Alkoholisiert Motor auf einem Parkplatz starten?
Hallo,
ist es erlaubt, unter Alkoholeinfluss den Motor auf einem Parkplatz (=Privatgrundstück?)zu starten, um die Heizung laufen zu lassen?
Das Auto wird hierbei keinen cm bewegt. Ich habe heute schonmal beim Anwalt nachgefragt und dieser hat gemeint, es wäre zwiespältig, da die Polizei behaupten könnte, ich wäre gefahren.
Frage, da ich noch in der Probezeit bin und ich auf meinen Lappen angewiesen bin 😁
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von ephox
Wo üben Fahranfänger vor dem Führerschein Autofahren - auf dem Feldweg! Und da sagt auch niemand was..
Da sagt sehr wohl einer was (nämlich die Rennleitung in Blau/Grün), deren Präsens auf Feldwegen ist nur relativ dünn drum wird man meist nicht erwischt.
Auf Privatgelände darfst du auch nur ohne Führerschein fahren wenn es komplett eingezäunt ist (sobald das Tor offen ist ists damit auch essig).
Gruß Metalhead
49 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von kiaora
Bei sehr vielen Parkplätzen gibt es Schilder mit der Aufschschrift "Hier gilt die Straßenverkehrsordnung" - somit hast du da auch wieder die A...karte.
nö. Die Schilder sind reine Deko. Wenn es sich um öffentlichen Verkehrsraum handelt, gilt die StVO sowieso. Wenn nicht, dann kann man die Gültigkeit nicht herbeireden.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Eine Ordungswidrigkeit zieht doch aber eine Strafe nach sich ?
--> Nein, ein Ordnungsgeld
Zitat:
Original geschrieben von pokalgolf
--> Nein, einOrdnungsgeld
Bußgeld
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
nö. Die Schilder sind reine Deko. Wenn es sich um öffentlichen Verkehrsraum handelt, gilt die StVO sowieso. Wenn nicht, dann kann man die Gültigkeit nicht herbeireden.Zitat:
Original geschrieben von kiaora
Bei sehr vielen Parkplätzen gibt es Schilder mit der Aufschschrift "Hier gilt die Straßenverkehrsordnung" - somit hast du da auch wieder die A...karte.
Folgendes Szenario:
Kaufhausparkplatz, zusätzliche Zufahrt von rechts, von dort kommt ein PKW.
Ich war am Parkplatz und habe nach einer Parklücke Ausschau gehalten, den PKW rechts habe ich erst nach dem KRAWUMM an meiner rechten Seite vorbeifliegen gesehen. Ich hatte damals einen Ford Zodiac - Kotflügel, Stoßstange, Scheinwerfer kaputt - der Unfallgegner Renault R6 - Totalschaden, ein Leichverletzter.
Gerichtsverhandlung, schuldig gesprochen mit 3,000,- ATS (ca. 450,- DM) Geldstafe wegen leichter Körperverletzung und Eintrag ins Strafregister. War damals (1973) eine Menge Geld. Von wegen Deko.
LG r.
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Du solltest dabei beachten, dass die Gesetze in Felix Austria durchaus Unterschiede zu denen in Deutschland aufweisen. Und auf D bezog sich die Antwort von @Kai R.