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Allianz bezahlt schaden nicht

Themenstarteram 27. Mai 2017 um 15:56

Hallo zusammen,

Mir ist vor ungefähr 2 Monaten jemand beim ausparken auf mein auto draufgefahren. Er hat mir einen zettel an die Scheibe gehängt und mir seine Versicherungsnummer gegeben. Da ich mir den Schaden auszahlen lassen möchte, habe ich das meinem Anwalt gesagt. Denn bezahlt ja so oder so die versicherung des Gegners laut meinem Mechaniker. Es wurde auch ein Gutachten gemacht din bruttosumme beträgt 2000 Euro. Die Allianz hat bis jetzt noch nicht reagiert. Heute habe ich ein Schreiben diesbezüglich bekommen ,in dem hieß es: um den Vorgang zu beschleunigen soll ich doch meine rechtsschutzversicherung einschalten ( die wo ich nicht habe). Was soll ich jetzt machen? Noch was mein Anwalt hat die Vollmacht von mir. Der unfallverursacher hat sich mit mir getroffen und mir die Versicherungsnummer per WhatsApp geschickt. Ich dachte die gegnerische versicherung bezahlt meinen Anwalt? Warum soll ich jetzt aufeinmal meine rechtsschutzversicherung einschalten, die wo ich übrigens nicht besitze

Beste Antwort im Thema
am 12. Januar 2020 um 17:23

"Warum rennt eigentlich jemand wegen so einer vermeintlich klaren Geschichte gleich zum Anwalt? Wenn die Sache so eindeutig ist, braucht man den nicht."

Stimmt nicht, oder stimmt zumindest nicht mehr! Ich bin beruflich viel unterwegs, sowohl mit dem Auto als auch mit dem LKW und hatte innerhalb von 4 Monaten 3 völlig unverschuldete Unfälle die wasserdicht zu meinen Gunsten standen. Dennoch haben die Versicherungen (allen voran die Allianz) nicht bezahlt, trotz Anwalt und trotz Androhung eines Mahnverfahrens inklusive Versäumnisurteil. Ohne Anwalt hat man in diesem Land keine Chance an sein Geld zu kommen. So traurig wie das ist.

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Meine Erfahrungen sind, dass Schäden, welche direkt dem Anwalt übergeben wurde stets nach Gutachten, ohne jedwede Kürzung abgerechnet wurden. Zeiten waren dabei von 1-4 Monaten. Jeweils klare Sachlage, 100% Fremdverschuldet, keine Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit.

 

Fälle, welche selbst "versucht" wurden, wurden jeweils gekürzt. Einmal um 40%, was mir jedoch egal war, da der Schaden für mich nahezu zu 0€ fast zu beseitigen war und ich mich mit "nem Fuffi" vom Verursacher auch zufrieden gegeben hätte.

 

Erfahrungen von mir, Familienmitgliedern und Freunden.

 

 

Ich bin kein Studierter Jurist, aber soweit mir bekannt:

-Anwalt fordert x€

-Versicherung bietet x-y€

-Anwalt "lehnt ab", Streitwert ist x€

 

-Geschädigter fordert x€

-Versicherung bietet x-y€

-Geschädigter Rent zum Anwalt, Streitwert ist y€.

 

So wurde es mir mal vom Anwalt erklärt. Ist aber schon etwas her, wenn es also falsch in meiner Erinnerung ist, korrigiert mich. Selbst erfahren musste ich es nie, da y€ eben von vornherein mit Anwalt immer bei 0€ lag.

Ja, aber wie geschrieben, wenn man einen Anwalt einsetzt, muss man von Anfang an bereit sein, dass Ganze bis zum Ende durchzuziehen. Du siehst ja, was dem TE passiert ist.

Ich vermute auch mal, für dich ist das keine Thema, da Rechtsschutzversicherung.

 

Gruß

Uwe

So oder so, da gibt es keinen Zwang (bis zum bitteren Ende). ;) Das bleibt einem immer in der Hand.

Natürlich gibt es keinen Zwang, was ja auch nie behauptet wurde. Wer soll einem auch dazu zwingen.

Gruß

Uwe

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 27. Mai 2017 um 23:28:45 Uhr:

Natürlich gibt es keinen Zwang, was ja auch nie behauptet wurde. Wer soll einem auch dazu zwingen.

Gruß

Uwe

Das wäre dann der nächste Punkt: selbst wenn auch mit Anwalt "unrechtmäßige" Kürzungen kommen.

Dann muss man sich aber nicht vorwerfen, man hätte nicht zumindest alles probiert ;)

 

Wie man es dreht und wendet. Man kann eigentlich im Kampf David vs. Goliath mit Anwalt nur als Gewinner rausgehen.

@guruhu

Hast du jetzt eine Rechtschutz oder ein genügendes finanzielles Polster in der Hinterhand? Dann lässt sich das immer leicht sagen und man hat genügend Atem, dass bis zum Schluss durchzuhalten.

Wenn für einem die Anwaltskosten eine finanzielle Belastung darstellen, die nicht ganz so leicht zu schultern sind, kann das anders aussehen. Daher muss man sich dann halt klar sein, dass wenn man einen Anwalt einschaltet, dass man das unter Umständen auch bis zum Ende durchziehen muss.

Du schreibst ja selber, dass bei dir es bis zu 4 Monate gedauert hat, bis die gegnerische Versicherung gezahlt hat. Sicherlich hat der Anwalt da auch häufiger tätig werden müssen. Was wäre wohl gewesen, wenn du es nicht bis zum Schluss hättest den Anwalt machen lassen?

Also, mehr sage ich doch gar nicht, wenn Anwalt, dann auch bis zum Schluss, egal wie lange es dauert und was es kostet. Darüber sollte man sich von Anfang an im Klaren sein. Bist du da etwa anderer Meinung?

Auch nochmals die Frage, hast du eine Rechtschutzversicherung?

Zitat:

@guruhu schrieb am 27. Mai 2017 um 23:38:15 Uhr:

Wie man es dreht und wendet. Man kann eigentlich im Kampf David vs. Goliath mit Anwalt nur als Gewinner rausgehen.

Bis auf den letzten Unfallschaden habe ich die Unfallschäden immer ohne Anwalt abgewickelt und auch immer bezahlt bekommen. Zugegeben, mit Anwalt wäre manchmal noch etwas mehr rausgekommen, wie z.B. 3 Tage Nutzungsausfall usw.

 

Gruß

Uwe

In meinem Beitrag um 22:48 habe ich dir schon zugestimmt, dass man es im Zweifel auch bis zum Ende durchziehen muss.

 

Ja ich habe eine Rechtschutz. Nein ich habe sie noch nie benutzt. Ich habe auch noch nie derer AKB gelesen, würde aber fast darauf wetten, dass eine Kostenübernahme in dieser Situation ausgeschlossen wäre. Da nicht rechtzeitig Deckungszusage eingeholt, keinen Partneranwalt ausgewählt, whatever. Wenn dann müsste ich zuerst meine RSV anrufen und dann den Fall zum Anwalt geben.

 

Wie dem auch sei: Zum Thema Geld gebe ich gerne meine persönliche Meinung zum besten. Autofahren ist teuer. Wer dann solche "Kleckerbeträge" nicht stemmen kann, ist vielleicht mit den Öffis besser aufgehoben. Wir reden hier von 267€ wie bereits jemand schrieb.

(Mal außen vor, was der Anwalt bisher an Kosten verursacht hat). Wie möchte jemand der das nicht aufbringen kann zB. sicherheitsrelevante Reparaturen aufwenden können?

Wie gesagt, meine Meinung. Davon werde ich auch nicht abrücken.

 

Und zum Thema Anwaltskosten: ich habe es in der Praxis so kennengelernt, dass der Anwalt keine "Vorkasse" wollte. Erst als der Fall durch war (auch bei 4 Monaten) hat der Anwalt sein Honorar in Form von einer Überweisung der Versicherung bekommen. Das ist dann natürlich anders, wenn jemand mit Gerichtskosten in Vorleistung treten muss.

 

 

Aber da hilft wohl wie so oft im Leben nur eines: solche Sachen vorher abklären. Sprich einen Anwalt suchen, der dabei "mitspielt".

 

Natürlich kann man alles ohne Anwalt machen. Bis zu einem gewissen Punkt hat jeder das Recht und die Möglichkeit sich selbst zu vertreten. Du schreibst ja selbst, dass du nicht das bekommen hast was dir zusteht. Warum nicht? Was soll das bitte? Würde alles ordentlich bezahlt, hätten alle diese Bagatellsachen keinen Grund zum Anwalt zu gehen. Es ist aber eben nicht so. Das ist im Vergleich so, als würde ich zum Friseur gehen, voll bezahlen müssen, er schneidet dann aber nur die halbe Seite des Schädels. Glaub mir, sollte das gängige Praxis werden, sitzt man dort demnächst zu zweit im Salon. ;)

Zitat:

@guruhu schrieb am 28. Mai 2017 um 00:08:47 Uhr:

Und zum Thema Anwaltskosten: ich habe es in der Praxis so kennengelernt, dass der Anwalt keine "Vorkasse" wollte.

So wird es auch sein, wenn man bei einem klaren Fall dem Anwalt Handlungsspielraum gibt. Anders aber wenn man zögerlich ist und der Anwalt eben nicht weiß, ob er das Ganze bis zum Schluss ausfechten darf. Siehe hierzu auch meinen ersten Beitrag.

Eigentlich sind wir uns ja auch einig.

 

Gruß

Uwe

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 28. Mai 2017 um 00:13:38 Uhr:

Zitat:

@guruhu schrieb am 28. Mai 2017 um 00:08:47 Uhr:

Und zum Thema Anwaltskosten: ich habe es in der Praxis so kennengelernt, dass der Anwalt keine "Vorkasse" wollte.

Eigentlich sind wir uns ja auch einig.

 

Gruß

Uwe

Ausreichend, als dass wir es für heute dabei belassen können ;)

Unabhängig ob Anwalt oder nicht... Wieso zahlt die Allianz nicht? Hat sie schriftlich abgelehnt? Wie hat der Anwalt darauf reagiert? Oder hat die Allianz sich wirklich noch gar nicht geäußert...?

 

Mal ehrlich, wenn ein Kunde bei so einer Sachlage nach zwei Monaten noch keine Entschädigung hat, dürfte ich mir sowohl von dem, als auch von unserer Geschäftsleitung was anhören...

Der Vergleich hinkt, da der TE kein Kunde, sondern Bittsteller ist. ;)

Da hast Du schon recht... Aber zwei Monate ohne Reaktion... Ich würde die auch als Bittsteller täglich mit Nachfragen penetrieren, wo das Geld bleibt oder an was der Zahlungsunwille liegt... Sie können ja schlecht sagen, dass das ihre Geschäftspolitik ist!

Abgesehen davon, dass auch eine Allianz solche Schadenfälle eher standardmäßig und ohne große Probleme schnell vom Tisch bekommen will.

Wenn es denn in der Schadensabteilung klemmt sind die Standards meist:

- Unser Versicherungsnehmer hat sich noch nicht geäußert, sorry.

- Uns liegt die Ermittlungsakte noch nicht vor, sorry.

- Leider haben wir derzeit einen Bearbeitungsstand von 12 Wochen, sorry.

- Wir strukturieren die Schadensabteilung gerade um, sorry.

- Es sind gerade so viele Mitarbeiter im Urlaub, sorry.

- Es sind gerade so viele Mitarbeiter krank, sorry.

Aber mein absolutes Highlight ever:

Wäre der Geschädigte zum Unfallzeitpunkt nicht dort gewesen, wäre es nicht zum Unfall gekommen. Deshalb sehen wir bei unserem Versicherungsnehmer kein Verschulden und lehnen die Forderungen als unbegründet ab. (diese spezielle Stilblüte stammte übrigens vom Branchenprimus :D)

Im Hintergrund steht in der Regel die Kürzung von Forderungen. Das ist nicht immer unbegründet, aber oft ist es das eben doch.

Immerhin gab es eine Äußerung... :))

 

Im Ernst: nach zwei Monaten müssten mindestens zwei solcher "Stellungnahmen" beim Geschädigten bzw. beim RA sein...

 

Der Ablauf bei Kleinschäden müsste mittlerweile doch bei allen so automatisiert sein, dass das besser geht (selbstverständlich aber inkl. Kürzungsgutachten und entsprechendem "Regulierungsvorschlag")...

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