenkombinationen finden sich auf der "EWG-Übereinstimmungsbescheinigung" die dem Zulassungsschein Teil 2 beiligt, da auf der letzen Seite unter Punkt 50. Anmerkungen !

Stimmt. Habe ich verwechselt. Das ist aber auch ein Mist mit der Neuregelung 🙁.

Zitat:

Original geschrieben von Observer256


Das mit dem TÜV ist so nicht ganz richtig, habe mir nun endlich meine Original Audi-Felgen gegönnt im 9 Speichen Design -> 8J x 18 ET 43 im Schein steht aber nur die ET45 also musste ich sogar mit Original Audi-Felgen zum TÜV, das ganze im Schein Teil 1 eintragen lassen (Kostnpunkt 49.- €) und gut war's !

Dann hattest du für die Felge für dein Fahrzeug keine ABE.

Zitat:

Original geschrieben von Observer256


... deshalb mein TIP, im Zweifelsfall immer zum TÜV ... !

Meine Meinung.

Zitat:

Original geschrieben von OpiW


ich habe die nachgerüstet, die auch schon im Schein eingetragen waren- mit der entsprecheneden Bereifung-

245 x 40 R 18 97 Y

Gruß Wolfgang

Sach mal OpiW,

Wie oft hast du mittlerweile eigentlich schon die Felge an deine Beiträge angehangen??? 😉

MfG.

Zitat:

Original geschrieben von Basti16


Auf dem Schein Teil1 müssten alle Reifen stehen, sind die gefahrenen nicht eingetragen ab zum TÜV/DEKRA.

Das ist nicht ganz richtig. Es gibt Felgen-ABE's, mit denen kann man Reifengrößen fahren, welche nicht in den Papieren stehen. Ohne TÜV-Abnahme und Eintragung. Ich fahre selber solche Räder. Übrigens konnte ich durch diese ABE die Tragkraftverstärkung umgehen, ich kann somit wieder günstige Normalreifen fahren.

Leider kennt das oftmals nichtmal der TÜV...

Felgenkonfigurator

Hier eine gute Adresse, wo du dir die passenden
Felgen in verschiedenen Größen, direkt am Fahrzeug anschauen kannst.

http://www.bmf-gmbh.de/.../fr_montage.pl?...

Mein Dicker 2.0 TDI Avant kommt jetzt irgendwann
im März und ich habe mich für die
Borbet TS Felge entschieden.

Größe: 8,5 x 18 Reifen: Good Year F1 245/40 R18

Auch der Federungskomfort mit dem Serienfahrwerk,
stellt mich sehr zufrieden.

Um Längen komfortabler als das M Sportfahrwerk mit
17 Zoll Felgen in meinem E46 ( 320d )

Mfg

Zitat:

Original geschrieben von Lee_Majors


Das ist nicht ganz richtig. Es gibt Felgen-ABE's, mit denen kann man Reifengrößen fahren, welche nicht in den Papieren stehen. Ohne TÜV-Abnahme und Eintragung. Ich fahre selber solche Räder. Übrigens konnte ich durch diese ABE die Tragkraftverstärkung umgehen, ich kann somit wieder günstige Normalreifen fahren.
Leider kennt das oftmals nichtmal der TÜV...

Kann ich so nicht bestätigen.

Habe bei der Zullassungstelle, Dekra und einem Reifen-Dealer nachgefragt.

Antwort:
Reifen die nicht in der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung aufgeführt sind, müssen abgenommen und eingetragen werden, egal ob diese in der ABE der Felge aufgeführt sind.
Diese ABE sagt nur aus das die Reifengröße auf der Felge gefahren werden kann.

Wer hat jetzt recht???

Wie gesagt im Zweifel ab zu TÜV/DEKRA und eintragen lassen 😉.

MfG.

Hallo Basti16,

willkommen im Club kann ich da nur sagen. Ich könnte hier einen Roman schreiben, wo ich überall nachgefragt habe. Zulassungsstellen, zwei große TÜV-Niederlassungen, diverse Prüfer, Hersteller usw. --> einhellige Auskunft: ohne Prüfung darf ich das nicht, wehe wenn ein Unfall passiert, Versicherung zahlt auch nix, eigentlich bin ich reif für den Knast ;-)
Auf den richtigen Weg hat mich dann ein DEKRA-Prüfer gebracht, als nächstes die ABE-ausstellende Prüfstelle. Trotzdem blieb der TÜV bei seiner Meinung. Dann hats mir gelangt und ich hab ans Kraftfahrtbundesamt geschrieben. Antwort kam sofort, dies sei alles kein Problem und eine seit langem praktizierte Weise.
Natürlich muß die ABE entsprechend formuliert sein, weiterhin (auch aus eigener Sicherheit) keine anderen Veränderungen (Spurverbreiterung, Tieferlegung ...).
Warum hab ich diesen Weg überhaupt wegen 40 EUR gemacht? Erstens gehts ums Prinzip, zweitens kann ich flexibel alle Reifengrößen der ABE fahren ohne jedesmal wieder eintragen lassen zu müssen.
Ich möchte nicht wissen, wie viele Leute Eintragungen machen lassen wo es nicht nötig ist...

Oli

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