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Allgemeine Verkehrskontrolle, irgendwie war was komisch...

Themenstarteram 17. August 2006 um 8:22

... moin leute

gestern 19:45 hab ich (mal wieder) die kelle gesehen, dacht erst die lasern mich (tacho hatte knapp 65 im ort), aber nein es ging um was ganz profanes... standlicht, ähh begrenzungslicht, und nebler

(bitte keine kommentare zu der licht-schaltung)

jedenfalls wars in nem waldgebiet und da sollte man schon bei regen auch mal licht anhaben, meiner meinung nach.

der herr in grün wusst erstmal nicht welche § ich missachtet haben soll, hab die ihm dann genannt, und beim preis überlegte er auch und musste per funk fragen, da er mir die 10€ nicht abnehmen wollte. dann gabs noch ne belehrung das das STANDlicht nur im STAND an sein darf und dass die kombi aus STANDlicht und NSW nicht erlaubt sei in der STVO, da kam der § - scheisser in mir raus und der herr mit kelle wurde langsam etwas sauer...

gut, dann wollte er noch den sani-kasten unds warndreieck sehen, alles dabei (son mist, der bengel am steuer is ja gut ausgestattet, so jedenfalls sein gesichtsausdruck)

dann die übliche frage: "wollen sie vor ort bezahlen oder per brief?"

"natürlich möchte ich post haben, möcht mich jan och schriftlich dazu äußern."

"geben sie den verstoß zu?"

"nein, warum auch?" (im gedanken an die verwaltungsakte gedacht bei denen deswegen)

irgendwie wurde der immer mehr so zum "ich piss dich an" polizisten und suchte noch ne weile ob was am auto ned stimmt

aber irgendwie war bis auf nen paar gummis nichts zu finden im auto.

was haltet ihr von sowas? ich mein, wenn die lasern, dann sollen die das auch bitteschön tun und mich nicht wegen solchen peinlichkeiten aufhalten, auch wenn es deren job is an sich.

desweiteren frage an die polizisten hier im forum:

müsst ihr nicht eine warnweste anhaben wenn ihr in dämmerung aus nem busch raus-springt um wen die kelle zu zeigen?

und was mich noch mehr wunderte war das er die frage ob die NSW als alleiniges tagfahrlich erlaubt sind bejat hat...

 

und nein, ich bin soeiner der nie vor ort zahlt ;)

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42 Antworten

quattro-pit, ich sehe das genauso wie du. Allerdings kann man Y17DT-Eco in Falle einer Einstellung keinen Vorwurf machen, sondern nur dem Beamten. Ich denke das meintest du.

razor23, das Verwarngeld ist dazu da, dem Beschuldigten im Fall des Falles eine 'guenstigere' und unbuerokratischere Strafe angedeihen zu lassen.

Bist du damit aus irgendwelchen Gruenden nicht einverstanden, dann wird numal der schwergewichtige deutsche Beamtenapperat in Bewegung gesetzt. Das musst du als Verursacher nunmal (teilweise) mitbezahlen. Irgendjemand muss sich ja auch mit deinem Einspruch befassen.

Und vor Gericht ist es nunmal leider wie auf hoher See.

Zitat:

Original geschrieben von razor23

Finde ich so gesehen eigentlich einen Skandal. Kann doch nicht sein, dass jemand, der zu etwas Stellung nehmen möchte und nicht alles als gottgegeben und unanfechtbar schluckt, im Endeffekt soviel draufzahlt?

Wenn diese Kosten vom Steuerzahler getragen würden, wäre es wohl noch ungerechter.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Wenn diese Kosten vom Steuerzahler getragen würden, wäre es wohl noch ungerechter.

Wer die Musik bestellt, der zahlt.

25,60 für das einfache Verwaltungsverfahren kosten den Steuerzahler sowieso zuviel.

Ein Handwerker kostet in 30 Minuten mehr...

Also ums mal so zu sagen: Du hast der Polizei und der Bußgeldstelle so gut wie keine Arbeit gemacht!

Der Datenermittlungsbeleg, der wohl schon vor deinen Augen oder im Streifenwagen ausgefüllt wurde, geht so direkt zur Bußgeldstelle. Der Sachbearbeiter schickt dann in ca 2min nen Anhörbogen raus! Dann zahlst du oder äußerst dich... Einstellen wird das keiner in deinem Fall...

naja dann nimm dir halt einen Anwalt und Klag dageben mehr kansnt ja sowieso nicht tun.

Eine Klage dürfte sich im vorliegenden Fall wohl nicht wirklich rechnen.

Das wohl nicht, aber muß jeder selber wissen.

am 17. August 2006 um 22:06

Also diese Mode mit Nebellampen fahren ist schrecklich und nimmt ganz schön zu. Aber wahrscheinlich haben die meisten Fahrer naturgemäß eine erhebliche Sichtbeschränkung...

Meist sind sie auch noch so Scheiße eingestellt das man nur blendet damit.

Fahr auch in der Nacht im Waldgebiet oder bei bestimmten Strassen damit. Allerdings ist es dort wegen den sehr hochen Wildbestand. Wenn man da mal wirklich einer aufhalten sollte dann haben sie die wohl verirrt. Aber auf Bundesstrasse usw muß das nicht sein.

am 17. August 2006 um 22:16

Die Tatsache dass der Polizist das Gesetz nicht nennen kann (Inhalt nicht kennt …), nachdem er ihn bestraffen wird, wird von euch hoffentlich jetzt als Ironie pur verstanden. Nicht der Verfasser des Artikels ist frech oder unfreundlich, indem er die Rechtslage oder das was er dafür hält beschreibt und die Richtigkeit der Aussage des Polizisten bezweifelt. Der Polizist der ja schliesslich von Y17DT-Eco Geld will, soll sein Anspruch begründen.

Die plötzliche Aufforderung auf seine Ausführungen, Verbandskasten etc. zu zeigen ist Schikane. Solche Charaktere dürfen nicht mit besonderer Autorität eines Polizisten ausgestattet werden, sie haben bewiesen sich nicht beherrschen zu können. "Straffreaktionen" auf Äusserungen des Autofahrers disqualifizieren ihn auch moralisch und zivilisatorisch.

Dann ist zu sagen, dass es kein Argument sein kann, was es Steuerzahler kostet oder nicht.

Er hat das Recht die rechtlichen Belange geklärt zu haben, ist die "erhebliche" Sichtbehinderung nicht mit Sicht in Metern definiert, gilt hoffentlich ein rechtsstaatliches Prinzip und er wird entlastet und es wird nicht willkürlich gesagt "das lag da nicht vor - zahl mal". Wem es nicht passt, der darf seine Beschwerden an die Verfasser des Gesetzes richten.

p.s. Dass mich Leute die mit dieser Beleuchtung fahren, meistens nerven, ändert absolut nichts an vorangegangenen Ausführungen.

Zitat:

Original geschrieben von Opelowski

Die plötzliche Aufforderung auf seine Ausführungen, Verbandskasten etc. zu zeigen ist Schikane.

Kannst du das näher begründen? IMHO gehört diese Überprüfung zum Umfang einer allgemeinen Verkehrskontrolle.

Ist ja eine normale Aufforderung, viele verzichten halt auf so etwas und schaun nur den Schein und Führerschein an und nicht mehr.

Das sehe ich genauso. Richtige Schikanen sehen anders aus.

am 17. August 2006 um 22:41

KEIN Polizist kennt alle Paragraphen.

Muss er auch nicht.

Reicht, wenn er weiß was zu tun ist und notfalls den Paragraphen raussuchen kann.

Die AUssage:

"Nebelscheinwerfer sind verboten, weil nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Regen oder Schneefall!"

reicht doch völlig.

Wo ist euer Problem?

Oh! Die Polizei weiß etwas nicht!

Glückwunsch! Aber egal! Kostet trotzdem!

Gute Nacht wünsche ich!

Die haben eine Zeit lang bei uns in der Kreisstadt sogar vermehrt drauf geachtet das die NSW aus sein.

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