Alleinschuldiger beim Verkehrsunfall

Hallo liebe Motor-Talk-Community,

ich hoffe ich bin im richtigen Forum gelandet für Verkerhsunfälle.
Also, ich habe folgendes Problem:

Ich bin morgens mit dem Auto auf der B52 nach Hause gefahren. Die Straße war mit Schnee bedeckt (ca. 0,5-1 cm) und an den Seiten lag durchgehend ein ungefähr 40 cm hoher Schneeberg. Die Straße war dadurch verengt und rutschig. Ich kam leider bischen zu weit nach rechts, meine Vorderreifen kamen in die Schneehügel, ich konnt nur noch tatenlos zusehn wie das Auto in den Graben fuhr und das Heck sich um ca. 90° Richtung Straße drehte. Hiinter mir waren 2 Autos, das eine konnte nicht mehr ausweichen und knallte mit der Seite in mein Heck, das andere konnte ausweichen und hielt zwischen unseren Wagen und erkundigte sich nach unserem befinden.
Ich hab dann die Polizei gerufen, da dann auch nach 45 min kam. Ich hab einem Kollegen geschieldert wie ich es in Erinnerung hatte, er fragte auch direkt, ob ich wüsste, wieviel Abstand er zu mir hatte.
Der andere Kollege unterhielt sich mit dem Unfallgegner (wir waren getrennt) und machte Fotos vom Unfallort+Autos). Der Kollege, der mich nicht verhört hatte kam zu mir und meinte meine Version kann nicht stimmen, das Unfallbild zeigt, dass ich ihn getroffen haben muss, während sich mein Heck gedreht hat. Man kann ja nicht damit rechnen, dass sich das Heck dreht und deswegen bin ich der Alleinschuldige bei diesem Unfall und hätte beinahe dafür sogar nur Punkte bekomm und eine MPU? machen müssen!
Wenn ich den Unfallgegner richtig verstanden habe, kannte er auch den einen Polizisten, der ihn Verhört hat, denn er sagte: Ah, die Dorfpolizei kommt (er wohnt in einem Dorf) und begrüßte ihn herzlich, ich kannmich aber nicht mehr 100%ig erinnern, ob er auch gesagt hat: Ah den kenn ich...(ka ob das relevant ist). Dieser Polizist hat mir dann auch später gesagt, was ich der Versicherung sagen soll und zwar GENAU das und nichts anderes! Darf er das überhaupt?
Was denkt ihr? Habe ich da Chancen wenigstens nur ne Teilschuld zu bekommen?
Hoffe, ich habe alle wichtigen Infos geschrieben, wenn nicht einfach nachfragen. Achja, ich bin ungefähr 50 Km/h gefahren.

LG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


ihre Aufgabe ist aber auch dich (und damit sie selber) vor ungerechtfertigten Forderungen zu schützen. Sprich deine Haftpflicht hat genau wie du das Interesse deinen Haftungsanteil so klein wie möglich zu halten.

Ob er 100% oder 60% bekommt, ist für den TE in Sachen Haftpflicht doch völlig egal. Das ist nur für die Versicherung relevant. Hochgestuft wird er sowieso.

Mfg Zille

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Also nach der Schilderung, und vorausgesetzt, das war alles so wie beschrieben, müffelt das doch stark nach Vetternwirtschaft zwischen Polizist und Unfallgegner. Was soll denn die Drohung mit MPU und Punkten etc??? Für Wegrutschen auf winerglatter Fahrbahn gibt´s keine Punkte, es sei denn es käme wesentliches Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit hinzu, aber davon ist hier nicht die Rede.
Und ganz egal, ob die Strasse ein-, zwei- oder mehrspurig war: So wie ich das sehe, kriegt der andere mindestens ne Teilschuld, weil, wenn er ausreichend Abstand gehabt hätte, hätte er anhalten und/oder ausweichen können, zumal du ja sagst, du bist ca. 50 gefahren. Und der andere nachfolgende Wagen konnte ja schliesslich auch ausweichen.
Wie zuvor schon gesagt wurde: Schreib dir alles genau auf, versuch an die Fotos der Polizei zu kommen (evtl über Anwalt per Akteneinsicht), falls du nicht selbst welche hast, mach noch ne Skizze und schildere das alles so deiner Versicherung, am besten mit dem Hinweis, dass du der Meinung bist, der andere sei in dein (fast schon) stehendes Auto erauscht.
Dafür ist schliesslich der Sicherheitsabstand da, dass man auf solche Situationen reagieren kann und nicht in stehende Autos semmelt.

Welche Seite vom Heck ist denn mehr betroffen bzw. mit welcher Ecke sollst du ihn getroffen haben ? Die rechte oder die linke ?

Wenn Rechts hat der Gegner sehr schlechte Karten, denn wenn du rechts vorne/Beifahrerseite in den Graben eintauchst und dich mit dem Schlitten um ca. 90 ° im Uhrzeigersinn drehst, kannst du das andere Fahrzeug so nicht treffen (auch nicht wenn die Gegenseite damit argumentiert das sie überholen wolle etc.).

Und mit der linken Eck kannst du den Gegner auch nur in die Seite/Türen treffen wenn er sich neben oder schräg hinter dem Fahrzeug befindet.

Der hinterherfahrende Unbeteiligte Zeuge ist in beiden Fällen Gold wert. Erstens kann er Angaben zur Geschwindigkeit machen und zweitens etwas zur Situation der Fahrzeuge vor dem Dreher aussagen (kein Überholvorgang erfolgt).

Grundsätzlich liese sich dann auch der Fall "der vor mir wurde langsamer, ich dachte der hält an und ich wollte ihn überholen" unter den Umständen nicht wirklich konstruieren. Und das man ein Fahrzeug, welches aprubt langsamer wird / Straßengraben brettert schnell überholt, muss man dem Richter erstmal beibringen.

Hallo an alle,
vielen Dank für die vielen Antworten die ihr mir schon gegeben habt!
Tut mir leid das ich erst jetzt antworte, aber ich war bis eben auf der Arbeit.
Also:
Leider wurde mir vom Polizisten nicht gesagt mit welcher Seite ich ihn getroffen haben soll, aber nach dem Schaden her müsste ich ihn mit der rechten Seite erwicht haben, dann dort war auch das Plastik vom Rücklicht kaputt und die Stoßstange zertrümmert.
Ich habe selber noch Fotos davon gemacht wie der aussieht, also wenn ihr wollt, kann ich sie hochladen(wenn ich damit gegen keine Regel verstoße).

Es war eine 2-spurige Straße(je eine Spur für beide Richtungen), mein Auto hat kein Esp, er wollte mich 100% NICHT überholen(war bei den Straßen- und Wetterverhältnissen unmöglich) und ich hab es der Versicherung die Situation geschildert und ihr auch deutlich gemacht, dass ich nicht Einverstanden bin mit dem Urteil des Polizisten. Leider hab ich kein Kennzeichen, Name oder Telefonnummer vom 3. Fahrzeug. Meint ihr ein Zeitungsaufruf wirkt Wunder?

Der Schaden des UNfallgegners beläuft sich auf knapp 7000€!!! Das hab ich mitbekommen, da er bei der selben Werkstatt sein Auto reparieren lässt wie meins(die Welt ist eben klein...). Da habe ichmir nochmal den Schaden am Tag angeschaut und da war ein Faustgroßes Loch in seiner Beifahrertür!!! Ich frage mich, wie es da reingekommen sein soll. Ich könnt mir in den Hintern beißen, das ich kein Foto davon gemacht habe.

So jetzt muss ich nochmal alles hier durchlesen, um zu schaun, ob ich irgendeine Frage übersehn oder vergessen habe ^^.

LG

Zitat:

Original geschrieben von Destructor


Was genau meinst du mit "er krachte mit der Seite in mein Heck" ?
Kann man sich sehr schwer vorstellen.
Hast du zu dem Zeitpunkt schon gestanden ?
Fuhr das Auto direkt hinter dir oder neben dir?

Hallo Destructor.

Das Auto fuhr hintermir. Ich bin mir ziemlich sicher, dass mein Auto schon stand als es krachte bei mir, zwar im sehr kurzem Abstand, aber nicht wärend der Drehung. Das hab ich dem Polizisten auch gesagt, nur er pochte auf seine Version, der andere hielt sich raus.
Der Unfallgegner meinte, er wollte noch Ausweichen, schaffte es aber nicht mehr und ist in mich rein. Bei ihm ist vorne nichts kaputt nur an der Seite(Beifahrertür, Kotflügel? und Spiegel). Der Polizist meinte:" Wenn er in mich reingefahren wäre, müsste vorne auch was kaputt sein, aber da dies nicht der Fall ist, muss ich ihn mit dem Heck erwicht haben während der Drehung."
Aber das passt für mich vorne und hinten nicht oder habe ich einfach einen Denkfehler?

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Fotos kannst du hoch laden.
Zeitung brauchst du nicht, den Namen hat doch die Polizei.
Nimm dir einen Anwalt. Du hast kein Bußgeld bekommen. Und wenn du keinen Brief von der Versicherung des Gegners bekommst, dann ist eh der Verursacher klar. Vielleicht hast du einfach nur etwas falsch mit bekommen.
Aber wie gesagt, ein Anwalt steht dir zu. Nimm diesen, der kann dich besser beraten.

Also ich finde, der andere hat die Alleinschuld. Er ist beim Ausweichversuch in dein schon stehendes Auto gesemmelt, d.h. er hat nicht genug Abstand gehalten. Das er dich nicht frintal erwischt hat, sondern nur mit Kotflügel und Tür an deiner hinteren rechten Ecke vorbeigeschrammelt ist, kann ja durchaus sein und ist auch nicht unwahrscheinlich.
D.h. Deinen Heckschaden müsste dann seine Versicherung zahlen, den Schaden durch das In-den-Graben-Fahren entweder du selbst oder eben deine Vollkasko. Ist aber wie gesagt nur meine Meinung, ich bin kein Jurist 😁

Das waäre natürlich das Non-Plus-Ultra :. Das schöne ist ja: Das Auto hat keinen Schaden erlitten, als es in den Graben fuhr, sondern erst, als er mir draufgefahren ist. An der Front und an den Seiten ist nichts, kein Kratzer, ich wäre also glimpflich davongekommen, aber das wär auch zu schön gewesen...naja.

LG

War der 3.Fahrer noch da als die Polizei eintraf?
Haben die die Personalien des Fahrers aufgenommen?

Zitat:

Der Unfallgegner meinte, er wollte noch Ausweichen, schaffte es aber nicht mehr und ist in mich rein.

Wenn er DAS wirklich so ausgesagt hat ist das schon ein Schuldeingeständnis und du brauchst dir keine Sorgen machen.

Wichtig sind da die Details, er konnte nichtmehr ausweichen, und er ist in DICH rein.

Wenn du jetzt noch der Polizei und der Versicherung gesagt hast das du schon gestanden bist als es passierte sollte alles klar sein.

TROTZDEM, nimm dir nen Anwalt, verlange Akteneinsicht und nimm die nen Gutachter für deinen Schaden, wenn der Schaden am anderen Fahrzeug 7000€ beträgt ist sicher bei dir auch einiges hin. (Vorrausgesetzt der andere Fuhr keinen sauteuren Exoten 😉)

Würde ich auch denken. Ein Gutachter muss her um die Schuld aufzuteilen. FoFoGhiaMK1 ist schließlich ohne Not (z.B. Gegenverkehr) aus reiner Unachtsamkeit in die Schneewehe gefahren und hat den Unfall damit ausgelöst und der andere hat ebenso geschlafen oder war zu dicht aufgefahren oder beides.

 

Der Sicherheitsabstand muss nicht unterschritten gewesen sein - denn der gilt dafür dass man nicht auf ein "ungehindert" bremsendes Fahrzeug auffährt.

Wird aber das Fahrzeug vorher durch etwas abgebremst z.B. eine Mauer die plötzlich aus dem Gebüsch springt oder eben durch einen Dreher - also der Bremsweg wesentlich kürzer ist als bei einer unbehinderten Vollbremsung, dann kann der Hinterherfahrende trotz ausreichend Sicherheitsabstand auffahren - denn dafür ist der Abstand der eingehalten werden muss nicht ausgelegt.

Der Sicherheitsabstand beträgt ja halber Tacho - ein Sicherheitsabstand der auch Dreher etc berücksichtig müsste aber deutlich grösser sein (ca 130 Meter bei 100 km/h).....

Wenn der Schaden der Versicherung gemeldet ist kann man ja durchaus denen empfehlen dass die einen Gutachter hinschicken sollen, wenn man denkt dass es Vorschäden gab - die haben ja überall welche in der Nähe - eine Empfehlung kostet ja nun auch nichts.

Allerdings ich kann gerade bei einem relativ hohen Schaden nicht wirklich glauben, dass der Polizist hier geklüngelt hat - denn einige Versicherungen schicken ab 5.000 Euro Schadenssumme regelmässig eigene Gutachter und das würde dann ja sofort auffallen.

MPU ? bei einem winter typischen Unfall der wohl so täglich zur Zeit jeden erwischen kann *g* das ist aber sehr weit hergeholt oder war der Beifahrer ein Fass Bier? 😁 da wollte der Polizist wohl nur wieder möglichst schnell Ruhe haben und zurück ins Warme und hat gedacht och damit kriech ich den vielleicht ruhig 😁 .....

Zitat:

Original geschrieben von WHornung


Der Sicherheitsabstand muss nicht unterschritten gewesen sein - denn der gilt dafür dass man nicht auf ein "ungehindert" bremsendes Fahrzeug auffährt.

Wird aber das Fahrzeug vorher durch etwas abgebremst z.B. eine Mauer die plötzlich aus dem Gebüsch springt oder eben durch einen Dreher - also der Bremsweg wesentlich kürzer ist als bei einer unbehinderten Vollbremsung, dann kann der Hinterherfahrende trotz ausreichend Sicherheitsabstand auffahren - denn dafür ist der Abstand der eingehalten werden muss nicht ausgelegt.

Der Sicherheitsabstand beträgt ja halber Tacho - ein Sicherheitsabstand der auch Dreher etc berücksichtig müsste aber deutlich grösser sein (ca 130 Meter bei 100 km/h).....

Wenn der Schaden der Versicherung gemeldet ist kann man ja durchaus denen empfehlen dass die einen Gutachter hinschicken sollen, wenn man denkt dass es Vorschäden gab - die haben ja überall welche in der Nähe und das kostet einen ja nichts.

Allerdings ich kann gerade bei einem relativ hohen Schaden nicht wirklich glauben, dass der Polizist hier geklüngelt hat - denn einige Versicherungen schicken ab 5.000 Euro Schadenssumme regelmässig eigene Gutachter und das würde dann ja sofort auffallen.

MPU ? bei einem winter typischen Unfall der wohl so täglich zur Zeit jeden erwischen kann *g* das ist aber sehr weit hergeholt oder war der Beifahrer ein Fass Bier? 😁 da wollte der Polizist wohl nur wieder möglichst schnell Ruhe haben und zurück ins Warme und hat gedacht och damit kriech ich den vielleicht ruhig 😁 .....

Also "Vitamin B" ist heute immer noch wesentlich wichtiger als früher, erst recht auf dem dem Land in den Dörfern. Du glaubst gar nicht, was und wo überall geklüngelt wird. So abwegig halte ich das gar nicht.

In der Fahrschule wurde uns beigebracht: Der Sicherheitsabstand ist so zu wählen, dass man sein Fahrzeug auch bei unvorhergesehenen Ereignissen gefahrlos zum stehen bringen kann. -> gilt das nicht mehr?

Der halbe Tachowert galt eigentlich schon immer als Mindestabstand unter optimalen Bedingungen. - und nicht mehr.

Wenn ich mich drehe und der hinter mir, ist dann schon in der Drehung neben mir - da hat er übehaupt nix zu suchen - war er zu dicht und hat dadurch den VU erst verursacht.

Deinem letzten Satz stimme ich dir zu.

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8


Wenn ich mich drehe und der hinter mir, ist dann schon in der Drehung neben mir - da hat er übehaupt nix zu suchen - war er zu dicht und hat dadurch den VU erst verursacht.

Wenn du dich "normal" Drehst stimmt das. Fährt der Vordermann in eine Schneewehe verzögert der ja extrem stärker als "normal", auf sowas braucht sich der Hintermann nicht einzustellen. Dann müsste man ja fast den kompletten Anhalteweg als Sicherheitsabstand einzuhalten. Es gilt das fahren auf Sicht, d.h. vor einem vorhandenen (!!) Hindernis rechtzeitig anhalten zu können und der Sicherheitsabstand wenn der Vordermann eine Vollbremsung macht. Hier ist aber durch das fahren in die Schneewehe das Hindernis plötzlich entstanden so dass ich persönlich klar keine Alleinschuld beim Hinterherfahrenden sehe.

Für alles weitere ist wie gesagt ein Anwalt empfehlenswert sowie ein Gespräch mit der eigenen Versicherung. Bei 7000€ am anderen Auto und sicher nicht so viel weniger am eigenen Auto ist der Gesamtschaden 5stellig, da verdient die eigene Versicherung selbst mit Höherstufung nichts mehr dran.

Der Einschlag eines Meteors 1m vor einem ist auch ein unvorhergesehenes Ereignis.
Wer so fährt, dass er sich darauf einstellt, der möge sein Auto bitte im 3. Untergeschoss einer Tiefgarage parken und dort stehen lassen.

Man muss in typischen Situationen anhalten können aber in atypischen nicht, weil das einfach nicht möglich ist. Wäre das der Fall wäre Autofahren völlig unmöglich - die Wahl des Sicherheitsabstandes durch den Gesetzgeber zeigt ja auch dass er das nicht voraussetzt.
Wenn man so fahren müsste dass man jederzeit auf der Autobahn ein oder mehrere geplatzte Reifen beim vorausfahrenden einplanen müsste .... :O

Einzig könnte man halt sagen ja gut aber im Winter unter den und den Strassenverhältnissen muss man damit rechnen..... glaube aber nicht dass das wirklich Bestand hätte, meistens aber ist das doch so dass geschaut wird wäre der Unfall unter normalen Umständen also ohne Dreher etc durch den Sicherheitsabstand vermeidbar gewesen oder nicht.

Aber ob sich nun der Polizist da in eine Klüngelei einlässt, wenn er sich ziehmlich sicher sein kann dass ein Gutachter der
Versicherung das aufdecken wird - das ist aber dann schon fraglich. Meine Versicherung zumindest - die HUK - schickte bei Schäden > 5.000 immer einen Gutachter los - zumindest tat sie das vor 10 Jahren, so oft passiert das ja nun auch nicht, dass man von einem Schaden betroffen bzw einen verursacht hat 😁

Klar gibt es Klüngelei aber doch eher selten, wenn die Gefahr sehr gross ist, dass das auffliegt und die Folgen ja gerade für einen verbeamteten Polizisten ja nicht ohne sind - und gerade auf dem Land kommt ja noch hinzu dass sowas u.U. schnell die Runde macht.

Der gestzliche Mindestabstand entspricht etwa dem doppelten Weg den der Fahrer in der Schrecksekunde zurücklegt.
Das ist wie gesagt der MINDESTAbstand, in der Realität ist es i.d.R. deutlich zu wenig.

Man muss seinen Abstand also auch der Situation entsprechend anpassen.
Der Unfallgegner hat es ja weder geschafft rechtzeitig zum stehen zu kommen, noch dem Hindernis auszuweichen, das deutet ganz stark darauf hin das er den Sicherheitsabstand MASSIV unterschritten hat.

Besonders da der TE auch bei diesem Unfall nicht unmittelbar zum stehenden Hindernis wurde sondern selbst eine gewisse Verzögerungsweg hatte.

So ist auch die gängige Regelung, muss man nur mal zu mehrfachen Auffahrunfällen schauen, dort zahlt auch der jeweils hintere den Schaden seinens Vordermanns am Heck.
Auch dort kommen die jeweils vorrausfahrenden Fahrzeuge (ausser dem allerersten) unerwartet schnell zum stehen.

Ein weiterer Punkt der diese These unterstüzt ist das Sichtfahrgebot, da man ja nur bis zum vorrausfahrenden Sehen kann und nicht vor das Fahrzeug muss man auch in diesem Abstand zum stehen kommen können.

Ist für mein Rechtsverständnis eine sehr klare Sache.

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