Allgemeine Frage zu LED Rückleuchten und Halogen Blinker
Hallo Leute,
ich habe eine eher allgemeine Frage zu den LED Rückleuchten in der VAG.
Ich weiß, das ist jetzt nörgeln auf hohen Niveau...
Bei meinen Touran Highline R-Line ist eigentlich alles in LED Technik. Außer die Beleuchtung im Handschuhfach und die Blinker hinten.
Die Beleuchtung im Handschuhfach habe ich gleich auf LED getauscht. Ist auch gleich viel heller...
Viel mehr geht es mir um die Blinker hinten. Die LED Rückleuchten bestehen vollständig aus LEDs (sogar Rückfahrlicht, Nebelschlussleuchte). Ich frage mich jedoch, warum gerade der Blinker in Halogentechnik bleibt?
Das ist doch total unlogisch, wenn eh schon alles andere in der Leuchte in LED Technik ist.
Kennt wer zufällig den Grund warum VW hier nicht gleich einen LED Blinker einsetzt? Muss ja nicht gerade einen LED-Pipe sein oder dynamisch blinken - nur so wie beim neuen Golf Variant oder Passat ohne High Leuchten. Einfach statt der Birne einen LED Streifen rein.
Vielleicht könnt ihr mich aufklären warum das ist. Beim Sharan und beim Seat Alhambra ist es mir auch aufgefallen. Scheint wohl bei VW beliebt zu sein, den Blinker nicht in LED zu machen.
lg
Markus
Beste Antwort im Thema
Kann man alles sehen, wie man möchte. Dass die LED-Blinker nicht zugelassen sind, hat wohl weniger damit zu tun, dass davon eine wirkliche Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer ausgeht, sondern einzig und allein, dass sie eben NICHT getestet wurden und dadurch kein Beweis im Raum steht, dass sie eben ungefährlich sind.
Daher ist es auch voll verständlich, dass ein Chinahersteller irgendwelcher LED Leuchtmittel aus gutem Grund und wohl finanziellen kein gutachten dafür erstellen lassen wird. MAn selbst kann natürlich probieren beim Tüv für Fahrzeuglichtechnik eine Prüfung mit LED Blinker zu beantragen, aber selbst die Prüfung kostet Unsummen im Verhältnis zum "Mehrwert".
Hier mal ein "kurzer" Auszug:
Sehr geehrter Herr XXXXX,vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.
Gerne antworten wir Ihnen:
Lichttechnische Einrichtungen (also Scheinwerfer, Leuchten, Glühlampen, ...) sind gemäß §22a StVZO bauartgenehmigungspflichtig.
Solange sie genehmigte Teile verwenden (erkennbar am Genehmigungszeichen auf dem Bauteil, in der Regel "E" oder "e" im Kreis bzw. Rechteck oder Wellenlinie mit folgender Genehmigungsnummer) ist dies zulässig. Anbaumaße und -Vorschriften müssen dabei beachtet werden.
Für die einzelnen LTE sind je nach Aufgabe und Verwendung bestimmte Farben definiert. Dieses ist für Fahrtrichtungsanzeiger generell die Farbe "gelb". Abweichungen von den Farben sind nicht zulässig, da dadurch bestimmte Signalbilder oder Signalwirkungen beeinträchtigt würden.
Eintragungen oder Abnahmen für nicht genehmigte bzw. nicht genehmigungs- fähige Teile sind nicht möglich.
Diese können auch nicht im Einzelverfahren durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) geprüft werden.
Eine Modifikation von genehmigten Teilen (nachträgliches Einfärben usw.) ist nicht zulässig. Eine Prüfung lichttechnischer Einrichtungen ist nur durch eine akkreditierte Prüfstelle oder ein Prüflabor für Lichttechnik möglich.
Dieses sind in Deutschland hauptsächlich:
LTIK Lichttechnisches Institut der
Universität Karlsruhe Prüfstelle für Lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeugen
Kaiserstraße 12
76128 Karlsruhe
Tel.: (07 21) 6 08 25 51
Fax: (07 21) 66 19 01
TÜV Fahrzeug-Lichttechnik GmbH
Unternehmensgruppe TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg Rhinstraße 46
12681 Berlin
Tel.: (0 30) 64 19 72 32
Fax: (0 30) 64 19 72 33
Internet: http://www.TUV.com
Die Kosten von einigen Hundert Euro für derartige Prüfungen, lohnen sich allerdings nur, wenn Sie vor haben diese Bauteile dann später zu vertreiben.
Bei Importfahrzeugen verhält sich dieses etwas anders, da hier unter Umständen Erleichterungen oder Ausnahmen in Anspruch genommen werden könnten.
Dabei kann während der Betriebserlaubnisbegutachtung eine "IN-ETWA- WIRKUNG" nach dem §22a StVZO bescheinigt werden. Dieses geht aber nur für serienmäßig im Ausland gefertigte Fahrzeuge die mit dieser Ausrüstung reihenweise gefertigt werden und im Einzelfall eingeführt werden. Dieses ist für EG-typgenehmigte Fahrzeuge, Fahrzeuge mit nationaler ABE und Fahrzeuge, die über einen Generalimporteur eingeführt werden sowie für Zubehör- bzw. Austauschleuchten, nicht möglich.
Die Anbauvorschriften / Maße und eine gute Übersicht über den Anbau von Lichttechnischen Einrichtungen im allgemeinen finden Sie in der Broschüre "Lichttechnik", die Sie über folgenden Link runterladen können: http://www.dekra.de/.../show.php3?...
bzw. http://www.dekra.de/.../AKE_Licht4303533ce5ecb.pdf
Für Rückfragen stehen wir Ihnen per Email unter pruefwesen [AT] dekra.com gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme
Auch wenn jedem klar sein sollte, dass keine wirkliche Gefährdung von ein paar kleinen Blinkern ausgehen wird, ist trotzdem im Falle eines Unfalls, die Möglichkeit vorhanden, dass bei der Überprüfung die Blinker gefunden werden und die allg. Betriebserlaubnis fürs Fahrzeug erlischt. Und was das dann versicherungstechnisch bedeutet, darf sich jeder selbst ausmalen.
Ich kann da echt beide Lager verstehen und für grundlegend verkehrsgefährdend halte ich das auch nicht, aber die Nachteile sind deutliche größer als das schönere Blinken. Und wir reden hier nicht von ner Chipoptimierung und dahingehender "Steuerhinterziehung", sondern vom Ändern von der Lichtanlage, was im Ernstfall dann schnell Auslegungssache wird. Da reichts dann schon, wenn der Unfallgegner nur behauptet, dass ihn die Blinker geblendet haben. Den Gegenbeweis wird man nicht erbringen können.
306 Antworten
In bernstein Farbe?
Hallo zusammen,
ich finde es ganz furchtbar, wie oberleherhaft mit erhobenem Zeigefinger hier manche durch die Foren geistern. Der einmalige Hinweis auf die fehlende Zulassung der LED-Leuchtmittel bei Verwendung zur Fahrbeleuchtung sollte reichen. Welche Leuchmittel ich zur Innenbeleuchtung einsetze geht Niemanden etwas an. Man darf sich aber doch wundern, dass in einem Fahrzeug mit Voll-LED Ausrüstung im Handschuhfach noch eine Glühbirne vor sich hinfunzelt. Aber wem die Beleuchtung noch garnicht aufgefallen ist...........naja. Auch das in den teuer bezahlten LED Rückleuchten immer noch eine Glühbirne für's Blinken zuständig ist, ist nicht wirklich nachvollziehbar. Zum gleich Zeitpunkt blinken in Golf, Tiguan usw. LED's. Ausserdem trägt doch wohl ein anständiges LED-Leuchtmittel mehr zur Verkehrssicherheit bei, als die bis zur Unkenntlichkeit dunkel getönten Rückleuchtengläser. Bei Sonnenschein ist kaum zu erkennen, ob da überhaupt was leuchtet. Beim TÜV habe ich auch in den letzten Jahren keinen Anpfiff bekommen wegen meiner LED's im Passat. Da wo ich keinen zur “Erblindung“ 🙂😁 blende, und die Farbwerte stimmen, wird mich niemand aufknüpfen und mir den Wagen stilllegen.
Gruß
mgmddorf
Zitat:
@Keidel1709 schrieb am 6. Oktober 2017 um 17:51:21 Uhr:
In bernstein Farbe?
..jawoll 🙂😉
OK bestellt (^_-)
Ähnliche Themen
Zitat:
@mgmddorf schrieb am 6. Oktober 2017 um 18:15:03 Uhr:
..das in den teuer bezahlten LED Rückleuchten immer noch eine Glühbirne für's Blinken zuständig ist, ist nicht wirklich nachvollziehbar.
Sehe ich genauso.
Zitat:
Ausserdem trägt doch wohl ein anständiges LED-Leuchtmittel mehr zur Verkehrssicherheit bei, als die bis zur Unkenntlichkeit dunkel getönten Rückleuchtengläser. Bei Sonnenschein ist kaum zu erkennen, ob da überhaupt was leuchtet.
Definiere mal "anständiges" LED- Leuchtmittel.
Eins mit ABE, oder eins aus ChingChangChongLand Hauptsache hell.
Welche bis zur Unkenntlichkeit dunkel getönten Gläser meinst Du?
Die originalen sicher nicht. Und Gläser aus dem Zubehörhandel haben dann sicher keine ABE.
Also hinkt Dein Vergleich.
Das den TÜV das nicht auffällt mag sein. Die Gefahr die davon ausgeht halte ich auch für eher gering.
Aber unzulässig bleibt es dennoch.
Daher wirst Du damit leben müssen das hier immer mal wieder jemand darauf aufmerksam macht.
Aber wen kümmert das heutzutage. Hauptsache ich, was kümmert mich der Rest scheint
ja immer mehr zum Lebensmotto vieler zu werden.
Fraglich bleibt, warum es einfach keine zulässigen LED-Leuchtmittel für die Rückleuchten des Touran gibt. Kann doch nicht so schwer herzustellen sein... Oder hat sich an der Situation etwas geändert?
Ich nähme gern Legale, auch wenn's etwas teurer sein sollte.
Gibt es denn für andere Fahrzeug-Modelle mit Standard-Rückleuchten (Non-LED) LED-Leuchtmittel mit Zulassung?
Leider habe ich bisher überhaupt keine zugelassenen LED-Birnchen gefunden; ich habe aber immer nur nach den Spezifikationen für den Touran gesucht.
Zitat:
@mucki007 schrieb am 6. Oktober 2017 um 18:47:10 Uhr:
Zitat:
@mgmddorf schrieb am 6. Oktober 2017 um 18:15:03 Uhr:
..das in den teuer bezahlten LED Rückleuchten immer noch eine Glühbirne für's Blinken zuständig ist, ist nicht wirklich nachvollziehbar.
Sehe ich genauso.
Zitat:
@mucki007 schrieb am 6. Oktober 2017 um 18:47:10 Uhr:
Zitat:
Ausserdem trägt doch wohl ein anständiges LED-Leuchtmittel mehr zur Verkehrssicherheit bei, als die bis zur Unkenntlichkeit dunkel getönten Rückleuchtengläser. Bei Sonnenschein ist kaum zu erkennen, ob da überhaupt was leuchtet.
Definiere mal "anständiges" LED- Leuchtmittel.
Eins mit ABE, oder eins aus ChingChangChongLand Hauptsache hell.
Welche bis zur Unkenntlichkeit dunkel getönten Gläser meinst Du?
Die originalen sicher nicht. Und Gläser aus dem Zubehörhandel haben dann sicher keine ABE.
Also hinkt Dein Vergleich.
Das den TÜV das nicht auffällt mag sein. Die Gefahr die davon ausgeht halte ich auch für eher gering.
Aber unzulässig bleibt es dennoch.
Daher wirst Du damit leben müssen das hier immer mal wieder jemand darauf aufmerksam macht.
Aber wen kümmert das heutzutage. Hauptsache ich, was kümmert mich der Rest scheint
ja immer mehr zum Lebensmotto vieler zu werden.
Hallo,
ein “anständiges“ LED-Leuchtmittel definiere ich über den ordentlichen und störungssicheren Aufbau, wie z.B. das hier schon vielfach erwähnte und nicht die billig zusammen gelöteten vom Trödel. Auf den dunkel getönten Zubehörrückleuchten findet man, sehr zum Erstaunen, oft genug das Wellensymbol und eine E -Nummer. Und NEIN, ich gehöre bei Laibe nicht zu der Kategorie “was kümmern mich die Anderen“. Trotzdem wundere ich mich, wie ja andere hier auch, warum es, selbst von renomierten Herstellern, noch keine zugelassenen, universellen LED-Leuchmittel gibt. Sind hier vielleicht die Zulassungsbestimmungen so hoch, oder die Zulassungsprüfungen so kostspielig?
Gruß
mgmddorf
Eine Rückleuchte ist immer nur mit den bei der Abnahme bestückten Leuchtmitteln freigegeben. Ob jemals universelle LEDs auf den Markt kommen mit denen man dann Standardrückleuchten zu LED-Rückleuchten aufrüsten kann, keine Ahnung. Fassung und Leuchtmittel muss immer zusammen passen, ist doch auch im Haushalt so.
Zitat:
@Luckyboy77 schrieb am 06. Okt. 2017 um 20:41:56 Uhr:
Eine Rückleuchte ist immer nur mit den bei der Abnahme bestückten Leuchtmitteln freigegeben.
Deine Art und Weise ist echt nervig, vermutlich hast du einen unausgeglichen Job oder du hast keine Freunde. Anders ist dein Oberlehrerhaftes Verhalten ist echt nicht zu erklären.
@Kiemengolf Du schon wieder, gähn, find ich ja putzig wie du dir Sorgen um mich machst.
Zitat:
@mgmddorf schrieb am 6. Oktober 2017 um 18:15:03 Uhr:
Zum gleich Zeitpunkt blinken in Golf, Tiguan usw. LED's.
Soweit ich richtig informiert bin hat der Tiguan MJ18 auch nur normale Blinkerbirnen verbaut. Genauso wie der Golf. Einzig der GTI hat LED Blinker, sogar dynamisch.
Ich selber verstehe die Logik auch nicht, aber VW wird sich sicherlich schon was dabei gedacht haben. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass es für VW großartig billiger ist, in ein voll LED gesteuertes Rücklicht noch Fassungen für normale Birnen einzufügen.
Ich könnte mir gut vorstellen, dass es was mit der Länge oder allgemeinen Größe des Blinklichts zu tun hat, warum vielleicht keine LED Version zugelassen ist. Auffällig finde ich nämlich, dass beim oben genannten GTI der Blinker doppelt so lang ist wie der Halogen Blinker. Der Tiguan hat mit LED Rücklichtern die gleiche Länge wie der Touran und hat auch Halogen...des muss doch was mit der Zulassung zu tuen haben...🙂
Ein Video LED vs. Glühbirne Blinker. Der Unterschied ist in der Realität besser sichtbar.
Da sich iphone Videos schlecht hochladen lassen, habe ich es nochmals mit android vom Bildschirm abgefilmt :-)
https://transferxl.com/08j4NSMCNJhqDc
Sorry, was willst du uns mit dem Video zeigen?