Aktuelle Zulassungsbescheinigung Teil II hier C4c Vermerk
Hallo Kfz-Freunde,
für manche mehr und für andere weniger ist man mit den Formalitäten zum Fahrzeugwechsel betroffen. Für alte Hasen stellen, der alte Fahrzeugbrief, derzeit aktuell Zulassungsbescheinigung Teil II und der alte Fahrzeugschein hierzu aktuell Zulassungsbescheinigung Teil I nach EU-Richtlinie, die gültigen amtlichen Kfz-Papiere dar. Ergänzend heftet man zum Zulassungsbescheid Teil II den Kaufvertrag und die aktuellen
ASU +HU dazu ab. Rein rechtlich überschreibt die Zulassungsbehörde aktenkundig den Inhaber der Fahrzeugpapiere zu einem Kfz, mit Eintrag seiner Personendaten und Anschrift die Zuteilung eines Kennzeichen für Teil I und Teil II identisch zum öffentlich geführten Kennzeichen am KFZ. Mit Siegel, Bescheinigungs-Nr. (Az.) und handschriftlicher Unterschrift wird die Richtigkeit des Eintrages von amtswegen beglaubigt und stellt eine Urkunde dar. Derjenige der sich zu diesen Eintrag mit weiterer Personenurkunde identifizieren kann ist Verfügungsberechtigter, Genehmigungsinhaber bzw. Eigentümer. Wer kann mir sagen, warum mit in derart amtlichen Nachweisen zu einem KFZ kein Eigentümer ausgewiesen ist, wie unter Pkt. C4c vorgeschrieben. Zum allgemeinen Verständnis bitte keinen Bezug auf Firmen,Gesellschaften u.s.w. bzw. keine Finanzierungsmodelle einbeziehen. Rein privatrechtlich sollte sich in Deutschland ein eingetragener Erwerber zu einem KFZ mit den Fahrzeugpapieren als Eigentümer verstehen. Gerade da das KFZ im öffentlichen Verkehr ein Fortbewegungsmittel darstellt und meist öffentlich zugänglich abgestellt wird, sollten die Inhaber der Fahrzeugpapiere den Eigentumsvorbehalt nachweisen können. Und gerade dies wird im Pkt. C4c reklimentiert. Ein Grund zum Nachdenken für uns alle, denn Richter bei Gericht händigen Ihre Urteile nicht wie vorgeschrieben mit handschriftlicher Unterschrift aus. Auch Staatsanwälte zeichen ihre Beschlüsse nicht. So auch Behörden erlassene Bescheide nicht persönlich zeichnen, obgleich es in Deutschland eine Haftungsreglung und Formvorschriften im öffentlichen Dienst gibt. Bitte überprüfen Sie meine Feststellungen und können überlegt zur Klarstellung beitragen.
In diesem Sinn ein gutes Neues Jahr für alle wünscht Euch
Oldti-Fan
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Oldti-Fan
Rein privatrechtlich sollte sich in Deutschland ein eingetragener Erwerber zu einem KFZ mit den Fahrzeugpapieren als Eigentümer verstehen.
Und das ist falsch und das war schon immer falsch.
Schon mehrfach - 1959, 1963 und 1978 - hat das BGH festgestellt, dass Brief und Schein, jetzt ZB2 und ZB1, kein Eigentumsnachweis darstellen, sondern ausschließlich eine Aussage zu der technischen Zulässigkeit des Fahrzeugs und der für den Betrieb des Fahrzeugs verantwortlichen Person für Technik, Steuer und Versicherung - dem sogenannten Fahrzeughalter - macht.
Dieser Eintrag kann jedoch im Verkaufsfall als Anscheinsbeweis einer Eigentümerschaft genutzt werden, um bei eventuellen Schadensersatzfragen den sogenannten "gutgläubigen Erwerb" durch den Käufer nachzuweisen.
(BGH NJW 1978, 1854)
Eben wegen diesem weit verbreiteten Irrtum zu einer Eigentumsaussage bei diesem Eintrag, wurde genau dieser C4c-Hinweis eingefügt.
Der C4c-Hinweis ist keine neue Regelung, sondern eine "Aufklärung" eines schon immer existierenden Zustands, um endlich dieses immer noch existierende Missverständnis aus der Welt zu bekommen.
Eigentümer, Fahrzeughalter, Versicherungsnehmer, Fahrer, ... können alles völlig unterschiedliche Personen sein, mit jeweils aufgrund ihrer Funktion unterschiedlichen Verantwortlichkeiten. Oft im Privatbereich schon identisch, aber eben nicht zwingend.
75 Antworten
da kam im anderen Thema auch nichts...
Wollen wir nicht über was echtes sprechen?
Die nicht vollzogene Wiedervereinigung Deutschlands und unsere nicht existente Verfassung? 😰
Gut wir haben das Grundgesetz - immer noch... - und mit gestrichenem § "Verfassung wenn Wiedervereinigung".
Es ist ja nicht soooo schlecht, aber wirklich befriedigend finde ich das jetzt nicht. 😁
Eine Verfassung wäre doch schön gewesen - und eine Wiedervereinigung.
Der "Fahrzeugbrief"* - generell die "Fahrzeugpapiere" - sind in Deutschland keinerlei Eigentumsnachweis am Fahrzeug. Im Gegenteil ist es so, daß dem, der nachweist, Eigentümer eines Fahrzeuges zu sein, auch das Recht an den Fahrzeugpapieren, speziell am "Fahrzeugbrief" zusteht (§ 952 BGB analog).
Der "Fahrzeugbrief" ist lediglich für die öffentlich-rechtliche Feststellung, wer welche Rechte und Pflichten an dem Fahrzeug hat, von Bedeutung.
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* sorry, ich bin schon geringfügig älter, die moderne Terminologie mit "Zulassungsbescheinigungen Teil soundso" ist mir zu doof.
Zitat:
Original geschrieben von Blubber-AWD
Der "Fahrzeugbrief" ist lediglich für die öffentlich-rechtliche Feststellung, wer welche Rechte und Pflichten an dem Fahrzeug hat, von Bedeutung.
😁😁😁
Das war ein klassischer Flachköpper mitten in das Klo, versuche es einfach noch mal, so schwer ist das nicht.
Zitat:
* sorry, ich bin schon geringfügig älter, die moderne Terminologie mit "Zulassungsbescheinigungen Teil soundso" ist mir zu doof.
Hättest Du dich vielleicht mal kümmern sollen, dann wäre Dir der Klops darüber eventuell nicht passiert.
Aber Du bist ja derjenige, der die Sonne im Westen aufgehen lässt, es zu zumindest juristisch ableiten kann.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
....Das war ein klassischer Flachköpper mitten in das Klo, versuche es einfach noch mal, so schwer ist das nicht.
Ach, echt? Sag mir weshalb...
Original geschrieben von pflaumenkuchenZitat:
Aber Du bist ja derjenige, der die Sonne im Westen aufgehen lässt, es zu zumindest juristisch ableiten kann.
Och, nö. 😉
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Blubber-AWD
Ach, echt?
Jau
Zitat:
Sag mir weshalb...
Warum denn immer die Anderen?
Schreibe Du doch mal, wie Du auf diese Aussage kommst. Du hast hier eine Aussage in den Raum gestellt, begründe sie auch.
Zitat:
Der "Fahrzeugbrief" ist lediglich für die öffentlich-rechtliche Feststellung, wer welche Rechte und Pflichten an dem Fahrzeug hat, von Bedeutung.
Wer ist dieser "wer"
Welche Rechte hat dieser?
Welche Pflichten hat dieser?
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
....
Warum denn immer die Anderen?Schreibe Du doch mal, wie Du auf diese Aussage kommst. Du hast hier eine Aussage in den Raum gestellt, begründe sie auch.
Nö. Du spuckst große Töne, daß es nicht stimme, also sag mir, warum nicht. Die Zulassungsbescheinigung ist in Deutschland kein Eigentumsnachweis. Weder Teil I noch Teil II.
Original geschrieben von pflaumenkuchenZitat:
Wer ist dieser "wer"
Welche Rechte hat dieser?
Welche Pflichten hat dieser?
Hab ich Langeweile?
Zitat:
Original geschrieben von Blubber-AWD
Nö. Du spuckst große Töne, daß es nicht stimme, also sag mir, warum nicht. Die Zulassungsbescheinigung ist in Deutschland kein Eigentumsnachweis. Weder Teil I noch Teil II.Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
....
Warum denn immer die Anderen?Schreibe Du doch mal, wie Du auf diese Aussage kommst. Du hast hier eine Aussage in den Raum gestellt, begründe sie auch.
😕
Ich gönne Dir jetzt erst mal 24 Stunden Pause oder auch mehr, vielleicht nutzt Du diese Zeit zum Ausschlafen und Dich mal kundig zu machen, vielleicht die ersten Beiträge von vor 5 Monaten in diesem Thread zu lesen und nicht zwanghaft mit Verdrehungen und Unterstellungen nur noch im Beißreflex-Modus schreiben zu müssen.
Zitat:
Hab ich Langeweile?
Das werden wohl ganz andere Dinge sein, die Du hast.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
....mal 24 Stunden Pause oder auch mehr, ....
Na, wie gütig von dir. 😁
🙄 Du bist ja wohl vom Größenwahn befallen.
Edit: Zum Thema Eigentum. Das wird im Paragraph 929 BGB geregelt. Kaufvertrag, Zulassungsbescheinigung, etc. sind lediglich Indizien und somit reine Interpretation des Gerichts.
Wer den Brief bzw. ZBII hat ist der Eigentümer, wer den Schlüssel hat ist der Besitzer bzw. ha die Verfügungsgewallt.
Zitat:
Original geschrieben von Smoker1988
Wer den Brief bzw. ZBII hat ist der Eigentümer, wer den Schlüssel hat ist der Besitzer bzw. ha die Verfügungsgewallt.
Thread nicht gelesen? Warum schreibst du so einen Unsinn? Es wurde doch mehr als deutlich herausgestellt, dass der Inhaber der ZB II gerade nicht der Eigentümer ist. Es steht sogar drauf!!! 🙄🙄