ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Alkohol 1,28 Promille und Unfall

Alkohol 1,28 Promille und Unfall

Themenstarteram 18. September 2022 um 14:28

Moin leute.

Vor 2 tagen hatte ich einen Autounfall

Mit meinen Fahrzeugen bin ich in einen LKW rein gefahren ich habe nur den Reifen des Fahrzeugen beschädigt.

Ich war unter Alkoholkonsum 1,28 Promille

Mein Führerschein würde sofort eingezogen.

Ich Besitz den deutschen Führerschein seit 5 Jahre

Ich war immer ein sehr ruhiger Fahrer habe keine Punkte in Flensburg noch nie besoffen gefahren b.zw noch keine Einträge in registriert unter Alkoholkonsum gefahren zu haben.

Das ist mein erster mal gewesen.

Hat jemand von euch die gleiche Erfahrung gemacht ?

Welch Konsequenzen kommen? auf mich zu muss ich zu MPU?

Ich bitte nur um ernst gemeint Antwort.

Ich danke euch in voraus für jede ehrliche Antwort.

 

Ähnliche Themen
120 Antworten

Ich bin regelmäßig beindruckt was hier an Sachverständigen, Gutachtern und sonstigen Profis versammelt ist.

Der TE macht alles richtig wenn er hier nicht mehr reinschaut.

Themenstarteram 5. Oktober 2022 um 20:35

Abent Kollege.

...Nach einen kurze Zeit habe ich einen Schreiben von der Polizei erhalten ich müss mich äußern (Foto) ich bräuchte eure Hilfe.

1.wie kann ich meinen Schuld erklären damit es für mich ein Erleichterung wird (Zur Sache Foto 3)

2. Soll ich es alleine versuchen oder brauche ich einen Anwalt.

Mit freundlichen Grüßen aus Hamburg.

 

[Fotos von MT entfernt, da nicht anonymisiert]

nix aussagen, sofort zum Fach-Anwalt. Der regelt das im Zweifel besser.

Auf dem ersten Bild noch Dein Kennzeichen schwärzen

Zitat:

@audijazzer schrieb am 05. Okt. 2022 um 22:38:26 Uhr:

nix aussagen, sofort zum Fach-Anwalt. Der regelt das im Zweifel besser.

Richtig. Alles, was du sonst hier vielleicht hörst, ist falsch. Anwalt, sonst nichts!

Zitat:

@Karlos_HH schrieb am 18. September 2022 um 16:28:00 Uhr:

...... noch nie besoffen gefahren.......

An der Stelle habe ich wieder aufgehört zu lesen.

am 6. Oktober 2022 um 2:58

Zitat:

@Bulwey schrieb am 6. Oktober 2022 um 03:31:03 Uhr:

Zitat:

@Karlos_HH schrieb am 18. September 2022 um 16:28:00 Uhr:

...... noch nie besoffen gefahren.......

An der Stelle habe ich wieder aufgehört zu lesen.

Dann solltest auf einen Thread den du nicht liest, nicht Antworten und einem TE den du nicht kennst, nichts unterstellen.

@Karlos_HH Nimm dir einen Anwalt! Alles andere reitet dich am Ende tiefer rein.

@Karlos_HH: nimm Dir keinen Anwalt. Der kann an einer solchen Routineangelegenheit gar nichts (aber auch wirklich nichts) ändern, kostet dafür aber ein paar hundert Euro. Freundlich mitteilen, dass man nichts zur Sache aussagen wird und ansonsten auf den Strafbefehl warten, dafür braucht man keinen Anwalt. Spar Dir das Geld. Auf der dritten Seite musst Du das nur ankreuzen.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 5. Oktober 2022 um 22:44:50 Uhr:

Auf dem ersten Bild noch Dein Kennzeichen schwärzen

und Deinen Namen

Zitat:

@Kai R. schrieb am 6. Oktober 2022 um 09:54:34 Uhr:

@Karlos_HH: nimm Dir keinen Anwalt. Der kann an einer solchen Routineangelegenheit gar nichts (aber auch wirklich nichts) ändern, kostet dafür aber ein paar hundert Euro. Freundlich mitteilen, dass man nichts zur Sache aussagen wird und ansonsten auf den Strafbefehl warten, dafür braucht man keinen Anwalt. Spar Dir das Geld. Auf der dritten Seite musst Du das nur ankreuzen.

hier gehts um eine Trunkenheitsfahrt in erheblicher Höhe MIT(!) Unfallfolge. Außerdem ist der TE offenbar Ausländer, mit der dt. Bürokratie vielleicht wenig vetraut und du rätst ihm ernsthaft von einem Anwalt ab?

 

Zitat:

@audijazzer schrieb am 6. Oktober 2022 um 10:05:34 Uhr:

hier gehts um eine Trunkenheitsfahrt in erheblicher Höhe MIT Unfallfolge. Außerdem ist der TE offenbar Ausländer und du rätst ihm ernsthaft von einem Anwalt ab?

ja. Ich kenne zig vergleichbare Fälle und da kann ein Anwalt einfach nichts dran machen. Das Ganze wird im Strafbefehlsverfahren abgehandelt. Das Einkommen wird in der Regel eh zu günstig angesetzt und die Tagessatzmenge ist absolut Routine. Im schlimmsten Fall könnte man immer noch gegen den Strafbefehl einen Einspruch einlegen und dann einen Anwalt konsultieren.

Es ist ja auch absolut nichts zu tun, außer auf Seite 3 anzukreuzen, dass man keine Aussagen machen will und ansonsten auf den Strafbefehl zu warten. Was kann einem ein Anwalt dabei helfen?

Ich sehe es exakt wie @Kai R.

Das ist alles absolute Routine. Der TE muss sich nicht äußern. Es wird ein Strafbefehl ergehen. Nach Ablauf der Sperrfrist kann die Fahrerlaubnis neu beantragt werden und fertig. Eine MPU ist unter den geschilderten Umständen nicht zu erwarten. Ein Anwalt ändert daran rein gar nichts.

Viel wichtiger als ein Anwalt ist in solchen Fällen häufig, sich persönlich mal damit auseinanderzusetzen, wie man so ein Ereignis in Zukunft verhindern möchte, denn sind wir ehrlich: Statistisch gesehen wird nur jede 1.000ste Trunkenheitsfahrt aufgedeckt. Folglich war in den mit Abstand seltensten Fällen ein solches Ereignis tatsächlich die erste Trunkenheitsfahrt.

Das soll ausdrücklich kein erhobener Zeigefinder sein. Jeder muss selbst entscheiden, was er mit der "roten Karte" nun anfängt.

am 7. Oktober 2022 um 3:27

Ich hab keine Ahnung da ich weder selbst mit Alkohol erwischt wurde und auch im nahen Bekanntenkreis niemanden hab der so einen Fall hatte. Wenn ich da jetzt von mir ausgehe, wuerde ich einen Anwalt nehmen da dieser mehr Ahnung hat als ich. Klar kostet der Geld, aber wenn am Ende der Lappen z.b. nur 6 Monate anstatt 1 Jahr weg ist, haette sich das schon gelohnt. Hab mal diese Seite ueberflogen. https://www.kanzlei-erven.de/alkoholfahrt/ Da wird z.b. ueber Vorsatz und Fahrlaessig geschrieben. Ob das ganze hier relevant sein koennte, weiss ich nicht. Ich wuerde auf jeden Fall wenn ich betroffen waere, versuchen so wenig wie moeglich an Monaten/ Jahren an Fuehrerscheinentzug zu bekommen.

Auf Website eines Anwalts liest man nur selten Tipps wie diesen: "kommen Sie nicht zu mir, Sie können das Problem auch allein lösen, indem Sie..."

@Kai R. hat ja erläutert, weshalb er in diesem Fall davon abrät. @Dr.OeTzi hat zugestimmt und ich tue es auch. Vor allem, weil man sich noch gegen den Strafbefehl wenden kann. Bis dahin ist es nicht zu spät. Erst ab Erhalt des Strafbefehls muss man sich beeilen, wenn man das Ergebnis übertrieben hart findet.

Zitat:

@mattalf schrieb am 7. Oktober 2022 um 05:27:49 Uhr:

Klar kostet der Geld, aber wenn am Ende der Lappen z.b. nur 6 Monate anstatt 1 Jahr weg ist, haette sich das schon gelohnt. Hab mal diese Seite ueberflogen. https://www.kanzlei-erven.de/alkoholfahrt/ Da wird z.b. ueber Vorsatz und Fahrlaessig geschrieben.

Was soll der Anwalt denn machen? Die Fakten sind doch völlig klar. Glaubst Du ernsthaft, die Sperrfrist würde halbiert, weil ein Anwalt nett Männchen macht? Selbst der Unterschied zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit sind allenfalls 10 Tagessätze. Ist aber bei dem Promillewert eh nicht vorsätzlich.

Warum geht es eigentlich im V&S gefühlt in jedem zweiten Thread nach kürzester Zeit immer nur noch darum, ob ein Anwalt hinzugezogen werden sollte oder nicht?

Es sollte doch jedem selbst überlassen sein, ob er sich mit einem Anwalt besser fühlt, oder der Meinung ist, es selbst regeln zu können.

Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass man oft keinen Anwalt braucht, auch wenn viele dazu raten, einen Anwalt hinzuziehen, aber im hier vorliegenden Fall würde ich dem TE auch raten, einen Anwalt zu beauftragen, weil der TE mit der Angelegenheit überfordert zu sein scheint.

Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Alkohol 1,28 Promille und Unfall