Allwettereifen in Italien im Sommer

BMW iX1 U11

Hallo, wir planen unseren Urlaub anfang Juni in Südtirol zu verbringen, sind aber etwas verunsichert, da in den Medien aktuell von bestimmten Regeln für Allwetter- bzw. Winterreifen berichtet wird.

Laut den Berichten dürfen in Italien Allwetter- bzw. Winterreifen im Sommer zwischen 15.04. und 15.11. nur dann gefahren werden, wenn der Speed Index der Reifen mindestens dem Wert in den Fahrzeugpapieren entspricht. Wir fahren auf dem iX1 eDrive20 Conti Allwettereifen 225/55R18 102V M+S (Speed Index 240 km/h).

In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 stehen nur eine Größe 225/55 R18 102Y (Speed Index 300 km/h). Im CoC unter Ziffer 52 (zus. mögliche Radkombination) auch 225/55 R18 102H M+S (Speed Index 210 km/h).

D.h. laut dem CoC Papier sind unsere Allwettereifen zulässig, da unser Speed Index V auf den Reifen höher als Index H ist.

Bekommen wir bei einer Kontrolle in Südtirol wegen dem fehlenden Eintrag der Reifenkombination in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ein Problem? Können wir das Vermeiden, indem wir eine Kopie des CoC Papaiers mitführen? Vielen Dank für eure Hilfe!

Anmerkung: Meines Wissens gibt es keine Allwetterreifen in der Größe mit Index Y!

66 Antworten

@asseven: richtig, bitte erst informieren ... dann lospoltern.
Hier geht es um rechtswirksame Formalien. Das CoC ist kein Zulassungspapier sondern dient der Zulassungsbehörde als eine von evtl mehreren Datengrundlagen zur Erstellung der Zulassungspapiere.
Fahren darfst du nur was im Fahrzeugschein (Zulassungsbecheinigung Teil I ) steht. ;-)

Ergänzung /Korrektur zur CoC Verwirrung:
In Deutschland aktuell kein Problem weil: Ist der nicht in der Zulassungsbescheinigung I vermerkte Reifen in den CoC-Papieren zu finden, kann er ohne weiteres montiert werden. Als Nachweis für die Polizei und ganz besonders den TÜV sollte das CoC-Papier als Kopie immer mitgeführt werden. Die Reifengröße kann aber auch nachträglich in der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt werden, dann erübrigt sich das Mitführen des CoC-Papiers. Der Nachtrag ist jedoch nicht verpflichtend.
In Italien: Sollte nach EU Regeln identisch sein unter zusätzlicher Berücksichtigung der Winterreifenverordnung zum Geschwindigkeitsindex. ;-)

Hallo zusammen,

ich habe zu dem Thema die Polizei in Bozen angeschrieben und folgende Rückmeldung bekommen:

In Italien (einschließlich Südtirol) dürfen (im Sommer) Winter- oder Ganzjahresreifen keinen niedrigeren Geschwindigkeitsindex als in den Fahrzeugpapieren unter den Reifen Angaben haben. Kurzzeitige reisen nach Italien gelten als "internationaler Verkehr", hier kann man bei einer Kontrolle nachweisen, dass die Reifen in Deutschland zugelassen sind. Um dies bei einer Kontrolle nachweisen zu können, sollte man eine Kopie des CoC-Papiers mitführen.

Bei meinem iX1 eDrive20 stehen die 225/55 R18 102H M+S im CoC Papier und ich fahre den Conti AllSeason Contact 225/55 R18 102V XL M+S. Damit sollte es keine Probleme geben, anbei ein Bild meiner CoC Daten.

Coc

Der Conti AllSeason Contact mit Geschwindigkeitsindex V wird doch beim iX1 wohl eh auch den im Fahrzeugschein eingetragenen Geschwindigkeitsindex erfüllen?

Also alles save.

In meinem steht 225/55 R18 102Y, also nicht.

Alles wie immer totaler xxx Regelungs -Quak, der mich in dem Fall nicht interessiert.
COC Kopie.

Das ist dann natürlich nicht so gut.

Zitat:

@Xentres schrieb am 16. April 2025 um 11:07:31 Uhr:


Der Conti AllSeason Contact mit Geschwindigkeitsindex V wird doch beim iX1 wohl eh auch den im Fahrzeugschein eingetragenen Geschwindigkeitsindex erfüllen?

Also alles save.

Hi, eben nicht, sonst hätte ich mir den Beitrag gespart. Im Schein steht nur eine Reifenvorgabe "225/55 R18 102Y", hier werden nur noch die Daten aus Ziffer 35 aus dem CoC übernommen. Die (vielen) alternativen Reifenkombinationen fehlen in der Zulassungsbescheinigung Teil 1

Edit: @Robbens war schneller ;-)

Jo, dann hast du das klassische Dilemma mit der Regelung in Italien.

Zitat:

@Michi-iX1 schrieb am 15. April 2025 um 18:51:42 Uhr:


Da werde ich gerade stutzig. Es gibt ja keine M+S Reifen bei BMW zu bestellen. In HH zumindest nicht. Auch haben diese keine Sternmarkierung und das hat bei einigen scheinbar schon für Garantieprobleme gesorgt.

Aber laut CoC darf man diese Fahren? Hmm kontrovers.

Das man mein BMW keine GJR konfigurieren kann, ist eher deren Überzeugung geschuldet, dass WR und SR die bessere Wahl aus deren Sicht ist. Technisch ist es sehr wohl zulässig, wenn es in den CoC-Papieren steht.

Scheinbar differenzieren in Sachen GJR selbst intern für uns nicht logisch nachvollziehbar. Ich hätte beim Porsche Macan GJR bestellen können. Ein User hier hat in einem Beitrag dann geschildert, dass er beim Cayenne wiederum nicht diese Möglichkeit zur Auswahl hatte.

Ich habe aktuell 245/19 102W Reifen drauf. Das „W“ steht weder im CoC Papier noch in der Zulassung Teil 1.

jetzt bin ich maximal verwirrt;-)

Der TÜV wird wohl hoffentlich nicht meckern, da „W“ bis 270km/h geht und mein Auto bei 180km/h abgeregelt ist.

Hoffentlich.

In Deutschland hat es bei mir bisher kein Problem hinsichtlich des Geschwindigkeitsindex gegeben, wenn der montierte höher war als Serien den Dokumenten hinterlegte.

Bei mir wäre der montierte Index niedriger.

Allerdings noch deutlich höher als die Höchstgeschwindigkeit.

Zitat:

@iX1eDrive20 schrieb am 16. April 2025 um 11:05:42 Uhr:

Zitat:

Hallo zusammen,ich habe zu dem Thema die Polizei in Bozen angeschrieben und folgende Rückmeldung bekommen:In Italien (einschließlich Südtirol) dürfen (im Sommer) Winter- oder Ganzjahresreifen keinen niedrigeren Geschwindigkeitsindex als in den Fahrzeugpapieren unter den Reifen Angaben haben. Kurzzeitige reisen nach Italien gelten als "internationaler Verkehr", hier kann man bei einer Kontrolle nachweisen, dass die Reifen in Deutschland zugelassen sind. Um dies bei einer Kontrolle nachweisen zu können, sollte man eine Kopie des CoC-Papiers mitführen.Bei meinem iX1 eDrive20 stehen die 225/55 R18 102H M+S im CoC Papier und ich fahre den Conti AllSeason Contact 225/55 R18 102V XL M+S. Damit sollte es keine Probleme geben, anbei ein Bild meiner CoC Daten.

Denke auch nicht das die Italiener bei einem höheren Geschwindigkeitsindex was sagen sollten.

Nicht vorstellbar.

Grundsätzlich ist das Problem seitens BMW auch hausgemacht. Warum tragen die so einen hohen Geschwindigkeitkeitsindex „Y“ in die Papiere ein, wenn der Topspeed des Autos 100-120km/h darunter liegt? „V“ hätte dich vollkommen gereicht. Dann wäre nach oben Luft gewesen und alles wäre gut. Zumal es ja sehr viele Allwetterreifen gibt mit V oder W Index.

Zitat:

@Michi-iX1 schrieb am 15. April 2025 um 13:27:43 Uhr:


Hab mal geschaut was in meinem CoC drin steht. Darf sogar 245/19 M+S Reifen fahren mit Index 98H. Spannend.

Ja, aber M+S Reifen (also Winterreifen) mit einem niedrigeren Geschwindigkeitsindex als der von den eingetragenen Sommerreifen dürfen in Italien nach dem 16. Mai nicht mehr gefahren werden. Außerdem zählt rein rechtlich nur der Fahrzeugschein. Der Carabiniere kann den Coc auch gelten lassen, muss er aber nicht.

Darum: schauen, was da für Sommerreifen als Geschwindigkeitsindex eingetragen ist und der muss mindstens auf dem Reifen stehen, den du nach dem 16. Mai fährst. Sonst kann es teuer werden. Ob das sinnvoll ist, steht auf einem anderen Stern.

LG von einem Südtiroler!

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