Alte reifen / Verischerungsschutz

Hallo zusammen,

auch bei mir kam dann heute mal der Zeitpunkt, an dem ich meine Sommerreifen aufs Auto montieren lassen wollte.

Hab die Gummis dann heute aus dem Keller geholt und musste feststellen, dass Sie 2008 hergestellt wurden. Sie haben also schon das Ein oder Andere Jahr aufm Buckel.

Bin dann zum KFZ'ler meines Vertrauens gefahren, der mir die Reifen eben schnell montieren sollte.

Sein erster Spruch "ui, ganz schön alt die Gummis, oder?".

Letzten Endes hat er Sie mir dennoch montiert, allerdings mit der Bewertung, dass der TÜV (fällig im August) da wahrscheinlich etwas meckern könnte.

Bin dann anschließend zu einer anderen Werkstatt gefahren, wo unteranderem auch TÜV Abnahmen gemacht werden. Dort sagte man mir, dass ich den Stempel durchaus bekommen würde mit einer Bemerkung zu den Reifen. Zudem sagte man mir, dass ich im Falle eines Unfalls bzw. eines Reifenplatzers so ziemlich die Popokarte hätte, und sich die Versicherung aufgrund des Alters der Reifen weigern könnte, für irgendwelche Schäden aufzukommen.

Stimmt das so?

Hab mal ein wenig im Netz gestöbert. Wenn ich das richtig verstanden habe, gibts ja vom Gesetzgeber keine Vorgaben, wie alt ein Reifen sein darf bzw. eine Altersgrenze. Lediglich "Empfehlunen" von TÜV und Co.

Wie verhält sich das also nun in Sachen Versicherung ?

74 Antworten

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 1. Juni 2021 um 21:39:08 Uhr:


Das ist er auich, aber bevor NdLimit zugibt dass er sich hier verrannt hat fließt eher das Wasser bergauf.

Magst Du das näher begründen?

Es ist nicht erforderlich, dass jemand etwas zugibt oder abstreitet. Hier wird ja niemand angeklagt. Man muss auch nicht einer Meinung sein. Aber man hat höflich zu bleiben, auch wenn man den Standpunkt eines anderen nicht teilt. Insofern darf das Persönliche gerne unterbleiben oder per PN oder auch garnicht erörtert werden. 🙂

Zitat:

@NDLimit schrieb am 1. Juni 2021 um 21:45:14 Uhr:



Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 1. Juni 2021 um 21:39:08 Uhr:


Das ist er auich, aber bevor NdLimit zugibt dass er sich hier verrannt hat fließt eher das Wasser bergauf.
Magst Du das näher begründen?

Nö. :-)

Das ist ja hier keine Kirche wo Gebete aller halben Stunde wiederholt oder gar gesungen werden.

Nicht nur Ricky hat die Frage hinreichend beantwortet.

Welche Frage hat Ricky beantwortet?

Äußern kann er sich ja nun nicht mehr, da schon wieder versenkt.

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Was oder wer ist versenkt ?

Was auch immer: Meine Zeit für das Forum ist begrenzt, das Wetter zu schön und die Frage zu banal um das in aller Ausführlichkeit nochmal aufzurollen.

Ab dem Beitrag von Steini auf Seite 2 von 09:40 Uhr erschließen sich die richtigen Antworten im Verlauf.
Die Beiträge von "Pauli" kann man dabei ignorieren, da er das Problem nicht erkannt hat.

Und der entscheidende Punkt ist, dass es "zu alte" Reifen per maßgeblicher Definition nicht gibt.

Das was Steini schreibt, ist komplett falsch.

Zitat:

@steini111 schrieb am 1. Juni 2021 um 09:40:28 Uhr:



Zitat:

@celica1992 schrieb am 31. Mai 2021 um 20:13:53 Uhr:


Solange grobe Fahrlässigkeit versichert ist, würde ich mir versicherungstechnisch keine Sorgen machen
So sieht es aus, der Rest der Diskussion ist dann eigentlich eher etwas für das Reifen Forum.

Die Klausel hilft dir eben gar nichts, wenn man Reifen montiert, die man nicht montieren darf.
Denn das läuft dann unter Gefahrerhöhung. Warum das so ist, hat Pauli ja schon erklärt.

Zitat:

@steini111 schrieb am 1. Juni 2021 um 09:40:28 Uhr:


Erst wenn es in einem HU Bericht steht, kann es als Vorsatz gewertet werden.

Vorsatz ist es dann, wenn ich einen Unfall absichtlich herbeiführe.
Das ist aber noch lange nicht der Fall, nur weil ich mit Reifen fahre, die der Tüv beanstandet hat.
Hier sind wir weiterhin nur im Bereich der groben Fahrlässigkeit, bzw. aus Versicherungssicht im Bereich der Gefahrerhöhung.

Zitat:

@steini111 schrieb am 1. Juni 2021 um 09:40:28 Uhr:


In allen anderen Fällen wird es als "nicht angepasste Fahrweise" betitelt werden.

Wenns ihm bei 100 den alten Reifen zerreist, heißt es, er hätte damit nur 80 km/h fahren dürfen?
Dann währe die Fahrweise dem Alter des Reifens angepasst gewesen?

Ich habe bisher noch nicht gelesen, das der Reifen nicht montiert werden durfte, also kann es auch keine Gefahrenerhöhung sein, was immer das auch ist. Er hat ja dadurch auch nicht mehr PS

Ich muss hier noch etwas präzisieren um Missverständnissen vorzubeugen: Mit "Pauli" meinte ich im letzten Beitrag nicht Berlin Paul, sondern Pauli1990.

Der Berliner Paul hats auch korrekt beschrieben.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 1. Juni 2021 um 22:01:24 Uhr:


Aber man hat höflich zu bleiben

Hier war doch noch gar keiner unhöflich. 😁

[Edit]

Sorry Doppelposting

Zitat:

@celica1992 schrieb am 2. Juni 2021 um 21:38:46 Uhr:


Ich habe bisher noch nicht gelesen, das der Reifen nicht montiert werden durfte, also kann es auch keine Gefahrenerhöhung sein, was immer das auch ist. Er hat ja dadurch auch nicht mehr PS

und warum erzählst du dann was von grober Fahrlässigkeit?

Das Problem ist, dass du das nicht richtig sondern leider falsch stellst. Und vom stetig erneuten Wiederholen ändern sich weder die Standpunkte noch die Argumente. Es sei jedem seine Meinung belassen und gut ist es ...

Meinungen beantworten nicht die Frage vom TE
Diese lautet:

Zitat:

@Grummi12 schrieb am 31. Mai 2021 um 15:46:39 Uhr:


Wie verhält sich das also nun in Sachen Versicherung ?

Celica1992 antwortet darauf:

Zitat:

@celica1992 schrieb am 31. Mai 2021 um 20:13:53 Uhr:


Solange grobe Fahrlässigkeit versichert ist, würde ich mir versicherungstechnisch keine Sorgen machen

Und diese Antwort ist nun mal falsch.
Da kanns keine 2 Meinungen geben.

Der TE muss sich nämlich sehr wohl fragen, ob er die Reifen montieren darf oder nicht.
Es darf ihm nicht egal sein, nur weil er grobe Fahrlässigkeit in seinem Vertrag mitversichert hat.
Denn diese Klausel würde ihm im Falle, dass er sie nicht montieren darf und er es wissentlich aber trotzdem macht, nicht vor dem Verlust des Versicherungsschutzes schützen.
Denn hier spricht man dann von einer Gefahrerhöhung ist diese ist eben nicht über die Klausel "grobe Fahrlässigkeit" automatisch mitversichert.

Du darfst z.B. auch nicht mit wissentlich abgefahrenen Reifen fahren und sagen: Versicherungsschutz passt schon, denn ich hab ja grobe Fahrlässigkeit mitverischert. Das ist dann genau der gleiche Irrtum.

Sollte nach meinen ganzen Ausführungen hier inzwischen eigentlich zu verstehen sein, oder?

Dann wäre ja das Fahren mit Sommerreifen bei Schnee auch keine grobe Fahrlässigkeit

Natürlich ist das eine grobe Fahrlässigkeit.

Aber meistens eine dauerhafte, weswegen der Versicherungsschutz dann trotz grober Fahrlässigkeit mitversichert entfällt.

Zitat:

@Grummi12 schrieb am 31. Mai 2021 um 15:46:39 Uhr:


Wie verhält sich das also nun in Sachen Versicherung ?

Unsachgemäße Bereifung kann eine Gefahrenerhöhung nach § 23 I VVG darstellen.
Kann, muss aber nicht. Eine pauschale Aussage ist quark, so zumindest, wenn die Reifen noch den gesetzlichen Bestimmungen entsprichen (Mindestprofiltiefe)

An der Stelle mal ein interessantes Video:
https://youtu.be/kb0RZEHiKDA?t=35

Wenn Du natürlich bei Starkregen fährst, kann die Sache anders aussehen. Wenn offentsichtlich ist, dass die Reifen, das Wasser nicht mehr werden verdrängen können und das Aufschwimmen zu erwarten ist.
Genauso wird es bei Schnee im Winter bzw. bei offensichtlicher Fehlsamkeit der Bereifung dann langsam eng.

Kurz um:
Es gibt kein Maximalalter für Reifen (bei PKW); die Mindestprofiltiefe scheint nicht erreicht zu sein. Die gesetzlichen Bestimmungen sind eingehalten. Das ist das, was der Versicherer zu erwarten hat.
Der Versicherer muss damit rechnen (=versicherte Gefahr), dass auch Reifen aufgezogen werden, dessen Zustand sich innerhalb des gesetzlich erlaubten bewegt. --> So per se also keine Gefahrenerhöhung; kein Versicherungsschutzverlust.

Sehr fraglich allerdings ist, ob dass die richtige Herangehensweise ist.
Mir wäre mein Leben die 300€ für neue Reifen durch aus wert. 😉
Aber vielleicht denkst Du dann darüber anders, wenn in der Kurve der Baum näher kommt.

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