Alkoholisiert Motor auf einem Parkplatz starten?
Hallo,
ist es erlaubt, unter Alkoholeinfluss den Motor auf einem Parkplatz (=Privatgrundstück?)zu starten, um die Heizung laufen zu lassen?
Das Auto wird hierbei keinen cm bewegt. Ich habe heute schonmal beim Anwalt nachgefragt und dieser hat gemeint, es wäre zwiespältig, da die Polizei behaupten könnte, ich wäre gefahren.
Frage, da ich noch in der Probezeit bin und ich auf meinen Lappen angewiesen bin 😁
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von ephox
Wo üben Fahranfänger vor dem Führerschein Autofahren - auf dem Feldweg! Und da sagt auch niemand was..
Da sagt sehr wohl einer was (nämlich die Rennleitung in Blau/Grün), deren Präsens auf Feldwegen ist nur relativ dünn drum wird man meist nicht erwischt.
Auf Privatgelände darfst du auch nur ohne Führerschein fahren wenn es komplett eingezäunt ist (sobald das Tor offen ist ists damit auch essig).
Gruß Metalhead
49 Antworten
Du hast also einen Anwalt. Der kann Dir die Frage nicht befriedigend beantworten ? Schaffe Dir einen neuen Anwalt an !
Ist es nicht schon strafbar nüchtern das Auto im Stand sinnlos länger laufen zu lassen ?
Und ja, besoffen hast Du erst Recht die Finger vom Zündschloss zu lassen.
Lt. 316 StGB ist das führen eines KFZ unter Alkohol eine Straftat. Das starten des Motors und laufen lassen kann schon darunter fallen.
Ist wie mit einer Bombe, Du besorgst Dir eine, das ist schon strafbar auch wenn Du nicht vor hast sie zum knallen zu bringen.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ist es nicht schon strafbar nüchtern das Auto im Stand sinnlos länger laufen zu lassen ?
nein, das ist eine Ordnungswidrigkeit
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Lt. 316 StGB ist das führen eines KFZ unter Alkohol eine Straftat. Das starten des Motors und laufen lassen kann schon darunter fallen.
schade, dass Du Dir nicht die Mühe gemacht hast, die Links zu den Urteilen und Kommentaren zu lesen.
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
nein, das ist eine OrdnungswidrigkeitZitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ist es nicht schon strafbar nüchtern das Auto im Stand sinnlos länger laufen zu lassen ?
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
schade, dass Du Dir nicht die Mühe gemacht hast, die Links zu den Urteilen und Kommentaren zu lesen.Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Lt. 316 StGB ist das führen eines KFZ unter Alkohol eine Straftat. Das starten des Motors und laufen lassen kann schon darunter fallen.
Und Ordnungswidrigkeiten sind nicht strafbar ?
Zitat:
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) § 30 besagt: "Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind
unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten,
Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen.
Unnötiges Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn
andere dadurch belästigt werden."
» Die Straßenverkehrsordnung (StVO) § 49 besagt: „Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich
oder fahrlässig gegen eine Vorschrift über den Umweltschutz nach § 30 StVO verstößt.“
Ich habe alles überflogen, im Netz auf die Schnelle aber gegenteilige Auslegungen gefunden.
Das Netz ist voll von Berichten über Führerscheinentzug, alleine der Anschein fahren zu wollen hat den Prozess ausgelöst.
Einerseits bin ich erleichtert, dass es nun doch keine Ordnungswidrigkeit ist, andererseits wie lässt dann dieser Fall/Fälle erklären, die auch des öfteren in Foren geschildert werden?
Zitat:
Einem Freund ist das vor Jahren passiert:
Aus der Disco raus ins Auto, Motor gestartet und ohne einen Meter gefahren zu sein war die Polizei am Auto.
Konsequenz:Führerschein weg.
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Mit dem Handy telefonieren, darf man ja auch nur mit abgeschaltetem Motor. Warum sollte das im besoffenen Zustand anders ausgelegt werden? Wenn ich an der Ampel stehe, bewege ich das Auto ja auch nicht. Trotzdem führe ich es.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Und Ordnungswidrigkeiten sind nicht strafbar ?
Straftaten sind strafbar. Ordnungswidrigkeiten sind ordnungswidrig.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Das Netz ist voll von Berichten über Führerscheinentzug, alleine der Anschein fahren zu wollen hat den Prozess ausgelöst.
da ist viel Hörensagen dabei. Es gibt wirklich genügend Kommentare und auch höchstrichterliche Urteile, die das glasklar festlegen. Oftmals konnte halt doch eine Fahrt (und sei sie kurz) nachgewiesen werden, dann folgt die Strafe natürlich.
Zitat:
Original geschrieben von ephox
Hätte ich verstanden, wenn es auf einer Straße stattfinden würde. Aber dies ist ein Parkplatz, ich hätte gemeint da hätte die Polizei überhaupt keine Rechte, vorallem nicht wenn der Parkplatz z.B. dem Aldi und nicht der Stadt gehört
wo steht das, das ein Polizist keine rechte auf Parkplätzen hat?
Ich denke mal er meint eher das auf Privat Parkplatz die StVo nicht gilt.
Zitat:
Original geschrieben von ephox
Also den Motor starten und dann auf den Beifahrersitz? Was ist denn das für ein Schmarn 😁
Und was ist, wenn eine Person, die nicht 18 ist, anstatt mir auf dem Fahrersitz, bei laufendem Motor sitzt?
Wenn du im Auto poppen willst, brauchst du keine Heizung. Aber wieso sollte man dazu überhaupt alkoholisiert ins Auto gehen? Entweder man fährt, dann trinkt man nicht, oder man säuft, dann fährt man nicht und braucht sich auch nicht besoffen in ein stehendes Auto zu setzen. Dann braucht man sich über potentielle Strafen auch keine Gedanken zu machen.
Kann ja sein das man im suff die 500000Watt Anlage hören will 😁
Was soll denn das für eine Situation sein, in der man sich im alkoholisierten Zustand in einem PKW auf einem Privatparkplatz bei laufendem Motor aufwärmen muß? Ich halte diese Situation für nicht sehr realitätsnah und allenfalls zum Theoretisieren geeignet.
@Drahkke
Warum nicht? Du fährst wohin, trinkst was und hast zuviel zum heimfahren.
Entweder du lässt das Auto stehen und musst es dann am nächsten Tag wieder holen oder du pennst drinnen.
Ist mir selber schon so gegangen.
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
Straftaten sind strafbar. Ordnungswidrigkeiten sind ordnungswidrig.Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Und Ordnungswidrigkeiten sind nicht strafbar ?
Und Zitronenfalter falten Zitronen.😁😉
Eine Ordungswidrigkeit zieht doch aber eine Strafe nach sich ?
Zitat:
Original geschrieben von Qarks
@Drahkke
Warum nicht? Du fährst wohin, trinkst was und hast zuviel zum heimfahren.
Entweder du lässt das Auto stehen und musst es dann am nächsten Tag wieder holen oder du pennst drinnen.
Ist mir selber schon so gegangen.
Habe ich in jungen Jahren gemacht, aber ich bin nicht auf die Idee zu kommen den Motor laufen zu lassen, selbst im Suff hatte ich zu viel Angst mich zu vergasen.
Eben. Entweder ich ziehe mich entsprechend warm an oder ich gönne mir ein Taxi für die Rückfahrt. Für lumpige 50 € bringe ich nicht meine Fahrerlaubnis und meine Gesundheit in Gefahr.
Irgendwie habe ich aber auch den Eindruck, daß der TE die Situation hier vorausplant...😉