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Alkohol im Auto trinken?

Themenstarteram 29. Juni 2007 um 19:13

hallo,

habe mal eine frage. darf man im auto trinken (also parkendes auto)?

hab gehört es darf nur nicht der schlüssel stecken.

danke für eure antworten...

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35 Antworten

Das find ich auch unverständlich.

Denn mein Radio funktioniert nicht mal, wenn der Schlüssel abgezogen ist. Ziehe ich ihn ab, klappt sich das Panel ein und Musik ist aus. Na ganz tolle Sache.

Ich muß dazu sagen, daß ich im eigenen Auto nur als Beifahrer das Bierchen genieße :)

cheerio

Na Klar kannst du in deinem Auto Alkohol trinken, solanage das Fahrzeug nicht bewegt wird. Sonst könnte die Polizei am abend auf jedem Parkplatz bei Campingautos und LKW´s deren Fahrer sich ein Abendbierchen gönnen richtig Kasse machen. Und wenn dann der Fahrer z.B. ein Fenster zumachen möchte, muss er ja zwangsläufig die Zündung anmachen oder?

Grüße vom Tonmann

Denke auch mal, daß das so nen Gummiparagraph ist, bei dem nach Augenmaß entschieden wird. Ein Polizeibeamter, der zu Hause auch was zu melden hat, wird da eher nichts sagen oder zumindest nur warnen und das Geschehnis beobachten ;)

cheerio

am 30. Juni 2007 um 14:09

Erinnert mich an die Legende, nach der zwei Betrunkene mit dem Auto vor der Polizei geflohen sind, in eine Seitenstraße abgebogen sind, sich dann auf die Rückbank gesetzt haben und was erzählt haben von wegen "keine Ahnung, wo der Fahrer ist". :D

Themenstarteram 30. Juni 2007 um 16:29

also dann mal klartext:

ich darf mit meinem kumpel vor einer disco parken, den schlüssel ins zündschloss stecken. musik hören. als halter hinterm steuer sitzen. breit werden bis zum geht nicht mehr. und wenn ein polizeiauto vorbeifährt kann ich ohne etwas zu befürchten winken. ist das so korrekt?

Das würd ich mir von der örtlichen Polizei bestätigen lassen.

Freund und Helfer. :)

Hey, aber bau doch deine Elektrik so dass du auch Radio hören kannst wenn der Schlüssel nicht steckt.

Is nur 1 Kabel..

Mach ich immer wenn ich ein Auto kaufe gleich als erstes.

Zündung an heisst nämlich Vorglühen :)

am 30. Juni 2007 um 16:53

Nur mal so um §-Reiter zu spielen: Abgesehen davon dass es wohl Strafe kostet zu stehen und die Umwelt zu versauen um es warm zu haben, würde ich behaupten dass sogar der Motor laufen darf.

Das Problem ist dass man in Wirklichkeit nicht fährt, aber die Polizei unterstellen wird dass der Motor deswegen an war weil man das direkt wollte und sie quasi nur Schlimmeres verhindert haben und wenn der Richter auch an der Stelle wischiwaschi denkt und nicht auf der tatsächlichen Fahrt als Vollendung besteht, hat man das Problem.

Es ist ganz klar, solange Du nicht fährst, darfst Du vom Recht her drin saufen wie Du willst, aber Recht wird subjektiv ausgeleg und gesprochen, ein gewisses Risiko dass man Dir zumindest versucht was draus zu stricken oder sich nur seitens der Polizeit aufzuspielen, besteht.

Würde ich nur machen wenn der Verbandskasten noch nicht veraltet ist und jedes Lämpchen leuchtet... ;)

am 30. Juni 2007 um 19:27

also ich geb gerne zu - wenn wir zur disco fahren kanns schon sein dass ich mal auf der fahrt am bier vom kumpel nippe. schmeckt ja auch ganz lecker. dass das verboten is glaube ich nicht. allerdings vorsicht - wenn du *direkt* nach dem letzten schluck in eine kontrolle kommst wird man das logischerweise nich nur sehr stark riechen, der atemtest kann auch empfindlich beeinträchtigt werden dadurch. also im zweifelsfall ganz lieb und sachlich die sache klären und fragen ob du in 5-10 minuten nochmal pusten darfst (bevor sie dich mitnehmen zum bluttest!)

mfg

alex

ps:

vorsicht ist auch geboten wenn man schon alkoholisierten freunden kurz den schlüssel in die hand drückt damit die nachschub/jacken/sonstwas aus der karre holen. seit es da einer mal voll geil fand meinen kalten motor im stand zu treten bin ich da recht allergisch. naja sowas sind dann keine kumpel sondern einfach nur deppen, nä

In meinem Freundeskreis haben sie jemanden verknackt der besoffen im Auto lag ( 2% im Blut) weil der Zündschlüssel steckte damit das Radio lief!Ansich war der junge kein Alki wie man ihm das angedichtet hat,hatte zu der Zeit nur arg Probleme,stress mit der Freundin,Eltern hatten schweren Unfall,im Job liefs nicht rund etc..von daher liegt mein Schlüssel immer im Handschuhfach wenn ich mal angeheitert im Auto schlafe(was vieleicht 2-3 mal im Jahr vorkommt)dabei wurde ich auch schon kontrolliert,einmal 6 Stunden nachdem ich mich schlafen gelegt hatte,da musste ich mich ausweisen und fragte ob ich blasen dürfte,nachdem ich noch 0,8 hatte wünschte mir die Polizei noch eine gute Nacht und ich legte mich wieder hin...

Themenstarteram 1. Juli 2007 um 2:52

die haben dich mit 0,8 im auto weiter pennen lassen? cool.

also ist das der beweis, dass man im auto besoffen sein darf - ohne zu fahren.

am 1. Juli 2007 um 9:03

Also, wer im öffentlichen Straßenverkehr ein Fahrzeug FÜHRT, der ist dran. Und die Eigenschaft des Führens ist klar definiert; das ist immer dann der Fall, wenn man die technischen Einrichtungen des Fahrzeugen zum FORTBEWEGEN benutzt. Das ist bei Radio hören also definitiv nicht der Fall. So, es gibt eine Ausnahme: Der Mitfahrer eines Moppeds gilt immer als Führer, da er durch seine Mitfahreigenschaften (sich in die Kurve legen, pp.) immer Einfluss auf das Fahrverhalten hat. Somit ist ein besoffener Sozius dran. Wer während der Fahrt Alkohol trinkt, muss, sofern er weder relativ noch absolut fahruntüchtig ist, damit rechnen, dass die zuständige Führerscheinstelle über sein Trinkverhalten Kenntnis bekommt. Hier bei uns wird ein solch beobachteter Fahrzeugführer in aller Regel zur MPU vorgeladen, da man ihm unterstellt, dass er das Trinken gewohnt ist. Gleiches gilt für alle anderen, die mit mehr als 1,6 o/oo angetroffen werden. Unabhängig davon, ob sie eine Verkehrsstraftat oder sonst auffällig geworden sind. Denn ab 1,6 o/oo unterstellt die Führerscheinstelle eine Trinkgewohnheit. Und das rechtfertigt sie dazu, zu überprüfen, ob denn der Mensch noch körperlich und/oder geistig in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen. Man überprüft die charakterliche Geeignetheit.

Sorry OT, aber:

...die armen Bienen! :D

cheerio

am 1. Juli 2007 um 17:28

Zitat:

Zündung an heisst nämlich Vorglühen

das kommt ganz auf das Auto an...

Moderne Fahrzeuge haben eine elektronische Zündung und da spielt es keine Rolle.

Als Ort zum trinken würde ich aber trotzdem nicht das Auto wählen :-)

wenn du nur zündung an hast, darst du trinken bis zum abwinken.

wenn aber der motor läuft gilt die 0,5promille grenze.

ist genau wie handy am steuer. an den rand fahren und parken allein reicht beim tel. nicht! motor muß aus sein.

Wenn ich so über die Zündschlüsselsache nachdenke kommt mir folgender Gedanke der einem wahrscheinlich Ärger ersparen könnte - einfach auf dem Beifahrersitz bequem machen.

Keine Chance so Auto zu fahren und zudem kein sperriges Lenkrad vor einem und möglicherweise sogar ein besser verstellbarer Sitz.

So als Idee...

MfG

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