Allgemeine Frage zu LED Rückleuchten und Halogen Blinker
Hallo Leute,
ich habe eine eher allgemeine Frage zu den LED Rückleuchten in der VAG.
Ich weiß, das ist jetzt nörgeln auf hohen Niveau...
Bei meinen Touran Highline R-Line ist eigentlich alles in LED Technik. Außer die Beleuchtung im Handschuhfach und die Blinker hinten.
Die Beleuchtung im Handschuhfach habe ich gleich auf LED getauscht. Ist auch gleich viel heller...
Viel mehr geht es mir um die Blinker hinten. Die LED Rückleuchten bestehen vollständig aus LEDs (sogar Rückfahrlicht, Nebelschlussleuchte). Ich frage mich jedoch, warum gerade der Blinker in Halogentechnik bleibt?
Das ist doch total unlogisch, wenn eh schon alles andere in der Leuchte in LED Technik ist.
Kennt wer zufällig den Grund warum VW hier nicht gleich einen LED Blinker einsetzt? Muss ja nicht gerade einen LED-Pipe sein oder dynamisch blinken - nur so wie beim neuen Golf Variant oder Passat ohne High Leuchten. Einfach statt der Birne einen LED Streifen rein.
Vielleicht könnt ihr mich aufklären warum das ist. Beim Sharan und beim Seat Alhambra ist es mir auch aufgefallen. Scheint wohl bei VW beliebt zu sein, den Blinker nicht in LED zu machen.
lg
Markus
Beste Antwort im Thema
Kann man alles sehen, wie man möchte. Dass die LED-Blinker nicht zugelassen sind, hat wohl weniger damit zu tun, dass davon eine wirkliche Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer ausgeht, sondern einzig und allein, dass sie eben NICHT getestet wurden und dadurch kein Beweis im Raum steht, dass sie eben ungefährlich sind.
Daher ist es auch voll verständlich, dass ein Chinahersteller irgendwelcher LED Leuchtmittel aus gutem Grund und wohl finanziellen kein gutachten dafür erstellen lassen wird. MAn selbst kann natürlich probieren beim Tüv für Fahrzeuglichtechnik eine Prüfung mit LED Blinker zu beantragen, aber selbst die Prüfung kostet Unsummen im Verhältnis zum "Mehrwert".
Hier mal ein "kurzer" Auszug:
Sehr geehrter Herr XXXXX,vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.
Gerne antworten wir Ihnen:
Lichttechnische Einrichtungen (also Scheinwerfer, Leuchten, Glühlampen, ...) sind gemäß §22a StVZO bauartgenehmigungspflichtig.
Solange sie genehmigte Teile verwenden (erkennbar am Genehmigungszeichen auf dem Bauteil, in der Regel "E" oder "e" im Kreis bzw. Rechteck oder Wellenlinie mit folgender Genehmigungsnummer) ist dies zulässig. Anbaumaße und -Vorschriften müssen dabei beachtet werden.
Für die einzelnen LTE sind je nach Aufgabe und Verwendung bestimmte Farben definiert. Dieses ist für Fahrtrichtungsanzeiger generell die Farbe "gelb". Abweichungen von den Farben sind nicht zulässig, da dadurch bestimmte Signalbilder oder Signalwirkungen beeinträchtigt würden.
Eintragungen oder Abnahmen für nicht genehmigte bzw. nicht genehmigungs- fähige Teile sind nicht möglich.
Diese können auch nicht im Einzelverfahren durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) geprüft werden.
Eine Modifikation von genehmigten Teilen (nachträgliches Einfärben usw.) ist nicht zulässig. Eine Prüfung lichttechnischer Einrichtungen ist nur durch eine akkreditierte Prüfstelle oder ein Prüflabor für Lichttechnik möglich.
Dieses sind in Deutschland hauptsächlich:
LTIK Lichttechnisches Institut der
Universität Karlsruhe Prüfstelle für Lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeugen
Kaiserstraße 12
76128 Karlsruhe
Tel.: (07 21) 6 08 25 51
Fax: (07 21) 66 19 01
TÜV Fahrzeug-Lichttechnik GmbH
Unternehmensgruppe TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg Rhinstraße 46
12681 Berlin
Tel.: (0 30) 64 19 72 32
Fax: (0 30) 64 19 72 33
Internet: http://www.TUV.com
Die Kosten von einigen Hundert Euro für derartige Prüfungen, lohnen sich allerdings nur, wenn Sie vor haben diese Bauteile dann später zu vertreiben.
Bei Importfahrzeugen verhält sich dieses etwas anders, da hier unter Umständen Erleichterungen oder Ausnahmen in Anspruch genommen werden könnten.
Dabei kann während der Betriebserlaubnisbegutachtung eine "IN-ETWA- WIRKUNG" nach dem §22a StVZO bescheinigt werden. Dieses geht aber nur für serienmäßig im Ausland gefertigte Fahrzeuge die mit dieser Ausrüstung reihenweise gefertigt werden und im Einzelfall eingeführt werden. Dieses ist für EG-typgenehmigte Fahrzeuge, Fahrzeuge mit nationaler ABE und Fahrzeuge, die über einen Generalimporteur eingeführt werden sowie für Zubehör- bzw. Austauschleuchten, nicht möglich.
Die Anbauvorschriften / Maße und eine gute Übersicht über den Anbau von Lichttechnischen Einrichtungen im allgemeinen finden Sie in der Broschüre "Lichttechnik", die Sie über folgenden Link runterladen können: http://www.dekra.de/.../show.php3?...
bzw. http://www.dekra.de/.../AKE_Licht4303533ce5ecb.pdf
Für Rückfragen stehen wir Ihnen per Email unter pruefwesen [AT] dekra.com gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme
Auch wenn jedem klar sein sollte, dass keine wirkliche Gefährdung von ein paar kleinen Blinkern ausgehen wird, ist trotzdem im Falle eines Unfalls, die Möglichkeit vorhanden, dass bei der Überprüfung die Blinker gefunden werden und die allg. Betriebserlaubnis fürs Fahrzeug erlischt. Und was das dann versicherungstechnisch bedeutet, darf sich jeder selbst ausmalen.
Ich kann da echt beide Lager verstehen und für grundlegend verkehrsgefährdend halte ich das auch nicht, aber die Nachteile sind deutliche größer als das schönere Blinken. Und wir reden hier nicht von ner Chipoptimierung und dahingehender "Steuerhinterziehung", sondern vom Ändern von der Lichtanlage, was im Ernstfall dann schnell Auslegungssache wird. Da reichts dann schon, wenn der Unfallgegner nur behauptet, dass ihn die Blinker geblendet haben. Den Gegenbeweis wird man nicht erbringen können.
306 Antworten
Zitat:
@Luckyboy77 schrieb am 14. Feb. 2018 um 09:19:01 Uhr:
jeder kann tun und lassen was er möchte, solange er keine anderen Verkehrsteilnehmer damit belästigt oder gefährdet.
Genau. Und vergiss es nicht wenn du nächstes mal wieder schreibst "DIE HABEN KEINE ZULASSUNG " 😉
@vovikr Haben sie auch nicht, es gibt keinerlei LED-Leuchtmittel für die Rückleuchten vom Touran mit Zulassung, ich lasse mich gerne belehren, schick mir doch mal nen Link!
Zitat:
Ich bekomme hier aber langsam Angst, wann mir ein Forenmitglied die Gesetzeshand auf den Hals hetzt. Mensch, wird sind doch alle über 18 Jahre alt und müssen für unser tun gerade stehen. Da kann sich auch keiner mit Unwissenheit herausreden. Aber hier immer wieder den Finger zu heben...........es reicht nun.
Genau das werden aber die meisten tun, versuchen sich mit Unwissenheit rauszureden. Und für seine Taten gerade stehen, ist leider auch schon lange nicht mehr an der Tagesordnung.
Ansonsten ist mir das auch egal, wer sich was an sein Auto schraubt. Stolz muss man auf seine nicht zugelassenen An- bzw Einbauten jedenfalls nicht sein. Schließlich sind wir alle über 18 Jahre alt.
Gruß Bodo
Wir reden hier immer noch über Blinker 😉 Zulassung oder nicht. Damit wird keiner Behindert oder gestört. Macht hier mal nicht so ein Faß auf wegen den blöden LED Blinkern. Ich denke jeder der Sie verbaut hat, kennt die StVO...aber ein schlechtes Gewissen lass ich mir deswegen nicht einreden 😁
Ich hab ehrlich gesagt noch nie von jemandem gehört der von einem Blinker geblendet wurde 😁
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@Benjamin-Selig Sie sind nicht zugelassen, was ihr daraus macht ist letztendlich egal. Wie gesagt, nachts um 2 über ne rote Ampel zu fahren gefährdet auch niemanden, ist trotzdem nicht erlaubt.
Findet ihr es nicht langsam ein wenig kleinkariert???
@Zangaro Nein, und das zeigt auch die Praxis welchen Mist manche in ihre Fahrzeuge einbauen...
Zitat:
@Luckyboy77 schrieb am 14. Februar 2018 um 10:02:12 Uhr:
@Zangaro Nein, und das zeigt auch die Praxis welchen Mist manche in ihre Fahrzeuge einbauen...
stört es dich?
Also mich stören schlechte Lichter definitiv. Ob die eine Zulassung haben und passend eingebaut sind, oder nicht, weiß ich nicht. Klar ist, wenn jmd. nicht zugelassene Sachen auslässt, geht er ein geringeres Risiko ein, auch evtl. andere zu stören.
@Zangaro Ja, mich stört das, vor allem die erwähnte nachgerüstete LED-Kennzeichenbeleuchtung und nachgerüstetes LED-TFL, und zwar wenn es blendet, andernfalls ist mir das egal. Ist nun aber offtopic...;-)
Zitat:
@Luckyboy77 schrieb am 14. Februar 2018 um 10:11:43 Uhr:
@Zangaro Ja, mich stört das, vor allem die erwähnte nachgerüstete LED-Kennzeichenbeleuchtung und nachgerüstetes LED-TFL, und zwar wenn es blendet, andernfalls ist mir das egal. Ist nun aber offtopic...;-)
Ja kommt, belassen wir es dabei. :-) Mich persönlich stört es nicht. Da gibt es bzgl. der fahrerischen Fähigkeiten unzähliger Menschen viel schlimmere Dinge... *Off* :-P
@Zangaro Da hast du recht...! ;-)
Genau. Mehr gefährden jenige die an Autobahn mit 130 linke Spur ständig besetzen und ohne (zugelassenen oder nicht) Blinker Spuren wechseln und abbigen.
@vovikr Viel schlimmer sind die, welche auffahren, null Abstand halten, Lichthupe geben, und denken sie sind der Chef...nun ist aber gut mit offtopic...
Wenn man keine Argumente mehr hat, wirft man etwas vermeintlich schlimmeres hinein. Merkt aber auch nicht, dass man die Sachen nicht gegeneinander aufwiegen kann.