Alles über Anschlussgarantie/GW-Garantie

Audi A6 C8/4K

Ich hatte die Garantie für 5 Jahre abgeschlossen.

Nun werden bald Scheiben und Beläge fällig. Diese bei AUDI wechseln zu lassen ist sehr teuer, es ist deutlich günstiger diese Arbeiten in einer freien Werkstatt ausführen zu lassen.

Soweit mir bekannt, besagen die Garantiebedingungen, dass Arbeiten nicht zwingend direkt bei AUDI auszuführen sind, sondern nach Vorgaben von AUDI.

Mir ist klar, dass Bremsen Verschleißteile sind und nicht unter Garantie fallen.

Es ist für mich nur unklar ob ich das "Gesamtpaket" Garantie gefährden könnte, wenn ich zwischendurch mal Arbeiten, wie eben Bremsen, in einer freien Werkstatt ausführen lasse, unter Verwendung von Teilen die nicht original von AUDI stammen.

84 Antworten

Ganz ehrlich, ich weiss immer noch nicht was für eine „einjährige Garantie“ das vom Händler sein sollte? Ist damit die gesetzliche Sachmängelhaftung bei Gebrauchtfahrzeugen gemeint? Die besteht unabhängig von Deiner Garantieversicherung. Ein Unterschied bei der Sachmängelhaftung ist, dass Du diese nur beim Verkäufer geltend machen kannst. Tritt innerhalb der ersten Jahres ein Mangel auf, dann geht man nach aktueller Rechtssprechung davon aus, dass der Mangel bereits vor Kauf bestanden hat. Im ersten Jahr muss also der Verkäufer das Gegenteil beweisen. Nach einem Jahr dreht sich das Ganze und der Käufer müsste (oft nur durch ein Gutachten möglich) in die Beweiserbringung gehen. Bei der Sachmängelhaftung hast Du im ersten Jahr keine Beteiligung.

Die VW-Garantie kannst Du bei jedem Audi/VW mit Audi-Service geltend machen, wenn ein versichertes Ereignis eintritt. Bei solchen Versicherungen ist es üblich einen Selbstbehalt zu zahlen.

Aber wie gesagt ohne konkrete Bedingungen von Dir gesehen zu haben, ist das nur Rätsel raten.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'A6 gekauft aber komische Garantie bekommen.' überführt.]

Zitat:

@Caddy Darko schrieb am 21. Dezember 2024 um 11:13:20 Uhr:


Wo hast Du denn gefunden das der Riemen alle 90tkm getauscht werden muss? Solche infos stehen bei mir weder im Bordbuch, in der App oder my Audi. Ist ein 50TDI mit Evo2.

Steht bei mir auch .

Keilrippenriemen und Spanner für Nebenag

Wie schon gesagt wurde muss man unterscheiden:

1.) gesetzliche Sachmängelhaftung der Verkäufers, 1 Jahr, wobei nach einem halben Jahre die Beweislast, ob der Schaden beim Kauf schon vorhanden war, auf den Käufer übergeht. Und da das meistens nicht so einfach zu beweisen ist, sind es also effektiv eher 6 Monate.

Die Sachmängelhaftung kostet nichts, weil die gesetzlich gegenüber Verbrauchern garnicht ausschließbar ist. (Nur als Firma muss man aufpassen, da ist sie ausschließbar, und manche Händler machen das.)

2.) Gebrauchtwagen-Garantieversicherung, ein freiwillig abzuschließender Versicherungsvertrag für Reparaturkosten. Ob man sowas braucht oder ob es sich lohnt sei dahin gestellt, statistisch gesehen gewinnt immer die Versicherung, aber egal.

Zitat:

@mumicim schrieb am 1. März 2025 um 20:20:30 Uhr:


Also wenn man das immer abschließen kann wozu schließe ich das dann jetzt ab? Ich hätte ja sowieso 1 Jahr Garantie und hätten dann die 2 Jahre abschliessen können. Wären dann 3 Jahre.

Jetzt habe ich für 1200euro nur 2 Jahre... habe also 1 Jahr verschenkt. Das ergibt doch kein Sinn, das habe ich dem Verkäufer auch gesagt. Er meinte man kann das nur jetzt abschließen. Später geht das nicht mehr. Typischer Verkäuferspruch eben

Warum ist ganz einfach: Weil damit das Risiko des Händlers während der Sachmängelhaftung durch die abgeschlossene Garantieversicherung mit gedeckt ist. Er hat also auf deine Kosten sein eigenes Risiko versichert.

Deshalb hat er dir erzählt, du könntest das nur jetzt abschließen, was aber nicht stimmt.

Allerdings ist es glaube ich so, dass man bei späterem Abschluss beim VVD frühestens nach 3 Monaten mit einem Schaden kommen kann, weil die natürlich nicht wollen, dass man erst bei einem Schaden einsteigt. Und da die Sachmängelhaftung effektiv wegen der Beweislastumkehr eher nur 6 Monate beträgt, hast du so gesehen eigentlich nur 3 Monate zu früh abgeschlossen.

Das ist nicht mehr der aktuelle Stand. Die Beweislastumkehr wurde von 6 Monaten auf 12 Monate erhöht.

Weiterhin kann man die Garantieversicherung bei VW so abschließen, dass sie ab sofort und nicht mit 3 Monaten Abstand beginnt, indem man sie vor Ort bei Audi abschließt und das Auto dort (kostenlos) checken lässt.

Aber wie gesagt: Diese Garantieversicherung geht immer nur 1 Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres. Man kann nicht mehrere Jahre auf einmal abschließen.

Deswegen gehe ich davon aus, dass das der Grund für die Aussage war, dass diese spezifische Garantie nicht mehr im Nachhinein abschließbar ist.

Und da bis jetzt nicht geklärt ist, was es mit dem ominösen 1 Jahr Garantie auf sich hat, von dem eingangs gesprochen wurde, ist alles andere Rätselraten.

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Zitat:

@AlexRuMa schrieb am 1. März 2025 um 20:49:35 Uhr:


Ich denke das hast Du nicht so schlecht abgeschlossen.
Normalerweise kosten 9 Monate 1250 Euro. Ich denke da wurde die 1 Jahres Garantie vom Händler rausgerechnet und für 2 Jahre neu berechnet.
Die SB für erste Jahr würde ich nicht so ernst nehmen. Da kannst Du so ziemlich alles über die Gewährleistung geltend machen. Hast Du auf die gesetzlichen 2 Jahre Gewährleistung verzichtet? (was normal wäre) ….

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'A6 gekauft aber komische Garantie bekommen.' überführt.]

Hatte noch die Optimal Garantie für knapp 60€ monatlich. Auto war bei Abschluss drei Jahre alt und hatte um die 50.000 KM. Die Garantie ist nun ausgelaufen und mir wurde die Verlängerung für 89,58€ angeboten. Laufzeit 12 Monate, ohne Wartezeit (da ich noch die alte hatte) und ohne SB. Auto ist nun 4 Jahre alt und hat 74.000 KM

Angebot Garantie Verlaengerung.jpg

Hey,
Ich hab die Audi Garantie Versicherung auch schon über 1 Jahr.
Hatte vorher 5 Jahre Anschluss Garantie und hab danach die jetzige abgeschlossen.
Hab jetzt ein Brief bekommen mit Umstellungsangebot Garantie Versicherung optimal.
Hat das auch einer bekommen bzw. ist da ein unterschied?

(bitte löschen, war am Thema vorbei)

Moin Leute,

habe mir einen A6 gekauft. Am 25.02 in Nähe Frankfurt abgeholt und auf dem Weg nach Hause (Hamburg) blinkte die Motorkontrollleuchte. Fehler Adblue System, noch 950km zu fahren.

Ich rufe beim Audi Händler an, er sagt geben Sie das Auto bei Audi ab, egal wo. Wir regeln das. Die Werkstatt (HH) und der Händler (F) regeln das unter sich die Garantie einzuschalten (3oo€ SB). Die Grantie blockiert seit 3 Wochen die Reparatur und erteilt keine Freigabe.

Was läuft ihr schief? Wieso sollte eigentlich die Garantie bezahlen? Hier müsste doch die Gewährleistung ziehen? Was läuft ihr schief? Was ist zutun? Ich glaube so kann ich warten bis Weihnachten. Habe die Schnauze voll.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Garantie oder Gewährleistung? Auto steht seit 3 Wochen' überführt.]

Ich hoffe, du hast einen kostenlosen Ersatzwagen.
Schreibe deinem Händler eine Mail und setze ihm eine Frist bis zum kommenden Freitag, 21. März 2025.
Nach Verstreichen dieser Frist setzt du ihn ohne weiteres Schreiben in Verzug und erklärst den Rücktritt vom Kaufvertrag.
Alles detaillieren, also Kaufdatum, Kaufgegenstand mit FIN und Kennzeichen usw.
Oder gib es einem Anwalt, der seine Kostennote gleich mitschickt.
SB lehnst du ab, da es sich um einen Fall der Sachmängelhaftung handelt, ob und wie die beiden das unter sich regeln, kann dir völlig egal sein.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Garantie oder Gewährleistung? Auto steht seit 3 Wochen' überführt.]

Diesen Trick versuchen sie ständig. Rein rechtlich stimmt das erstmal so, was die "Garantie" angeht. Dafür hast du ja einen Vertrag mit dem Händler geschlossen und die Bedingungen akzeptiert.

Sie können dir aber so viele Garantien unterjubeln wie sie möchten. KEINE dieser Verträge kann sich über die
gesetzliche Sachmängelhaftung (Gewährleistug) stellen.

Oft liegt es aber auch nur an einen schlecht ausgebildeten Serviceberater, der es selbst besser nicht weiß.

Wenn es ein großes Autohaus ist, suche den Kontakt zum Vertriebleiter, das hilft in der Regel auch.
Ansonsten setze wie oben gesagt die Frist.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Garantie oder Gewährleistung? Auto steht seit 3 Wochen' überführt.]

Hallo Leute, das Ganze ging jetzt über die Gewährleistung. Der Verkäufer hat tatsächlich mit der Werkstatt versucht das auf biegen und brechen über die Garantie zu regeln. Die Werkstatt hat jedesmal versucht die Protokolle unvollständig hochzuladen.

Die Garantie hat gestern dann komplett abgelehnt. Die haben gesehen in den Protokollen das jemand schonmal am 08.02 den Fehler gelöscht hat in der Hoffnung es taucht nicht nochmal auf. Und am 25.02 habe ich das Auto gekauft. Also der Schaden war schon vorher da.

Der Wagen wird heute laut Werkstatt fertig. Ich habe seitdem 25.02 kein Auto gehabt. Das ist wirklich eine Schweinerei. Der Verkäufer will mir doch nicht sagen das der das nicht wusste. Da wurde auf meinem Rücken versucht die Garantie auszutricksen.

Hallo,

werden Defekte (Probleme) am DPF und/oder AGR durch die normale 2J-Hersteller-Garantie und/oder die 3J-Anschlussgarantie bei einem TDI abgedeckt?

Viele Grüße
PC77

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Audi Herstellergarantie + Anschlussgarantie / DPF + AGR' überführt.]

Natürlich, das ist inkludiert.

Zitat:

@HighTechnologist schrieb am 7. April 2025 um 17:55:15 Uhr:


Natürlich, das ist inkludiert.

Danke sehr, aber:

Wird dabei beurteilt, ob man zum Beispiel zu viel Kurzstrecken gefahren ist?

Dürften die das überhaupt? Ist offiziell festgelegt, dass man TDI nur mit viel Langstrecke fahren darf? Ich meine nicht jeder Käufer muss dies wissen, und was nicht schriftlich im Kauvertrag/Garantiebedingungen festgehalten ist, ist dann im Garantiefall umstritten.

Da ist nichts umstritten und die Technik der DPF ist ja nun auch seit 2012 in großen Stückzahlen im Einsatz.
Du darfst damit fahren, wie du möchtest und die Regeneration wird dann eben mal länger dauern.
Was mit dieser nicht sachgerechten Nutzung einhergeht, ist die Verkokungsrate.

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