Alte reifen / Verischerungsschutz

Hallo zusammen,

auch bei mir kam dann heute mal der Zeitpunkt, an dem ich meine Sommerreifen aufs Auto montieren lassen wollte.

Hab die Gummis dann heute aus dem Keller geholt und musste feststellen, dass Sie 2008 hergestellt wurden. Sie haben also schon das Ein oder Andere Jahr aufm Buckel.

Bin dann zum KFZ'ler meines Vertrauens gefahren, der mir die Reifen eben schnell montieren sollte.

Sein erster Spruch "ui, ganz schön alt die Gummis, oder?".

Letzten Endes hat er Sie mir dennoch montiert, allerdings mit der Bewertung, dass der TÜV (fällig im August) da wahrscheinlich etwas meckern könnte.

Bin dann anschließend zu einer anderen Werkstatt gefahren, wo unteranderem auch TÜV Abnahmen gemacht werden. Dort sagte man mir, dass ich den Stempel durchaus bekommen würde mit einer Bemerkung zu den Reifen. Zudem sagte man mir, dass ich im Falle eines Unfalls bzw. eines Reifenplatzers so ziemlich die Popokarte hätte, und sich die Versicherung aufgrund des Alters der Reifen weigern könnte, für irgendwelche Schäden aufzukommen.

Stimmt das so?

Hab mal ein wenig im Netz gestöbert. Wenn ich das richtig verstanden habe, gibts ja vom Gesetzgeber keine Vorgaben, wie alt ein Reifen sein darf bzw. eine Altersgrenze. Lediglich "Empfehlunen" von TÜV und Co.

Wie verhält sich das also nun in Sachen Versicherung ?

74 Antworten

Halten wir also fest:

Egal wie alt die Reifen sind gilt, dass so lange sie augenscheinlich intakt sind, gibt es keinen Ärger mit der Rennleitung und/oder der Versicherung.

Wenn jedoch im Prüfbericht die Reifen beanstandet werden, kann es Probleme geben.

Ich bleibe persönlich dennoch dabei, dass so alte Reifen nicht auf mein Auto kommen. Ok.. .praktischerweise fahre ich die eh vorher auf und brauche Ersatz 🙂

Zitat:

@NDLimit schrieb am 1. Juni 2021 um 14:37:58 Uhr:


Wenn 2 Werkstätten die Qualität der Reifen anzweifeln, der TE sie dennoch montiert, könnte man, wenn man böse ist, sogar Vorsatz unterstellen. Wie war das doch gleich mit Vorsatz und Versicherung? *grübel*

Und nochmal, wir reden hier nicht von Unwissenheit, sondern von einem bewussten Handeln.

Edit: Zu langsam, hat sich schon erledigt. Wäre nur eine Wiederholung.

Lieber @Ricky2000 ,

vielen lieben Dank, dass Du meinen Schreibstil kreativ findest. Lesen und Verstehen gehören aber eng beieinander.

Grobe Fahrlässigkeit grenzt übrigens sehr nahe an Vorsatz 🙂

Wie ich geschrieben habe, obliebt es dem TÜV, die Reifen zu beanstandnen, oder eben auch nicht. Wird im Prüfbericht erwähnt, dass die Reifen nicht mehr OK sind, dann hätte der TE ein Problem. Beim TÜV war er bislang aber noch nicht.

Er hat jedoch 2 unabhängige Aussagen, dass die Reifen nicht mehr OK sind. Daher sollte ein besonnener Verkehrsteilnehmer den Wechsel der Pneus durchaus in Betracht ziehen. Unabhängig vom Prüfbericht und möglichen Folgen bzgl. der Versicherung. Ich verweise auf meine 1. Anwort in diesem Faden.

Edit: Dieser Beitrag erstand, während Ricky seinen Beitrag entfernt hat 🙂

Zitat:

@NDLimit schrieb am 1. Juni 2021 um 15:30:25 Uhr:


Lieber @Ricky2000 ,

Grobe Fahrlässigkeit grenzt übrigens sehr nahe an Vorsatz 🙂

Er hat jedoch 2 unabhängige Aussagen, dass die Reifen nicht mehr OK sind. Daher sollte ein besonnener Verkehrsteilnehmer den Wechsel der Pneus durchaus in Betracht ziehen. Unabhängig vom Prüfbericht und möglichen Folgen bzgl. der Versicherung. Ich verweise auf meine 1. Anwort in diesem Faden.

Edit: Dieser Beitrag erstand, während Ricky seinen Beitrag entfernt hat 🙂

Nee, das ist weiterhin weder Vorsatz, noch grobe Fahrlässigkeit, nicht mal annähernd. Es ist rechtlich einfach gar nichts. 🙂
Es ist auch ein Unterschied, ob die Werkstatt sagt, dass die Reifen ja schon etwas älter wären oder ob sie sagen: kaputt, unsicher, gefährlich. Hier war ja nur ersteres der Fall.
Ich würde auch keine 13 Jahre alten Reifen mehr fahren (darum geht es hier aber nicht), aber die 6 Jahre-„Regel“ der Reifenhersteller hat rechtlich gar keinen Wert und ist zumindest subjektiv nach meiner Erfahrung auch sehr übertrieben.

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Wenn Du schon zitierst, dann bitte richtig.

Ich sagte eindeutig, dass es dem TÜV obliegt, diesen Mangel festzustellen. Und dem Zuwiderhandeln ist nochmal genau was??? 🙂

Daher bitte ich Dich, mir nicht auf die Flossen zu pinkeln und sachlich beim Thema zu bleiben.

6 Jahre halten meine Reifen in der Regel eh nicht...

Aber vielleicht mögen sich @Dellenzaehler oder @Franklyn67 dazu äußern 🙂

Zitat:

@NDLimit schrieb am 1. Juni 2021 um 16:04:25 Uhr:


Wenn Du schon zitierst, dann bitte richtig.

Ich sagte eindeutig, dass es dem TÜV obliegt, diesen Mangel festzustellen. Und dem zuwiderhandeln ist nochmal genau was??? 🙂

Sorry, Dein Schwenk hin zu „nur der TÜV entscheidet“ kam, während ich meinen Beitrag noch geschrieben habe und andere Dich bereits aufgeklärt hatten. Deshalb habe ich meine Antwort auf diese ursprüngliche und völlig abwegige Aussage ja wieder entfernt.

Wie willst Du denn einem TÜV-Mangel „zuwiderhandeln“? Ohne Plakette weiterfahren? Wenn es ein Mangel ist, gibt es keine Plakette. Und es gibt kein Szenario, in dem Dich der TÜV (mit frischer Plakette) weiterfahren lässt, aber in den Bericht schreibt, dass Dein Auto nicht mehr verkehrssicher ist und dadurch Dein Versicherungsschutz gefährdet ist. Dieses Erfinden irgendwelcher Szenarien ist das, was ich „kreativ“ finde. (Edit: Es gibt den Tatbestand "zu alte Reifen auf dem Auto haben" nicht, deshalb kann man den weder fahrlässig noch vorsätzlich erfüllen.)

Wie ich in meinem gelöschten Beitrag schrieb: selbst wenn man mit eindeutig unsicheren (<1,6mm Profil) einen Unfall hat, müsste die Versicherung erst einmal nachweisen, dass die Reifen damit auch etwas zu tun hatten.

Und unterstell mir bitte nicht irgendwelche falschen Zitate. Ich hatte mich auf diesen Beitrag bezogen (das ist der gesamte Beitrag und da ist auch nichts aus dem Zusammenhang gerissen):

Zitat:

Zitat:
@NDLimit schrieb am 1. Juni 2021 um 14:37:58 Uhr:
Wenn 2 Werkstätten die Qualität der Reifen anzweifeln, der TE sie dennoch montiert, könnte man, wenn man böse ist, sogar Vorsatz unterstellen. Wie war das doch gleich mit Vorsatz und Versicherung? *grübel*

Und nochmal, wir reden hier nicht von Unwissenheit, sondern von einem bewussten Handeln.

Edit: Ja, Du hattest vorher schon mal was vom TÜV geschrieben. Aber auch teilweise mit irgendwelchen Szenarien von Unfallgegnern, die „Hinweise“ vom TÜV vor Gericht gegen einen verwenden könnten… Puh.

Zusammenfassung: Egal wieviele Leute einen schon darauf hingewiesen haben, dass die Reifen ja schon ziemlich alt sind: die Versicherung wird deshalb nicht die Regulierung verweigern.

Zitat:

@Ricky2000 schrieb am 1. Juni 2021 um 16:32:23 Uhr:



Zitat:

@NDLimit schrieb am 1. Juni 2021 um 16:04:25 Uhr:


Wenn Du schon zitierst, dann bitte richtig.

Ich sagte eindeutig, dass es dem TÜV obliegt, diesen Mangel festzustellen. Und dem zuwiderhandeln ist nochmal genau was??? 🙂

Sorry, Dein Schwenk hin zu „nur der TÜV entscheidet“ kam, während ich meinen Beitrag noch geschrieben habe und andere Dich bereits aufgeklärt hatten. Deshalb habe ich meine Antwort auf diese ursprüngliche und völlig abwegige Aussage ja wieder entfernt.

Wie willst Du denn einem TÜV-Mangel „zuwiderhandeln“? Ohne Plakette weiterfahren? Wenn es ein Mangel ist, gibt es keine Plakette. Und es gibt kein Szenario, in dem Dich der TÜV (mit frischer Plakette) weiterfahren lässt, aber in den Bericht schreibt, dass Dein Auto nicht mehr verkehrssicher ist und dadurch Dein Versicherungsschutz gefährdet ist. Dieses Erfinden irgendwelcher Szenarien ist das, was ich „kreativ“ finde.

Wie ich in meinem gelöschten Beitrag schrieb: selbst wenn man mit eindeutig unsicheren (<1,6mm Profil) einen Unfall hat, müsste die Versicherung erst einmal nachweisen, dass die Reifen damit auch etwas zu tun hatten.

Und unterstell mir bitte nicht irgendwelche falschen Zitate. Ich hatte mich auf diesen Beitrag bezogen (das ist der gesamte Beitrag und da ist auch nichts aus dem Zusammenhang gerissen):

Zitat:

Zitat:
@NDLimit schrieb am 1. Juni 2021 um 14:37:58 Uhr:
Wenn 2 Werkstätten die Qualität der Reifen anzweifeln, der TE sie dennoch montiert, könnte man, wenn man böse ist, sogar Vorsatz unterstellen. Wie war das doch gleich mit Vorsatz und Versicherung? *grübel*

Und nochmal, wir reden hier nicht von Unwissenheit, sondern von einem bewussten Handeln.

Edit: Ja, Du hattest vorher schon mal was vom TÜV geschrieben. Aber auch teilweise mit irgendwelchen Szenarien von Unfallgegnern, die „Hinweise“ vom TÜV vor Gericht gegen einen verwenden könnten… Puh.

Zusammenfassung: Egal wieviele Leute einen schon darauf hingewiesen haben, dass die Reifen ja schon ziemlich alt sind: die Versicherung wird deshalb nicht die Regulierung verweigern.

Also, die 1. Falschaussage deinerseits habe ich oben mal fett markiert.

Ich sprach a) immer davon, dass im Zweifel Prüfberichte ggfls. vor dem Kadi verwendet werden und b) wie ich es persönlich mit Bremsen und Reifen halte.

Nochmals, bleib bitte sachlich und höre auf mir auf die Flossen zu pinkeln 🙂

Welcher Prüfbericht - weshalb vor welchem Kadi??
Es gibt diesen Verstoß einfach nicht. Alter ist kein Kriterium für Reifen, das einem zur Last gelegt werden kann. 🙂
Welcher bestandene Prüfbericht enthält einen Hinweis auf unsichere Reifen? Das gibt es nicht. Ein schriftlicher Hinweis auf "alte Reifen" hätte wieder keinerlei Bedeutung - und das gibt es mWn ebenfalls nicht, weil kein Kriterium.

Siehe Ergänzung unten im zitierten Beitrag. Ja, Du hattest schon mal was vom TÜV geschrieben, Dich dann aber doch in die Idee verliebt, dass man den nicht existierenden Bestand "zu alte Reifen haben" irgendwie fahrlässig/vorsätzlich erfüllen kann, wenn einem jemand (TÜV/Werkstatt) gesagt hat, dass die Reifen alt sind.

Die Ausgangsfrage war: "können Reifen zu alt sein, sodass die Versicherung Stress macht?" Nein.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 1. Juni 2021 um 16:16:44 Uhr:


6 Jahre halten meine Reifen in der Regel eh nicht...

Aber vielleicht mögen sich @Dellenzaehler oder @Franklyn67 dazu äußern 🙂

Das würde mich auch mal interessieren.

Es ist so vieles gesetzlich geregelt.
Aber eine Altersgrenze für Reifen scheint es nicht zu geben.

Wäre auch mal interessant, wie die gesetzliche Lage hier ist, wenn z.B. durch einen Reifenplatzer mit diesen alten Reifen ein anderer Verkehrsteilnehmer getötet wird und dann seitens der Staatsanwaltschaft ermittelt wird. Wie wird dann der Mechaniker mit dazu gezogen, der diesen Reifen montiert hat?

Zitat:

@Grummi12 schrieb am 31. Mai 2021 um 15:46:39 Uhr:


Hallo zusammen,

auch bei mir kam dann heute mal der Zeitpunkt, an dem ich meine Sommerreifen aufs Auto montieren lassen wollte.

Hab die Gummis dann heute aus dem Keller geholt und musste feststellen, dass Sie 2008 hergestellt wurden. Sie haben also schon das Ein oder Andere Jahr aufm Buckel.

Bin dann zum KFZ'ler meines Vertrauens gefahren, der mir die Reifen eben schnell montieren sollte.

Sein erster Spruch "ui, ganz schön alt die Gummis, oder?".

Letzten Endes hat er Sie mir dennoch montiert, allerdings mit der Bewertung, dass der TÜV (fällig im August) da wahrscheinlich etwas meckern könnte.

Bin dann anschließend zu einer anderen Werkstatt gefahren, wo unteranderem auch TÜV Abnahmen gemacht werden. Dort sagte man mir, dass ich den Stempel durchaus bekommen würde mit einer Bemerkung zu den Reifen. Zudem sagte man mir, dass ich im Falle eines Unfalls bzw. eines Reifenplatzers so ziemlich die Popokarte hätte, und sich die Versicherung aufgrund des Alters der Reifen weigern könnte, für irgendwelche Schäden aufzukommen.

Stimmt das so?

Hab mal ein wenig im Netz gestöbert. Wenn ich das richtig verstanden habe, gibts ja vom Gesetzgeber keine Vorgaben, wie alt ein Reifen sein darf bzw. eine Altersgrenze. Lediglich "Empfehlunen" von TÜV und Co.

Wie verhält sich das also nun in Sachen Versicherung ?

Nochmals für Dich markiert, was in der Ausgangsfrage stand. Ich habe lediglich gesagt, dass eine Eintragung im etwaigen Prüfbericht Probleme im Schadenfall verursachen kann. Auch habe ich nie abgestritten, dass der TE noch nicht beim TÜV war.

Ich habe lediglich aufgezeigt, dass ein verantwortungsvoller Verkehrsteilnehmer solche Reifen eher nicht nutzen sollte.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 1. Juni 2021 um 17:49:51 Uhr:



Nochmals für Dich markiert, was in der Ausgangsfrage stand.

Ich weiß schon, dass der Werkstatttyp das so behauptet hat, die Frage war an Dich, warum redest Du immer noch davon, dass irgendwer einen fiktiven TÜV-Bericht vor einem fiktiven Gericht hervorzaubert und einen fiktiven Rechtsverstoß damit belegt? 🙂

Zitat:

Ich habe lediglich gesagt, dass eine Eintragung im etwaigen Prüfbericht Probleme im Schadenfall verursachen kann. Auch habe ich nie abgestritten, dass der TE noch nicht beim TÜV war.

Es stimmt aber halt nicht. 🙂 Hast Du dafür irgendeinen Nachweis oder eine Quelle: 1. dass der TÜV das überhaupt vermerkt und 2. daraus irgendwelche Folgen entstehen? Das hat nur der Werkstattmann des Threaderstellers behauptet und es stimmt nicht.

Siehe auch:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 1. Juni 2021 um 14:57:19 Uhr:


Das Alter der Reifen allein ist nicht bedeutsam. Solange diese nicht erkennbar schadhaft sind, kann die Prüfplakette deshalb nicht verweigert werden. Wenn also die Verkehrstüchtigkeit auch mit alten unbeschädigten Reifen zu bescheinigen ist, dann ist das Alter allein im Schadensfall dann auch nicht geeignet, einen Leistungsausschluss in der VK/TK oder gar HP zu begründen.

Who do you talk to?

Für mich ist der Fall klar und erledigt.

Das ist er auich, aber bevor NdLimit zugibt dass er sich hier verrannt hat fließt eher das Wasser bergauf.

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