Alleinschuldiger beim Verkehrsunfall
Hallo liebe Motor-Talk-Community,
ich hoffe ich bin im richtigen Forum gelandet für Verkerhsunfälle.
Also, ich habe folgendes Problem:
Ich bin morgens mit dem Auto auf der B52 nach Hause gefahren. Die Straße war mit Schnee bedeckt (ca. 0,5-1 cm) und an den Seiten lag durchgehend ein ungefähr 40 cm hoher Schneeberg. Die Straße war dadurch verengt und rutschig. Ich kam leider bischen zu weit nach rechts, meine Vorderreifen kamen in die Schneehügel, ich konnt nur noch tatenlos zusehn wie das Auto in den Graben fuhr und das Heck sich um ca. 90° Richtung Straße drehte. Hiinter mir waren 2 Autos, das eine konnte nicht mehr ausweichen und knallte mit der Seite in mein Heck, das andere konnte ausweichen und hielt zwischen unseren Wagen und erkundigte sich nach unserem befinden.
Ich hab dann die Polizei gerufen, da dann auch nach 45 min kam. Ich hab einem Kollegen geschieldert wie ich es in Erinnerung hatte, er fragte auch direkt, ob ich wüsste, wieviel Abstand er zu mir hatte.
Der andere Kollege unterhielt sich mit dem Unfallgegner (wir waren getrennt) und machte Fotos vom Unfallort+Autos). Der Kollege, der mich nicht verhört hatte kam zu mir und meinte meine Version kann nicht stimmen, das Unfallbild zeigt, dass ich ihn getroffen haben muss, während sich mein Heck gedreht hat. Man kann ja nicht damit rechnen, dass sich das Heck dreht und deswegen bin ich der Alleinschuldige bei diesem Unfall und hätte beinahe dafür sogar nur Punkte bekomm und eine MPU? machen müssen!
Wenn ich den Unfallgegner richtig verstanden habe, kannte er auch den einen Polizisten, der ihn Verhört hat, denn er sagte: Ah, die Dorfpolizei kommt (er wohnt in einem Dorf) und begrüßte ihn herzlich, ich kannmich aber nicht mehr 100%ig erinnern, ob er auch gesagt hat: Ah den kenn ich...(ka ob das relevant ist). Dieser Polizist hat mir dann auch später gesagt, was ich der Versicherung sagen soll und zwar GENAU das und nichts anderes! Darf er das überhaupt?
Was denkt ihr? Habe ich da Chancen wenigstens nur ne Teilschuld zu bekommen?
Hoffe, ich habe alle wichtigen Infos geschrieben, wenn nicht einfach nachfragen. Achja, ich bin ungefähr 50 Km/h gefahren.
LG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
ihre Aufgabe ist aber auch dich (und damit sie selber) vor ungerechtfertigten Forderungen zu schützen. Sprich deine Haftpflicht hat genau wie du das Interesse deinen Haftungsanteil so klein wie möglich zu halten.
Ob er 100% oder 60% bekommt, ist für den TE in Sachen Haftpflicht doch völlig egal. Das ist nur für die Versicherung relevant. Hochgestuft wird er sowieso.
Mfg Zille
47 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Destructor
Jetzt pass mal auf die Depp, beleideigen kannst du wen anders.
Nö, gibt ja nur einen hier, der keine eigene Meinung hat. Warum soll ich da andere beleidigen?
MfG Zille
Hast du Rechtsschutz? -> Ab zum Anwalt aber sofort.
Wenn dir hinten einer draufknallt weil du dich gedreht hast hat er seinen Sicherheitsabstand massiv unterschritten und er ist der "Schuldige".
Btw: Gutachter kommen immer bei Versicherungsschäden 😉 Beim eigenen Auto ( Kasko ) meistens einer von der eigenen. Wenn du einen Schaden an deinem Auto hast durch ein fremdes KFZ hast du das Recht auf einen "neutralen" Gutachter und den würd ich mir immer nehmen. Die Versicherung vom Gegner versucht das ganze so günstig wie möglich abzuhandeln. Zudem würde ich nie eine KFZ-Versicherung mit Werkstatt bindung nehmen..
Gruß
Gut das hier einige den TE zum anwalt schicken!
Erstattet ihr ihm dann auch das Honorar des Anwalt?!?
Hier hat einer ein OLG-Urteil ausgegraben, dass dürfte hier so ziemlich zutreffend sein!
2/3 beim TE und 1/3 beim Hintermann.
Zum Stützen meiner These mit der Anwendbarkeit des Urteils für diese Situation und der daraus resultierenden Quotierung ist die Tatsache:
der Hintermann wird vom Heck des TE seitlich getroffen.
Also spricht alles für einen Ausweichversuch -> der TE ist noch in Bewegung -> das Heck trifft die Fahrzeugseite des Ausweichenden!
hugaar, der hier eindeutig die größere "Schuld" beim TE sucht und ihn aufgrund dieser Feststellung nicht zum Anwalt schickt!