Aktuelle Zulassungsbescheinigung Teil II hier C4c Vermerk
Hallo Kfz-Freunde,
für manche mehr und für andere weniger ist man mit den Formalitäten zum Fahrzeugwechsel betroffen. Für alte Hasen stellen, der alte Fahrzeugbrief, derzeit aktuell Zulassungsbescheinigung Teil II und der alte Fahrzeugschein hierzu aktuell Zulassungsbescheinigung Teil I nach EU-Richtlinie, die gültigen amtlichen Kfz-Papiere dar. Ergänzend heftet man zum Zulassungsbescheid Teil II den Kaufvertrag und die aktuellen
ASU +HU dazu ab. Rein rechtlich überschreibt die Zulassungsbehörde aktenkundig den Inhaber der Fahrzeugpapiere zu einem Kfz, mit Eintrag seiner Personendaten und Anschrift die Zuteilung eines Kennzeichen für Teil I und Teil II identisch zum öffentlich geführten Kennzeichen am KFZ. Mit Siegel, Bescheinigungs-Nr. (Az.) und handschriftlicher Unterschrift wird die Richtigkeit des Eintrages von amtswegen beglaubigt und stellt eine Urkunde dar. Derjenige der sich zu diesen Eintrag mit weiterer Personenurkunde identifizieren kann ist Verfügungsberechtigter, Genehmigungsinhaber bzw. Eigentümer. Wer kann mir sagen, warum mit in derart amtlichen Nachweisen zu einem KFZ kein Eigentümer ausgewiesen ist, wie unter Pkt. C4c vorgeschrieben. Zum allgemeinen Verständnis bitte keinen Bezug auf Firmen,Gesellschaften u.s.w. bzw. keine Finanzierungsmodelle einbeziehen. Rein privatrechtlich sollte sich in Deutschland ein eingetragener Erwerber zu einem KFZ mit den Fahrzeugpapieren als Eigentümer verstehen. Gerade da das KFZ im öffentlichen Verkehr ein Fortbewegungsmittel darstellt und meist öffentlich zugänglich abgestellt wird, sollten die Inhaber der Fahrzeugpapiere den Eigentumsvorbehalt nachweisen können. Und gerade dies wird im Pkt. C4c reklimentiert. Ein Grund zum Nachdenken für uns alle, denn Richter bei Gericht händigen Ihre Urteile nicht wie vorgeschrieben mit handschriftlicher Unterschrift aus. Auch Staatsanwälte zeichen ihre Beschlüsse nicht. So auch Behörden erlassene Bescheide nicht persönlich zeichnen, obgleich es in Deutschland eine Haftungsreglung und Formvorschriften im öffentlichen Dienst gibt. Bitte überprüfen Sie meine Feststellungen und können überlegt zur Klarstellung beitragen.
In diesem Sinn ein gutes Neues Jahr für alle wünscht Euch
Oldti-Fan
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Oldti-Fan
Rein privatrechtlich sollte sich in Deutschland ein eingetragener Erwerber zu einem KFZ mit den Fahrzeugpapieren als Eigentümer verstehen.
Und das ist falsch und das war schon immer falsch.
Schon mehrfach - 1959, 1963 und 1978 - hat das BGH festgestellt, dass Brief und Schein, jetzt ZB2 und ZB1, kein Eigentumsnachweis darstellen, sondern ausschließlich eine Aussage zu der technischen Zulässigkeit des Fahrzeugs und der für den Betrieb des Fahrzeugs verantwortlichen Person für Technik, Steuer und Versicherung - dem sogenannten Fahrzeughalter - macht.
Dieser Eintrag kann jedoch im Verkaufsfall als Anscheinsbeweis einer Eigentümerschaft genutzt werden, um bei eventuellen Schadensersatzfragen den sogenannten "gutgläubigen Erwerb" durch den Käufer nachzuweisen.
(BGH NJW 1978, 1854)
Eben wegen diesem weit verbreiteten Irrtum zu einer Eigentumsaussage bei diesem Eintrag, wurde genau dieser C4c-Hinweis eingefügt.
Der C4c-Hinweis ist keine neue Regelung, sondern eine "Aufklärung" eines schon immer existierenden Zustands, um endlich dieses immer noch existierende Missverständnis aus der Welt zu bekommen.
Eigentümer, Fahrzeughalter, Versicherungsnehmer, Fahrer, ... können alles völlig unterschiedliche Personen sein, mit jeweils aufgrund ihrer Funktion unterschiedlichen Verantwortlichkeiten. Oft im Privatbereich schon identisch, aber eben nicht zwingend.
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75 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
... Es steht sogar drauf!!! 🙄🙄
Das ist jetzt schon ein wenig gemein. Damit konnte er doch nun wirklich nicht rechnen. 😁
Man kann sich glaube ich daran gewöhnen, dass es irgendwo immer wieder jemanden geben wird, der glaubt es besser zu wissen und dann unbelehrbar ist, wenn man ihm die jur. Fakten um die Ohren hat. Gerade Besitz, Eigentum und "Fahrzeugbrief" sind dann die Klassiker.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Thread nicht gelesen? Warum schreibst du so einen Unsinn? Es wurde doch mehr als deutlich herausgestellt, dass der Inhaber der ZB II gerade nicht der Eigentümer ist. Es steht sogar drauf!!! 🙄🙄Zitat:
Original geschrieben von Smoker1988
Wer den Brief bzw. ZBII hat ist der Eigentümer, wer den Schlüssel hat ist der Besitzer bzw. ha die Verfügungsgewallt.
Dann ersetzte doch einfach das Eigentümer, gegen was weiß ich jetzt für einen Begriff und dann passt es. Von mir aus auch "Anmelder". Was ich damit sagen wollte, der der den Schlüssel vom Wagen hat, darf auch darrüber bestimmen.
Verfügungsgewallt.Ob eine unberechtigte Weitergabe in irgendwelcher Form auch immer erfolgt ist, sowas muss zivielrechtlich geklärt werden. Sprich, Sohn leit sich Papas Auto, Sohn verleiht Papa´s Auto an Max und Max verleiht es nochmal weiter an Moritz. Moritz macht eine Beule ins Auto oder gibt den Wagen nicht zurück und fährt damit nach China. Dann muss der Papa zusehen, wie er den Wagen wiederbekommt oder der Schaden beseitigt wird.
Aber irgendwie Lustig ist das Thema trozdem. Ohne diesen so gesehen wertlosen Papierfetzen, geht in sachen An-, Ab-, oder Ummeldung gar nichts und wenn man den ZB II verloren hat muss man an eides statt Versichern, das man ein Fahrzeug auch rechtmäßig erworben hat. Also, dass das Fahrzeug auch mir gehört. Also doch "mein Eigentum" ist.
Und jetzt mal Ehrlich, in welchen besonderen Fällen außer z.B. bei Leasinggesellschaften, ist der Halter und Eigentümer unterschiedlich und das auch noch Vertraglich geregelt?
Die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung gilt als Anscheinsbeweis für die Haltereigenschaft ebenso wie für die Eigentümereigenschaft. Eine entsprechende Abweichung sollte schriftlich eindeutig bei Übertragung des Fahrzeugs festgehalten werden. (Leasingunternehmen und Leasingnehmer)
Gibt es keine solche Vereinbarung, wird der Halter im Rechtsverkehr in der Regel als Eigentümer angesehen und muss sich ggfs. bei allen Rechtsfragen als Eigentümer behandeln lassen. Als solcher haftet er dann für alle Eigentumsfragen in Zusammenhang mit dem Fahrzeug, er ist für Dritte der alleinige Eigentümer. Ein Hinweis darauf, dass das Fahrzeug nur aus versicherungstechnischen Gründen auf ihn angemeldet sei, ist für Dritte dann völlig unbedeutend.
Aber wenn ich schon so viel Unsinn schreibe, schaut euch das mal an:
Also was sagt ihr denn jetzt dazu? wem gehört also nun euer Auto?
Zitat:
Original geschrieben von Smoker1988
Dann ersetzte doch einfach das Eigentümer, gegen was weiß ich jetzt für einen Begriff und dann passt es. Von mir aus auch "Anmelder". Was ich damit sagen wollte, der der den Schlüssel vom Wagen hat, darf auch darrüber bestimmen. Verfügungsgewallt.
Man kann doch nicht einfach festgesetzte jur. Fachtermini wahllos und nach Belieben anwenden/benutzen. Daher hat derjenige, der den Fahrzeugschlüssel hat erst einmal nur eine Sorge weniger - er kann das Fahrzeug unkompliziert öffnen und starten. Nicht mehr und nicht weniger.
Ebenso wenig wird das Eigentum durch die Zulassung des Fahrzeuges beeinträchtigt. Und grds. ist nur der Eigentümer (oder ein Ermächtigter) vollends verfügungsberechtigt. Aber das hier erneut endlos auszuführen hat keinen Sinn.
Wenn es dich interessiert, gibt es hier den passenden
LINKinnerhalb des Forums. Dort gab es bereits schon einmal eine artähnliche Diskussion.
Zitat:
...
Aber wenn ich schon so viel Unsinn schreibe, schaut euch das mal an:Also was sagt ihr denn jetzt dazu? wem gehört also nun euer Auto?
Ob man nun das Video als Referenz heranziehen sollte, ist jedem selbst überlassen. Aber wenn selbst absolute Grundlagen des Zivilrechts nicht beherrscht werden (Eigentumsnachweis mittels Kaufvertrag), macht das auf mich erst einmal keinen überzeugenden Eindruck.
Zitat:
Original geschrieben von norto
Ob man nun das Video als Referenz heranziehen sollte, ist jedem selbst überlassen. Aber wenn selbst absolute Grundlagen des Zivilrechts nicht beherrscht werden (Eigentumsnachweis mittels Kaufvertrag), macht das auf mich erst einmal keinen überzeugenden Eindruck.
Abgesehen von den falschen Ausführungen zur Steuerpflicht 😉
Ach ja, mein Auto gehört mir 😁 Warum das so ist, erkläre ich an der Stelle aber nicht, wird OT 😉
Zitat:
Original geschrieben von Smoker1988
Dann ersetzte doch einfach das Eigentümer, gegen was weiß ich jetzt für einen Begriff und dann passt es.
Besitzer,
wer etwas "in der Hand hat", ist dessen Besitzer
Zitat:
Was ich damit sagen wollte, der der den Schlüssel vom Wagen hat, darf auch darrüber bestimmen.
Nein,
er kann darüber bestimmen, weil er rein physisch die Verfügungsgewalt hat, ob er auch rechtlich darf ist davon völlig unabhängig. Auch ein Dieb hat die Verfügungsgewalt über den gestohlenen Gegenstand und ist damit Besitzer - nur der unrechtmäßige Besitzer.
Zitat:
Ob eine unberechtigte Weitergabe in irgendwelcher Form auch immer erfolgt ist, sowas muss zivielrechtlich geklärt werden.
Das ist ein Straftatbestand, §248b StGB - Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__248b.htmlZitat:
... oder gibt den Wagen nicht zurück ...
Das wäre dann §246 StGB - Unterschlagung
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__246.htmlund auch nicht Zivilrecht.
Zitat:
Ohne diesen so gesehen wertlosen Papierfetzen, geht in sachen An-, Ab-, oder Ummeldung gar nichts
Wertlos ganz sicher nicht, das ist die Bestätigung, dass der Wagen den zulassungsrechtlichen (technischen und verwaltungsrechtlichen) Bestimmungen entspricht. Der Zettel ist nicht komplett ohne, der ist nur ohne Eigentumszuweisung.
War der "Brief" aber auch schon, daran hat sich nichts geändert. Der Hinweis C4c wurde aber genau wegen dem allgemeinen Missverständnis, dass der Brief etwas mit Eigentum zu tun haben könnte, in die ZB eingefügt.
Was an den Möglichkeiten für Missverständnisse und eher merkwürdige Logikableitungen nichts reduziert, sondern noch vergrößert hat, siehe die Eingangsfragestellung des TE oder auch das verlinkte Video.
Zitat:
... und wenn man den ZB II verloren hat muss man an eides statt Versichern, das man ein Fahrzeug auch rechtmäßig erworben hat. Also, dass das Fahrzeug auch mir gehört. Also doch "mein Eigentum" ist.
Falsch,
es geht nicht einem Millimeter um Eigentum, man muss versichern, dass man das Ding hatte und versaubeutelt hat.
Zitat:
Und jetzt mal Ehrlich, in welchen besonderen Fällen außer z.B. bei Leasinggesellschaften, ist der Halter und Eigentümer unterschiedlich und das auch noch Vertraglich geregelt?
In vielen Fällen, so besonders ist das nicht, zB. in vielen Familien, wenn der Vater der Fahrzeughalter von Sohnemanns Auto ist, weil er über eine Zweitwagenregelung die bessere Prämie bekommt, wie auch das Auto der Ehefrau (Weihnachtsgeschenk), oder
wenn der Ehemann sein Auto gekauft und bezahlt hat (Eigentum), aber über die Ehefrau die Halterschaft läuft, weil sie im öffentlichen Dienst beschäftigt ist und Sondernachlässe bei der Versicherung bekommt.
Zitat:
Die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung gilt als Anscheinsbeweis für die Haltereigenschaft ebenso wie für die Eigentümereigenschaft.
Der Eintrag ist kein Anscheinsbeweis der Halterschaft, der dort eingetragene ist der Fahrzeughalter.
Ein Anscheinsbeweis für die Eigentümerschaft ist es nicht, es ist ausschließlich ein Anscheinsbeweis im Rahmen eines Fahrzeugverkaufs zur Fragestellung eines "gutgläubigen Erwerb".
Zitat:
Gibt es keine solche Vereinbarung, wird der Halter im Rechtsverkehr in der Regel als Eigentümer angesehen und muss sich ggfs. bei allen Rechtsfragen als Eigentümer behandeln lassen.
Das ist einfach nur falsch.
Es gibt die juristisch eindeutige und zweifelsfreie Trennung zwischen Halterschaft und Eigentum (und Besitz und Versicherungsnehmer und Fahrer und ...), ein "muss sich behandeln lassen" widerspricht dem völlig, kann somit keine "Regel im Rechtsverkehr" sein, dass der Halter als Eigentümer einfach mal so angesehen werden kann.
Zitat:
Als solcher haftet er dann für alle Eigentumsfragen in Zusammenhang mit dem Fahrzeug, er ist für Dritte der alleinige Eigentümer. Ein Hinweis darauf, dass das Fahrzeug nur aus versicherungstechnischen Gründen auf ihn angemeldet sei, ist für Dritte dann völlig unbedeutend.
Enteignung aufgrund Bequemlichkeit eines Vierten 😕
Zitat:
Aber wenn ich schon so viel Unsinn schreibe, schaut euch das mal an:
Youtube lebt von der Veröffentlichung von Unsinn, Fehlern, Polemik und gewollten Missverständnissen.
Hallo, ich wusste ja gar nicht, daß hier solche Themen auch diskutiert werden...
Nachdem ich mich über eine EU Richtlinie schlau machen wollte, goggelte es mich hier hin, aber schlauer bin ich auch nicht geworden.
Dennoch möchte ich Euch mal einen Denkanstoss geben, denn hier ist tatsächlich etwas faul im "Staate".
Guckst Du mal hier...
http://freiemenschen.ch/content/warum-kfz-steuer-zahlen
Tja, nun bin ich gespannt, denn die Argumente sind erschlagend !
Bitte auch die Anhänge lesen vom Bundesministerium der Justiz.
Grüssle
Uwe ( kein Reichsbürger, ich will nur ein neues Fahrzeug zulassen und sehe nicht ein, daß ich dem Fiskus schon wieder einen zinslosen Kredit geben soll, da soeben erst die alte Steuer bezahlt wurde und ich wieder ewig auf die Rückzahlug warte )
Blödsinn wird halt nicht dadurch richtiger, wenn man ihn mehrmals wiederholt oder verlinkt oder unsinnige Videos weiterverbreitet. Auch nicht, wenn man im nächsten Satz sinnloserweise wiederholt, dass die Argumente doch schlüssig und sogar "erschlagend" wären. Fakt ist, die Steuer ist im Voraus zu entrichten, ob mit oder ohne Lastschrifteinzug. Wer das nicht will, läuft halt zu Fuß. Immer diese wahnhaften absichtlichen Fehlinterpretationen 🙄🙄
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Blödsinn wird halt nicht dadurch richtiger, wenn man ihn mehrmals wiederholt oder verlinkt oder unsinnige Videos weiterverbreitet. Auch nicht, wenn man im nächsten Satz sinnloserweise wiederholt, dass die Argumente doch schlüssig und sogar "erschlagend" wären. Fakt ist, die Steuer ist im Voraus zu entrichten, ob mit oder ohne Lastschrifteinzug. Wer das nicht will, läuft halt zu Fuß. Immer diese wahnhaften absichtlichen Fehlinterpretationen 🙄🙄
"starke" Argumente... Wahrscheinlich gar nicht gelesen frei nach dem Motto was nicht sein darf, gibt es auch nicht. Ignoranz nennt man das, keine Ahnung aber überall mitschwätzen wollen, oder beim Finanz"amt" angestellt. Fakt ist, daß man hier willkürlich Änderungen vornimmt, die keiner rechtlichen Prüfung standhalten, da hilft auch kein Augenrollen.
Ich behaupte einfach mal, dass ich im Bereich Zulassungen und KFZ-Steuer mehr Ahnung habe als der Durchschnittsbürger und insbesondere mehr als du. Fängt ja schon mal damit an, dass ich weiß, dass gar nicht das Finanzamt zuständig ist...
Und welcher rechtlichen Prüfung will denn irgendwas Stand halten? In einem Normenkontrollverfahren etwa? Das auf den gleichen rechtlichen Grundlagen beruht, die von euch Wahrheitspachtern auf der anderen Seite gar nicht anerkannt werden? Trick 17 mit Selbstschuss ins Knie nennt man das dann glaube ich. Ein Fakt, dass ich nicht lache 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Ich behaupte einfach mal, dass ich im Bereich Zulassungen und KFZ-Steuer mehr Ahnung habe als der Durchschnittsbürger und insbesondere mehr als du. Fängt ja schon mal damit an, dass ich weiß, dass gar nicht das Finanzamt zuständig ist...Und welcher rechtlichen Prüfung will denn irgendwas Stand halten? In einem Normenkontrollverfahren etwa? Das auf den gleichen rechtlichen Grundlagen beruht, die von euch Wahrheitspachtern auf der anderen Seite gar nicht anerkannt werden? Trick 17 mit Selbstschuss ins Knie nennt man das dann glaube ich. Ein Fakt, dass ich nicht lache 🙄
Was für eine Arroganz und Ignoranz, das ist mir zur primitiv. Gib es einfach auf, denn mit so einem Nachgeplapper von angelesenem Systemwissen stösst Du bei mir auf Granit.
Tunnenblick nennt man das, oder auch "Fachidiot".
Normenkontrollverfahren, rofl, befasse Dich mal mit Staatsrecht, aber das ist möglicherweise zu kompliziert...
Immer schön folgsam bleiben, gelle ?!
Eine Woche Bedenkzeit für dieses Posting und dann kommt nix anderes dabei heraus als persönlich zu werden? Argumente weiterhin also null, q.e.d.
Zitat:
Original geschrieben von gruftie61_a6
Was für eine Arroganz und Ignoranz, das ist mir zur primitiv. Gib es einfach auf, denn mit so einem Nachgeplapper von angelesenem Systemwissen stösst Du bei mir auf Granit.Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Ich behaupte einfach mal, dass ich im Bereich Zulassungen und KFZ-Steuer mehr Ahnung habe als der Durchschnittsbürger und insbesondere mehr als du. Fängt ja schon mal damit an, dass ich weiß, dass gar nicht das Finanzamt zuständig ist...Und welcher rechtlichen Prüfung will denn irgendwas Stand halten? In einem Normenkontrollverfahren etwa? Das auf den gleichen rechtlichen Grundlagen beruht, die von euch Wahrheitspachtern auf der anderen Seite gar nicht anerkannt werden? Trick 17 mit Selbstschuss ins Knie nennt man das dann glaube ich. Ein Fakt, dass ich nicht lache 🙄
Tunnenblick nennt man das, oder auch "Fachidiot".Normenkontrollverfahren, rofl, befasse Dich mal mit Staatsrecht, aber das ist möglicherweise zu kompliziert...
Immer schön folgsam bleiben, gelle ?!
und ganz toll, dass manche spezialisten immernoch nicht den antwortknopf gefunden haben und mit schwachsinnigen fullquote zitate auf beiträge antworten, die direkt über ihrem stehen,
Wenn ich mal alle wohlklingende Formulierungen weglasse, willst du nur eines wissen : Wo steht geschrieben, daß es mein Auto ist ? Nirgends, wenn ich das richtig sehe. es gibt ja auch böse Zungen, die behaupten, daß wir noch immer kein Eigentum haben dürfen. Klingt nach Verschwörungstheorie - nur steht dieser Nichteigentums-Vermerk in anderen EU-Staaten nicht in den Besitzurkunden.
Wenn ich es also richtig sehe, kannst du vielleicht nachweisen, daß du bezahlt hast, aber kannst nicht nachweisen, warum du gezahlt hast (kann ja n Geschenk sein). Du kannst also nicht nachweisen, daß die der Besitzer des Autos bist. Habe ich Sie so richtig verstanden ?
Zitat:
@bernds0611 schrieb am 6. Mai 2016 um 00:01:50 Uhr:
Habe ich Sie so richtig verstanden ?
Nein. Und du hast auch nicht verstanden, dass der Thread schon 1,5 Jahre alt ist, diese (etwas verworrene) Antwort also irgendwie nahezu sinnlos ist...
Es hat sich zum einen in den letzten 1,5 Jahren an der Rechtslage nichts geändert und zum anderen soll man ja immer brav die SuFu nutzen und in bestehende threads posten, also ist die Antwort hier schon am richtigen Platz.
Zitat:
@bernds0611 schrieb am 6. Mai 2016 um 00:01:50 Uhr:
Wenn ich mal alle wohlklingende Formulierungen weglasse, willst du nur eines wissen : Wo steht geschrieben, daß es mein Auto ist ? Nirgends, wenn ich das richtig sehe. …
Die Eigentumsverhältnisse stehen im Kaufvertrag geschrieben. Oder im Schenkungsvertrag. (Wobei ein Kaufvertrag keiner schriftlichen Form bedarf, ein Schenkungsvertrag dagegen nach § 311 b Abs.1 BGB sogar notariell beurkundet werden muss. Durch Bewirken der versprochenen Leistung (= die Schenkung) wird aber die mangelnde Form geheilt, alltägliche Schenkungen sind also auch ohne Einhaltung der Form letztlich wirksam, aber das alles nur am Rande.)