Versicherungseigener Sachverständiger nach Kaskoschaden
Hallo zusammen,
ich hatte vor ein paar Wochen einen Einbruchdiebstahl in meinem Auto.
Es wurde einiges geklaut und ebenfalls dabei zerstört.
Meine Versicherung schickt daraufhin einen bei ihnen angestellten Sachverständigen.
Dieser hat mich dann gefragt wo ich den reparieren lassen möchte.
Ich sagte wahrscheinlich bei BMW selber.
Nun hat er entsprechend ein Gutachten erstellt (liegt mir noch nicht vor) über 5000€ Brutto (Angaben laut Versicherung).
Ich habe dann mit der Kollegin des Schadensmanagements telefoniert der ich dann mitteilte dass ich fiktiv abrechnen möchte.
Nun frage ich mich ob der Gutachter evtl. jetzt mit Stundensätzen von BMW kalkuliert hat und die Versicherung dieses Gutachten aufgrund der fiktiven Abrechnung nun ggf. nach unten korrigieren könnte.
Oder kann das erstellte Gutachten des versicherungseigenen Sachverständigen nun nicht heruntergesetzt werden. Eigentlich schwachsinnig wenn er mit dem BMW Stundensatz kalkuliert obwohl ja noch nicht feststeht ob ich nach Reparaturrechnung oder fiktiv abrechnen werden.
Ist jemandem ggf. schonmal sowas passiert?
Liebe Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Oetteken schrieb am 20. Januar 2015 um 20:33:22 Uhr:
Die Mehrwertsteuer steht weder der Werkstatt noch der Versicherung zu.
Die bekommt der Staat, sofern sie anfällt und bei fiktiver Abrechnung fällt die eben nicht an.
Bitte mal zu Ende denken. Durch die Einbehaltung der MwSt. wird sie ja dem Staat, also dem Gemeinwesen, entzogen und bleibt in der Tasche der Versicherung. Egal wofür der Fiktivabrechner den Entschädigungsbetrag ausgibt, ob für Reparatur oder Urlaub, es fällt MwSt. an.
60 Antworten
Bei fiktiver Abrechnung in der Kaskoversicherung stehen Dir lediglich durchschnittliche Stundenverrechnungssätze zu.
Ja die Frage ist ob das von der Versicherung bereuts erstellte Gutachten nachträglich noch mal gekürzt werden kann.
Zitat:
@KSaza schrieb am 19. Januar 2015 um 13:07:11 Uhr:
Ja die Frage ist ob das von der Versicherung bereuts erstellte Gutachten nachträglich noch mal gekürzt werden kann.
Ja
Zitat:
@germania47 schrieb am 19. Januar 2015 um 13:18:02 Uhr:
JaZitat:
@KSaza schrieb am 19. Januar 2015 um 13:07:11 Uhr:
Ja die Frage ist ob das von der Versicherung bereuts erstellte Gutachten nachträglich noch mal gekürzt werden kann.
in einem konkreten Fall schon mal passiert oder reine Vermutung?
Ähnliche Themen
Zitat:
@germania47 schrieb am 19. Januar 2015 um 13:02:25 Uhr:
Bei fiktiver Abrechnung in der Kaskoversicherung stehen Dir lediglich durchschnittliche Stundenverrechnungssätze zu.
Auf welchen Passus in welchen Bedingungen stützt Du Deine Behauptung?
Ich mein das Gutachten ist ja von denen selber erstellt.
Die kürzen doch nicht ihr eigenes Gutachten, oder?
Nein, das Gutachten ist von einem Gutachter erstellt worden.
Dieser ist von der Versicherung beauftragt worden.
Ob der Schadensachbearbeiter das so für richtig erachtet, wer weis.
Zitat:
@KSaza schrieb am 19. Januar 2015 um 12:32:54 Uhr:
...
Dieser hat mich dann gefragt wo ich den reparieren lassen möchte.
Ich sagte wahrscheinlich bei BMW selber.
...
Entsprechend wurde das Gutachten erstellt.
Hättest du eine Hinterhofwerkstatt angegeben, dann wären deren Stundenverrechnungssätze eingeflossen.
Das Gutachten wurde von einem Mitarbeiter der Versicherung erstellt und keinem separat beauftragten Gutachter.
Wäre natürlich mies wenn die jetzt die Stundensätze kürzen nachträglich.
Zitat:
@KSaza schrieb am 20. Januar 2015 um 09:09:58 Uhr:
...
Wäre natürlich mies wenn die jetzt die Stundensätze kürzen nachträglich.
Wieso?
Hättest du gleich korrekte Angaben gemacht, dann wären geringere Stundenverrechnungssätze eingeflossen und es würde nicht gekürzt.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 20. Januar 2015 um 12:44:36 Uhr:
Wieso?Zitat:
@KSaza schrieb am 20. Januar 2015 um 09:09:58 Uhr:
...
Wäre natürlich mies wenn die jetzt die Stundensätze kürzen nachträglich.
Hättest du gleich korrekte Angaben gemacht, dann wären geringere Stundenverrechnungssätze eingeflossen und es würde nicht gekürzt.
Meine Antwort lautete "wahrscheinlich"
Ich muss mich doch nicht vorher auf irgendwas festnageln lassen.....
Offengestanden verstehe ich die ganze Diskussion nicht.
Der TE weiß doch noch nicht mal welche Stundenverrechnungssätze der SV zu Grunde gelegt hat.
Ansonsten stimme ich Oetteken zu 100% zu.
Was wäre denn wenn der TE freie Werkstatt gesagt hätte und bei BMW repariert wird.
Dürfte dann der Gutachter auch nicht korrigieren?
Zitat:
@germania47 schrieb am 20. Januar 2015 um 13:26:22 Uhr:
Offengestanden verstehe ich die ganze Diskussion nicht.
Der TE weiß doch noch nicht mal welche Stundenverrechnungssätze der SV zu Grunde gelegt hat.Ansonsten stimme ich Oetteken zu 100% zu.
Was wäre denn wenn der TE freie Werkstatt gesagt hätte und bei BMW repariert wird.
Dürfte dann der Gutachter auch nicht korrigieren?
Dann wäre es ja eine Abrechnung nach Reparaturrechnung........
Und ja ich weiß es noch nicht aber bin scheiß ungeduldig und wollte nur mal hören ob jemand schon mal solch ein Fall hatte.
@ KSaza
Die Antwort auf deine Frage findest du in deinem Versicherungsvertrag und dort in den dazugehörigen AKB´s sprich im Kleingedruckten. Dort steht genau drin welche Entschädigung du mit deiner Versicherung bei einer fiktiven Abrechnung eines Kaskoschadens vereinbart hast.