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Allgemeine Verkehrskontrolle, irgendwie war was komisch...

Themenstarteram 17. August 2006 um 8:22

... moin leute

gestern 19:45 hab ich (mal wieder) die kelle gesehen, dacht erst die lasern mich (tacho hatte knapp 65 im ort), aber nein es ging um was ganz profanes... standlicht, ähh begrenzungslicht, und nebler

(bitte keine kommentare zu der licht-schaltung)

jedenfalls wars in nem waldgebiet und da sollte man schon bei regen auch mal licht anhaben, meiner meinung nach.

der herr in grün wusst erstmal nicht welche § ich missachtet haben soll, hab die ihm dann genannt, und beim preis überlegte er auch und musste per funk fragen, da er mir die 10€ nicht abnehmen wollte. dann gabs noch ne belehrung das das STANDlicht nur im STAND an sein darf und dass die kombi aus STANDlicht und NSW nicht erlaubt sei in der STVO, da kam der § - scheisser in mir raus und der herr mit kelle wurde langsam etwas sauer...

gut, dann wollte er noch den sani-kasten unds warndreieck sehen, alles dabei (son mist, der bengel am steuer is ja gut ausgestattet, so jedenfalls sein gesichtsausdruck)

dann die übliche frage: "wollen sie vor ort bezahlen oder per brief?"

"natürlich möchte ich post haben, möcht mich jan och schriftlich dazu äußern."

"geben sie den verstoß zu?"

"nein, warum auch?" (im gedanken an die verwaltungsakte gedacht bei denen deswegen)

irgendwie wurde der immer mehr so zum "ich piss dich an" polizisten und suchte noch ne weile ob was am auto ned stimmt

aber irgendwie war bis auf nen paar gummis nichts zu finden im auto.

was haltet ihr von sowas? ich mein, wenn die lasern, dann sollen die das auch bitteschön tun und mich nicht wegen solchen peinlichkeiten aufhalten, auch wenn es deren job is an sich.

desweiteren frage an die polizisten hier im forum:

müsst ihr nicht eine warnweste anhaben wenn ihr in dämmerung aus nem busch raus-springt um wen die kelle zu zeigen?

und was mich noch mehr wunderte war das er die frage ob die NSW als alleiniges tagfahrlich erlaubt sind bejat hat...

 

und nein, ich bin soeiner der nie vor ort zahlt ;)

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42 Antworten
am 17. August 2006 um 8:31

Da kommts immer drauf an, an wen man gerät.

ICh bin wegen den Nebler (öhm, ja ichwar jung und die Kontrolllampe sitz wirklich bescheiden beim 206) bis jetzt rund 8 mal angehalten worden und hab nur 1 mal 10€ löhnen müssen. Einfach nich anmerken lassen wie sehrs dich ankotzt, dann kotzts ihn an, dass es dich nich ankotzt und er macht aus lauter Frust irgendwas lustiges.

(zB behaupten 14Zoll Alus wären illegal und sich mit der schönen Uniform in den vollen Dreck legen, um die KBA nummer zu suchen .(die übrigens außen neben der Radnabe steht, die Felgen sind ja original)

Einfach nich so eng sehen, schlussendlich macht er nur seinen Job.

Ich glaube dass diese Verzögerung, wo er funkt um den § rauszufinden nur macht, um zu testen ob du nervös wirst und vielleicht doch irgendwas zu verbergen hast.

MAch das n paar mal mit, dann kennen die dich in der Gegend und du hast Ruhe.

Murxer,

Btw viele Grüße an die Bundespolize Pirna/Dresden ;)

Wow, du bist ein Hengst.

a) Nebelscheinwerfer im Regen.

Die Dinger strahlen mit der Intensität eines Abblendlichtes nach UNTEN. Wenn da Pfützen sind, und das kommt bei Regen durchaus mal vor, dann blendest du deinen Vordermann. In sofern ist eine "Bestrafung" - zumal von lächerlichen 10 Euro - schon gerechtfertigt. Ansosnten finde ich den Gedanken, wenigstens überhaupt Licht anzumachen schon ok.

b) Dein Verhalten gegenüber der Polizei

Wenn ich das so lese, warst du wohl etwas überheblich. Und da hätte ich als Polizist auch keine Lust drauf.

Ich versteh's nicht - die Jungs machen auch nur ihren Job. Und die meisten wollen nicht mal was böses. Cool und freundlich bleiben, dann haste auch keinen Stress.

Wenn einer wirklich als arroganter Sherrif auftritt, klar... aber so wie es aussieht, warst du der erste, der sich angepisst gefühlt hat ;)

Naja, bin ja kein Polizist - würd's auch nicht machen wollen.

Gruß

Ralle

Themenstarteram 17. August 2006 um 8:46

naja, nervös war ich ned, ich wusst nur ned ob der sani kasten abgelaufen war, aber das wollte nur flüchtig sehen :D

ansonsten waren die doch sehr verwudnert das ich die § und den $ kenn ;)

na was solls, so schnell fahr ich in der gegend ned wieder lang

hab in den 6 monaten begrenzungslicht und nebler gesamt rund 10 kontrollen gehabt und bis dato nur einen der mal nen bissel was zu tun haben wollte... naja viel spass beim bericht schreiben und brief schicken

wie teuer wird dem das wohl kommen? ich mein, ich zahl 10€ und die haben nen verwaltungsaufwand von x euro, wenn die das ned einstellen sollten ;)

Zitat:

Original geschrieben von rallediebuerste

Wow, du bist ein Hengst.

a) Nebelscheinwerfer im Regen.

Die Dinger strahlen mit der Intensität eines Abblendlichtes nach UNTEN. Wenn da Pfützen sind, und das kommt bei Regen durchaus mal vor, dann blendest du deinen Vordermann. In sofern ist eine "Bestrafung" - zumal von lächerlichen 10 Euro - schon gerechtfertigt.

Hallo

Wikipedia schreibt:

Zitat:

Nebelscheinwerfer dürfen in Deutschland bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schneefall benutzt werden. Sie dürfen nur zusammen mit dem Stand- und/oder dem Abblendlicht leuchten. Eine Benutzung dieser Scheinwerfer, ohne dass eine erhebliche Sichtbehinderung durch Witterung vorliegt, ist nach §17 Absatz 3 Satz 2 StVO verboten.

Nun ist ja noch die Frage wann eine erhebliche Sichtbehinderung vorliegt.

Aber grundsätzlich kann man die schon anmachen....bei Regen Nebel Schnee.

Ich würde das nicht bezahlen....es sei denn es war strahlender Sonnenschein.

Ich habe auch schon mal mitten auf der Autobahn mit einen Polizei-Azubi diskutiert, der mir erzählen wollte, dass ich die NSW nur bei Sicht unter 50m einschalten darf.

Vielleicht war das in der Schule noch nicht dran gewesen.

gruß.

Axl.

Themenstarteram 17. August 2006 um 9:19

Zitat:

Original geschrieben von axl0815

 

Hallo

Wikipedia schreibt:

 

Nun ist ja noch die Frage wann eine erhebliche Sichtbehinderung vorliegt.

Aber grundsätzlich kann man die schon anmachen....bei Regen Nebel Schnee.

Ich würde das nicht bezahlen....es sei denn es war strahlender Sonnenschein.

Ich habe auch schon mal mitten auf der Autobahn mit einen Polizei-Azubi diskutiert, der mir erzählen wollte, dass ich die NSW nur bei Sicht unter 50m einschalten darf.

Vielleicht war das in der Schule noch nicht dran gewesen.

gruß.

Axl.

daher möcht mich mich auch schriftlich dazu äußern dann

die sicht war wirklich ziemlich bescheiden und man war froh wenn die meisten licht anhatten

Zitat:

wie teuer wird dem das wohl kommen? ich mein, ich zahl 10€ und die haben nen verwaltungsaufwand von x euro, wenn die das ned einstellen sollten

Und wer zahlt das am Ende? :D

"Wow, dem Staat hab ich's mal wieder gezeigt" - wenn jeder der 80mio Deutschen so denkt und dem Staat 100 Euro Mehraufwand schafft, was wird dann wohl passieren? ;)

Im Übrigen wird hier wieder nicht konsequent gedacht: Auch wenn es nicht in der StVO steht, wäre es doch ne nette Sache, wenn man mal weit genug mitdenkt und bei nasser / reflektierender Fahrbahn die NSW auslässt... egal, was wikipedia sagt.

Nur weils nicht bestraft wird isses ja nicht richtig.

Gruß

Ralle

Du verstehst das nicht, NSW sehen einfach cooler aus :rolleyes:

Nach allgemeiner Rechtsprechung dürfen die bei einer Sichtweite unter 150m eingeschaltet werden. Hört die Sichtbehinderung auf müssen die NSW unverzüglich ausgeschaltet werden. Macht ansonsten die 10€.

Und den Polizisten kann ich schon gut verstehen, der holt dich bei einem ganz offensichtlichen Verstoss raus ... Als §ensch... wusstest du doch ganz genau was du falsch gemacht hast. Und dann danke dafür dass die Allgmeinheit wieder einen sinnlosen Verwaltungsakt mehr bezahlen darf :(

Ich hätte dir wahrscheinlich erstmal wegen dringedem Verdacht oder sonstwas die Karre zerlegt :D :D

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von rallediebuerste

egal, was wikipedia sagt.

Nur weils nicht bestraft wird isses ja nicht richtig.

Gruß

Ralle

Aber es gibt doch nicht umsonst NSWs. Sie sind ja ein Sicherheitsgewinn. Und wären die Beeinträchtigungen so stark gäbe es andere Regeln.

Nette Sache?

Bahnfahren wäre auch ne nette Sache. :-) Sorry.

Gruß.

Axl

Die Regel sagt aber ERHEBLICHE Sichtbehinderung. ;)

Gruß Meik

am 17. August 2006 um 14:19

Die wäre bereits gegeben bei nasser Fahrbahn und entsprechender Gischt auf der Autobahn z.B.

Aber wohl kaum bei Nieselregen allein auf ner Landstrasse.

Laut Erläuterungen zu dem § 17 StVO muß eine solche Behinderung die Sicht auf ca. 80 Meter einschränken.

Grüße!

am 17. August 2006 um 17:15

Bei Kontrollen hab ich bisher wirklich nur nette und kompetente Polizisten gehabt (die andere Sorte kenne ich von anderen Gelegenheiten). Alle Kontrollen mit mir haben bisher in der Dunkelheit stattgefunden und beim Audi hatte ich früher immer die Nebelscheinwerfer bei „leichter“ Sichtbehinderung mit an. Ich weis nicht, ob das auch immer aufgefallen ist, aber mich hat echt dabei noch nie ein Polizist darauf angesprochen. Anderseits bin ich mit einem Astra mal vor ca. 13 Jahren hinter einem Polizeiwagen hergefahren … die machten mich durch die Einschaltung ihrer Nebelschlussleuchte darauf aufmerksam, dass ich noch meine Nebelscheinwerfer an hatte, obwohl der Regen seit 5 Minuten vorbei war. Ich verstand ihren Hinweis, machte die Dinger aus und gut war. Bei manchen Fahrzeugen blenden die Nebler stark, bei anderen leuchten sie nur die Straße seitlich besser aus … das scheinen wohl einige Kontrolleure so zu sehen. Andererseits ist ein Polizist auch ein Mensch, und wenn er sich zu Recht oder Unrecht angemacht fühlt, hängt es von seiner eigenen Beherrschung und/oder Erfahrung ab, ob er dann noch mal extra „stichelt“ oder die Situation zu „beruhigen“ versucht.

Eine sich bei uns befindliche Fahrschule fährt immer (seit 15 Jahren beobachte ich das) mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern rum … am Tag Nebler mit Standlicht und in der Dunkelheit Nebler mit Abblendlicht (vielleicht sind es aber auch nur etwas nach oben scheinende TFL´s) Die Polizei jedenfalls scheint sich bei der Fahrschule nicht daran zu stören … was dann wohl doch für TFL spricht (aber gibt es die TFL eigentlich schon seit 15 Jahren?)

Zitat:

"natürlich möchte ich post haben, möcht mich jan och schriftlich dazu äußern."

"geben sie den verstoß zu?"

"nein, warum auch?" (im gedanken an die verwaltungsakte gedacht bei denen deswegen)

Wenn du das Verwandgeld von 10 Euro abgelehnt hast und den Verstoss nicht zugeben hast, dann bekommst du als naechstes wahrscheinlich einen Bussgeldbescheid. Kosten 10 Euro (der Verstoss) + 25,60 Auslagen etc.

Wenn deinem Einspruch dagegen stattgegeben wird, dann kann dir das natuerlich egal sein.

Ansonsten bist du der Dumme und hast 35,60 Euro statt 10 Euro an der Backe,

am 17. August 2006 um 17:33

Zitat:

Original geschrieben von aev9Paengi

Wenn deinem Einspruch dagegen stattgegeben wird, dann kann dir das natuerlich egal sein.

Dann würden Steuergelder verschwendet ... wenn dies dem Polizisten vorher aus Erfahrung bekannt sein sollte, dass die Sache sicher keinen Erfolg hätte, trüge er (der Polizist) m E wissentlich zur Verschwendung bei.

am 17. August 2006 um 19:17

Zitat:

Original geschrieben von aev9Paengi

Wenn deinem Einspruch dagegen stattgegeben wird, dann kann dir das natuerlich egal sein.

Ansonsten bist du der Dumme und hast 35,60 Euro statt 10 Euro an der Backe,

Finde ich so gesehen eigentlich einen Skandal. Kann doch nicht sein, dass jemand, der zu etwas Stellung nehmen möchte und nicht alles als gottgegeben und unanfechtbar schluckt, im Endeffekt soviel draufzahlt?

Verwaltungskosten hin oder her... Aber ist ja leider immer so, wer vor Gericht zieht hat immer das Risiko, mehr zu zahlen, als er gewinnen kann.

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