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Versicherung möchte mein gekauftes Auto sehen

Themenstarteram 6. Juni 2011 um 19:23

Hallo,

ich habe vor 2 Wochen einen Audi mit Unfallschaden gekauft. Ich bekamm heute ein Anruf von einer Verischerung. Die wollen mein Auto sehen, weil die Versicherung dem alten Besitzer des Fahrzeuges den Unfall regulieren muss.

Der alte Besitzer hatte mir gesagt, das der Unfall nicht selbstverschuldet war.

Ich verstehe aber nicht, was die von mir wollen? Muss ich Ihnen das Fahrzeug zeigen, wenn ja können die sagen, das Auto durfte nicht verkauft werden weshalb auch immer?

Würde mich über Antworten sehr freuen, ich bin bisschen durcheinander. Ich wollte nicht die Katze im Sack kaufen und hatte mir auch das Gutachten angeschaut, der Restwert wurde mit 5700 € angegeben, ich habe es selber für 6200 € gekauft, steht auch alles im Kaufvertrag.

 

Vielen Dank schonmal

Beste Antwort im Thema
am 8. Juni 2011 um 15:25

Zitat:

Original geschrieben von bkj5

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Was spricht dagegen, dem Versicherer eine Besichtigung des erworbenen Fahrzeug zu ermöglichen?

 

Nachteile entstehen dir als rechtmäßigem Käufer nicht.

Was spricht dafür? Gar nichts. Welche Vorteile hätte der Käufer bei der Besichtigung? Auch keine.

In unserer ertragsorientierten Leistungs- und Profitgesellschaft scheint es wohl verloren gegangen zu sein, mal nicht an seinen eigenen Vorteil zu denken.

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am 6. Juni 2011 um 20:15

Was spricht dagegen, dem Versicherer eine Besichtigung des erworbenen Fahrzeug zu ermöglichen?

 

Nachteile entstehen dir als rechtmäßigem Käufer nicht.

am 6. Juni 2011 um 20:50

Außer das Auto gehörte dem alten Besitzer nicht mehr sondern bereits der Versicherung...

Würde aber einfach mal die Versicherung fragen, warum sie das Auto denn unbedingt sehen wollen?!

am 6. Juni 2011 um 20:57

Zitat:

Original geschrieben von milliway42

Außer das Auto gehörte dem alten Besitzer nicht mehr sondern bereits der Versicherung...

Würde aber einfach mal die Versicherung fragen, warum sie das Auto denn unbedingt sehen wollen?!

Die Versicherung möchte das Fahrzeug nachbesichtigen, weil Sie den Schaden, den sie bezahlen sollen, dem Grunde und/oder der Höhe nach überprüfen wollen. Im übrigen geht nach einem Unfallschaden das Eigentum an einem Fahrzeug NIE auf den eintrittspflichtigen Versicherer über und Versicherungen kaufen auch keine unfallbeschädigten Fahrzeuge, um sie anschließend zu verkaufen.

Der Vorbesitzer hatte einen Unfall und die Versicherung des Unfallgegners möchte nun einen eigenen Gutachter das Auto begutachten lassen.

Warum wird die Versicherung das wohl machen?

Wenn der Vorbesitzer einen "eigenen Gutachter" beauftragt hat, dann versucht die Versicherung nun durch ein eigenes Gutachten die Schadenssumme zu ihren Gunsten zu optimieren. Als Käufer sollten Dir dadurch keinerlei Nachteile entstehen, das ist eine Sache zwischen Vorbesitzer und Versicherung.

Ich würde aus Überzeugung diese Vorgehensweise der Versicherung nicht unterstützen und eine Inaugenscheinnahme des Autos nicht gestatten.

Wenn de Karre laut Gutachten nur 5700€ wert ist sowei kaufst du die dann für 6200€.

Lass die Verischerung einfach drauf gucken , hat mit dir nicht zu tuen außer das du mal ein bisschen Zeit opfern must.

Könnte die Versicherung versuchen wollen, die 500 mehr gezahlten Euronen wieder zurück zu bekommen?

Allerdings kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, dass man für diesen Betrag einen Gutachter losschicken wird, der letztlich mehr kostet als das, was zu gewinnen ist.

Zitat:

Original geschrieben von servicetool

Ich würde aus Überzeugung diese Vorgehensweise der Versicherung nicht unterstützen und eine Inaugenscheinnahme des Autos nicht gestatten.

Absolute Zustimmung!

am 8. Juni 2011 um 13:15

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Was spricht dagegen, dem Versicherer eine Besichtigung des erworbenen Fahrzeug zu ermöglichen?

Nachteile entstehen dir als rechtmäßigem Käufer nicht.

Was spricht dafür? Gar nichts. Welche Vorteile hätte der Käufer bei der Besichtigung? Auch keine.

am 8. Juni 2011 um 15:25

Zitat:

Original geschrieben von bkj5

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Was spricht dagegen, dem Versicherer eine Besichtigung des erworbenen Fahrzeug zu ermöglichen?

 

Nachteile entstehen dir als rechtmäßigem Käufer nicht.

Was spricht dafür? Gar nichts. Welche Vorteile hätte der Käufer bei der Besichtigung? Auch keine.

In unserer ertragsorientierten Leistungs- und Profitgesellschaft scheint es wohl verloren gegangen zu sein, mal nicht an seinen eigenen Vorteil zu denken.

am 8. Juni 2011 um 16:42

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

In unserer ertragsorientierten Leistungs- und Profitgesellschaft scheint es wohl verloren gegangen zu sein, mal nicht an seinen eigenen Vorteil zu denken.

Wahre Worte... ;)

Ich würde die Verischerung einfach nach dem Grund der Besichtigung fragen: "Warum soll ich Ihnen das Fahrzeug zur Besichtigung zur Verfügung stellen? Für Sie und mich bedeutet das einen zusätzlichen zeitlichen Aufwand und die Frage nach der Begründung interessiert mich deshalb."

am 8. Juni 2011 um 19:02

Zitat:

Original geschrieben von deville73

"Warum soll ich Ihnen das Fahrzeug zur Besichtigung zur Verfügung stellen? Für Sie und mich bedeutet das einen zusätzlichen zeitlichen Aufwand und die Frage nach der Begründung interessiert mich deshalb."

"Wir haben aus Anlass eines Schadenfalls, an dem das nun in ihrem Besitz befindliche Fahrzeug vor wenigen Wochen beteiligt war, den Einwand unseres Versicherungsnehmers zu prüfen, dass unberechtigterweise ereignisfremde Schäden vom Geschädigten geltend gemacht worden seien, deren ungeprüfte Regulierung, wie sie sicher nachvollziehen können, zu einem Anstieg der Versicherungsbeiträge führen würde. :)

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN

Zitat:

Original geschrieben von deville73

"Warum soll ich Ihnen das Fahrzeug zur Besichtigung zur Verfügung stellen? Für Sie und mich bedeutet das einen zusätzlichen zeitlichen Aufwand und die Frage nach der Begründung interessiert mich deshalb."

"Wir haben aus Anlass eines Schadenfalls, an dem das nun in ihrem Besitz befindliche Fahrzeug vor wenigen Wochen beteiligt war, den Einwand unseres Versicherungsnehmers zu prüfen, dass unberechtigterweise ereignisfremde Schäden vom Geschädigten geltend gemacht worden seien, deren ungeprüfte Regulierung, wie sie sicher nachvollziehen können, zu einem Anstieg der Versicherungsbeiträge führen würde. :)

"Da ich in diesem Falle natürlich auch an der Aufklärung der Angelegenheit interessiert bin bitte ich Sie, sich mit mir zur Findung eines für alle Beteiligten geeigneten Termins abzustimmen. Vielleicht können Sie mir im Vorfeld noch kurz erklären, was meine Versicherungsbeiträge mit einem eventuellen Fehlverhalten des Vorbesitzers meines Wagen zu tun haben könnten?"

kurz zum thema versicherungsbeiträge: hier meint die versicherung, wenn sie evtl. ungerechtfertigte ansprüche reguliert, dann wirkt sich das auf alle beitragszahler aus, denn die versicherung holt sich ihre ausgaben auch durch etwaige beitragserhöhungen zurück. sofern du nicht bei dieser versicherung versichert bist, kann es dir ja egal sein.

zum thema nachbesichtigung.. zu verlieren hast du hier ja nichts, im gegenteil. sofern tatsächlich das gutachten frisiert ist und zb vorschäden nicht aufgeführt sind, besteht ein berechtigtes interesse der versicherung, das kfz nachzubesichtigen. leider vergessen einige gutachter im gutachten den ein oder anderen vorschaden.. du müsstest dich jetzt in die lage des versicherungsnehmers versetzen, der ggf. den schaden zurückkaufen will, aber evtl. für sachen bezahlen soll, die nicht von ihm verursacht wurden.. einfach mal nachdenken, zu verlieren hast du nichts und letztendlich bestimmst du den zeitpunkt der besichtigung. sag doch einfach, es geht prinzipiell nur samstags und nimm dir mal die 30 minuten zeit. lg

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