Allgemeine Verkehrskontrolle - HU-Bericht gefordert ?? deshalb Strafe bekommen

Hallo,

ich wurde vor einigen Tagen im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle durch die Polizei angehalten.

War alles soweit in Ordnung, doch einer der Beamten wollte mein HU-Bericht sehen????

Hatte ich natürlich in meinem Ordner zuhause, fahre über 10 Jahre Auto und mir wurde so eine Frage, ob ich den Bericht dabei habe, NIE gestellt??

Jetzt kam der Brief von der Stadt, soll 15 Euro dafür zahlen?

Ist das rechtens? Wäre mir persönlich neu?
Einspruch einlegen?
Hat jemand damit Erfahrung?

Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 6. November 2018 um 10:12:08 Uhr:


Um allem aus dem Weg zu gehen kann man sich den HU- und AU-Bericht doch kopieren und eine Kopie der Fahrzeugzulassung beifügen.

Du kannst auch noch eine Kopie deiner Geburtsurkunde und deines Impfbuches beilegen wenn dich das ruhiger schlafen laesst.. 😉

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"Der Halter hat den Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung und das Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten Sicherheitsprüfung aufzubewahren"

Ja aufbewahren zu hause....

Die Thematik hat sich ohnehin ziemlich relativiert, weil sowohl die Zulassungsstellen als auch die Polizei inzwischen die HU-Fälligkeit aus dem zentralen Fahrzeugregister abrufen können...

(und dort sollte jede HU nach spätestens einer Woche erscheinen)

Sollte,
klappt aber noch nicht flächendeckend, weshalb man auch gespannt sein darf,wie die Umsetzung der 3.Stufe i-Kfz ausgeführt werden soll, denn ohne übermittelte HU, wird das wohl schwierig.

Gabs einen Grund , warum der 1 Jahr alte Thread wieder erweckt wurde ?

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