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Alte Versicherung läuft ab - Überschneidung Anmeldung neue Versicherung?

Hallo,

morgen am 31.03. läuft die alte Versicherung des Wagens nun automatisch ab, da es nur noch für ein Jahr versichert war ... ist nun morgen schon eine Anmeldung über eine neue Versicherung möglich, oder erst am 01.04. wegen der Überschneidung? Hab bisher zwar schon etliche Male an- und abgemeldet, hatte aber bisher noch nie den Fall, dass die alte Versicherung ausläuft.

MfG

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18 Antworten

Mach dir keinen Kopf. du hast die neue eVB und bist somit auch versichert, auch wenn das Auto noch nicht umgemeldet ist. Genauso könntest du mit eVB mit einem nicht zugelassenen Auto zur Zulassungsstelle fahren.

Zitat:

Original geschrieben von birscherl


Mach dir keinen Kopf. du hast die neue eVB und bist somit auch versichert, auch wenn das Auto noch nicht umgemeldet ist.

Nö. Solange die eVB nicht bei der Zulassungsstelle angekommen ist, in welcher Form auch immer, hat das Fahrzeug mit Ablauf des 31.03. keinen Versicherungsschutz mehr. Da ändert die eVB gar nix dran.

Zitat:

Original geschrieben von birscherl


Genauso könntest du mit eVB mit einem nicht zugelassenen Auto zur Zulassungsstelle fahren.

Auch das ist so ganz sicher nicht richtig. Für die Fahrt zur Zulassungsstelle müssen ein paar mehr Anforderungen erfüllt sein als einfach nur eine eVB zu haben, siehe §10 Abs. 4 FZV.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N



Zitat:

Original geschrieben von birscherl


Mach dir keinen Kopf. du hast die neue eVB und bist somit auch versichert, auch wenn das Auto noch nicht umgemeldet ist.
Nö. Solange die eVB nicht bei der Zulassungsstelle angekommen ist, in welcher Form auch immer, hat das Fahrzeug mit Ablauf des 31.03. keinen Versicherungsschutz mehr. Da ändert die eVB gar nix dran.

Doch. Es geht dem TE ja um die Fahrt zur Zulassungsstelle, und auf dieser Fahrt ist er mit der eVB versichert, da die Versicherung eben für diese Fahrt einen Versicherungsschutz sicherstellt. Daher steht in der eVB normalerweise auch der Satz "Gilt auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen nach § 23 Abs. 4 Satz 7 StVZO.".

Für alle anderen Fahrten besteht natürlich ab 1.4. kein Versicherungsschutz, falls du darauf hinauswolltest.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N



Zitat:

Original geschrieben von birscherl


Genauso könntest du mit eVB mit einem nicht zugelassenen Auto zur Zulassungsstelle fahren.
Auch das ist so ganz sicher nicht richtig. Für die Fahrt zur Zulassungsstelle müssen ein paar mehr Anforderungen erfüllt sein als einfach nur eine eVB zu haben, siehe §10 Abs. 4 FZV.

"Ein paar mehr" sind es nicht, sondern lediglich, dass vorab Kennzeichen erteilt wurden. Seien es neue für ein Neufahrzeug oder die bestehenden für ein abgemeldetes Fahrzeug. Dazu noch die eVB, mehr braucht man nicht.

Zitat:

Original geschrieben von birscherl


Doch. Es geht dem TE ja um die Fahrt zur Zulassungsstelle, und auf dieser Fahrt ist er mit der eVB versichert, da die Versicherung eben für diese Fahrt einen Versicherungsschutz sicherstellt. Daher steht in der eVB normalerweise auch der Satz "Gilt auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen nach § 23 Abs. 4 Satz 7 StVZO.".

Für alle anderen Fahrten besteht natürlich ab 1.4. kein Versicherungsschutz, falls du darauf hinauswolltest.

Nein, ich beziehe mich schon auf die Fahrt zur Zulassungsstelle, denn das Fahrzeug ist angemeldet laut seiner Aussage und der bisherige Versicherungsschutz endet am 31.03.. Somit sind alle Fahrten danach ohne Versicherungsschutz. Denn die eVB, die er hat, bringt ihm da gar nix, denn diese ist nicht bei der Zulassungsstelle zu diesem Fahrzeug hinterlegt. Wir reden hier auch nicht von Fahrten mit umgestempelten Kennzeichen (die übrigens nach §10 Abs. 4 FZV durchgeführt werden und schon lange nicht mehr nach der StVZO), denn das Fahrzeug ist zugelassen und hat auch gesiegelte Kennzeichen. Und woher willst darüberhinaus wissen, dass die Versicherung des TE solche Fahrten abdeckt? Ich kenne mehr als genug Versicherungen, die eben genau das nicht mehr machen, von normalerweise kann da keine Rede sein...

Zitat:

Original geschrieben von birscherl


"Ein paar mehr" sind es nicht, sondern lediglich, dass vorab Kennzeichen erteilt wurden. Seien es neue für ein Neufahrzeug oder die bestehenden für ein abgemeldetes Fahrzeug. Dazu noch die eVB, mehr braucht man nicht.

Auch das kannst du gar nicht wissen. Was genau unter "zugeteilt" zu verstehen ist, ist nirgends rechtlich definiert. Das legt jede Zulassungsstelle komplett anders aus. Bei den einen reicht schon eine Reservierung, bei der anderen wird nahezu das komplette Verfahren schon durchgezogen. Wie es hier ist, weiß keiner. Noch dazu kann dem Fahrzeug des TE kein Kennzeichen vorweg zugeteilt werden, da ihm bereits ein Kennzeichen zugeteilt ist!

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