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Als unfallfrei gekauft, dann doch als Unfallwagen entpuppt

Themenstarteram 28. Januar 2013 um 16:42

Hallo,

im März letzten Jahres hat mein Papa einen Dacia Sondero Stepway von Privat gekauft. Es war glaube ich ein Jahreswaren. Im Kaufvertrag hat der Verkäufer unterschrieben, dass er Unfallfreiheit garantiert.

Jetzt hat sich nach nicht einmal einem Jahr am hinteren Kotflügel die Zeirleiste gelöst. Darunter kann man sehen, dass der Lack abgeht und das Teil gespachtelt ist. Wenn man unter das Blech fährt merkt man auch, dass es ganz dick ist.

Jetzt hat er beim Verkäufer angerufen, die sind sehr nett, aber wie sich herausgestellt hat auch sehr naiv.

Der Mann will erst von nichts gewusst haben, er müsse seine Lebensgefährtin fragen. Dann hat sie angerufen und geklagt, dass sie mit dem Anhänger gefahren ist und da dann irgendwie eine Delle reingebracht hat. Da das Auto schon im internet inseriert war haben sie es schnell machen lassen. Sie sagte auch, dass es doch wohl schlecht gemacht sein, wenn das nach einem Jahr schon wieder weg geht.....

Da mein Papa auch nicht genau wusste, was er machen soll und sie sich auch nicht wirklich einer Schuld bewusst war, haben sie das Gespräch auf morgen vertagt. Er will das Auto wieder los haben, da er eh nicht zufrieden ist damit!

Wie soll er nun vorgehen??? Vermutlich werden die nicht einfach so das Auto wieder zurück nehmen.

Ab wann ist es ein Unfall? Hätten sie diese Delle (vermutlich ist das ganze Teil gespachtelt und neu lackiert) als Unfall deklarieren müssen?

Muss jetzt noch ein Gutachten gemacht werden, auch wenn die Dame alles zugegeben hat?

Es wäre sehr nett wenn ihr mir ein paar Tipps geben könntet!

Vielen Dank!

EDIT: Ach ja, der Herr war der Erstbesitzer!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Boiled Frog

 

Ab wann ist es ein Unfall? Hätten sie diese Delle (vermutlich ist das ganze Teil gespachtelt und neu lackiert) als Unfall deklarieren müssen?

Muss jetzt noch ein Gutachten gemacht werden, auch wenn die Dame alles zugegeben hat?

Im Streitfall wird es hierauf ankommen: Welchen Umfang hatte der Schaden?

Handelte es sich um einen offenbarungspflichtigen Unfallschaden?

Wenn hier Streit entstehen sollte, muss der Weg zu einem Sachverständigen führen, welcher Umfang und Ausmass des Schadens feststellt.

Zudem scheint hier wohl auch Pfusch bei der Reparatur vorzuliegen (Spachtelmasse mit der Hand zu erfühlen, Lack blättert ab usw.).

 

Zitat:

Original geschrieben von Boiled Frog

EDIT: Ach ja, der Herr war der Erstbesitzer!

Ist insoweit egal.

Das Fahrzeug erfüllt eine im Vertrag zugesicherte Eigenschaft nicht (Unfallfreiheit) - hierfür haftet der Verkäufer.

Ach und noch etwas: Dass dein Vater nicht den gesamten Kaufpreis wieder bekommt ist ihm hoffentlich klar.

Er muss sich bei Rückgabe des Fahrzeuges den sog. Gebrauchsvorteil anrechnen lassen.

 

Morgen mit dem Verkäufer sprechen - wird keine Einigung erzielt, dann wird hier der Weg zum Rechtsanwalt unumgänglich sein.

Mit diesem dann die weitereren Punkte und das richtige Vorgehen besprechen - individuelle Rechtsberatung ist bei Motor-Talk nach den Nutzungsbedingungen nämlich nicht zulässig.

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Was wurde denn vertraglich versprochen:

 

"unfallfrei" oder "kein Unfallwagen"?

 

Themenstarteram 28. Januar 2013 um 17:09

Im Vertrag steht (ist ein Blanko-Vertrag von Auto-Scout24):

"Nur bei kauf aus erster Hand:

a) Unfall/Beschädigung

Der Verkäufer garantiert, dass das Kraftfahrzeug

- keinen Unfallschaden

- keine sonstigen erheblichen Beschädigungen

- nur folgende Schäden (Art, Anzahl, Umfang): _____________

erlitten hat."

Die ersten beiden Punkte wurden vom Verkäufer angekreuzt, bei dritten steht nichts.

Bei einem Bagatellschaden (den man mindestens annehmen muß) ist der Wagen noch nicht zwingend ein Unfallwagen, dennoch ist er dann nicht mehr unfallfrei.

Themenstarteram 28. Januar 2013 um 17:19

Da hast du recht, über Bagatellschäden habe ich auch schon was gelesen.

Nur, was bedeutet das jetzt für uns und unser Handeln?

Können wir ihn zurückgeben, wenn er nicht unfallfrei ist, aber kein Unfallwagen?

Im Vertrag steht ja nichts von Unfallwagen.

Zitat:

Original geschrieben von Boiled Frog

 

Ab wann ist es ein Unfall? Hätten sie diese Delle (vermutlich ist das ganze Teil gespachtelt und neu lackiert) als Unfall deklarieren müssen?

Muss jetzt noch ein Gutachten gemacht werden, auch wenn die Dame alles zugegeben hat?

Im Streitfall wird es hierauf ankommen: Welchen Umfang hatte der Schaden?

Handelte es sich um einen offenbarungspflichtigen Unfallschaden?

Wenn hier Streit entstehen sollte, muss der Weg zu einem Sachverständigen führen, welcher Umfang und Ausmass des Schadens feststellt.

Zudem scheint hier wohl auch Pfusch bei der Reparatur vorzuliegen (Spachtelmasse mit der Hand zu erfühlen, Lack blättert ab usw.).

 

Zitat:

Original geschrieben von Boiled Frog

EDIT: Ach ja, der Herr war der Erstbesitzer!

Ist insoweit egal.

Das Fahrzeug erfüllt eine im Vertrag zugesicherte Eigenschaft nicht (Unfallfreiheit) - hierfür haftet der Verkäufer.

Ach und noch etwas: Dass dein Vater nicht den gesamten Kaufpreis wieder bekommt ist ihm hoffentlich klar.

Er muss sich bei Rückgabe des Fahrzeuges den sog. Gebrauchsvorteil anrechnen lassen.

 

Morgen mit dem Verkäufer sprechen - wird keine Einigung erzielt, dann wird hier der Weg zum Rechtsanwalt unumgänglich sein.

Mit diesem dann die weitereren Punkte und das richtige Vorgehen besprechen - individuelle Rechtsberatung ist bei Motor-Talk nach den Nutzungsbedingungen nämlich nicht zulässig.

Themenstarteram 29. Januar 2013 um 10:55

Hallo,

vielen dank! für die Ausführliche Antwort.

Wir werden mal abwarten und sehen was sich ergibt.

Viele Grüße

Also nach fast einem Jahr halte ich es für ausgeschlossen, dass der Verkäufer den Wagen zurücknehmen muss!

Ist aber nur meine Meinung

Themenstarteram 29. Januar 2013 um 13:54

Ja vielleicht. Aber da gibt es sicher eine Regelung dafür.

Zitat:

Original geschrieben von Boiled Frog

Ja vielleicht. Aber da gibt es sicher eine Regelung dafür.

Bei arglistiger Täuschung verjähren die Ansprüche drei Jahre nach Kenntnisnahme. Die Frist beginnt am Ende des Jahres zu laufen, in dem Kenntnis erlangt wurde.

 

O.

Die Frage ist, ist es ein Unfallschaden oder ist es eine einfache instandgesetzte Beschädigung. Eine reparierte Delle sehe Ich jetzt nicht als Unfallschaden an... allerdings hat der Verkäufer ein Gewährleistungsanspruch an die Werkstatt die diesen Pfusch durchgeführt hat. Der Verkäufer müsste den Gewährleistungsanspruch an euch abtreten, sofern dies möglich ist.

Sollte es zu einer Rücknahme des Fahrzeuges kommen, müsstet Ihr den entsprechenden Wertverlust seit Kauf tragen, sprich eure Nutzung (Kilometer, Alter, Abnutzung, etc.).

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

 

Bei arglistiger Täuschung verjähren die Ansprüche drei Jahre nach Kenntnisnahme. Die Frist beginnt am Ende des Jahres zu laufen, in dem Kenntnis erlangt wurde.

O.

Nö.

Davon ausgehend, dass der Verkäfuer im vorliegenden Fall der Erstbesitzer war (wie der TE schreibt) und ihm daher der Unfallschaden bekannt gewesen ist, er das Fahrzeug aber dennoch - wider besseren Wissens - als unfallfrei verkauft hat, liegt hier eine arglistige Täuschung vor.

Der Vertrag kann daher nach § 123 BGB angefochten werden.

Hier muss der Käufer nur glaubhaft darlegen können, dass er Wert auf ein unfallfreies Fahrzeug gelegt hat und das Fahrzeug auch nur deswegen gekauft hat, weil es vom Verkäufer als unfallfrei angeboten wurde.

Dies ist bei Gebrauchtwagenkäufen mehr als reine Formsache zu sehen.

 

Die Frist für die Anfechtung beträgt nach § 124 (1) BGB ein Jahr und beginnt nach § 124 (2) BGB zu dem Zeitpunkt zu laufen, zu welchem man die Täuschung entdeckt (also den Unfallschaden bemerkt, im vorliegenden Fall).

Eine endgültige Verjährung tritt nach § 124 (3) BGB erst nach zehn Jahren seit Vertragsabschluss ein.

 

@Queris: Sollte hier also tatsächlich ein offenbarungspflichtiger Unfallschaden vorliegen (was ja aus der Schilderung des TE nicht zweifelsfrei hervorgeht), dann müsste der Verkäufer das Fahrzeug durchaus zurücknehmen.

Aber nochmals der Hinweis: Der Gebrauchsvorteil, den der Käufer während des fast einen Jahres durch das Fahrzeug gehabt hat, ist natürlich anzurechnen.

Und das kann, je nachdem, wie viele Kilometer mit dem Fahrzeug zwischenzeitlich gefahren worden sind, eine ganze Menge sein.

 

T.

 

Bei einer "kleinen" Bagatelle kann man sich doch wie normale Menschen einigen aber gewiss gibt es Leute, die den Hals "gerade dann" nicht voll genug bekommen und bei Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf, meine Meinung...

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

 

Bei arglistiger Täuschung verjähren die Ansprüche drei Jahre nach Kenntnisnahme. Die Frist beginnt am Ende des Jahres zu laufen, in dem Kenntnis erlangt wurde.

 

O.

Nö.

 

Der Vertrag kann daher nach § 123 BGB angefochten werden.

 

Die Frist für die Anfechtung beträgt nach § 124 (1) BGB ein Jahr und beginnt nach § 124 (2) BGB zu dem Zeitpunkt zu laufen, zu welchem man die Täuschung entdeckt (also den Unfallschaden bemerkt, im vorliegenden Fall).

 

Eine endgültige Verjährung tritt nach § 124 (3) BGB erst nach zehn Jahren seit Vertragsabschluss ein.

Sehe ich anders aus folgendem Grund:

Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen Kaufvertrag mit einem Sachmangel, da das Fahrzeug nicht die vereinbarte Beschaffenheit (kein Unfallschaden)  aufweist ( § 434 Abs. 1 BGB).

 

§ 438 Abs.3 sieht hier bei arglistig verschwiegenen Mängel eine Verjahrungsfrist von 3 Jahren vor.

 

Herausgabe des Gebrauchsvorteil ist unbestritten.

Üblicherweise wird dieser nach einfachem Dreisatz berechnet:

 

G/K = L/R

 

G = Gebrauchsvorteil

K = Kaufpreis

L = Laufleistung ab Kauf

R = Geschätzte Restlaufleistung

 

O.

Themenstarteram 29. Januar 2013 um 19:54

Vielen Dank für die Antworten und die Mühe.

Es geht hier nicht darum, den Hals nicht voll zu kriegen. Da geht es nicht um Geld. Es geht darum, dass dieses Auto so einen Mangel hat, den wir nicht hinnehmen wollen. Das Auto wäre nicht gekauft worden, hätten wir von diesem Mangel gewusst. Das kann man doch einsehen oder?

Es ist noch nicht klar, wie groß der Schaden war, am Telefon hat die Frau etwas von 1000€ Reparatur geredet.

Mehr wissen wir morgen.

Ich sehe schon, dass es hier wohl viele Möglichkeiten gibt und es im Falle keiner Einigung wohl auf einen Rechtsanwalt hinauslaufen wird.

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