Alleinschuldiger beim Verkehrsunfall

Hallo liebe Motor-Talk-Community,

ich hoffe ich bin im richtigen Forum gelandet für Verkerhsunfälle.
Also, ich habe folgendes Problem:

Ich bin morgens mit dem Auto auf der B52 nach Hause gefahren. Die Straße war mit Schnee bedeckt (ca. 0,5-1 cm) und an den Seiten lag durchgehend ein ungefähr 40 cm hoher Schneeberg. Die Straße war dadurch verengt und rutschig. Ich kam leider bischen zu weit nach rechts, meine Vorderreifen kamen in die Schneehügel, ich konnt nur noch tatenlos zusehn wie das Auto in den Graben fuhr und das Heck sich um ca. 90° Richtung Straße drehte. Hiinter mir waren 2 Autos, das eine konnte nicht mehr ausweichen und knallte mit der Seite in mein Heck, das andere konnte ausweichen und hielt zwischen unseren Wagen und erkundigte sich nach unserem befinden.
Ich hab dann die Polizei gerufen, da dann auch nach 45 min kam. Ich hab einem Kollegen geschieldert wie ich es in Erinnerung hatte, er fragte auch direkt, ob ich wüsste, wieviel Abstand er zu mir hatte.
Der andere Kollege unterhielt sich mit dem Unfallgegner (wir waren getrennt) und machte Fotos vom Unfallort+Autos). Der Kollege, der mich nicht verhört hatte kam zu mir und meinte meine Version kann nicht stimmen, das Unfallbild zeigt, dass ich ihn getroffen haben muss, während sich mein Heck gedreht hat. Man kann ja nicht damit rechnen, dass sich das Heck dreht und deswegen bin ich der Alleinschuldige bei diesem Unfall und hätte beinahe dafür sogar nur Punkte bekomm und eine MPU? machen müssen!
Wenn ich den Unfallgegner richtig verstanden habe, kannte er auch den einen Polizisten, der ihn Verhört hat, denn er sagte: Ah, die Dorfpolizei kommt (er wohnt in einem Dorf) und begrüßte ihn herzlich, ich kannmich aber nicht mehr 100%ig erinnern, ob er auch gesagt hat: Ah den kenn ich...(ka ob das relevant ist). Dieser Polizist hat mir dann auch später gesagt, was ich der Versicherung sagen soll und zwar GENAU das und nichts anderes! Darf er das überhaupt?
Was denkt ihr? Habe ich da Chancen wenigstens nur ne Teilschuld zu bekommen?
Hoffe, ich habe alle wichtigen Infos geschrieben, wenn nicht einfach nachfragen. Achja, ich bin ungefähr 50 Km/h gefahren.

LG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


ihre Aufgabe ist aber auch dich (und damit sie selber) vor ungerechtfertigten Forderungen zu schützen. Sprich deine Haftpflicht hat genau wie du das Interesse deinen Haftungsanteil so klein wie möglich zu halten.

Ob er 100% oder 60% bekommt, ist für den TE in Sachen Haftpflicht doch völlig egal. Das ist nur für die Versicherung relevant. Hochgestuft wird er sowieso.

Mfg Zille

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Der Polizist hat dir nicht zu sagen was du zu sagen hast, du musst wahrheitsgemäß Aussagen. Und das sollte tunlichst bei der Polizei und Versicherung das gleiche sein. Wenn es so war bleib bei deiner Schilderung und steh dazu. Wäre ja noch schöner wenn dir die Polizei schon erzählt was du dann sagen sollst. Hoffe du hast vor Ort nicht zu viel gesagt, je weniger man im Schock nach einem Unfall redet desto besser. Eine Aussage musst du vor der Polizei am Unfallort keine machen.

Schuldfrage ist schwierig anhand der Schilderung, die Frage ist wo der andere war als du dich gedreht hast. War er ein Stück hinter dir hat er durch zu wenig Abstand (konnte ja nicht bremsen) durchaus eine Mitschuld. Hat der aber z.B. gerade zum Überholen angesetzt, war neben dir und du hast ihn dann durch den Dreher getroffen trifft den keine Schuld.

Wer wen wie getroffen hat wird aber ggf. hinterher per Gutachter geklärt werden, die Polizei stellt erstmal keine Schuld fest. Das machen die Versicherungen untereinander oder wenn strittig ein Gericht. Hierzu wird ein Gutachter bestellt der beide Fahrzeuge besichtigt und ggf. gegenüberstellt um den Unfall nach Möglichkeit zu rekonstruieren.

Tatenlos dem eindrehenden Heck hast du aber erst zugeschaut als die Lenkung in Richtung links auf Vollanschlag stand?

Im Übrigen stimmt an der Story was nicht. Du kommst in den Schnee und stehst 90 Grad quer und ein Nachfolgender (und nicht etwa nicht der Gegenverkehr) rauscht dir rein  und du sollst ihn mit deinem Heck erwischt haben?
Wie geht das denn? War der gerade dabei dich zu überholen? 

Ansonsten wenn es dich dreht und er nicht mehr anhalten kann war er zumindest zu dicht aufgefahren. Aber zur Schuldverteilung fehlen zu viele Informationen. Wie dämlich du dich zum Beispiel angestellt hast? Warum in den Schneewall fahren, warum nicht gescheit Gegenlenken? Wie dicht war der andere hinter dir?

Von dem was du hier geschrieben hast würde ich dir schon die überwiegende Schuld aufbrummen. Wenn der Nachfahrende Mitschuld haben soll, dann nur, wenn er deutlich zu dicht auffuhr.

Aber warum nicht wissen dass sich das Heck drehen könnte? Warst du nie beim Bund? Ist wie beim Panzer. Wenn du auf einer Fahrzeugseite bremst, dann lenkst du ein und zwar richtig. Beim PKW hilft da aber Gegenlenken deutlich und ein ESP kann das Ganze gut unterstützen. es waren ja auch nur 50kmh.

Schildere deine Version der Versiccherung und zieh einen Anwalt dazu. Nicht unbedingt der Sachlage wegen sondern das du erfährst was die anderen beiden Fahrer ausgesagt haben. Das Aushandeln einer eventuellen Quotelung würde ich nicht unbedingt den Versicherungen alleine überlassen.
Wer wen getroffen hat ist eine Sache für Gutachter,die können das recht zuverlässig ermitteln.

Zitat:

Dieser Polizist hat mir dann auch später gesagt, was ich der Versicherung sagen soll und zwar GENAU das und nichts anderes! Darf er das überhaupt?

Darf er nicht und ich bin  mir nicht so sicher ob man ihm daraus keinen Strick drehen könnte,die Beweisbarkeit vorausgesetzt. Aber gegenüber meinem Anwalt und meiner Versicherung würde ich den Beeinflußungsversuch und die mögliche Befangenheit dieses Polizisten auf jeden Fall angeben. Irgendwie erhärtet das meine Meinung das da ein Anwalt in die Akten schauen sollte.

Am besten di schreibst dir selbst auf wie der Unfall passiert ist da die Erinnerung mit der Zeit immer trügerischer wird.

Aber das der Andere ganz ungeschoren davonkommt glaube ich kaum,denn so schnell dürfte sich der Unfall nicht abgespielt haben und das man unter solchen Bedingungen deutlich mehr Abstand halten sollte sollte bekannt sein. Bei solchen Bedingungen wie du sie schilderst halte ich schon mal 200m Abstand statt der üblichen 30/40m bei 50. Aber dafür kann dann der vor mir Kreise drehen und ich trotzdem gemütlich anhalten.

Zitat:

Original geschrieben von citius


Im Übrigen stimmt an der Story was nicht. Du kommst in den Schnee und stehst 90 Grad quer und ein Nachfolgender (und nicht etwa nicht der Gegenverkehr) rauscht dir rein  und du sollst ihn mit deinem Heck erwischt haben?
Wie geht das denn? War der gerade dabei dich zu überholen? 

Die Geschichte kann iuch schon nach den Schilderrungen nachvollzeiehen.

War die Straße ein oder zweispurig?

Wenn sie einspurig war hat der Schuld, der auffärt. Dadurch das du dank des Schneeberges schneller zum stehen gekommen bist als er auf der rutschigen Straße ist logisch.

Wichtig ist es bei der aussage zu bleiben, die du für richtig gehalten hast. Der Polizist hätte vielleicht sogar verstärkung rufen müssen, weil er den Unfall hätte gar nicht aufnehmen dürfen. Kommt halt drauf an, ob er ihn einfach nur kennt, oder ob er mit dem anderen befreundet ist.

Dank des Forums hier bekommst du sogar noch Informationen, welche Fakten (z.B. 1oder 2 Spurige Straße) im Unfallbericht fehlen, den du der Versicherung melden musst.

Ich hoffe nur, die Leute mit ihrem "du warst zu schnell gequarke" halten sich hierbei mal was zurück, damit die Diskussion so sachlich bleibt, wie sie angefangen hat.

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Zitat:

Original geschrieben von citius


Ist wie beim Panzer. Wenn du auf einer Fahrzeugseite bremst, dann lenkst du ein und zwar richtig. Beim PKW hilft da aber Gegenlenken deutlich und ein ESP kann das Ganze gut unterstützen. es waren ja auch nur 50kmh.

Wenn das eine Vorderrad unfreiwillig in einem Schneehaufen steckt ist das ein so böser Drehimpuls, da hilft auch kein Gegenlenken oder ESP mehr, da geht es einfach schlagartig quer. Er schrieb ja von ~40cm.

Die entscheidende Frage haben wir ja beide gestellt: Wo war wann der andere und warum. Zu dicht? Gerade beim Überholen? Gar 2spurig die Straße oder mit Seitenstreifen?

Anwalt ist u.U. durchaus empfehlenswert, vorher aber auch ein Gespräch mit deiner Haftpflichtversicherung. Die müsste im Falle deiner Alleinschuld ja den Schaden am anderen Fahrzeug komplett begleichen, ihre Aufgabe ist aber auch dich (und damit sie selber) vor ungerechtfertigten Forderungen zu schützen. Sprich deine Haftpflicht hat genau wie du das Interesse deinen Haftungsanteil so klein wie möglich zu halten.

Aber wie gesagt, für eine Klärung der Schuldfrage fehlen Infos. Die Frage natürlich ob du so oft in den Spiegel geguckt hast und die selber überhaupt hast. Zumal schockbedingt oft das Unfallereignis selber im Gedächtnis nicht mehr so präsent ist. Da eindeutig zu sagen als ich mich drehte war der andere genau da und nicht woanders geht daher häufig nicht.

Was genau meinst du mit "er krachte mit der Seite in mein Heck" ?
Kann man sich sehr schwer vorstellen.
Hast du zu dem Zeitpunkt schon gestanden ?
Fuhr das Auto direkt hinter dir oder neben dir?

Mach dir "jetzt" Notizen wie "du" den Unfall in Erinnerung hast. Dann tust du dich leichter wenn der Unfallfragebogen kommt.
Und in den Unfallfragebogen schreibt man wie es war und nicht was einem ein Polizist in die Feder diktiert.
Gruß
Frank, der sich nicht so schnell beeinflussen läßt. 😉

Zitat:

Original geschrieben von MvM


Wenn sie einspurig war hat der Schuld, der auffärt.

😕😕😕😕😕

Wie kommst du den auf diese geniale Idee???

Zitat:

Dadurch das du dank des Schneeberges schneller zum stehen gekommen bist als er auf der rutschigen Straße ist logisch.

Und was hätte das mit einer eventuellen Schuldzuweisung zu tun???

Zitat:

Der Polizist hätte vielleicht sogar verstärkung rufen müssen, weil er den Unfall hätte gar nicht aufnehmen dürfen. Kommt halt drauf an, ob er ihn einfach nur kennt, oder ob er mit dem anderen befreundet ist.

Er braucht KEINE Unterstützung rufen!

Zur Not (bei einem Gewissenskonflikt) hätte auch sein Kollege den Unfall bearbeiten/aufnehmen können.

waren doch 2 Polizisten. Und der andere wird nicht auch noch lügen. Wurden Fotos gemacht, hast du ein Bußgeld bekommen??
Das er "seinen Freund" einen Vorteil verschaffen will, das klärt sich spätestens bei Gericht. Weil auf Meineid steht keiner. Und als Polizist wird er noch härter bestraft.

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


ihre Aufgabe ist aber auch dich (und damit sie selber) vor ungerechtfertigten Forderungen zu schützen. Sprich deine Haftpflicht hat genau wie du das Interesse deinen Haftungsanteil so klein wie möglich zu halten.

Ob er 100% oder 60% bekommt, ist für den TE in Sachen Haftpflicht doch völlig egal. Das ist nur für die Versicherung relevant. Hochgestuft wird er sowieso.

Mfg Zille

Ist es nicht so, dass bei einer Teilschuld der TE auch etwas ersetzt berkommt?
Gruß
Frank, der es schon wichtig findet wer wieviel Schuld hat.

Aber nicht von seiner Haftpflicht.

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von zille1976


Aber nicht von seiner Haftpflicht.

Mfg Zille

Davon redet ja keiner.

Aber eventuell hat er ja Ansprüche an die andere Versicherung.

Somit sollte die Schuldfrage schon geklärt werden.

Gruß

Frank

Beim Heckschaden kann man ja durchaus von einer nicht niedrigen vierstelligen Summe ausgehen die eine Reparatur kostet während der Schaden an der Front unter Umständen im niedrigen 3stelligen Bereich bleibt und dann ist es ja nicht von Nachteil wenn man vom eigenen Schaden möglichst wenig zahlen muß,wenn überhaupt etwas. Ebenso kann die Schuldverteilung so ausgehen das man vom gegnerischen Schaden nur so viel zahlen muß das man die Summe aus eigener Tasche zahlt um eine Rückstufung zu umgehen. Überlässt man eine Quotelung der Ansprüche den Versicherungen kann,muß nicht aber kann, es passieren das sie die Schäden so aufteilen das es sich für Beide nicht lohnt den Schaden selbst zu übernehmen um einer Hochstufung aus dem Weg zu gehen und das wäre das Beste was den Versicherungen passieren kann.
Bei einem Kollegen hat der Richer bei der Verhandlung gegen die eigene Versicherung den Vertreter der Versicherung gefragt wie sie auf das schmale Brett gekommen sind das ihr Kunde auch nur den kleinsten Teil einer Mitschuld hätte. Ihm ist einer an einer roten Ampel ins Heck gerauscht als die Ampel schon mehrere Sekunden Rot war und er entsprechend lange stand.
Bei Versicherungen sollte man immer auch im Auge behalten das es für die ein gutes Geschäft sein kann wenn sie ein paar 100€ zahlen und der Kunde deswegen einige Schadensfreiheitsjahre verliert und deswegen mehr Prämie zusätzlich zahlt als die Versicherung hingeblättert hat.

Aber Versicherung hin oder her,ohne Anwalt keine Akteneinsicht und ohne Akteneinsicht kommt man nicht an die Aussagen des Gegners und vor allem des Zeugen ran.

Was den Dreher an sich angeht,das kann schneller gehen als man denkt. Bin auch schon plötzlich auf der Gegenfahrbahn gestanden weil unter der leichten Schneeverwehung ein Eisklotz lag der das Hinterrad aushebelte und das Heck überholen wollte. Wenn da einer entgegengekommen wäre ...,so war halt der Blutdruck auf 200  und da bin ich auch keine 50 gefahren,ohne den Eisbrocken wäre es ja auch kein Problem gewesen.

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