Alleinunfall

Guten Tag,

Ich hatte auf der Autobahn einen Alleinunfall. Ich habe mich bei diesem Unfall gedreht und an die Leitplanke der linken Spur gekommen. Als ich dies bemerkt habe wollte ich im Schock schnell zum Standstreifen, wo es dann ebenfalls in die Bande ging. Als die Polizei kam hat einer der Polizisten die ganze Zeit auf mich eingeredet, dass es doch nicht sein kann, dass ich mich an nichts erinnere und das ich einfach so von der Spur abgekommen bin. Ich habe mich dann zu der Aussage verleiten lassen, dass ich wohl eingeschlafen bin, weil ich mich nicht mehr erinnere was passiert ist. Im Nachhinein betrachtet hatte ich aber genug geschlafen und war auch noch nicht lange am fahren, sodass ich nicht weiß, wie es zu dem Schlaf gekommen sein soll. Kann mir vielleicht jemand einen Tipp geben was ich jetzt machen soll und was für eine Strafe auf mich zukommen kann?

VG Thorben

Beste Antwort im Thema

Das beste Mittel gegen Sekundenschlaf ist die Frau fahren zu lassen, da bekommt man dann kein Auge mehr zu ;-)

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Zitat:

@AS60 schrieb am 8. Juli 2018 um 12:06:44 Uhr:


Was hat das mit irren Mutmaßungen zu tun.

Die "irren Mutmaßungen" bezogen sich auf Ursache und Ablauf des Unfalls und nicht auf evtle. Folgen.

Zitat:

@AS60 schrieb am 8. Juli 2018 um 12:06:44 Uhr:


Ich sag´s noch mal. Hat der TE leichtsinnigerweise erwähnt, dass er eingeschlafen ist, kann es nur auf diesen Vorwurf hinaus laufen.

Wird ja garnicht bestritten.

Aber meinst du nicht auch man sollte dem TE raten zunächst abzuwarten ob und welche Vorwürfe überhaupt erhoben werden bevor man ihn rein auf Verdacht zum Anwalt schickt und ihn sich Sorgen um seinen Führerschein machen lässt ?

Zitat:

@cementario2 schrieb am 8. Juli 2018 um 12:38:27 Uhr:


Ich frage mich imnmer wieder, mit welcher Intention hier geschrieben wird.

An Dummheit und Unsachlichkeit kaum zu überbieten und wenn die Moderation nicht irgendwann "leitend" eingreift, bleiben hier nur noch Quatschköppe übrig. Den Anderen ist dann die Zeit dafür zu schade.

Wird echt Zeit.🙄 Spätestens nach diesem Post.

Zitat:

@weiss-blau schrieb am 8. Juli 2018 um 12:45:47 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 8. Juli 2018 um 12:06:44 Uhr:


Was hat das mit irren Mutmaßungen zu tun.
Die "irren Mutmaßungen" bezogen sich auf Ursache und Ablauf des Unfalls und nicht auf evtle. Folgen.

Zitat:

@weiss-blau schrieb am 8. Juli 2018 um 12:45:47 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 8. Juli 2018 um 12:06:44 Uhr:


Ich sag´s noch mal. Hat der TE leichtsinnigerweise erwähnt, dass er eingeschlafen ist, kann es nur auf diesen Vorwurf hinaus laufen.
Wird ja garnicht bestritten.

Aber meinst du nicht auch man sollte dem TE raten zunächst abzuwarten ob und welche Vorwürfe überhaupt erhoben werden bevor man ihn rein auf Verdacht zum Anwalt schickt und ihn sich Sorgen um seinen Führerschein machen lässt ?

Ich bin in aller Regel nicht für das ständige Rufen nach dem Anwalt. In diesem Fall kann es aber nicht verkehrt sein, da das Ermittlungsverfahren durch die Unfallaufnahme bereits eingeleitet sein worden kann. Aber man kann natürlich auch warten bis Post kommt. Da gebe ich dir recht.

Hallo Thorben,

ich sehe es nicht als das primäre Problem, dass ein Bußgeld oder Strafverfahren auf dich zukommt (da reicht es, wenn du erst reagierst, wenn ein offizielles Schreiben ins Haus flattert), sondern, dass die Polizei das Ganze der Führerscheinstelle meldet. Die könnte nun auf die Idee kommen, da die Ursache für das Einschlafen oder dem Blackout unbekannt ist, dass dir das jederzeit wieder passieren könnte. Dabei könnten dann auch andere Personen zu Schaden kommen. Um das auszuschließen, kann die Führerscheinstelle irgendwelche Nachweise von dir fordern (ärztlichen Untersuchen usw.) und solange du diese nicht vorgebracht hast, dir gleich die Fahrerlaubnis entziehen. Ich halte dieses Szenario zwar nicht für wahrscheinlich, aber ausschließen möchte ich es auch nicht.

Daher macht es schon Sinn, dich im Vorfeld zu informieren, welche Möglichkeiten du hast. Dazu ist aber dieses Forum doch etwas ungeeignet. Etwas mehr Erfahrungen und Hilfe wirst du im Verkehrsportal bekommen. Wahrscheinlich gibt es aber noch weitere Foren oder Anlaufstellen und dir dort eher Leute mit dem entsprechenden Wissen helfen können.

Rechtschutzversicherungen bieten oft auch eine telefonische Beratung von einem ihrer Fachanwälte an. Als erste Einschätzung und Informationsquelle ist das recht hilfreich.

Gruß

Uwe

Sind die Leitplanken überhaupt beschädigt worden oder hast du nur Kratzer am Auto? Falls nicht, dann gibt es vielleicht nicht einmal eine Anzeige.

Wie schon seit 3 Seiten geschrieben wird:
1. Arzt
2. Abwarten, ob überhaupt etwas kommt

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen:

Macht der Polizei gegenüber keinerlei Aussage! Hast du aber leider schon.
Ich war so dumm und ehrlich und habe zugegeben, das ich kurz weggenickt bin.
Ende vom Lied:
Meinen FS haben die direkt an Ort und Stelle beschlagnahmt.
ca. 1 Woche später kam die Anklageschrift vom Staatsanwalt, wegen §315c.
Man wird nicht anders behandelt, wie ein unter Alkohol- oder Drogenstehender Fahrer.
Die Auswirkungen sind genauso.
"Angeboten" wurden mir vom StA 9 Monate Fahrverbot, mein RA hat aber 1 Monate Fahrverbot + sehr empfindliche Geldstrafe ( 3 Monatsgehälter) rausgeholt.
Zusätzlich gab es die Höchstpunktzahl in Flensburg.
Also:

Keinerlei Angaben zum Hergang machen!
Anwalt einschalten. Arzt aufsuchen um eine evtl. Erkrankung auszuschließen (für die Zukunft)

Zitat:

@zille1976 schrieb am 8. Juli 2018 um 09:44:52 Uhr:



Zitat:

@jojo1956 schrieb am 8. Juli 2018 um 09:41:26 Uhr:


Da ich Vielfahrer war, kenne ich das mit dem Sekundenschlaf sehr gut.
( bei den ersten Anzeichen kann man als Gegenmassnahme Fenster öffnen - Sitz verstellen - Songs aus dem Autoradio laut mitsingen usw. ) im weiteren Verlauf hilf nur noch der Parkplatz und 5 Mal ums Auto laufen bevor es weitergeht.
Das hilft dann aber auch nur kurzfristig und ist nur zu empfehlen wenn man kurz vor dem Ziel ist.

Sehr gut. Damit ist die Wahl zum dümmsten Beitrag des Sonntags schon um 9:41 Uhr angeschlossen.

Ich gratuliere dem Verfasser.

Da hast grade Du den Preis im selektiven Lesen gewonnen .... und ebenfalls den Preis für den sinnfreiesten Kommentar.

Ich habe geschrieben ** Anzeichen ** und ** Gegenmassnahmen ** damit es gar nicht erst zum Sekundenschlaf kommt.
Ja genau --- so ein Sekundenschlaf wegen Übermüdung kündigt sich vorher an und kommt nicht plötzlich.
Wenn der Körper dann etwas Abwechslung bekommt und die Symptome verschwinden - was ist daran dumm ?
Mir hat so etwas immer geholfen wenn ich bei meiner wöchentlichen Fahrstrecke von über 600 Km von der Arbeit nach Hause einen toten Punkt hatte.
Das so etwas nur kurzfristig hilft, hatte ich ja auch schon geschrieben.

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 8. Juli 2018 um 20:27:42 Uhr:



Zitat:

@zille1976 schrieb am 8. Juli 2018 um 09:44:52 Uhr:


Sehr gut. Damit ist die Wahl zum dümmsten Beitrag des Sonntags schon um 9:41 Uhr angeschlossen.

Ich gratuliere dem Verfasser.

Da hast grade Du den Preis im selektiven Lesen gewonnen .... und ebenfalls den Preis für den sinnfreiesten Kommentar.

Ich habe geschrieben ** Anzeichen ** und ** Gegenmassnahmen ** damit es gar nicht erst zum Sekundenschlaf kommt.
Ja genau --- so ein Sekundenschlaf wegen Übermüdung kündigt sich vorher an und kommt nicht plötzlich.
Wenn der Körper dann etwas Abwechslung bekommt und die Symptome verschwinden - was ist daran dumm ?
Mir hat so etwas immer geholfen wenn ich bei meiner wöchentlichen Fahrstrecke von über 600 Km von der Arbeit nach Hause einen toten Punkt hatte.
Das so etwas nur kurzfristig hilft, hatte ich ja auch schon geschrieben.

Perfekt... damit wurd die Wahl bestätigt....

Zitat:

@NDLimit schrieb am 8. Juli 2018 um 20:32:34 Uhr:


Perfekt... damit wurd die Wahl bestätigt....

Über den Umgangston hier kann man sich manchmal nur noch wundern....

VG
Günter

Zitat:

@AMoll schrieb am 8. Juli 2018 um 17:41:26 Uhr:


Aus eigener Erfahrung kann ich sagen:

Macht der Polizei gegenüber keinerlei Aussage! Hast du aber leider schon.
Ich war so dumm und ehrlich und habe zugegeben, das ich kurz weggenickt bin.
Ende vom Lied:
Meinen FS haben die direkt an Ort und Stelle beschlagnahmt.
ca. 1 Woche später kam die Anklageschrift vom Staatsanwalt, wegen §315c.
Man wird nicht anders behandelt, wie ein unter Alkohol- oder Drogenstehender Fahrer.
Die Auswirkungen sind genauso.
"Angeboten" wurden mir vom StA 9 Monate Fahrverbot, mein RA hat aber 1 Monate Fahrverbot + sehr empfindliche Geldstrafe ( 3 Monatsgehälter) rausgeholt.
Zusätzlich gab es die Höchstpunktzahl in Flensburg.
Also:

Keinerlei Angaben zum Hergang machen!
Anwalt einschalten. Arzt aufsuchen um eine evtl. Erkrankung auszuschließen (für die Zukunft)

1× Danke für den ehrlichen Bericht.
Hoffentlich zieht der TE die richtigen Schlüsse daraus!

Zitat:

@Titanist schrieb am 8. Juli 2018 um 20:46:09 Uhr:



Zitat:

@NDLimit schrieb am 8. Juli 2018 um 20:32:34 Uhr:


Perfekt... damit wurd die Wahl bestätigt....

Über den Umgangston hier kann man sich manchmal nur noch wundern....

VG
Günter

Was wundert Dich?

Das man das teilweise bedenkenswerte Verhalten zum Sekundenschlaf kritisiert?

Zitat:

@NDLimit schrieb am 8. Juli 2018 um 21:08:18 Uhr:



Was wundert Dich?

Das man das teilweise bedenkenswerte Verhalten zum Sekundenschlaf kritisiert?

Das war von deiner Seite kein Kritisieren (du hast z. B. keinerlei Gegenargumente oder Begründungen gebracht, was an dem Beitrag falsch ist) sondern pure Polemik.

VG
Günter

Zitat:

@Titanist schrieb am 8. Juli 2018 um 21:52:49 Uhr:



Zitat:

@NDLimit schrieb am 8. Juli 2018 um 21:08:18 Uhr:



Was wundert Dich?

Das man das teilweise bedenkenswerte Verhalten zum Sekundenschlaf kritisiert?

Das war von deiner Seite kein Kritisieren (du hast z. B. keinerlei Gegenargumente oder Begründungen gebracht, was an dem Beitrag falsch ist) sondern pure Polemik.

VG
Günter

Lieber Günter,

Ich habe mich vorher im Thread deutlich zum Thema Sekundenschlaf geäussert. Von reiner Polemik kann also keine Rede sein.

VG
NDL

Das fehlen einer Erinnerung an die letzten Sekunden vor dem Ausfall deutet auch eher auf eine kurze Bewusslosigkeit als auf Sekundenschlaf hin. Kennt so ziemlich jeder, der mal Vollkontakt-Kampfsportarten betrieben hat, den Effekt "warum stehen die alle um mich rum, was war denn, ich will weitermachen...".
Medizinischer Check schadet also nichts.
Muss aber auch nichts bringen. Menschen werden auch manchmal "einfach so" ohne klaren medizinischen Grund ohnmächtig. (Manchmal sterben sie sogar, ohne dass sich eine klare Ursache herausfinden lässt.) Der Mediziner wird dann natürlich spekulieren, aber das verlässt dann das analytische.
Der Mensch ist eben keine technische Maschine. Gehört zum Restrisiko, wenn man Menschen gefährliche Maschinen bedienen lässt.

Grüße
Martin

och Leute, was kloppt ihr euch wegen einer Sache, von der ihr so garnichts richtig wisst ... ?
Dieses "du bist doof" - "Nein, du bist doof" - Getue ist doch Verschwendung...
Warten wir doch ab, bis der TE sich wieder meldet (falls er das tut) und dann dürfen die, die Recht hatten, jubeln und die anderen, die Unrecht hatten, runtermachen...

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