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Akustisches Signal beim veriegeln der Türen

Mercedes B-Klasse T245

Hallo,

da meine 245 wg. Rostbefall bei 🙂 ist, habe ich die neue B Klasse 246 Gratis bekommen nun bei blättern im Menü konnte ich
die Akustisches Signal beim veriegeln der Türen einstellen/finden...kann jemand gucken ob sowas bei 245 einstellbar ist ?

ansonsten hat mich die neue B Klasse nicht überzeugt trotz viele extras..

Danke

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18 Antworten

@Niederheiner

was das Thema Betriebsanleitung/Handbuch anbelangt: korrekt - das hatte ich in dem posting überlesen 😮

Unter Berücksichtigung der aktuellen Betriebsanleitung, hier nochmals aufgeführt ...

Zitat:

Original geschrieben von Niederrhein


Die Betriebsanleitung lautet an dieser Stelle:

"Sie können sich das Verriegeln auch über ein akustisches Signal bestätigen lassen. Das akustische Signal können Sie über den Bordcomputer ein- und ausschalten."

Hier müsste ein Hinweis stehen, falls in Deutschland verboten.

... kann man zwei diskutierte Möglichkeiten zusammenfassen:

- die Betriebsanleitung für die neue B-Klasse wäre an dieser Stelle falsch, da nach Meinung von Forenteilnehmer das akustische Signal in Deutschland verboten ist (StVZO) oder

- die Betriebsanleitung für die neue B-Klasse wäre an dieser Stelle richtig, da weitere rechtliche Gegebenheiten MB für die neue B-Klasse die Möglichkeit für das akustische Signal in Deutschland einräumen.

Im Regelfall sehen die Beitragsersteller keine Notwendigkeit für dieses Feature beim W 246, was im W 245 ohnehin nicht vorhanden ist.

Zitat:

Original geschrieben von Niederrhein


...
da nach Meinung von Forenteilnehmer das akustische Signal in Deutschland verboten ist (StVZO)
...

Damit triffst du genau den Punkt: man meint es, kann es aber nicht belegen.

Weil es sich eben nicht um ein Geräusch der Tür / des Türverschlusses beim Schließen handelt, ebensowenig wie um ein Schallzeichen im Sinne einer Hupe, nicht unbedingt um die akustische Schärfungsrückmeldung einer Alarmanlage, und schon gar nicht um ein Sondersignal.
Nach § 55 (4) StVZO wären dann auch Sirenen von Autoalarmanlagen verboten, was aber nicht zutrifft - diese dürfen lediglich nicht tonmoduliert sein.

Ganz davon abgesehen, dass der TE nicht um Rechtsberatung gebeten hat. Aber manchmal ist Motortalk so.

Viele Grüße - Blaustern

Moin ich habe eine Mercedes A klasse W169 Baujahr 2006 von Werk aus Alarmanlage habe heute versucht beim bekannten über die star Diagnose es aber nicht hin bekommen in vielen anderen forum's wird gesagt man muss die Länder in Holland umstellen kann mir jemand an Tipp geben wie oder sogar vlt ein Video darüber

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