Alkohol 1,28 Promille und Unfall
Moin leute.
Vor 2 tagen hatte ich einen Autounfall
Mit meinen Fahrzeugen bin ich in einen LKW rein gefahren ich habe nur den Reifen des Fahrzeugen beschädigt.
Ich war unter Alkoholkonsum 1,28 Promille
Mein Führerschein würde sofort eingezogen.
Ich Besitz den deutschen Führerschein seit 5 Jahre
Ich war immer ein sehr ruhiger Fahrer habe keine Punkte in Flensburg noch nie besoffen gefahren b.zw noch keine Einträge in registriert unter Alkoholkonsum gefahren zu haben.
Das ist mein erster mal gewesen.
Hat jemand von euch die gleiche Erfahrung gemacht ?
Welch Konsequenzen kommen? auf mich zu muss ich zu MPU?
Ich bitte nur um ernst gemeint Antwort.
Ich danke euch in voraus für jede ehrliche Antwort.
120 Antworten
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 7. Oktober 2022 um 08:44:00 Uhr:
weil der TE mit der Angelegenheit überfordert zu sein scheint.
woran machst Du das fest? Ein Kreuzchen machen und eine leere Seite wegschicken bekommt er sicher hin. Man kann auch gar nicht reagieren, es läuft auf´s Gleiche raus. Warten wir auf Rückmeldung unseres Fragenstellers.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 7. Oktober 2022 um 11:33:26 Uhr:
woran machst Du das fest?
An seinen Fragen. Er würde doch nicht fragen, was er tun soll, wenn er es wüsste.
Die Fragen wurden aber doch jetzt schon mehrfach hier beantwortet.
Wer solche Fragen stellt, ist im Zweifel trotzdem unsicher, selbst wenn ihm hier 10 Schreiber das Gleiche mitteilen.
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Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 7. Oktober 2022 um 11:47:25 Uhr:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 7. Oktober 2022 um 11:33:26 Uhr:
woran machst Du das fest?An seinen Fragen. Er würde doch nicht fragen, was er tun soll, wenn er es wüsste.
Es ist vollkommen "normal", dass Beschuldigte in dem Moment "überfordert" sind und nach Antworten auf all die vielen Fragen suchen. Nützt in dem Moment aber nichts.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 7. Oktober 2022 um 12:37:02 Uhr:
Wer solche Fragen stellt, ist im Zweifel trotzdem unsicher, selbst wenn ihm hier 10 Schreiber das Gleiche mitteilen.
Es gibt aber aktuell nur die Antworten, die hier schon gegeben wurden:
Was ist aktuell zu tun?
- Strafbefehl abwarten
Was erwartet mich?
- Entzug der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist zur Neuerteilung von insgesamt ca. 12 Monaten
- Geldstrafe ca. 30-40 Tagessätze
- Bei Neubeantragung ist keine MPU zu erwarten
Sollte sich alles so zugetragen haben wie geschildert, dann ist von dieser "Strafe" auszugehen und daran wird ein Anwalt nichts ändern.
Sollte der Strafbefehl wider erwarten (deutlich) heftiger ausfallen, kann dagegen Widerspruch eingelegt werden. In dem Fall käme es zu einer Verhandlung und dann wäre ein Anwalt auch ratsam obgleich man sich auch da selbst verteidigen könnte (ob das Sinn macht, steht auf einem anderen Blatt).
Ist der Strafbefehl aber in oben beschriebenem Rahmen (kann natürlich leicht abweichen), macht Widerspruch jedoch absolut keinen Sinn - im Gegenteil. Man zieht alles nur unnötig in die Länge und verbrennt Geld.
Viel wichtiger ist die Frage, wie man in Zukunft verhindern möchte, dass so ein Vorfall nicht erneut vorkommt.
Aber auch dazu braucht man definitiv keinen Anwalt.
Objektiv hast Du mit jedem Wort Recht. Ob dem TE damit subjektiv wohl ist, kann nur er selbst für sich entscheiden. Ob es ihn wirklich Geld kostet, hängt davon ab, ob er eine Rechtsschutzversicherung hat. Oder hat er dazu schon was geschrieben. Und ja, natürlich ist mir bekannt, dass viele Versicherungen einen Selbstbehalt haben. Der Selbstbehalt ist aber verschmerzbar, wenn man sich ansonsten überfordert fühlt.
Es geht hier um Strafrecht, da übernimmt keine Versicherung die Kosten, wenn eine Verurteilung nach einer Vorsatzstraftat erfolgt. Und hier ist diese Gefahr sehr greifbar.
Zitat:
@mattalf schrieb am 7. Oktober 2022 um 05:27:49 Uhr:
Hab mal diese Seite ueberflogen. https://www.kanzlei-erven.de/alkoholfahrt/ Da wird z.b. ueber Vorsatz und Fahrlaessig geschrieben.
Wie kann man sich denn fahrlässig besaufen?
Zitat:
@NOMON schrieb am 7. Oktober 2022 um 12:54:37 Uhr:
Es geht hier um Strafrecht, da übernimmt keine Versicherung die Kosten, wenn eine Verurteilung nach einer Vorsatzstraftat erfolgt. Und hier ist diese Gefahr sehr greifbar.
Das ist so in dieser Absolutheit nicht richtig, aber ganz sicher nicht das Thema hier.
Sebstverständlich wird jeder gewissenhafte Anwalt bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung bei Beginn der Tätigkeiten eine Deckungszusage einholen.
@Holgernilsson, Du hast es zum Thema gemacht. Meine Aussage ist in ihrer Absolutheit zutreffend. Anderenfalls solltest Du mir eine Versicherung nennen können, die Kosten bei Verurteilung nach Vorsatzstraftat trägt.
Zitat:
@NOMON schrieb am 7. Oktober 2022 um 13:26:05 Uhr:
@Holgernilsson, Du hast es zum Thema gemacht. Meine Aussage ist in ihrer Absolutheit zutreffend. Anderenfalls solltest Du mir eine Versicherung nennen können, die Kosten bei Verurteilung nach Vorsatzstraftat trägt.
Ok, dann präziser: Es geht um den hier vorliegenden Fall. Da ist die Übernahme der Kosten durch eine mögliche Versicherung keinesfalls ausgeschlossen. Es kommt nämlich darauf an, ob von Vorsatz oder Fahrlässigkeit ausgegangen wird. Keinesfalls steht fest, dass eine Vorsatztat dem TE vorgeworfen wird. Für die notwendige Differenzierung ist eben erheblich, wie sich gegenüber den Behörden geäußert wird. Würde sich der TE zu bestimmten Äußerungen hinreißen lassen, könnte er sich damit in mehrfacher Hinsicht ein Eigentor schießen und daher ist ihm eben wegen seiner Unsicherheit dringend dazu zu raten, sich einen auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt zu engagieren.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 7. Oktober 2022 um 13:32:18 Uhr:
Zitat:
@NOMON schrieb am 7. Oktober 2022 um 13:26:05 Uhr:
@Holgernilsson, Du hast es zum Thema gemacht. Meine Aussage ist in ihrer Absolutheit zutreffend. Anderenfalls solltest Du mir eine Versicherung nennen können, die Kosten bei Verurteilung nach Vorsatzstraftat trägt.Ok, dann präziser: Es geht um den hier vorliegenden Fall. Da ist die Übernahme der Kosten durch eine mögliche Versicherung keinesfalls ausgeschlossen. Es kommt nämlich darauf an, ob von Vorsatz oder Fahrlässigkeit ausgegangen wird.
Also als erstes ist erst mal zu prüfen, ob - wenn überhaupt eine RSV existiert - Strafrecht überhaupt versichert ist. Wenn nicht, hat sich dieser Weg eh erledigt.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 7. Oktober 2022 um 13:32:18 Uhr:
Keinesfalls steht fest, dass eine Vorsatztat dem TE vorgeworfen wird.
Richtig, das steht keinesfalls fest! Im Gegenteil: Es ist davon auszugehen, dass eine "fahrlässige Trunkenheitsfahrt" unterstellt wird. Aber was nutzt es Dir?
Wird eine fahrlässige Trunkenheitsfahrt vorgeworfen, ist das Strafmaß wie geschildert und Du brauchst den Anwalt nicht.
Wird hingegen eine vorsätzliche Trunkenheitsfahrt vorgeworfen, braucht man ggf. einen Anwalt aber dann übernimmt die RSV keine Kosten.
Du hast also nichts gewonnen und ob mit oder ohne RSV stattdessen nur das Risiko gesteigert, dass es noch teurer wird.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 7. Oktober 2022 um 13:32:18 Uhr:
Für die notwendige Differenzierung ist eben erheblich, wie sich gegenüber den Behörden geäußert wird.
Wenn man sich äußert, ist es erheblich wie man sich äußert. Das stimmt - aber [...]
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 7. Oktober 2022 um 13:32:18 Uhr:
Würde sich der TE zu bestimmten Äußerungen hinreißen lassen, könnte er sich damit in mehrfacher Hinsicht ein Eigentor schießen und daher ist ihm eben wegen seiner Unsicherheit dringend dazu zu raten, sich einen auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt zu engagieren.
Und deswegen sollte man, wie es @ Kai R. geschrieben hat das Häkchen an der richtigen Stelle setzen und den Strafbefehl abwarten.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 7. Oktober 2022 um 13:20:24 Uhr:
Sebstverständlich wird jeder gewissenhafte Anwalt bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung bei Beginn der Tätigkeiten eine Deckungszusage einholen.
die aber nur unter Vorbehalt erteilt werden wird, denn bei einer Verurteilung wegen einer Vorsatztat wird die Versicherung nicht leisten. Die Versicherung würde unter diesen Umständen zwar zahlen, sich das Geld aber ggf. vom Versicherungsnehmer zurückholen.
Zugegeben ist eine Verurteilung wegen Vorsatz im konkreten Fall unwahrscheinlich, wenn sich der TE nicht dumm selbst belastet.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 7. Oktober 2022 um 13:32:18 Uhr:
Würde sich der TE zu bestimmten Äußerungen hinreißen lassen, könnte er sich damit in mehrfacher Hinsicht ein Eigentor schießen und daher ist ihm eben wegen seiner Unsicherheit dringend dazu zu raten, sich einen auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt zu engagieren.
ich brauche also einen Anwalt, um
keineAussage zu machen? Schräg.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 7. Oktober 2022 um 13:51:19 Uhr:
ich brauche also einen Anwalt, um keine Aussage zu machen? Schräg.
Weder Du noch ich bräuchten in diesem Fall einen Anwalt. Aber jemand, der stark verunsichert ist, könnte einen brauchen.
Aber egal, ich halte die Sache für ausgeschrieben und sich hier im Kreis zu drehen, bringt nichts.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 7. Oktober 2022 um 13:57:21 Uhr:
Weder Du noch ich bräuchten in diesem Fall einen Anwalt. Aber jemand, der stark verunsichert ist, könnte einen brauchen.
Wer stark verunsichert ist, sollte sich nicht äußern, den Strafbefehl abwarten und dann -> bei Bedarf <- einen Rechtsbeistand konsultieren. Richtig 🙂
Mein Tipp:
Erst mal seinen Alltag ohne Fahrerlaubnis organisieren. Damit haben viele schon richtige Schwierigkeiten.
Außerdem würde ich mich darum kümmern, dass der oder die Geschädigte entschädigt wird.
Wer stark verunsichert ist, sollte in der Zwischenzeit nach Erfahrungsberichten anderer suchen. Das ist gratis und gibt viel mehr Einblick als ihn ein Rechtsbeistand jemals geben könnte.