ALD Leasingende: Fahrzeug wird nicht abgeholt
Vertragsende war am 14.09.23. Die Fahrzeugabholung am Wohnort wurde fristgerecht angemeldet. Lt. ALD ist der Dienstleister überlastet und deshalb kann sich die Abholung verzögern. Das Auto steht seit dem Vertragsende abgemeldet und unversichert auf meinem frei zugänglichen Stellplatz. Lt. ALD bin ich bis zur Abholung in der Haftung und mir wurde vorgeschlagen auf eigene Rechnung eine Ruheversicherung abzuschließen. Das ist jedoch nicht möglich, da das Grundstück dafür umzäunt sein muß. Die zweite Variante ist die Rückgabe beim Händler. Der Händler hat mir erklärt, daß er seit Jahresbeginn nicht mehr mit ALD zusammenarbeitet, aber mir angeboten das Auto anzunehmen. Ich muß aber ebenfalls mit ca. 6 Wochen rechnen bis das Auto abgeholt wird. Das Auto würde dort im Freien und freizugänglich stehen. Ich wäre ebenfalls in der Haftung für evtl. Schäden durch Hagel oder Vandalismus. Die 3. Variante wäre die Rückgabe bei ALD in Dorfmark ca. 550 km entfernt. Der Spaß würde ca. 200 Euro kosten und ich wäre einen Tag unterwegs.
Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht ?
104 Antworten
Die entscheidende Frage ist, ob ALD hier im Annahmeverzug ist. Nur dann wäre man aus der Haftung für das Auto raus.
Das würde aber eine entsprechende Fristsetzung voraussetzen.
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 15. April 2025 um 16:55:55 Uhr:
Leasing macht zu viel Probleme und taugt nichts.
Das ist eine pauschale Aussage, die offenbar für dich richtig ist.
Objektiv ist sie nicht allgemeingültig, weil es eben viele Situationen und Umstände gibt, in denen Leasing sehr wohl Sinn macht. Allerdings sollte man sich ein wenig mit der Materie auskennen und sich bewusst sein, dass man sich eine gewisse Zeit bindet.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 15. April 2025 um 17:04:39 Uhr:
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 15. April 2025 um 16:55:55 Uhr:
Leasing macht zu viel Probleme und taugt nichts.Das ist eine pauschale Aussage, die offenbar für dich richtig ist.
Und die er überall ungefragt kundtun muss... Das ist so langweilig. Ich finde, Leasing ist das geilste auf der Welt.
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Es ist halt tatsächlich so, daß man im Netz sehr viel über Probleme bei der Leasingrückgabe lesen kann, wie auch hier wieder. Ich selbst hatte das auch schon 2mal und fühlte mich krass über den Tisch gezogen. Ich habe null Bock auf komplizierte Verträge, mäkelnde Gutachter, ignorante Telefonhotlines und undurchsichtige Geldabzüge. Aus meiner eigenen Erfahrung und der Anderer kann ich von Leasing nur abraten. Wer es machen will, bitte, aber dann nicht rumjammern.
Ich habe hier -ein paar Seiten vorher- geschrieben, wie ich vorgegangen bin. Ich habe mich ausführlich informiert und dann die für mich beste Vorgehensweise definiert. Ich hatte noch nie eine solch entspannte Leasingrückgabe wie bei ALD. Man kann sich natürlich auch wie der TE nicht an den Vertrag halten und rechtsfreie Gegenforderungen aufstellen. Dann darf man sich aber auch nicht wundern wenn ALD nicht "mitspielt".
Das ist doch gar nicht der Punkt, sondern ein irrelevanter Nebenkriegsschauplatz. Das Auto wird von ALD am Vertragsende nicht zurückgenommen. Es gibt hier vertragswidrig keine "Leasingrückgabe". Da liegt der Hase im Pfeffer.
In den ALD-Verträgen steht, dass der Leasingnehmer solange für das Fahrzeug verantwortlich ist, bis es in den Verantwortungsbereich der ALD überführt wurde. Da steht nichts von einer (verfrühten) Rückgabe nach Gutdünken des Leasingnehmers nebst frei erfundener bzw. rechtsfreier Gegenforderungen. Es ist nun mal eine Grundregel beim Leasing, dass man sich an Verträge hält.
ok das stimmt. Wenn er vor Vertragsende aussteigen will, ohne das nachträglich vereinbart zu haben, ist es erstmal sein Problem.
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 15. April 2025 um 18:30:50 Uhr:
ok das stimmt. Wenn er vor Vertragsende aussteigen will, ohne das nachträglich vereinbart zu haben, ist es erstmal sein Problem.
doch doch doch, es wurde eine frühere Rückgabe vereinbart bzw. mit dem Leasinggeber so vertraglich abgestimmt.
Natürlich wurden auch die Forderungen (sprich die Leasingraten) bis zum tatsächlichen Leasingende akzeptiert.
Da wurde nix eigenmächtiges durchgeführt!
VG
root1
Die Änderung des ursprünglichen Vertrages ist hier das Grundproblem. Große Leasinggesellschaften sehr extrem unflexibel. Selbst wenn sie die Änderung genehmigen und bestätigen bedeutet dies noch lange nicht, dass das dann auch mit allen Konsequenzen auch intern so erfasst und umgesetzt wird.
Ich habe gerade meinen Leasingvertrag um drei Monate verkürzt, weil das bei Audi unter bestimmten Umständen ohne Aufpreis möglich ist und das war absolut kein Selbstläufer. Ich musste sowohl bei der Rücknahme des Autos als auch bei der Beendigung des alten Vertrages sehr genau hinschauen und nachsteuern. Hätte ich das nicht gemacht, wäre es für mich deutlich teurer geworden. Und bei mir handelte es sich um einen Leasingvertrag mit der Herstellerbank.
Wenn man über einen herstellerunabhängigen Leasinggeber den Vertrag abschließt ist das noch einmal komplexer und umständlicher.
Es bleibt also festzustellen, dass man beim Leasing sich schon mit der Materie auskennen sollte, wenn man nicht die eine oder andere Überraschung erleben will. Wenn man so einen Leasingvertrag abschließt, sich weder auskennt noch sich damit wirklich beschäftigt, dann ist es vorprogrammiert, dass es anders läuft, als man sich vorgestellt hat.
Edit:
@root1 Du hast Kosten für die Garagenmiete verursacht, die weder vertraglich vereinbart noch zwingend erforderlich gewesen wäre. Und dann hast du diese gegen eine berechtigte Forderung des Leasinggebers aufgerechnet. Darin liegt dein eigenmächtiges Verhalten, dass für dich noch teuer wird, wenn du den Restbetrag nicht umgehend begleichst.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 16. April 2025 um 08:31:14 Uhr:
Die Änderung des ursprünglichen Vertrages ist hier das Grundproblem. Große Leasinggesellschaften sehr extrem unflexibel. Selbst wenn sie die Änderung genehmigen und bestätigen bedeutet dies noch lange nicht, dass das dann auch mit allen Konsequenzen auch intern so erfasst und umgesetzt wird.Ich habe gerade meinen Leasingvertrag um drei Monate verkürzt, weil das bei Audi unter bestimmten Umständen ohne Aufpreis möglich ist und das war absolut kein Selbstläufer. Ich musste sowohl bei der Rücknahme des Autos als auch bei der Beendigung des alten Vertrages sehr genau hinschauen und nachsteuern. Hätte ich das nicht gemacht, wäre es für mich deutlich teurer geworden. Und bei mir handelte es sich um einen Leasingvertrag mit der Herstellerbank.
Wenn man über einen herstellerunabhängigen Leasinggeber den Vertrag abschließt ist das noch einmal komplexer und umständlicher.
Es bleibt also festzustellen, dass man beim Leasing sich schon mit der Materie auskennen sollte, wenn man nicht die eine oder andere Überraschung erleben will. Wenn man so einen Leasingvertrag abschließt, sich weder auskennt noch sich damit wirklich beschäftigt, dann ist es vorprogrammiert, dass es anders läuft, als man sich vorgestellt hat.
Edit:
@root1 Du hast Kosten für die Garagenmiete verursacht, die weder vertraglich vereinbart noch zwingend erforderlich gewesen wäre. Und dann hast du diese gegen eine berechtigte Forderung des Leasinggebers aufgerechnet. Darin liegt dein eigenmächtiges Verhalten, dass für dich noch teuer wird, wenn du den Restbetrag nicht umgehend begleichst.
Also, da ich die Leasingraten bis zum Schluss bezahlt habe, war es der Leasinggesellschaft wurscht, die haben ja dabei nichts verloren. Ja im Gegenteil, die hätten bei pünktlicher Abholung davon noch profitieren können (jüngeres Auto etc).
@Holgernilsson: Ja, dass mit dem Verursacher hast ja auch schon mehrfach gesagt - ist gut. Wenn die keinerlei Kulanz zeigen, und davon gehe ich aus, werde ich wohl in den sauren Apfel beißen müssen.
Jetzt stelle ich die Frage erneut:
Gibt es irgendwelche Fristen, bis wann nach einer Beauftragung der Rückholung (welches auch hier letztendlich der Threadtitel ist), der Leasinggeber verpflichtend das Auto abgeholt haben muss??
Würde mich freuen, wenn sich jemand zu diesem Thema auskennt :-)
VG
root1
Es gilt in Deutschland das Recht der Vertragsfreiheit. Daher kann fast alles flexibel - solange es nicht sittenwidrig ist - in einem Vertrag geregelt werden und daraus ergibt sich, dass man zunächst in den bestimmten Vertrag schauen sollte, was dort geregelt ist, um festzustellen, was im vorliegenden Fall gilt. ALD hat in seinen Verträgen einige Klauseln, die so in anderen Verträgen nicht auftauchen. Allgemeingültige Fristen, nach denen du hier fragst, gibt es nicht.
@Holgernilsson: Okay, vielen Dank.
In meinem ALD Vertrag gibt keine Aussage bzw. Klausel dazu :-(.
D. h. letztendlich bist Du denen auf Gedeih und Verderb ausgeliefert.
Da können u. U. noch ganz schöne Kosten auf den Leasingnehmer zukommen: Z. B. wenn das Nachfolge Fahrzeug bereits schon da ist: Steuer, Versicherung....
Tja, ich war schon schon immer ein Gegner von dieser Privatleasing Geschichte, und wollte es mal für den mit dem ersten E-Fahrzeug mal testen (km - Leasing). Leasing lohnt sich (für mich) nicht.
Lesson learned: Bleib Dir treu, dann holst Dir keine blutige Nase.
Und, man kann keine Jahre vorhersagen: Durch Corona haben sich meine vorgesagten km Leistungen drastisch reduziert (homeoffice), Händler macht pleite, Lieferung Nachfolgefahrzeug kommt früher als erwartet etc.
VG
root1