Alle Jahre wieder: Mopedkennzeichen !

Leute, nicht vergessen, morgen Abend dem 28.02.2015 ein neues Moped-Versicherungs-Kennzeichen anschrauben !!

Diesmal ist's ein blaues ! (d.h, nicht dass man auch "blau" fahren darf) !! 😁

kbw 😉

Beste Antwort im Thema

Leute, nicht vergessen, morgen Abend dem 28.02.2015 ein neues Moped-Versicherungs-Kennzeichen anschrauben !!

Diesmal ist's ein blaues ! (d.h, nicht dass man auch "blau" fahren darf) !! 😁

kbw 😉

29 weitere Antworten
29 Antworten

Zitat:

@mk4x schrieb am 27. Februar 2015 um 23:57:51 Uhr:



Warum wegschmeißen oder zurückgeben?

Ganz meiner Meinung! Meine Vespa habe ich seit 1995 und seitdem jedes Blech aufgehoben. Das neue Blech (von der HUK für 43 Euro - Fahrer über 23, nur Haftpflicht), habe ich gerade vorhin angeschraubt. Das alte Blech kommt zur Sammlung, die ich gerade zum Gruppenbild ausgelegt habe, dazu. 😁

20150301-113549-medium

40,00€ inkl Versand bei der VHV online über Vermittler. Fahrer ü23 nur Haftpflicht.

.....und wieder mal ist es soweit !! Morgen oder übermorgen letzte Chance das Kennzeichen rechtzeitig am Roller zu haben !! 😁

kbw 😉

89€ bei wgv himmelblau mit tk(150€ Sb, bei Diebstahl 300€) für Fahrer unter 23

56€ mit tk für Fahrer über 23

Ähnliche Themen

48€ mit TK für ne 125er SF3!

;-) ja ja da sammelt er Prozente, ist bei nem 50er nich drin (oder?)

Zum glück... Nicht teuer genug! 😛

Wenn ich mal zwischenfragen darf: Wenn man als junger Mensch einen Roller über mehrere Jahre fährt oder vor hat zu fahren, macht es dann nicht Sinn, diesen über die Versicherung als Kraftfahrzeug anzumelden? Auch bei einem 50er kann man dann schon Punkte für die Schadensfreiheitsklasse sammeln.

Zitat:

@eddy_mx schrieb am 1. März 2017 um 10:23:55 Uhr:


Wenn ich mal zwischenfragen darf: Wenn man als junger Mensch einen Roller über mehrere Jahre fährt oder vor hat zu fahren, macht es dann nicht Sinn, diesen über die Versicherung als Kraftfahrzeug anzumelden? Auch bei einem 50er kann man dann schon Punkte für die Schadensfreiheitsklasse sammeln.

...oder eher Punkte verlieren !! 😁

kbw 😉

Soweit mir bekannt, kannst du "Prozente" für deine Versicherung nur sammeln wenn du ein Fz. mit "Kennzeichen" fährst. Dein 50er hat nur eine Versicherungstafel dran. Sprich jedes Fahrzeug mit mehr als 50cm³ was auf dich zugelassen wird.

Falls du den AM hast, keine Chance, beim A1 einfach nur Nummer größer kaufen und fahren. Oder zumind. zulassen.

Kann man also einen 50er als 125cc zulassen? Ich mein die Versicherung gilt ja für Krafträder bis 125ccm und 14/48 ps. Das erfüllt ja der roller eigentlich perfekt. Klar ist dann die Versicherung anfangs teurer, besonders dann wenn das krad weniger als 81 kmh fährt
Man könnte natürlich auch an eine einzelabnahme beim tüv denken mit gutachter, ohne jegliche Drossel und mit größerem Zylinder und Vergaser schafft der die 81 locker.
Von den Kosten her ist das natürlich alles Humbug (Versicherungsprämie, tüv, spritverbrauch, evtl. Noch Kfz-steuer) nur um Prozente zu sammeln, aber wenn mans hat...

Nichts durcheinanderwürfeln!

Ein 50cm³ ist kein 125cm³. Ein 50cm³ ist ein "Kleinkraftrad". Das kannst du zulassen als "Leichtkraftrad". Mit allem drum und dran. Versicherung UND alle 2 Jahre TÜV! 125er sind sogenannte "zulassungsfreie Fahrzeuge" auf die keine Steuer erhoben wird. Du benötigst aber den A1 Führerschein! Einzelabnahme eigentlich auch nicht, da du mit deiner 50er ja mit BE kommst. Nur noch Papiere umschreiben.

Und JA, finanziell eher unsinnig. Dann gleich ne 125er kaufen. Die verbrauchen weniger als die 50er und können/dürfen doppelt so schnell. Ne Kiste die kein Teenietraum ist, wie div. Asiaten die etwa "Cruiser" im Programm haben, sind da schnell billiger als eine 50er. Kaufpreise unter 700€... Gerade wenn du wegen Studium oder Lehrstelle mit hoher Wahrscheinlichkeit kein Auto haben wirst, lohnt allein die 125er in der Garage.

Im Moment eher ein schlechtes Angebot:

http://suchen.mobile.de/.../search.html?...

Ja aber wäre es mit Drossel und be bei 45 kmh nicht die Versicherung unendlich teuer, als leichtkraftrad?
Deswegen auch die einzelabnahme

Zitat:

@Papstpower schrieb am 1. März 2017 um 12:54:34 Uhr:


Nichts durcheinanderwürfeln!

Sagt der richtige... 🙄

Zitat:

Das kannst du zulassen als "Leichtkraftrad".

Nö!

Die Zulassung erfolgt als Kleinkraftrad L1e

(2rädr.KKR b. 45 km/h)

Ein Leichtkraftrad wäre es, zwischen 50-125ccm!

Zitat:

...UND alle 2 Jahre TÜV!

Das Thema hatten wir auch schon...

...da es sich hieber um eine freiwillige Zulassung handelt, entfällt auch weiterhin die HU-Pflicht und im Feld 21 der Zulassungsbescheinigung Teil1 wird dann *Unterliegt keiner Hauptuntersuchungspflicht* eingetragen.

Super, dann ist der quatsch ja geklärt...

Deine Antwort
Ähnliche Themen