Alter Führerschein
Hallo Werte Gemeinde
Hab mal ne technische Frage.
Meine Frau ist jetzt 72 Jahre alt, hat mit 18 den PKW Führerschein gemacht.
Sie hat immer noch den grauen Lappen, also nie in Schweinchen oder Cd-karte umgeschrieben.
Sollte sie jetzt mal kontrolliert werden, was passiert dann ?
Ist der alte Führerschein noch gültig oder ist das wie fahren ohne Führerschein ?
Gruß Werner
92 Antworten
Zitat:
@Dofel schrieb am 27. April 2025 um 09:39:26 Uhr:
Dass sie aktuell jetzt 72 Jahre alt ist hilft hier absolut nicht weiter.
Das Geburtsdatum meiner Frtau ist 6 . 1953
Dann muss sie Umtauschen oder halt die 10 Euro schlucken, wenn sie mal kontrolliert wird
Ja, dann hat sie leider „Pech“ gehabt.
Sie müsste das Dokument eigentlich eintauschen in den neuen Karten FS.
Aber wie gesagt. Das Risiko ist überschaubar, die Strafe minimal…
Abwägen, ob es sich noch lohnt.
PS: bei Sixt und Co. Kriegt man kein Leihauto mehr ohne gültigen Führerschein!
(Musste ich 2024 selbst erfahren)
Nur "ein" Erlebnis: Wildunfall, hatte meinen Schein nicht dabei, musste ihn am nächsten Tag auf der Wache vorzeigen.
Toi, Toi, Toi: Keine 10Euro und Umtauschpflicht hat da auch keinen interessiert.
Vielleicht sah ich aber auch schon zu alt aus......
Ähnliche Themen
Wäre Dein FS denn nach den Fristen auch wirklich sicher schon fällig gewesen zum Umtausch?
Hast Du auch noch einen grauen Lappen?
Randbemerkung: die großzügige Umtauschfrist für Jahrgänge vor 1953 hat mit der bürokratisch-nüchternen Überlegung zu tun, dass über das Jahr 2033 hinaus ein nicht geringer Anteil dieser Fahrerlaubnisinhaber verstorben sein wird oder zumindest auf das Führen jeglicher Kraftfahrzeugen bis 7,5 t (mehr oder minder) freiwillig verzichtet.
Die Fahrerlaubnis ist unbeschränkt weiterhin gültig. Ich tausche meinen Führerschein auch nicht um. Da riskiere ich lieber die 10 Euro Verwarnungsgeld
Zitat:
@Twinni schrieb am 27. April 2025 um 01:44:15 Uhr:
Hinweis: Sollte der Lappen nicht mehr gültig sein, gibt's bei Bedarf keinen Leihwagen mehr. Auch Probefahrten zum Autokauf werden voraussichtlich nicht mehr möglich sein.
Erzähle nicht solchen Unsinn. Ich habe vor 14 Tagen och mit dem grauen Lappen in Spanien ein Auto geliehen.
Zitat:
@Rigero schrieb am 27. April 2025 um 10:31:43 Uhr:
...oder zumindest auf das Führen jeglicher Kraftfahrzeugen bis 7,5 t (mehr oder minder) freiwillig verzichtet.
Man verliert bei der Umschreibung des grauen Lappens auf das neue Format keine einzige Berechtigung.
Auch nicht die 7,5 Tonnen.
Umschreibung der Klasse 3 ergibt Berechtigung im neuen Führerschein auch für die Klasse C1. Unbefristet. Das ist bei mir so eingetragen, da gibt es Bestandsschutz.
@Dofel:
Du liest aus meinem Beitrag inhaltlich etwas heraus, was ich - selbst indirekt - überhaupt nicht geschrieben habe
Recht auf Besitzwahrung hin oder her: man sollte bei Entgegennahme des umgeschriebenen FS ein waches Auge haben: im Karten-FS meiner Lebensgefährtin - ehem. im Besitz des "grauen Lappens" - wurden die Fahrerlaubnisklassen C1/C1E nicht eingetragen ("CE79" hatte sie gar nicht erst beantragt). Sie scheint der Verlust nicht zu bewegen.
@Cabriofan111
Versuche Dein Glück mal bei einer in Deutschland ansässigen Dependance für Mietwagen oder Carsharing. Mit abgelaufenem (sprich ungültigem) Führerschein lässt weder ein Online-Reservierungsvorgang abschließen, geschweige denn vor Ort ein Fahrzeug übernehmen.
Macht doch nicht so eine Welle. Alle Vermieter wissen, dass die Fahrerlaubnis weiterhin gilt. Es gibt keine abgelaufene Fahrerlaubnis.
Der letzte Satz ist schonmal falsch.
Was ist daran falsch?
Zitat:
@Rigero schrieb am 27. April 2025 um 11:57:47 Uhr:
@Dofel:Du liest aus meinem Beitrag inhaltlich etwas heraus, was ich - selbst indirekt - überhaupt nicht geschrieben habe 😉
Recht auf Besitzwahrung hin oder her: man sollte bei Entgegennahme des umgeschriebenen FS ein waches Auge haben: im Karten-FS meiner Lebensgefährtin - ehem. im Besitz des "grauen Lappens" - wurden die Fahrerlaubnisklassen C1/C1E nicht eingetragen ("CE79" hatte sie gar nicht erst beantragt).
Stimmt, das steht so nicht da, das habe ich da falsch reininterpretiert.
Bei mir ist die C1 eingetragen (C1E und CE79 sind da gar nicht in der "Auswahl", nur C und C1), ich hatte im grauen Lappen nur Berechtigung für Klasse 1 und 3.
C1 steht bei mir mit Schlüsselzahl 171, die aber nicht einschränkt, sondern erweitert:
Die Führerscheinklasse C1 mit der Schlüsselzahl 171 erlaubt es, auch Kraftfahrzeuge der Klasse D (Busse) mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 7.500 kg zu führen, aber ausschließlich ohne Fahrgäste.
Aber wir sind jetzt ganz weit vom Thema weg - was aber nicht schlimm ist, denn die Eingangsfrage wurde ja zu 100% beantwortet.
@Cabriofan111
Du denkst da leider nicht weiter: Grund sind die hohen Strafzahlungen, die auf die Unternehmen zukämen, sollten während einer polizeil. Verkehrskontrolle Unstimmigkeiten ans Tageslicht treten. Da geht's um "ein wenig" mehr als 10,- Euro Verwarngeld.