Allianz + Sachverstaendige

Hallo,

ich habe ein kleines Problem mit der Allianz, sie hat bei einem von mir unverschuldetem Unfall einen Sachverstaendigen bestimmt mit dem ich auch einverstanden war (DEKRA), leider will die Allianz sein Gutachten anfechten, heisst die Allianz meint, dass der Gutachter falsch begutachtet hat.

Es geht um die Frage ob wirtschftl. Totalschaden oder nicht.

Kann die Versicherung auf gutduenken Gutachten ablehnen (obwohl sie diesen Gutachter selbst bestellt hat), wenn der entsprechende Sachbearbeiter meint, dass seine Firma zuviel bezahlen muss?

Danke im voraus...

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Re: Allianz + Sachverstaendige

Zitat:

Original geschrieben von StartbahnWest


Hallo,

ich habe ein kleines Problem mit der Allianz, sie hat bei einem von mir unverschuldetem Unfall einen Sachverstaendigen bestimmt mit dem ich auch einverstanden war (DEKRA), leider will die Allianz sein Gutachten anfechten, heisst die Allianz meint, dass der Gutachter falsch begutachtet hat.

Es geht um die Frage ob wirtschftl. Totalschaden oder nicht.

Kann die Versicherung auf gutduenken Gutachten ablehnen (obwohl sie diesen Gutachter selbst bestellt hat), wenn der entsprechende Sachbearbeiter meint, dass seine Firma zuviel bezahlen muss?

Danke im voraus...

Allianz und Dekra.....eine Leidensgeschichte....

vor meiner Zivizeit hab ich noch bei der Allianz gearbeitet und jedesmal, wenn die Dekra hinzugezogen wurde, dann gab es Probleme......

Normalerweise würd ich sagen, dass ein Gutachten, dass selber von der Versicherung in Auftrag gegeben wurde, eigentlich nicht angefechtet wird.
Eventuell, gabs ja mit dem Gutachter schon mal Probleme, da kann das schon sein. Kundenfreundlich ist das allerdings nicht, da du dann ja wieder warten musst.

Allianz und Schäden sind sowieso ein Kapitel für sich, ob KfZ oder Anderes....

Ich kenne es so, daß die Versicherungs das zahlt, was der von Ihr beauftragte Gutachter ansetzt...

Gruß, Jens

Meine Erfahrungen mit der Allianz sind nahezu katastrophal!

Am Fahrzeug meines Sohnes wurde durch einen "Eisschollenflug" von der Plane des vorausfahrenden LKW ein nicht unerheblicher Sachschaden verursacht.
Glücklicherweise konnte mein Sohn während des Abbremsens auf die Schnelle noch einige Fotos von den herabfliegenden Eisplatten fertigen, die ihm heute von der Allianz Versicherung noch negativ ausgelegt werden; hierzu heißt es, dass der Unfall wohl provoziert worden sei, da es ansonsten wohl kaum möglich gewesen sei, dieses Schadens-ereignis auch noch bildlich festzuhalten oder aber, es würden vorliegend Altschäden geltend gemacht, die nicht von dem Eisschollenflug stammen könnten.
Diese Äußerungen erfolgten ungeachtet der Tatsache, dass eben der umfangreiche Eisschollenflug vom LKW des Unfallgegners ebenso deutlich zu erkennen ist, wie auch der Aufprall verschiedentlicher Eisstücke auf den PKW meines Sohnes.
Zwischenzeitlich wurde der Unfallschaden durch 2 verschiedene Gutachten bestätigt und dennoch ließ die Allianz es
zu einem Klageverfahren kommen, in dem die Gegenseite (Halterin des LKW) mit z. T. unwahren bzw. unzutreffenden Ausführungen durch ihren Prozessbevollmächtigten "taktieren" lässt und das Gericht zwischenzeitlich einen Beweis- beschluss zur Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens verkündet hat.
Für die beiden vorgenannten Gutachten wurden Rechnungsbeträge in Höhe von jeweils näherungsweise 600,— Euro in Rechnung gestellt;
für das nunmehr vorgesehene Gutachten entsprechend dem Beweisbeschluss wird vom Amtsgericht eine Auslagenvorschuss von 2.500,— Euro verlangt!

Im Vorfeld der gerichtlichen Auseinandersetzung nahm die Allianz Versicherung als Haftpflichtversicherer der Halterin das 1. Gutachten zur Schadensfeststellung zum Anlass, selbst einen Sachverständigen mit der weiteren Überprüfung
des PKW-Schadens an dem zum Unfallzeitpunkt erst etwa 1/2 Jahr alten Fahrzeug zu beauftragen.
In der Folge teilte die Allianz Versicherung -ca. 1/2 Jahr nach dem Unfallereignis- lediglich lapidar mit, der von ihr beauftragte Sachverständige habe festgestellt, dass die geltend gemachten Schäden am Fahrzeug nicht mit dem geschilderten Schadensereignis in Übereinstimmung gebracht werden könnten.
In einem weiteren Schreiben lehnte es die Allianz Versicherung ab, eine Ausfertigung des entsprechenden Besichtigungsberichtes zur Verfügung zu stellen, da diesbezüglich keine Verpflichtung bestünde.

Ich selbst hatte früher schon einige Probleme mit der Allianz Versicherung und höre auch von Freunden und Bekannten nicht viel Positives von dieser Gesellschaft, so dass für mich kein Vertragsabschluss mehr bei diesem Unternehmen in Frage käme.

Zitat:

Glücklicherweise konnte mein Sohn während des Abbremsens auf die Schnelle noch einige Fotos von den herabfliegenden Eisplatten fertigen, die ihm heute von der Allianz Versicherung noch negativ ausgelegt werden; hierzu heißt es, dass der Unfall wohl provoziert worden sei, da es ansonsten wohl kaum möglich gewesen sei, dieses Schadensereignis auch noch bildlich festzuhalten

Kann ich nachvollziehen!

Wer hat denn während der Fahrt sein Handy oder einen Fotoapparat in der Hand, um ggf. ein Unfallgeschehen zu fotografieren.

Mehr sage ich zu diesem Fall besser nicht.

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Herr Dellenzähler (MT)hat auf diese Frage recht zeitnah auf diese Problematk sehr sachkundig geantwortet.
B 19

Zitat:

@Jole15 schrieb am 20. Juni 2016 um 17:43:17 Uhr:


Am Fahrzeug meines Sohnes wurde durch einen "Eisschollenflug" von der Plane des vorausfahrenden LKW ein nicht unerheblicher Sachschaden verursacht.
Glücklicherweise konnte mein Sohn während des Abbremsens auf die Schnelle noch einige Fotos von den herabfliegenden Eisplatten fertigen, die ihm heute von der Allianz Versicherung noch negativ ausgelegt werden; hierzu heißt es, dass der Unfall wohl provoziert worden sei, da es ansonsten wohl kaum möglich gewesen sei, dieses Schadens-ereignis auch noch bildlich festzuhalten oder aber, es würden vorliegend Altschäden geltend gemacht, die nicht von dem Eisschollenflug stammen könnten.

Völlig richtig das Verhalten der Allianz bei solchen hanebüchenen Geschichten! 😁

Wer Zeit hat eine Kamera zu zücken und ein Bild zu schießen, der hätte wohl auch bremsen und damit den Schaden vermeiden können. Würde ich vermuten. Vielleicht denkt der Allianz Sachbearbeiter ähnlich.

Also wenn noch soviel Zeit ist das Smartphone in die Hand zu nehmen, Kamera zu aktivieren und MEHRERE Fotos zu knipsen, da sehe ich die Reaktion der Allianz richtig und die Zahlungsverweigerung auch!

Mal ganz ehrlich.

Wie soll das gehen, wenn dir die Eisplatte unerwartet entgegenfliegt?

Nur Chuck Norris könnte dann noch rechtzeitig ein Foto machen.
Sonst keiner!

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Zitat:

@Dragon630 schrieb am 2. März 2004 um 17:27:29 Uhr:


Re: Allianz + Sachverstaendige

Zitat:

Original geschrieben von StartbahnWest


Hallo,

ich habe ein kleines Problem mit der Allianz, sie hat bei einem von mir unverschuldetem Unfall einen Sachverstaendigen bestimmt mit dem ich auch einverstanden war (DEKRA), leider will die Allianz sein Gutachten anfechten, heisst die Allianz meint, dass der Gutachter falsch begutachtet hat.

Es geht um die Frage ob wirtschftl. Totalschaden oder nicht.

Kann die Versicherung auf gutduenken Gutachten ablehnen (obwohl sie diesen Gutachter selbst bestellt hat), wenn der entsprechende Sachbearbeiter meint, dass seine Firma zuviel bezahlen muss?

Danke im voraus...

Allianz und Dekra.....eine Leidensgeschichte....

vor meiner Zivizeit hab ich noch bei der Allianz gearbeitet und jedesmal, wenn die Dekra hinzugezogen wurde, dann gab es Probleme......

Normalerweise würd ich sagen, dass ein Gutachten, dass selber von der Versicherung in Auftrag gegeben wurde, eigentlich nicht angefechtet wird.
Eventuell, gabs ja mit dem Gutachter schon mal Probleme, da kann das schon sein. Kundenfreundlich ist das allerdings nicht, da du dann ja wieder warten musst.

Nicht nur die Allianz, auch von der HUK Coburg versicherung habe ich schon gelesen, dass die ein eigenes und eigens in Auftrag gegebene DEKRA gutachtenangezweifelt haben, und sogar Mauscheleien mit dem Berliner unfallwagenhändler estel gemacht haben.

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