Alte reifen / Verischerungsschutz
Hallo zusammen,
auch bei mir kam dann heute mal der Zeitpunkt, an dem ich meine Sommerreifen aufs Auto montieren lassen wollte.
Hab die Gummis dann heute aus dem Keller geholt und musste feststellen, dass Sie 2008 hergestellt wurden. Sie haben also schon das Ein oder Andere Jahr aufm Buckel.
Bin dann zum KFZ'ler meines Vertrauens gefahren, der mir die Reifen eben schnell montieren sollte.
Sein erster Spruch "ui, ganz schön alt die Gummis, oder?".
Letzten Endes hat er Sie mir dennoch montiert, allerdings mit der Bewertung, dass der TÜV (fällig im August) da wahrscheinlich etwas meckern könnte.
Bin dann anschließend zu einer anderen Werkstatt gefahren, wo unteranderem auch TÜV Abnahmen gemacht werden. Dort sagte man mir, dass ich den Stempel durchaus bekommen würde mit einer Bemerkung zu den Reifen. Zudem sagte man mir, dass ich im Falle eines Unfalls bzw. eines Reifenplatzers so ziemlich die Popokarte hätte, und sich die Versicherung aufgrund des Alters der Reifen weigern könnte, für irgendwelche Schäden aufzukommen.
Stimmt das so?
Hab mal ein wenig im Netz gestöbert. Wenn ich das richtig verstanden habe, gibts ja vom Gesetzgeber keine Vorgaben, wie alt ein Reifen sein darf bzw. eine Altersgrenze. Lediglich "Empfehlunen" von TÜV und Co.
Wie verhält sich das also nun in Sachen Versicherung ?
74 Antworten
Zitat:
@Grummi12 schrieb am 31. Mai 2021 um 15:46:39 Uhr:
Hallo zusammen,auch bei mir kam dann heute mal der Zeitpunkt, an dem ich meine Sommerreifen aufs Auto montieren lassen wollte.
Hab die Gummis dann heute aus dem Keller geholt und musste feststellen, dass Sie 2008 hergestellt wurden. Sie haben also schon das Ein oder Andere Jahr aufm Buckel.
Bin dann zum KFZ'ler meines Vertrauens gefahren, der mir die Reifen eben schnell montieren sollte.
Sein erster Spruch "ui, ganz schön alt die Gummis, oder?".
Letzten Endes hat er Sie mir dennoch montiert, allerdings mit der Bewertung, dass der TÜV (fällig im August) da wahrscheinlich etwas meckern könnte.
Bin dann anschließend zu einer anderen Werkstatt gefahren, wo unteranderem auch TÜV Abnahmen gemacht werden. Dort sagte man mir, dass ich den Stempel durchaus bekommen würde mit einer Bemerkung zu den Reifen. Zudem sagte man mir, dass ich im Falle eines Unfalls bzw. eines Reifenplatzers so ziemlich die Popokarte hätte, und sich die Versicherung aufgrund des Alters der Reifen weigern könnte, für irgendwelche Schäden aufzukommen.
Stimmt das so?
Hab mal ein wenig im Netz gestöbert. Wenn ich das richtig verstanden habe, gibts ja vom Gesetzgeber keine Vorgaben, wie alt ein Reifen sein darf bzw. eine Altersgrenze. Lediglich "Empfehlunen" von TÜV und Co.
Wie verhält sich das also nun in Sachen Versicherung ?
Hatte vor etwa 10 Jahren einen (leichten) Auffahrunfall mit üblen Reifen, die Polizei vor Ort hat sich die Reifen nicht angesehen und die Versicherung hat sich das Fahrzeug auch nicht in Augenschein genommen, aber habe daraus gelernt und kaufe nur noch Premiumreifen und fahre Reifen nicht länger als 8 Jahre DOT.
Ich würde als Versicher daraus ein Tarifmerkmal "neue Reifen" machen und so einen Anreiz schaffen keine 8 Jahre alten Reifen zu fahren 😉
Ich bin zwar eingeschworener "gebraucht Reifen Fahrer" aber die DOT muss schon passen 🙂
Grüße
Steini
Mich wunderts, dass da der Gesetzgeber keine Vorgabe macht.
Jeder Pfurz ist mitlerweile geregelt.
Aber mit uralten Reifen darf man rumfahren.
Gerade da würde ich es aber verstehen, wenn man eine Regelung hätte.
Reifen ist nunmal ein wichtiges Teil für die Sicherheit am Fahrzeug.
Hat man heute ja auch gerade wieder in der Formel 1 gesehen.
Zitat:
@steini111 schrieb am 6. Juni 2021 um 20:56:45 Uhr:
Ich würde als Versicher daraus ein Tarifmerkmal "neue Reifen" machen und so einen Anreiz schaffen keine 8 Jahre alten Reifen zu fahren 😉Ich bin zwar eingeschworener "gebraucht Reifen Fahrer" aber die DOT muss schon passen 🙂
Grüße
Steini
Steini, ein sehr guter Ansatz. Allerdings befürchte ich, dass es an der Bürokratie scheitert. Welcher Gebrauchtwagenkäufer weiß genau, wann die Reifen montiert wurden? Wie will die VS die DOT prüfen, wie umfangreich sind die Verwaltungsakte, wenn man neue Reifen aufzieht und es der VS meldet?
Mein Appell ist lediglich, dass sich jeder mal vernünftige Gedanken macht, welche Pneus man sich noch aufzieht um Verkehrssicherheit zu gewährleisten und damit ist die Ausgangsfrage auch eigentlich beantwortet. Irgendwann ist das Lebensende von Sicherheitsausstattung erreicht. Oder kommt der nächste TE an und fragt: bei den Bremsen greift Metall auf Metall, das geht doch nocht - oder? 😉
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naja, das Prüfen durch den Versicherer erfolgt gleich zu der jährlichen Fahrleistung durch Stichproben oder eben im Schadenfall.
Da es keine gesetzlichen Regeln dazu gibt, könnnen sich die Versicherer ja selbst aussuchen wie bürokratisch sie das gestalten
Grüße
Steini
Bei den Versicherern wird eine klare Kosten/Nutzen-Abwägung sein.
Aber vielleicht mögen sich die Gutachter sich hier melden, ob die Versicherer rumzicken, wenn im Gutachten der Zustand der Reifen bemängelt wird.
Was soll der Versicherer zumzicken, wenns keine gesetzliche Grundlage dafür gibt und kein Versicherer eine Klausel in den Verträgen hat, die den Zustand der Reifen vorschreiben?
Zitat:
@Pauli1990 schrieb am 6. Juni 2021 um 21:55:34 Uhr:
Mich wunderts, dass da der Gesetzgeber keine Vorgabe macht.Jeder Pfurz ist mitlerweile geregelt.
Aber mit uralten Reifen darf man rumfahren.Gerade da würde ich es aber verstehen, wenn man eine Regelung hätte.
Reifen ist nunmal ein wichtiges Teil für die Sicherheit am Fahrzeug.Hat man heute ja auch gerade wieder in der Formel 1 gesehen.
Naja, hier geht der TE vielleicht mit einem schlechten Beispiel voran.
Bei guter Lagerung kann auch ein 5 Jahre alter Reifen noch gut sein. Sogar besser als ein 2 Jähriger. Gibt es also keinen Grund die zu verbannen.
Hier Vorgaben zu machen ist aus meiner Sicht nicht passend.
Es würde schon reichen, wenn vernünftig kontrolliert wird, ob man immer den richtigen Reifen unterwegs ist und dafür saftige Strafen halt verhängen und gut ist. Statt dessen kümmert man sich lieber um Falschparker. Jede Politik setzt halt Prioritäten.
Nicht jeder lässt seine Reifen vom Meisterbetrieb wechseln.
Wie will also sichergehen, dass der Laie erkennt, wann ein Reifen altersbedingt noch gut ist und wann nicht mehr?
Wenn der alte Sommerreifen drauf hat, aber sein Tüv immer im Winter fällig ist, dann sieht der Tüv diese alten Reifen ja nicht mal.
Von daher wäre meiner Meinung nach eine Altersgrenze, wie z.B. pauschal 10 Jahre nicht verkehrt.
Naja jetzt machst Du aber ein weiteres Problem auf, was damit nichts zu tun hat. Da muss man schon logisch trennen.
Wer nicht weiß was er tut, sollte auch nicht am Fahrwerk rumfuhrwerken. Wer nicht erkennen kann, ob die Reifen noch gut sind, hat die Reifen halt nicht selber zu wechseln.
Eine pauschale Altersgrenze kannst Du meinetwegen als Sicherheitsnetz bei 10 Jahren einführen. Hat dann aber wenig praktische Relevanz. Die meisten vernünftigen Menschen fahren ja nicht mit 10 Jahre alten Reifen rum. Die werden ja schon deutlich vorher i.d.R. unbrauchbar. Natürlich gibt es Ausnahmen. Die vllt. auch nicht zu unrecht. Aber das ist dann wieder ein anderes Thema.
Meistens ist es doch eh die Frage, dass man aus Geiz sagt: "ah ok eine Saison geht noch" ... und das vielleicht auch zweimal. Und dann bist du irgendwo zwischen 4-7 Jahren unterwegs.
Hier muss man eher Aufklärung betreiben, dass da andere Wege sinnvoller sind, um Geld zu sparen:
z.B. ein Jahr alte gebrauchte Pneues nehmen.
oder auch die Tatsache, dass über die Laufzeit gerechnet man vermutlich von wenn überhaupt 50-100€ reden, die man (am falschen Ende) spart, weil man die Anschaffung ja nur verzögert aber sich nicht erspart. Es sei denn man verkauft das Auto dann mit den platten Reifen, was sich dann im Verkaufspreis niederschlagen dürfte.
Der Durchschnittsdeutsche hält sein Auto privat 6-7 Jahre.
Wenn ich eine Fahrleistung habe von sagen wir mal 15.000 (7.500 Sommer/7.500 Winter), sind die Reifen nach vier Jahre durch uns muss neue Kaufen. Fahre ich forscher vielleicht schon nach drei. Ob ich im vierten oder fünften Jahr anschaffe, ist vom Prinzip her egal. Ich zahl jeweils ein neuen oder halt gebrauchten Satz.
Zitat:
@steini111 schrieb am 6. Juni 2021 um 20:56:45 Uhr:
Ich würde als Versicher daraus ein Tarifmerkmal "neue Reifen" machen und so einen Anreiz schaffen keine 8 Jahre alten Reifen zu fahren 😉
😛
Satire bitte als solche kennzeichnen, sonst nimmt das noch jemand ernst.
Zitat:
Wie ich in meinem gelöschten Beitrag schrieb: selbst wenn man mit eindeutig unsicheren (<1,6mm Profil) einen Unfall hat, müsste die Versicherung erst einmal nachweisen, dass die Reifen damit auch etwas zu tun hatten.
Das ist nicht richtig.
Schau dir hierzu dies Systematik des § 26 VVG an.
Die Versicherung muss die Gefahrenerhöhung und Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit darlegen und beweisen.
Der Beweis der Ausnahme nach § 26 Abs. 3 VVG obliegt dem Versicherungsnehmer.
Aber da alte Reifen allein keine Gefahrenerhöhung darstellen, ist die Diskussion in diesem Thread müßig.
Auf einem Fahrzeug, dass einigermaßen ernsthaft bewegt wird, gehören aber auch meiner Meinung nach keine 13 Jahre alten Reifen drauf.
Ich halte es so:
Sportliche Fahrweise und höhere Motorleistung: 6 Jahre nicht überschreiten. Kommt eh nicht vor, da Reifen spätestens nach der 2. Saison runter sind.
Normale Fahrweise: Je nach Lagerung maximal 8-10 Jahre, dann ist aber auch wirklich Schluss und bis dahin regelmäßig prüfen.
Schönwetterfahrzeug: Mit Verstand Reifen wählen und fahren. Wer sein Cabrio 1.000 KM im Jahr zur Eisdiele bei Sonnenschein cruist, kann auch ältere Reifen fahren.
Es bleibt dabei, dass man bei Reifen und Bremsen nicht zuerst an die Geldbörse denken sollte. Das bedeutet nicht, dass man nun auf jedem Polo ne Carbon-Bremsanlage verbauen muss und nur die teuersten Reifen fahrbar wären. Aber dem Einsatzzweck angemessene gute Qualität sollte immer drin sein.
Zitat:
@SCR_190iger schrieb am 7. Juni 2021 um 00:28:12 Uhr:
[...]die man (am falschen Ende) spart, weil man die Anschaffung ja nur verzögert aber sich nicht erspart.
Da Reifen klassisches Verschleißmaterial darstellen, spare ich natürlich mit jedem KM des "Hinauszögerns" bares Geld, wenn nicht eine Kaltverformung dazwischen funkt.
Wie Du selbst anmerkst, stellt ein neuerer Reifen sogar im Falle des Verkaufs ja einen Mehrwert da, der sich im Preis niederschlägt.
Aber das Geld ist einfach an der falschen Stelle gespart.
Wirklich teuer sind ja Reifen erst aber der Dimension von 19 Zoll aufwärts und entsprechender Breite. Wer sowas fahren will, muss halt auch bereit sein, regelmäßig vierstellig für Gummis auszugeben.
Ein par Reifen ein 17 Zoll sind ja bereits ab 300 Euro erhältlich. Bei zurückhaltender Fahrweise und ohne viel Antriebsleistung halten Winter und Sommerreifen gerne mal 50.000 KM. Das sind auf eine Lebensdauer von 300.000 KM dann im Bestfall gerade mal 1800 €.
Wer pro Saison ein Satz 22 Zoll Niederquerschnittreifen verballert, der kann auf eine Gesamtfahrleistung von 300.000 KM eben auch schnell mal 15.000 € und mehr für Reifen ausgeben.
Das sollte man eben beim Auto- und Felgenkauf mit einplanen.
Zitat:
@ixtra schrieb am 7. Juni 2021 um 15:21:55 Uhr:
Aber da alte Reifen allein keine Gefahrenerhöhung darstellen, ist die Diskussion in diesem Thread müßig.
Den Punkt habe ich nur angesprochen, weil hier die Aussage kam, dass man sich bei einem Vertrag mit grober Fahrlässigkeit keine Gedanken um die Reifen machen muss.
Wollte damit nur klarstellen, dass grobe Fahrlässigkeit im Vertrag nicht bedeutet, dass man dauerhaft bewusst Fahrlässig handeln darf.
Zitat:
@Pauli1990 schrieb am 7. Juni 2021 um 23:48:57 Uhr:
Den Punkt habe ich nur angesprochen, weil hier die Aussage kam, dass man sich bei einem Vertrag mit grober Fahrlässigkeit keine Gedanken um die Reifen machen muss.Wollte damit nur klarstellen, dass grobe Fahrlässigkeit im Vertrag nicht bedeutet, dass man dauerhaft bewusst Fahrlässig handeln darf.
Das ist richtig und zu Recht angemerkt.
Ich wollte nur den Fokus noch einmal von der allgemeinen Betrachtung auf den konkreten Fall zurück holen, weil nach mehreren Seiten sonst die Kernaussage verloren gegangen sein könnte.