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altes Fahrzeug abmelden - neues anmelden. Kennzeichen behalten?

Themenstarteram 15. Februar 2007 um 18:09

hallo.

also ich möchte morgen evtl. mein auto abmelden und mein neues anmelden. nun würd ich gern meine kennzeichenbehalten. also ich habe mal gehört, dass es ab märz möglich ist, sofort das nr.schild zu übernehmen. kann mir jemand mehr daz usagen?

wie wäre es sonst, also wie schnell kann ich mein nr. schild wieder bekommen?

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46 Antworten
am 23. August 2014 um 12:07

Ich habe mein Auto 600 km weit weg gekauft ;-) also es ist egal woher man kommt.

Er kann sich vielleicht über bekannte die Rote händlernummer besorgen.

wenn er ihn kauft gibst du ihm Kopie vom Fahrzeugschein mit

danach meldest du das auto selber ab und schickst ihm die Papiere per post zu.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto verkaufen, alte Kennzeichen behalten, Abmeldung nicht nötig?' überführt.]

am 23. August 2014 um 12:09

Da das Kennzeichen nicht gleich neu frei gegeben wird nach abmeldung. Du kannst deiner Örtlichen zulassung anschreiben oder direkt dort hin gehen und sagen dass du dein Altes kennzeichen reserviern willst ist bis zu einem Jahr möglich habe ich selber kürzlich gemacht per mail das abgeklärt

. so hat man es dann auch schriftlich

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Auto verkaufen, alte Kennzeichen behalten, Abmeldung nicht nötig?' überführt.]

Hallo,

kann man eigentlich mit dem reservierten Kennzeichen nach Verkauf des alten Fahzeugs bis Neukauf Kfz solange ein Motorrad anmelden?

Der Grund meiner Frage ist die heutige Info vom Strassenverkehrsamt, dass mein bisheriges Kennzeichen nur 2 Wochen reserviert ist für mich.

Da das mit der Neuanschaffung eines Kfz zeitlich nicht reicht, würde ich gerne zur Überbrückung ein Motorrad anmelden und im Frühjahr dann wieder zurück auf das neue Kfz.

Weiss da jemand Rat?

Grüsse

Grundsätzlich ist das kein Problem.

Allerdings wird dir die Zulassungsstelle vermutlich nicht glauben, dass an dein Krad ein einzeiliges Kennzeichenschild vorschriftsmäßig montiert werden kann. Wenn die Nummer nicht auf ein Kraftrad-Kennzeichenschild passt, müsstest du also ein normales zweizeiliges Schild vorlegen.

Aber es muss ja nicht unbedingt ein Kfz sein (Motorräder sind übrigens auch Kraftfahrzeuge), vielleicht hast du ja (oder ein Bekannter) einen abgemeldeten Anhänger mit noch gültiger HU in der Ecke stehen? Da ist das einzeilige Blech auf jeden Fall plausibel.

Zitat:

@pederic schrieb am 6. November 2018 um 18:08:02 Uhr:

Hallo,

kann man eigentlich mit dem reservierten Kennzeichen nach Verkauf des alten Fahzeugs bis Neukauf Kfz solange ein Motorrad anmelden?

Der Grund meiner Frage ist die heutige Info vom Strassenverkehrsamt, dass mein bisheriges Kennzeichen nur 2 Wochen reserviert ist für mich.

Da das mit der Neuanschaffung eines Kfz zeitlich nicht reicht, würde ich gerne zur Überbrückung ein Motorrad anmelden und im Frühjahr dann wieder zurück auf das neue Kfz.

Weiss da jemand Rat?

Grüsse

Ich hatte mal 4 Monate auf mein bestellten Wagen gewartet und dann einfach die Reservierung im Netz immer wieder verlängert.

Zitat:

@hk_do schrieb am 6. November 2018 um 20:23:49 Uhr:

Grundsätzlich ist das kein Problem.

Allerdings wird dir die Zulassungsstelle vermutlich nicht glauben, dass an dein Krad ein einzeiliges Kennzeichenschild vorschriftsmäßig montiert werden kann. Wenn die Nummer nicht auf ein Kraftrad-Kennzeichenschild passt, müsstest du also ein normales zweizeiliges Schild vorlegen.

Aber es muss ja nicht unbedingt ein Kfz sein (Motorräder sind übrigens auch Kraftfahrzeuge), vielleicht hast du ja (oder ein Bekannter) einen abgemeldeten Anhänger mit noch gültiger HU in der Ecke stehen? Da ist das einzeilige Blech auf jeden Fall plausibel.

Danke Dir für die Antwort!

Wahrscheinlich habe ich mich etwas missverständlich ausgedrückt.

Mir kommt es nicht auf die Grösse des Nummernschildes an, sondern ob ich mit einem reservierten

Kennzeichen beliebig of hin- und herhüpfen kann.

Also Auto verkauft, Motorrad oder wie Du schreibst Hänger anmelden zur Überbrückung, damit das Kennzeichen nicht nach Ablauf der 2 Wochen eingezogen wird. Danach wieder wechseln auf ein neues Fahrzeug.

Nach dem Wortlaut der FZV erfolgt die Reservierung nur für die Wiederzulassung des stillgelegten Fahrzeugs.

Die Handhabung der Zulassungsstellen dürfte mal wieder von Ort zu Ort (wenn es blöd läuft vielleicht sogar von Mitarbeiter zu Mitarbeiter) unterschiedlich sein. Mir sind Zulassungsstellen bekannt, die unterscheiden zwischen einer fahrzeugbezogenen Reservierung und einer personenbezogenen Reservierung...

Vom Wortlaut der Fragestellung vermute ich eine personenbezogene Reservierung, und da sollte es dann egal sein, was für ein Fahrzeug mit dem Kennzeichen angemeldet wird.

Letztlich bleibt die Frage bei der zuständigen Zulassungsstelle, um für den konkreten Fall die richtige Antwort zu bekommen.

Danke dir für die Info,

habe mittlerweile im Bekanntenkreis erfahren, dass es von Zulasungstelle zu Zulassungstelle

willkürlich gehandhabt wird. Also genau wie Du es beschreibst!

Nur mal so: Bei uns haben wir neulich für die Firma einer Bekannten den Leasing-Polo abgemeldet und die gebrauchte A-Klasse mit den gleichen Kennzeichen wieder angemeldet. Der Händler hat gekotzt, als das Auto am Rückgabetag auf dem Hof stand ohne Nummernschilder. Der wollte nämlich für die Abmeldung noch Geld einstreichen.

Das war völlig problemlos möglich und war nach 15 Minuten alles durch. Altes Auto abgemeldet und das alte Kennzeichen wurde nicht entstempelt, da kam nur eine neue HU-Plakette drauf. Es wurde eine Abmeldung, eine Umschreibung mit Kennzeoichenwechsel innerhalb LK, ein Wunschkennzeichen und ein verringerte Plakettengebühr berechnet. Nochmal, es wurden die alten Kennzeichen weiterverwendet. Die ganze Aktion hat sich dadurch sehr gelohnt, weil die 24€ Kennzeichen eingespart wurden. In unserem LK wird das Kennzeichen auf den gleichen Besitzer am gleichen Tag wieder ausgegeben. Allerdings darf das alte Fahrzeug nicht mehr auf der Straße bewegt werden.

Also ich habe nun an einem FHZ meines Fuhrparkes von 3 FHZ seit nunmehr 1998 das gleiche Nummernschild dran , klar das FHZ wurde zwischenzeitlich mehrmals gewechselt doch das Nummernschild blieb . Einzig war jedes mal nur 1x Abmelden- / Ummelden , 1x Wunschkennzeichen u. 1x reduzierter Plaketten da ja nur der TÜV Stempel an das neue FHZ angepasst wurde , beim letzten mal kam ich mit 57,30€ incl. des Wunschkennzeichen mit 30.-€ davon , also für das reine Ummelden waren es 27,30€ . Leider musste ich wegen Diebstahl eines Kennzeichen 4-Wochen später die Nummer kurzzeitig wechseln für ein 1/2 Jahr jedoch hab ich seither wieder meine alte Nummer dran .

Eine geklaute Nummer wird bei uns im LKR. für 6 Monate gesperrt und dann wieder frei , das wusste ich und der Kollege hinterm Tressen hat mir gesagt das ich die Nummer jederzeit im voraus reservieren könne auch jetzt schon , so das ich diese nach den 6- Monaten wieder bekommen könne . Da hier ja kein Halterwechsel mehr stattfindet sondern nur aus Sicherheitsgründen die Nummer gewechselt wurde kam auch kein neuer Halter dazu , so das hier selbst beim Verkauf die kurze Zeit keine Nachteile mehr hat , nicht wie früher wo dann hinten alles Zugestempelt wurde pro An- / Um- / Abmeldung ein Eintrag stattgefunden hat und bei neuen Nummern auch ein neuer Halter eingetragen wurde obwohl ja dies nicht stattgefunden hat sondern ja nur eine neue Nummer .

Das teuerste an geklauten Kennzeichen ist nun mal das alte fehlende Kennzeichen zu beglaubigen das es fehlt , dies sind dann nur für die Beglaubigung 35.-€ plus eben der ganze Ablauf .

Warum ich danach wieder das alte Kennzeichen gewechselt habe , ganz einfach , ich möchte dies einfach solange behalten wie es nun mal geht , so vergesse ich wenigstens unseren Hochzeitstag nicht .

Klar kann es jeweils von Landkreis zu Landkreis anders sein , auch von Bundesland zu Bundesland . Ein Bekannter wohnhaft in Berlin Brandenburg kann dies so nicht machen , er musste erst sein FHZ abmelden um dann dies zu reservieren , nach etwa 1-4 Wochen wird es je nach dem freigeschalten und dann konnte er sich auf dem Landratsamt einen Termin für die Neuzulassung mit diesem Kennzeichen holen bzw. reservieren wo er dann nochmals 2-3 Wochen warten durfte , für die etwa 2-Monate hat er das FHZ so jetzt nicht nutzen können außer er hätte es normal zugelassen . So hat er eben das alte nochmals mit einem anderen Kennzeichen versehen und mit dem die 2-Monate überbrückt .

Man sieht wie es auch gehen kann .

Berlin und Brandenburg kannst du völlig vergessen was Autozulassung oder auch andere Behördengänge betrifft. Dass das Volk sich das gefallen lässt, ist mir unbegreiflich. Ich hole mir doch keinen Termin zur Zulassung. Da gehe ich hin und dann geht das. Bei uns wird es nur kritisch, wenn da am Monatsende oder besser Quartalsende die Tageszulassungen kommen. Dann kommen da schon mal an einem Tag 500 Zulassungen zusammen. Aber die kriegen ja keine Schilder und haben spezielle Plätze eingerichtet. Nachher könnte noch das Sommerauto abmelden, muss halt vor elf dort sein, weil samstags machen die um zwölf zu.

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