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Aktueller Lieferverzug bei Caddy Maxi

VW Caddy 3 (2K/2C)

Hallo Caddy-Freunde,
wer hat wie ich ein Problem mit der Lieferung des Maxi ?
Am 8.01.2014 bei AVM EU-Neufahrzeuge einen Caddy Maxi 2.0 TDI (140PS) CR DSG-BMT bestellt.
unverbindlicher Liefertermin laut AB 12-16 Wochen. Gestern nach bereits 4 Wochen Lieferzeitüberschreitung sagt mir Herr Marquardt von AVM, daß das Kfz frühest Ende Juni 2014 eintrifft.
Begründung: derzeit seien alle Maxi-Auslieferungen im Herstellerwerk wegen "Modellumstellung auf das Modell 2015" gestoppt. In Anbetracht des Kalenderstandes von derzeit Mai 2014 erscheint mit diese Begründung nicht glaubwürdig.
Ich denke eher, da hat einer in der Lieferkette (das Kfz kommt als Importfahrzeug aus Italien die Bestellung verschlafen. Es wäre interessant zu wissen , ob die Begründung auch anderweitig bekannt ist.
Vielen Dank für eine Info

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20 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Dieter0609


...
Begründung: derzeit seien alle Maxi-Auslieferungen im Herstellerwerk wegen "Modellumstellung auf das Modell 2015" gestoppt. In Anbetracht des Kalenderstandes von derzeit Mai 2014 erscheint mit diese Begründung nicht glaubwürdig.
...

Im Gegenteil, dass ist sogar sehr glaubwürdig, denn der Modelljahreswechsel findet bei VW immer in der 22.KW statt

:D

.

Der Modelljahreswechsel geht fließend in die Produktion ein......2007/2008 war es sogar so fließend, dass die Autos regelrechte Zwitter waren.;):cool:

Das war vor 7 Jahren als der Caddy noch verkauft wurde wie geschnitten Brot und vielleicht(!) wollen sie diesmal, ohne den großen Verkaufsdruck zu haben, nicht mehr wahllos irgendwelche Teile verbauen, sondern einen klaren Modelljahresschnitt machen. Ohne genauere Infos aus dem Werk zu haben, finde ich die Begründung für den Verzug durchaus stimmig...:p.

Also Modellwechsel auf Modelljahr 2015 ja, aber das ohne Baustopp oder Verzögerung. :cool:

Kann sein oder auch nicht, das kann nur jemand aus dem Werk bzw. von VWN sicher beantworten. Aber zumindest das mit dem MJ-Wechsel stimmt;).

Besten Dank an alle, ich werde Eure Antworten bei meiner Entscheidung, ob ich aus der Bestellung aussteige, berücksichtigen.

Gibt es bei Kaufverträgen über EU Reimporte eine Ausstiegsklausel bei Lieferzeitüberschreitung oder ist das jetzt eher Wunschdenken?

Hallo Rookie
Normal nicht. Es steht in den Verträgen immer Unverbindlicher Liefertermin. Einen verbindlichen Liefertermin wird dir ein Händler niemals geben.
Andreas

Zitat:

Original geschrieben von CaddyvonDaddy


Hallo Rookie
Normal nicht. Es steht in den Verträgen immer Unverbindlicher Liefertermin. Einen verbindlichen Liefertermin wird dir ein Händler niemals geben.
Andreas

Das war auch mein Kenntnisstand (basierend auf meinem, Kaufvertrag mit dem örtlichen Händler), daher die Frage ob es bei EU Fahrzeugen anders ist. Normalerweise hat man als privater Endkunde da keine Möglichkeit rauszukommen...

Unser im Januar bestellter (allerdings kurzer Radstand) CUP Caddy wird am Mittwoch übergeben.

Der Wagen steht nun seit fast 2 Wochen beim Händler, der Brief kam nur ewig nicht.

Bei AVM steht es aber ausdrücklich in den Vetragsbedingungen drin, das man nach Überschreitung von x Wochen aussteigen kann. Keine Panik deswegen.
Unserer ist auch von AVM, allerdings völlig problemlos, zum 1. unverbindlich zugesagten Termin geliefert.

Aus den allg. Geschäftsbedingungen von AVM ergibt sich folgende Rechtslage:
4 Wochen nach Ablauf der unverbindlichen Lieferfrist (in unserem Falle die längeren 16 Wochen) sollte der Käufer dem Verkäufer eine Mahnung wegen Lieferverzug senden, hiermit kommt der Verkäufer in Verzug. Weiter AGB von AVM: Der Käufer setzt zugleich eine Nachfrist zur Lieferung von weiteren 6 Wochen. Ist nach diesem Termin noch keine Lieferunge erfolgt, kann der Käufer von Vertrag zurücktreten.
Ausnahme: besondere Ereignisse während der vergangenen Lieferzeit wie höhere Gewalt, etc..
Ein angeblicher "Lieferstop seitens des Herstellers wegen Modellumstellung " zählt juristisch nicht zu diesen Ausnahmen,wegen denen sich die Lieferzeit nochmals verlängern kann!
Im Gegensatz zu den AGB von AVM stehen die in der Branche üblichen und von den Gerichten akzeptierten "NWVB", die Bedingungender Kfz-Industrie, die diese als Lobby bei den Juristen durchgedrückt hat. Diese besagen:
nach 6 Wochen nach Ablauf der unverbindlichen Lieferfrist setzt der Käufer mit seiner Mahnung den Verkäufer in Verzug und setzt ihm zugleich eine Nachfrist zur Lieferung von 2 Wochen.
Ist nach diesem Termin noch keine Lieferunge erfolgt, kann der Käufer von Vertrag zurücktreten.
Die Bedingungen nach den NWVB sind also im Prinzip 2 Wochen kürzer als bei den AGB von AVM,
um aus einem Vertrag auszusteigen.

Hi.
Ich verstehe dich nich ganz.
Willst du nun vom Kauf wegen der nicht eingehaltenen voraussichtlichen Lieferzeit zurücktreten ?

Zitat:

Original geschrieben von Dieter0609


..... ob ich aus der Bestellung aussteige .....

Und dann.
Wieder neu bei AVM bestellen ??.
Warte doch einfach die Zeit ab, sind bestimmt auch noch andere von der verzögerten Auslieferung betroffen.
lg :)

Bin auch davon betroffen, habe einen Maxi Cup am Februar bestellt sollte bei Bestellung noch im Mai kommen. Inzwischen sind wir bei Ende August :mad:
Da kannst man nur Tapfer durchhalten :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Caddy-Driver


Bin auch davon betroffen, habe einen Maxi Cup am Februar bestellt sollte bei Bestellung noch im Mai kommen. Inzwischen sind wir bei Ende August :mad:
Da kannst man nur Tapfer durchhalten :rolleyes:

Hallo Caddy driver,

es würde mich interessieren, wann genau Du bestellt hast, ob es sich um eine Re-Importfirma oder einen deutschen Händler handelt. Wann hat mann Dir den neuen Liefertermin Ende August mitgeteilt.

Danke für die Rückantwort

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