Allgemeine Verkehrskontrolle - HU-Bericht gefordert ?? deshalb Strafe bekommen
Hallo,
ich wurde vor einigen Tagen im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle durch die Polizei angehalten.
War alles soweit in Ordnung, doch einer der Beamten wollte mein HU-Bericht sehen????
Hatte ich natürlich in meinem Ordner zuhause, fahre über 10 Jahre Auto und mir wurde so eine Frage, ob ich den Bericht dabei habe, NIE gestellt??
Jetzt kam der Brief von der Stadt, soll 15 Euro dafür zahlen?
Ist das rechtens? Wäre mir persönlich neu?
Einspruch einlegen?
Hat jemand damit Erfahrung?
Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 6. November 2018 um 10:12:08 Uhr:
Um allem aus dem Weg zu gehen kann man sich den HU- und AU-Bericht doch kopieren und eine Kopie der Fahrzeugzulassung beifügen.
Du kannst auch noch eine Kopie deiner Geburtsurkunde und deines Impfbuches beilegen wenn dich das ruhiger schlafen laesst.. 😉
95 Antworten
Zitat:
@AndyW211320 schrieb am 7. November 2018 um 10:25:14 Uhr:
Umsonst wird der wohl nicht nach dem Papier gefragt haben.
sag ich doch! Der TE soll mal nicht so ne große Welle machen..
wird alles schon seine Gründe gehabt haben.
Zitat:
@audijazzer schrieb am 7. November 2018 um 10:24:55 Uhr:
Zitat:
@dreiliterSMG schrieb am 6. November 2018 um 21:34:06 Uhr:
@gummikuh72Schwachsinn!
Ich würde die nächsten Tage Post bekommen, der HU-Bericht müsse immer mitgeführt werden, äußerte einer der Beamten.Ich habe keine Aufforderung zum vorlegen eines Berichts erteilt bekommen, das Ganze ist gerade mal paar Tage her.
halte ich für Schwachsinn!
Seit 37 Jahren hat das noch kein "Grüner" von mir sehen wollen.Außerdem: wetten, dass du uns nur die Hälfte der Geschichte erzählt hast?
Irgendwelche Auffälligkeiten am Fahrzeug? TÜV ok?Die Rennleitung wird 'n Grund gehabt haben, weshalb die nach dem HU-Bericht fragt.
Wette verloren, was sind das für Vermutungen eigentlich?
Wagen ist in einem sehr guten Zustand, Tüv seit Anfang des Jahres.
Die haben einfach nach allem geguckt in Ruhe, dann kam die Frage, ob es Mängel beim Tüv gab, da die nichts gefunden hatten.
Habe ich verneint, er wollte dann den Bericht sehen, so kam er darauf.
Im Fahrzeugschein ist der Wagen auch etwas runtergelegt, mit Eintragung usw.
Davon war aber nie die Rede.
Kein Vorzeigen, kein nix, nur das Mitführen wollte er bestrafen.
Du darfst aber nicht erwarten, dass die Damen und Herren der Rennleitung alle Vorschriften im Kopf haben, dazu sind es einfach zu viele, die sich dann noch ständig ändern.
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Zitat:
@PeterBH schrieb am 7. November 2018 um 11:06:31 Uhr:
Du darfst aber nicht erwarten, dass die Damen und Herren der Rennleitung alle Vorschriften im Kopf haben, dazu sind es einfach zu viele, die sich dann noch ständig ändern.
Ja, aber dann gilt "im Zweifelsfall Fresse halten" und nicht "sicheres Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit", da wäre ich auch angepisst und würde keinesfalls irgendwas zahlen (auch wenn es nur 15,-) sind.
Gruß Metalhead
Zitat:
@dreiliterSMG schrieb am 7. November 2018 um 11:01:55 Uhr:
Wette verloren, was sind das für Vermutungen eigentlich?
weil mir das seit 37 Jahren und dutzenden Kontrollen noch nicht passiert ist...
warum winken die Grünen gerade dich raus und machen so ne riesen Aktion ("nach allem geguckt"😉??
Ohne Grund tun die sich so einen Aufwand nicht an!
Zitat:
@dreiliterSMG schrieb am 07. Nov. 2018 um 11:1:55 Uhr:
Die haben einfach nach allem geguckt in Ruhe, dann kam die Frage, ob es Mängel beim Tüv gab, da die nichts gefunden hatten.
Habe ich verneint, er wollte dann den Bericht sehen, so kam er darauf.
In der Tat eine sehr ungewöhnliche Vorgehensweise.
Ob das jetzt Dummheit/Unwissenheit der Beamten oder eine gewisse Menschenkenntnis aufgrund Erfahrung ist? - Spekulatius
Dass die blauen Männlein und Weiblein in letzter Zeit sehr gerne den großen Zampano raushängen lassen, ist mir leider auch schon aufgefallen.
- Streifenwagenfrau will in BAB Baustelle auffahren, ist aber keine Lücke. Ich im Transporter darf nicht nach links und hätte eine Vollbremsung hinlegen müssen, wenn ich den nötigen Abstand hätte schaffen wollen -> rausgewunken, alles kontrolliert, Verfahren wegen zu geringen Abstands angedroht, bislang aber nix passiert
- erlaubt am Straßenrand geparkt, keine unzulässige Behinderung, gefällt zwei blauen Frauen nicht, ich solle wegfahren. Mache ich, aber vorher sicherheitshalber noch ein Foto -> Strafverfahren wegen §30 KUG, siehe Anhang
- allgemeine Verkehrskontrolle mit fast neuem Wohnmobil, keine Ahnung warum gerade ich. Ganzes Programm: Papiere, Verbandskasten, Warndreieck, Rettungsweste, Ablaufdatum. Warndreieck musste ich auspacken und zusammenbauen, Verdacht auf leere Verpackung. Beim Einpacken fälltmir der ganze Inhalt des Verbandskasten in den Fußraum. Aufräumen dauert dem Blauen zu lange: Verfahren wegen 'Belästigung der Allgemeinheit' vulgo 'Grober Unfug'.´Seit über zwei Monaten nichts mehr von gehört, fanden die aber bestimmt lustig.
Da kann man zum Reichsbürger werden. Meinen die, dass die das Vertrauen in den Rechtsstaat so fördern?
Zitat:
@Koi-Karpfen schrieb am 7. November 2018 um 12:31:09 Uhr:
Dass die blauen Männlein und Weiblein in letzter Zeit sehr gerne den großen Zampano raushängen lassen, ist mir leider auch schon aufgefallen.
...
mir nicht - und die Jahre davor auch nicht.
Liegt vielleicht im Auge des Betrachters.😉
Zitat:
@Koi-Karpfen schrieb am 7. November 2018 um 12:31:09 Uhr:
- erlaubt am Straßenrand geparkt, keine unzulässige Behinderung, gefällt zwei blauen Frauen nicht, ich solle wegfahren. Mache ich, aber vorher sicherheitshalber noch ein Foto -> Strafverfahren wegen §30 KUG, siehe Anhang
Naja, wenn die Politessen auf dem Bild zu sehen sind, dürfte das absolut dem geltenden Recht entsprechen, dass sie sich dagegen wehren. Du hättest nur die Parksituation ablichten dürfen.Ohne Politessen.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 7. November 2018 um 11:06:31 Uhr:
Du darfst aber nicht erwarten, dass die Damen und Herren der Rennleitung alle Vorschriften im Kopf haben, dazu sind es einfach zu viele, die sich dann noch ständig ändern.
Ich wurde vor einiger Zeit einmal in einer Verkehrskontrolle gefragt, wo ich her käme und wo ich hin möchte. Ich habe das beantwortet, da das für mich kein Geheimnis war. Dennoch hatte ich Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Frage. Meine telefonische Rückfrage bei der Polizei am nächsten Tag hat das bestätigt, die Frage ist nicht zulässig...
Zitat:
@Koi-Karpfen schrieb am 7. November 2018 um 12:31:09 Uhr:
Mache ich, aber vorher sicherheitshalber noch ein Foto -> Strafverfahren wegen §30 KUG, siehe Anhang
😁😁😁
Wen oder was hast du denn Fotografiert? Das Auto? Kunst Urheber Gesetz beim Transporter Fotografieren?
😁😁😁
Wessen hast du sie denn falsch verdächtigt? Dazu müsstest du ja eine Anzeige erstattet haben? Hast du das?
Gruß Metalhead
Zitat:
@Rainy01 schrieb am 7. November 2018 um 13:37:30 Uhr:
Ich wurde vor einiger Zeit einmal in einer Verkehrskontrolle gefragt, wo ich her käme und wo ich hin möchte.
Wenn du sagst "von der Arbeit" und "Heim" zählt das auch, die wollen doch nur wissen ob du das überlegen anfängst weil du 'ne Leiche im Kofferraum hast.
Zitat:
Meine telefonische Rückfrage bei der Polizei am nächsten Tag hat das bestätigt, die Frage ist nicht zulässig...
Warum nicht?
Gruß Metalhead
Eingriff ins Persönlichkeitsrecht. Geht die einen Sch....Dreck an woher man kommt und wo man hin will.
Wo kommen Sie her?: Von der Bank die ich gerade ausgeraubt habe.
Wo wollen Sie hin?: Zu der nächsten Bank die ausgeraubt werden will.
😁